Ausländerbeirat
26. Sitzung
- Dienstag, 18. März 2025, 19:30 Uhr· tatsächlich 19:30–20:33 Uhr
- Mehrzweckraum der Halle Urberach, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich
Worum es geht
Im Mittelpunkt der Sitzung stand die geplante Verkleinerung des Ausländerbeirats im Zuge einer Änderung der Hauptsatzung. Vorgesehen sind künftig neun Mitglieder; aus dem Beirat gab es Einwände gegen das Verfahren und die Begründung. Das Gremium bat darum, die Mitgliederzahl stattdessen auf höchstens elf festzulegen. Der Bürgermeister kündigte an, diesen Vorschlag in den Ältestenrat mitzunehmen. Die Satzungsänderung betrifft außerdem die Zahl der Magistratsmitglieder und sieht vor, den Seniorenbeirat durch eine Kommission zu ersetzen.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 8 Punkte
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Beratungsverlauf
Frau Demiral eröffnet und die Anwesenden. Entschuldigt sind Erste Stadträtin Schülner, Fatma Asker, Hasan Hüseyin Mercan und Jutta Catta. Frau Demiral stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fseet. Auf Frage der Vorsitzenden werden keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen.
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Beratungsverlauf
Gegen die Niederschrift vom 04.02.2025 werden keine Einwände erhoben, so dass sie als genehmigt gilt.
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Beratungsverlauf
Herr Gök berichtet von der Haupt- und Finanzausschusssitzung und Frau Stasiak-Sofu von BUSE-Ausschuss-Sitzung. Die Sitzung des FSIK-Ausschusses hat nicht stattgefunden.
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Beratungsverlauf
Die nächste KAB-Sitzung findet am 31. März um 19.00 Uhr statt, Interessierte sind herzlich willkommen.
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Beratungsverlauf
Frau Demiral berichtet über folgende Veranstaltungen: Am 06.03.2025 fand das Planungstreffen mit der Integrationsbeauftragten Frau Martiner, sowie Kooperationspartnern bezüglich der „Interkulturellen Wochen 2025“ statt. Der Zeitraum im Kreis Offenbach ist wie in den vergangenen Jahren vom 1. September bis 31. Oktober. Der Ausländerbeirat wird EBRU-Kuns-Workshops im SchillerHaus und im Bürgertreff Waldacker anbieten. Wer noch Ideen für Veranstaltungen hat, möge diese bitte Frau Martiner mitteilen. Der Einsendeschluss für eine Veröffentlichung in der Broschüre des Integrationsbüros Kreis Offenbach ist der 31. Mai. Bis zum 1. Juli können noch weitere Ideen für Veranstaltungen bei Frau Martiner eingereicht werden. Eine Veröffentlichung in einer Broschüre ist geplant, diese wird nur online (als Download-Version) zur Verfügung gestellt. 07.03.2025 STAK-Meeting im SchillerHaus - der Verein Netzwerk für Flüchtlinge e. V. such nach wie vor Personen, die Patenschaften für Geflüchtete übernehmen möchten. Ansprechpartner im Verein sind Frau Renate Büttner (E-Mail: twbuettner@aol.com) und Herr Peter Hitzel (E-Mail: peter.hitzel@gmx.net) - In der Zeit vom 09.06.-15.06.2025 findet im SchillerHaus in Kooperation mit dem VDK Urberach eine Gesundheitswoche statt. Wer Ideen für Veranstaltungen/Workshops hat, möge sich bitte bei Herrn Reich, Quartiersmanagement Mehrgenerationenhaus SchillerHaus melden. - Am 23.08.2025 ist ein „Nachbarschaftsfest“ im und rund um das SchillerHaus geplant. Eine Anfrage bzgl. Straßensperrung und Sponsoring ist an Herrn BM Rotter gestellt worden. Die Teilnahme von örtlichen Vereinen ist gewünscht, eine Anfrage wird seitens des Ausländerbeirates erfolgen. Für eine gute Planung und ein gutes Gelingen ist es erforderlich eine Arbeitsgruppe zu bilden. Wer Interesse hat mitzuwirken, möge sich bitte an Frau Basar oder Frau Demiral wenden. - Im Anschluss an die heutige Sitzung wird eine Arbeitsgruppe bzgl. der Teilnahme des Ausländerbeirates an der „750-Jahresfeier von Urberach“ gebildet.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beraten wurde eine Änderung der Hauptsatzung, die unter anderem die Zahl der Magistratsmitglieder und des Ausländerbeirats verringern sowie den Seniorenbeirat künftig durch eine Kommission ersetzen soll. Im Mittelpunkt der Sitzung stand die geplante Verkleinerung des Ausländerbeirats auf neun Mitglieder; aus dem Gremium kamen Einwände gegen das Verfahren und die Begründung. Der Ausländerbeirat bat darum, stattdessen höchstens elf Mitglieder vorzusehen, und der Bürgermeister kündigte an, diesen Vorschlag in den Ältestenrat mitzunehmen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Recht
Die 18. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Sachverhalt
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) bestimmt in § 6 Abs. 2 S. 2 HGO, dass im letzten Jahr der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung mehr vorgenommen werden sollen. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass die Hauptsatzung kurz vor der Wahl mit Blick auf erwartete Ergebnisse kurzfristig geändert wird. Vielmehr sollte die Stadtverordnetenversammlung spätestens ein Jahr vor Ablauf der Wahlzeit Änderungen vornehmen, die sie aufgrund der Erfahrungen der laufenden Wahlzeit für sinnvoll erachtet. Die laufende Wahlzeit endet am 31.03.2026. Mit dieser Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung eine Änderung und Aktualisierung der Hauptsatzung in den folgenden Punkten vorgeschlagen. Bestimmte Punkte sind, wie der Wechsel von einem Seniorenbeirat zu einer Kommission, sind bereits diskutiert worden. Bei anderen Punkten soll mit der Vorlage der Stadtverordnetenversammlung die Gelegenheit zur Anpassung gegeben werden. Änderungen der Hauptsatzung bedürfen nach § 6 Abs. 2 S. 1 HGO der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten. Eine einfache Mehrheit ist nicht ausreichend. Je nach Gegenstand der Regelung können auch weitere besondere Erfordernisse bestehen (vg. Zweidrittelmehrheit im Falle des § 38 Abs. 2 S. 3 HGO). 1) Anpassung des § 1 Abs 2 Satz 1 „Der Vorsitz in der Stadtverordnetenversammlung“ § 57 Abs. 1 HGO schreibt vor, dass die Stadtverordnetenversammlung in der ersten Sitzung aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Vertreter zu wählen haben. Die Zahl der Vertreter muss die Hauptsatzung bestimmen. Die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) sieht aus diesem Grund vor, die Zahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter verbindlich festzulegen. Mit der beigefügten Formulierung in der 18. Änderungssatzung wird die Formulierung des § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung an die Mustersatzung angepasst, um die gesetzlichen Vorgaben eindeutig umzusetzen. Eine ausreichende Zahl von Stellvertreterinnen und/oder Stellvertretern soll im Falle der Verhinderung sicherstellen, dass das oberste Beschlussorgan handlungsfähig bleibt. Es handelt sich bei Wahl mehrerer Stellvertreter/Stellvertreterinnen um eine Verhältniswahl i.S.d. § 55 Abs.1 und 4 HGO. Nach der Wahl in der konstituierenden Sitzung kann dann unter einem separaten Tagesordnungspunkt die Reihenfolge der Vertretung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt werden. 2) Anpassung des § 4 "Magistrat" § 65 Abs.1 HGO schreibt vor, dass der Magistrat aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten Stadtrat und weiteren Stadträten besteht. Die Mustersatzung des HSGB sieht eine vergleichbare Formulierung zu der Formulierung in der aktuellen Hauptsatzung vor. Bereits in der Vergangenheit wurde die Zahl der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder herabgesetzt, um eine Neuwahl des Magistrats bereits in der konstituierenden Sitzung zu ermöglichen. Wünscht die neue Stadtverordnetenversammlung eine Anhebung der Zahl der Magistratsmitglieder kann sie nachfolgend die Hauptsatzung entsprechend ändern. Es erfolgt dann keine Neuwahl sondern eine Neuberechnung auf der Grundlage der erfolgten Magistratswahlen und die Vergabe der weitere Sitze. Weitere ehrenamtliche Stadträte werden dann erst nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzungsänderung ins Amt berufen. Entsprechend soll mit der vorgeschlagenen Änderung lediglich die Anzahl der Stadträte auf gesamt 6 reduziert werden. Hiervon sollen 5 Positionen ehrenamtlich besetzt werden. 3) Anpassung des § 6 "Ausländerbeirat" § 84 HGO sieht vor, dass die Einrichtung eines Ausländerbeirates in der Hauptsatzung zu regeln ist. Zur Zusammensetzung führt § 85 HGO aus, dass der Ausländerbeirat aus mindestens 3 und höchstens 37 Mitgliedern besteht. Aufgrund der Erfahrungen aus der laufenden Wahlzeit wird der Stadtverordnetenversammlung emfpohlen, zum einen den aktuelle Ausländerbeirat anzuhören, welche Stellungnahme dieser zu einer Reduzierung der Größe des Ausländerbeirats für die nächste Wahlzeit abgibt. In der laufenden Wahlzeit war vereinzelt die Beschlussfähigkeit des Gremiums nicht gegeben. Ferner führt die im Vergleich zu anderen Kommunen große Mitgliederzahl dazu, dass auch Nachrücklisten erschöpft sind und ggfs. bei weiterem Ausscheiden Sitze ohnehin vakant bleiben. Als Grundlage für die Beratung durch die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ausländerbeirat wurde auf die Bevölkerungszahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes zum 30.06.2024 (Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/bevoelkerung ) und eine Erhebung des Fachdienstes Gremien) zurückgegriffen. Diese Zahlen ermöglichen einen Vergleich der Größen der Ausländerbeiräte der Städte im Kreis Offenbach und können als Grundlage für eine Diskussion über die Anpassung der Größe des Ausländerbeirates dienen. Vorliegend wurde nicht auf die Zahl der Wahlberechtigten abgestellt, sondern es sollte die Repräsentration veranschaulicht werden. Im Vergleich zu den anderen Kommunen im Kreis Offenbach könnte eine Anpassung der Größe des Ausländerbeirates beraten werden. Beachtlich ist, dass auf 1.000 Einwohner/innen (EW) in Rödermark 1,29 Sitze in der Stadtverordnetenversammlung kommen. Bezogen auf nichtdeutsche EW entfallen mit fast 3 Sitzen (2,86) deutlich mehr Sitze im Ausländerbeirat auf 1.000 EW. Z- und/oder Einwohnerinnen Als Grundlage für die Beratung des Ausländerbeirates und der Stadtverordnetenversammlung über eine Veränderung der Größe könnte somit eine Anpassung von derzeit 15 auf 7 oder 9 Mitglieder erwogen werden. Dies entspreche dann den Quotienten von Rodgau oder Dietzenbach. Ob eine Anpassung erfolgt und in welchem Umfang ist der Beratung mit dem Ausländerbeirat bzw. abschließend der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten. Gemäß der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.03.2025 soll die Anpassung auf 9 Mitglieder vorgesehen werden. 4) Streichung des § 6 a „Seniorenbeirat“ Es erfolgte der Vorschlag des Bürgermeisters bzw. Magistrats den Seniorenbeirat zum Ende der laufenden Wahlzeit nicht neu zu wählen. Vielmehr soll in der kommenden Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung eine Kommission nach § 72 HGO mit entsprechender Aufgabenstellung berufen werden. Die HGO sieht hierbei vor, dass diese sich aus Mitgliedern des Magistrats, Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen zusammensetzt. Die Stadtverordneten und die Sachkundigen dabei von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Einzelheiten hierzu muss bzw. soll der Magistrat regeln. Vorliegend wird deshalb vorgeschlagen, die Hauptsatzung nun dahingehend zu ändern und den Seniorenbeirat für die Zukunft auslaufen zu lassen. Die gewählten Mitglieder des Seniorenbeirates bleiben bis zum Ende ihrer Wahlzeit und somit bis zum 30.11.2025 im Amt. Mit dem Wegfall des § 6a Hauptsatzung würde dann kein neuer Seniorenbeirat gewählt. Weiteres Ortsrecht in Bezug auf den Seniorenbeirat (Wahlordnung etc.) würde nachfolgend zur Aufhebung vorgeschlagen werden.
Finanzielle Auswirkung
Grundsätzlich keine finanziellen Auswirkungen. Die Herabsetzungen der Größen der Gremien könnten theoretisch zu einer Verringerung des Aufwands für Entschädigungen nach der Entschädigungssatzung führen. Diese Reduzierung ist aber nicht sicher und nicht Grund für die erfolgten Vorschläge.
Ganze Vorlage DS/080/25-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Beschlussvorschlag ist den Anwesenden per Email am 14.03.2025 als Nachtragstagesordnung zugestellt worden. Frau Demiral liest die Stellungnahme des Ausländerbeirats den Anwesenden vor, das Dokument wird mit der Niederschrift versendet. Es wird angemerkt, dass der Ausländerbeirat über die Vorgehensweise irritiert und verwundert ist, da die Vorsitzende im Vorfeld hierüber nicht informiert und in die Planungsgespräche einbezogen wurde. Im Anschluss wird im Gremium diskutiert, es wird unter anderem von Herrn Schrod angemerkt, dass eine Verschlankung des Ausländerbeirates mit Blick auf die aktuelle Situation in Deutschland, das falsche Signal ist. Frau Basar merkt an, dass die Begründung, dass keine Nachrücker vorhanden sind und somit Sitze nicht besetzt werden können, sowie die Begründung, dass die Beschlussunfähigkeit oft nicht gegeben sei, nicht den Tatsachen dieser Legislaturperiode entspricht (eine entsprechende Aufstellung für den Zeitraum 2021 bis März 2025 wird beigefügt). Herr BM Rotter erklärt, dass am Ende jeder Legislaturperiode immer darüber diskutiert wird, ob Gremien in ihrer aktuellen Mitgliederstärke noch effizient tätig sind oder ggfs. verkleinert werden können. Zum Ende der Diskussion bittet der Ausländerbeirat, den Vorschlag, dass die Anpassung der Mitglieder auf max. 11 (anstatt wie geplant auf 7 oder 9 Mitglieder) erwogen wird, um eine weiterhin gute und effiziente Arbeit zu gewährleisten. Herr BM Rotter wird diesen Vorschlag in die Sitzung des Ältestenrates mitnehmen.
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Beratungsverlauf
keine Mitteilungen
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Beratungsverlauf
- dem Protokoll wird die Pressemitteilung des agah bezgl. der Kritik an der Bezahlkarte für Geflüchtete beigefügt - Am 31.3. findet die Veranstaltung „Glück – Was haben wir? – Was wünschen wir?“ vom Verein „Zusammenleben der Kulturen in Dietzenbach e.V.“ statt (Infos anbei) - Partnerschaft mit der Stadt Hekimhan: Die Stadtverordnetenversammlung wird in der kommenden Sitzung eine „Städtefreundschaft“ beschließen
Anwesenheit
Aus der Niederschrift: 20 von 27 verzeichneten Personen anwesend — inklusive Magistrat, Schriftführung und Verwaltung.
- CDU 2 von 3
- FWR 2 von 2
- AL/Die Grünen 1 von 2
- FDP 1 von 2
- SPD 1 von 1
- Ohne Fraktion 13 von 17
Verlauf
- Sitzung fand am 18. März 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
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Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 14.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich · PDF, 116 KB