Haushaltssicherungskonzept 2026
Eingebracht von FDP
Antrag im Wortlaut
1. Grundsatzauftrag Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 92a Hessische Gemeindeordnung, ein tragfähiges Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2026 zu erarbeiten.
2. Mindestinhalte des Haushaltssicherungskonzepts Das Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2026 hat mindestens folgende Zielsetzungen, Leitlinien sowie Inhalte verbindlich vorzusehen und (gegebenenfalls auch perspektivisch) darzustellen: a. Belastungsstabilität für Bürger und Wirtschaft Vermeidung weiterer Erhöhungen von Steuern, Gebühren und Abgaben; Konsolidierung vorrangig über Ausgabendisziplin, Priorisierung und Effizienzsteigerung. b. Verbindliches Zieljahr für den Haushaltsausgleich Festlegung eines konkreten Zieljahres für den Haushaltsausgleich, spätestens bis 2029. c. Zeit- und Umsetzungsplan Vorlage eines schrittweisen Konsolidierungsfahrplans mit jährlichen Zwischenzielen und klar definierten Meilensteinen. d. Maßnahmenkatalog mit Transparenz über Einsparpotenziale Für jede Maßnahme sind mindestens auszuweisen beziehungsweise darzustellen: • erwartetes Einspar- bzw. Ertragspotenzial (jährlich und kumuliert), • Umsetzungszeitpunkt sowie Risiken, Unwägbarkeiten und Voraussetzungen der Umsetzung • zuständige Organisationseinheit und notwendige Ressourcen (Personal/Sachmittel). e. Personal- und Stellensteuerung Fortführung der strikten Wiederbesetzungssperre und Deckelung des Stellenplans; Ausnahmen nur bei unabweisbaren gesetzlichen Pflichtaufgaben und mit gesonderter Begründung. Interne Strukturanalyse und Personalbedarfsermittlung zur Verbesserung (dynamische Personalsteuerung) der mittelfristigen Personalplanung in der Stadtverwaltung. f. Lückenlose Aufgaben- und Ausgabenkritik Systematische Überprüfung aller ganz oder teilweise beeinflussbaren Ausgabenpositionen der Stadt, einschließlich Standards, freiwilliger Leistungen, Förderkulissen und externer Vergaben. Bei Bedarf zur Veranschaulichung vergleichende Darstellung für Aufwendungen für gesetzliche Pflichtleistungen.
g. Effizienzsteigerung in der Verwaltung Verbindliche Maßnahmen zur Prozessoptimierung, Digitalisierung (auch KI) sowie zur Verbesserung von Beschaffung und Organisation mit quantifizierbarem Konsolidierungsbeitrag. h. Regelmäßiges Erfolgscontrolling und Berichterstattung Eine quartalsweise Berichterstattung (ergänzend zu den regulären Quartalsberichten) an die Stadtverordnetenversammlung über den Umsetzungsstand des Haushaltssicherungskonzepts sowie die Zielerreichung (Zwischenziele und Meilensteine) und Haushaltswirksamkeit der Maßnahmen. i. Verbindliche Nachsteuerung bei Abweichungen / alternative Szenarien Bei wesentlichen Planabweichungen legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von acht Wochen ein Korrekturpaket mit aktualisiertem Zeitplan und zusätzlichen Maßnahmen (gegebenenfalls in alternativen Szenarien) vor.
Sachverhalt
Die Begründung erfolgt mündlich durch Frau Erste Stadträtin Schülner.
Die weitergehende Begründung / Änderungsbegründung erfolgt ebenfalls mündlich.
Einfach erklärt
Der Antrag sieht vor, den Magistrat mit der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzepts für den Haushaltsplan 2026 zu beauftragen. Das Konzept soll festlegen, wie der städtische Haushalt spätestens bis 2029 ausgeglichen werden kann. Weitere Erhöhungen von Steuern, Gebühren und Abgaben sollen vermieden werden; stattdessen soll vor allem bei Ausgaben, Prioritäten und Verwaltungsabläufen angesetzt werden.
Vorgesehen sind ein Zeitplan mit jährlichen Zwischenzielen und ein Maßnahmenkatalog, der Einsparungen, Termine, Risiken, Zuständigkeiten und benötigte Ressourcen ausweist. Die Wiederbesetzungssperre und die Begrenzung des Stellenplans sollen fortgeführt werden. Ausnahmen soll es nur für zwingende gesetzliche Pflichtaufgaben mit besonderer Begründung geben. Außerdem sollen alle beeinflussbaren Ausgaben überprüft sowie Prozesse, Digitalisierung, Beschaffung und Organisation verbessert werden.
Der Magistrat soll vierteljährlich über Fortschritte und finanzielle Wirkungen berichten. Bei wesentlichen Abweichungen soll er innerhalb von acht Wochen zusätzliche Maßnahmen und einen aktualisierten Zeitplan vorlegen. Eine schriftliche Begründung enthält die Vorlage nicht; sie soll mündlich erfolgen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .