DS/258/26 Antrag In Beratung Finanzen

gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, ALG, SPD, FWR, FDP: Rückführung Grundsteuerhebesätze nach erfolgreicher HH-Sicherung

Eingebracht vom Magistrat

Antrag im Wortlaut

Die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B wird als Maßnahme zur Wiederherstellung eines nachhaltig ausgeglichenen Haushalts verstanden. Das erhöhte Belastungsniveau soll nach erfolgreicher Haushaltskonsolidierung nicht ohne erneute Überprüfung dauerhaft fortgeführt werden.

Der Magistrat wird beauftragt, spätestens mit vollständigem Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge zu prüfen, in welchem Umfang der Hebesatz der Grundsteuer B abgesenkt werden kann, ohne einen erneuten strukturellen Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis zu verursachen.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem nach der Haushaltsplanung ein vollständiger Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge absehbar ist, legt der Magistrat der Stadtverordneten-versammlung jährlich gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf eine Berechnung vor, aus der hervorgeht, welcher Grundsteuer-B-Hebesatz zur Erreichung eines mindestens ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisses erforderlich ist, welcher finanzielle Spielraum für eine Absenkung gegenüber dem jeweils geltenden Hebesatz besteht und welche Auswirkungen unterschiedliche Absenkungsstufen auf Ergebnis und Liquidität der Stadt hätten.

Ermöglicht die Haushaltslage eine Absenkung des Hebesatzes bei gleichzeitig nachhaltig ausgeglichenem ordentlichem Haushalt, ist der Stadtverordneten-versammlung eine entsprechende Senkung des Grundsteuer-B-Hebesatzes vorzuschlagen.

Als langfristige Orientierung wird angestrebt, den Hebesatz nach erfolgreicher Konsolidierung signifikant zurückzuführen, sofern die tatsächliche Entwicklung der Erträge, Aufwendungen und Liquidität dies zulässt. Die konkrete Höhe ist jeweils anhand der aktuellen Haushaltsdaten festzulegen.

Entwickelt sich die Haushaltslage gegenüber dem im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Abbaupfad nachhaltig besser, ist umgehend zu prüfen, ob eine Absenkung der Grundsteuer B bereits früher oder in größerem Umfang erfolgen kann.

Sachverhalt

Die finanzielle Situation der Stadt Rödermark macht nach dem vorliegenden Haushaltssicherungskonzept erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Einen wesentlichen Beitrag hierzu soll die Grundsteuer B leisten. Das Haushaltssicherungskonzept kalkuliert mit zusätzlichen Erträgen aus der Grundsteuer B von rund 3,12 Mio. Euro jährlich ab 2026 und rund 6,83 Mio. Euro jährlich ab 2028.

Mit diesen und weiteren Konsolidierungsmaßnahmen soll das ordentliche Ergebnis schrittweise verbessert werden. Nach der aktuellen Planung werden ab dem Jahr 2029 wieder positive ordentliche Jahresergebnisse erzielt. Gleichzeitig sollen die bis dahin aufgelaufenen Fehlbeträge kontinuierlich abgebaut werden. Für das Jahr 2033 weist die Planung nach HSK ein positives ordentliches Ergebnis von rund 5,01 Mio. Euro aus; zugleich sollen die aufgelaufenen Fehlbeträge bis dahin vollständig abgebaut sein.

Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgesehene außergewöhnlich hohe Belastung durch die Grundsteuer B darf aus Sicht der Antragsteller jedoch nicht ohne erneute Prüfung zu einem dauerhaften Belastungsniveau für Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümer und mittelbar auch Mieterinnen und Mieter werden.

Die Zahlen des Haushaltssicherungskonzepts zeigen vielmehr, dass nach erfolgreicher Konsolidierung grundsätzlich Spielräume für eine spätere Absenkung entstehen können. Dem für 2033 prognostizierten positiven ordentlichen Ergebnis von rund 5,01 Mio. Euro stehen zusätzliche Grundsteuererträge von rund 6,83 Mio. Euro gegenüber. Rein rechnerisch wäre damit nach heutigem Planungsstand ein erheblicher Teil der zusätzlichen Grundsteuerbelastung nach Abschluss der Konsolidierung nicht mehr zur Deckung des laufenden ordentlichen Haushalts erforderlich.

Einfach erklärt

Die Fraktionen CDU, ALG, SPD, FWR und FDP beantragen, die geplante Erhöhung der Grundsteuer B nach erfolgreicher Haushaltssicherung erneut zu überprüfen. Der Magistrat soll spätestens nach dem vollständigen Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge prüfen, wie weit der Hebesatz gesenkt werden kann, ohne ein neues strukturelles Defizit zu verursachen. Eine konkrete spätere Senkung oder ein bestimmter Hebesatz werden damit noch nicht beschlossen.

Sobald der vollständige Abbau der Fehlbeträge absehbar ist, soll der Magistrat jährlich mit dem Haushaltsentwurf berechnen, welcher Hebesatz für einen mindestens ausgeglichenen Haushalt nötig ist, welcher Spielraum für eine Senkung besteht und wie sich verschiedene Senkungsstufen auf Ergebnis und Liquidität auswirken. Lässt die Haushaltslage eine nachhaltige Senkung zu, soll der Stadtverordnetenversammlung ein entsprechender Vorschlag vorgelegt werden. Entwickelt sich der Haushalt besser als geplant, soll eine frühere oder stärkere Senkung umgehend geprüft werden.

Die Antragsteller verstehen die höhere Grundsteuer als vorübergehendes Mittel zur Haushaltskonsolidierung. Der im Antrag genannte mögliche Hebesatz von etwa 1.200 Punkten ist nur eine langfristige Orientierungsgröße auf Basis der aktuellen Planung und keine verbindliche Festlegung.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

8. September 2026, 10:12 Uhr

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