Interfraktioneller Änderungsantrag zu: Vorentwurf Regionaler Flächennutzungsplan/ RegFNP 2030; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Kommunen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Stellungnahme der Stadt Rödermark
Eingebracht vom Magistrat
Antrag im Wortlaut
Der Ausschuss beschließt wie folgt: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der kommenden Kommunalgespräche mit dem Planungsverband zu erörtern, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Rechenzentren, Batteriespeicher, Kommunikationszentren und/oder Photovoltaikanlagen im Rödermark angesiedelt werden können. Der Magistrat wird beauftragt, hierüber zeitnah zu berichten.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Einfach erklärt
Der Ausschuss soll den Magistrat beauftragen, mit dem zuständigen Planungsverband über mögliche Standorte für Rechenzentren, Batteriespeicher, Kommunikationszentren und Photovoltaikanlagen in Rödermark zu sprechen. Dabei soll geklärt werden, welche Voraussetzungen für eine Ansiedlung erfüllt sein müssen. Über die Ergebnisse soll der Magistrat zeitnah berichten.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .