DS/312/26 Antrag In Beratung Finanzen

Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Rahmen der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs ab 2028

Eingebracht von CDU

Antrag im Wortlaut

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag auf, die für das Jahr 2028 vorgesehene Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs so auszugestalten, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden nachhaltig gestärkt und der kommunalen Selbstverwaltung wieder ein höherer Stellenwert eingeräumt wird.

2. Im Rahmen der Neuregelung sind insbesondere Möglichkeiten zu prüfen, die finanzielle Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der Kommunen zu verbessern. Hierzu zählen unter anderem eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, eine stärkere Beteiligung der Kommunen am allgemeinen Steueraufkommen sowie eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzausstattung.

3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Kreistag des Landkreises Offenbach auf, sich dieser Forderung anzuschließen und sich gegenüber der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Landtag ebenfalls für eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Finanzausstattung einzusetzen.

4. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Beschluss der Hessischen Landesregierung, den Fraktionen des Hessischen Landtags sowie dem Kreistag des Landkreises Offenbach zu übermitteln.

Sachverhalt

Die finanzielle Situation vieler hessischer Städte und Gemeinden ist seit Jahren zunehmend angespannt. Steigende Aufwendungen, wachsende gesetzliche Verpflichtungen und begrenzte eigene Einnahmemöglichkeiten schränken die kommunalen Handlungsspielräume immer weiter ein. Auch die Stadt Rödermark steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die zunehmende Bindung kommunaler Haushaltsmittel für Pflichtaufgaben führt dazu, dass immer weniger finanzielle Mittel für freiwillige Leistungen, notwendige Investitionen und die eigenverantwortliche Gestaltung des örtlichen Gemeinwesens zur Verfügung stehen. Die kommunale Ebene ist der Ort, an dem Politik für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar erlebbar wird. Ob Kinderbetreuung, Straßen und öffentliche Einrichtungen, Vereinsförderung oder die Gestaltung des öffentlichen Raums – die Entscheidungen der Städte und Gemeinden prägen den Alltag der Menschen vor Ort. Gleichzeitig sind es die Bürgerinnen und Bürger, die die Auswirkungen einer zunehmend angespannten kommunalen Haushaltslage unmittelbar zu spüren bekommen. Steigende Gebühren und Abgaben, eingeschränkte freiwillige Leistungen oder ausbleibende Investitionen wirken sich direkt auf ihre Lebensqualität aus. Wer von den Kommunen erwartet, dass sie die Lebensqualität vor Ort sichern und gestalten, muss ihnen auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Eine starke kommunale Selbstverwaltung darf sich daher nicht allein auf rechtliche Zuständigkeiten beschränken, sondern muss auch durch ausreichende finanzielle Handlungsspielräume gewährleistet werden. Die kommunale Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 137 der Hessischen Verfassung setzt voraus, dass Städte und Gemeinden über eine angemessene finanzielle Ausstattung und tatsächliche Gestaltungsspielräume verfügen. Die für 2028 vorgesehene Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs bietet die Gelegenheit, die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen grundlegend zu überprüfen. Dabei darf es nicht ausschließlich um die Verteilung bestehender Finanzmittel gehen. Vielmehr muss das Ziel sein, die finanzielle Eigenständigkeit der Kommunen nachhaltig zu stärken. Hierzu gehört insbesondere eine grundsätzliche Überprüfung der Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den staatlichen Ebenen. Städte und Gemeinden übernehmen einen erheblichen Teil der öffentlichen Aufgaben, verfügen jedoch nur über begrenzte Möglichkeiten, ihre Einnahmen eigenständig zu gestalten. Eine stärkere Beteiligung am Steueraufkommen kann dazu beitragen, die Abhängigkeit von Zuweisungen zu reduzieren und die kommunale Selbstverwaltung dauerhaft zu sichern. Dabei sind sowohl die Gestaltungsmöglichkeiten des Landes Hessen als auch gegebenenfalls notwendige Initiativen auf Bundesebene zu berücksichtigen. Die Stadt Rödermark spricht sich deshalb dafür aus, die anstehende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zu nutzen, um die kommunale Selbstverwaltung nicht nur rechtlich zu gewährleisten, sondern auch finanziell wieder stärker mit Leben zu füllen. Da die finanzielle Handlungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugleich Auswirkungen auf den Landkreis Offenbach hat, soll auch der Kreistag aufgefordert werden, diese Forderung zu unterstützen und gemeinsam gegenüber dem Land Hessen zu vertreten.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag auffordern, bei der für 2028 geplanten Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken. Geprüft werden sollen unter anderem eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, eine stärkere Beteiligung der Kommunen am allgemeinen Steueraufkommen und eine bedarfsgerechte Finanzausstattung.

Der Antrag wird damit begründet, dass steigende Ausgaben und gesetzliche Pflichtaufgaben den finanziellen Spielraum der Kommunen zunehmend einschränken. Dadurch bleibe weniger Geld für freiwillige Leistungen, Investitionen und die Gestaltung vor Ort.

Außerdem soll der Kreistag des Landkreises Offenbach aufgefordert werden, die Forderung zu unterstützen und sie ebenfalls gegenüber dem Land Hessen zu vertreten. Der Magistrat soll den Beschluss an die Landesregierung, die Landtagsfraktionen und den Kreistag übermitteln.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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