Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
35. Sitzung
- Dienstag, 10. Februar 2026, 19:30 Uhr· tatsächlich 19:30–20:53 Uhr
- Kulturhalle, Dieburger Straße 27, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Ein geplantes Haushaltssicherungskonzept für 2026 wurde nicht beschlossen: Der Magistrat zog seine Vorlage zurück, wodurch auch der dazugehörige Änderungsantrag gegenstandslos wurde. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigte außerdem in geänderter Form die Kampagne „Respekt! Kein Platz für Rassismus und Gewalt“ und verurteilte Versuche, sie im Kommunalwahlkampf zu diskreditieren. Die Resolution wurde mit 31 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme angenommen. Einstimmig beschlossen wurden Änderungen bei den Friedhöfen. Die Satzungen berücksichtigen nun die neue Urnengemeinschaftsanlage in Ober-Roden sowie pflegeleichte Gräber in Urberach; Baumgräber werden künftig nur noch mit zwei Grabstellen angeboten. Zudem schenkt die Stadt archäologische Funde aus früheren Ortskern-Grabungen dem Land Hessen. Sie werden beim Landesamt für Denkmalpflege gelagert und können für Sonderausstellungen nach Rödermark ausgeliehen werden. Zur angekündigten Shisha-Lounge mit Sportwetten in der Darmstädter Straße beantwortete der Bürgermeister Fragen zur Zulässigkeit, zu Genehmigungen und zu den Einflussmöglichkeiten der Stadt.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 10 Punkte
-
Abstimmung · fraktionsweise
einstimmig beschlossen
32 Zustimmung 0 Ablehnung 0 Enthaltung- CDU 9 · dafür
- AL/Die Grünen 10 · dafür
- SPD 5 · dafür
- FWR 4 · dafür
- FDP 3 · dafür
- AfD 1 · dafür
Abstimmung · fraktionsweise
Der Geschäftsordnungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt
8 Zustimmung 24 Ablehnung 0 Enthaltung- FWR 4 · dafür
- FDP 3 · dafür
- AfD 1 · dafür
- CDU 9 · dagegen
- AL/Die Grünen 10 · dagegen
- SPD 5 · dagegen
Beratungsverlauf
Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Stadtverordneten. Herr Sulzmann stellt die form- und fristgerechte Ladung zu der Sitzung fest. Zu Beginn der Sitzung sind 32 von 39 Stadtverordneten anwesend, Herr Sulzmann stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Beginn der Sitzung wurde an alle Stadtverordneten der Antrag des Ausländerbeirates „Resolution zur Kampagne "Respekt! Kein Platz für Rassismus und Gewalt" - DS/030/26 ausgehändigt. Dieser wurde in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrats überarbeitet. Der aktuelle Wortlaut ist der Drucksache DS/030/26 im Sitzungsdienstprogramm zu entnehmen und wird auf der Leinwand allen Anwesenden angezeigt. Der Stadtverordnetenvorsteher lässt gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GO) über die Aufnahme des Antrags des Ausländerbeirats auf die Tagesordnung abstimmen: Abstimmung: Zustimmung: CDU (9), AL/Die Grünen (10), SPD (5), FWR (4), FDP (3), AfD (1) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen. Somit ist die Drucksache DS/030/26 mit Zweidrittelmehrheit auf die Tagesordnung unter TOP 10 aufgenommen. Der Magistrat zieht die Beschlussvorlage zu TOP 5 (Haushaltssicherungskonzept 2026 – DS/016/26 zurück. Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann stellt fest, dass der Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Haushaltssicherungskonzept 2026 – DS/032/26 unter TOP 5.1 somit hinfällig ist. Daraufhin stellt Stadtverordneter Kruger für die FDP-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, eben diesen Änderungsantrag als eigenen Tagesordnungspunkt bzw. eigenständigen Antrag auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen. Herr Sulzmann lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen und stellt sodann folgendes Abstimmungsergebnis fest: Abstimmung: Zustimmung: FWR (4), FDP (3), AfD (1) Ablehnung: CDU (9), AL/Die Grünen (10), SPD (5) Enthaltung: ./. Abstimmungsergebnis: Der Geschäftsordnungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Weitere Ergänzungen oder Einwände zur Tagesordnung gibt es nicht. Herr Sulzmann stellt somit die Tagesordnung fest. Im Anschluss lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den im Ältestenrat festgelegten Teil A (TO A) der Tagesordnung abstimmen: TOP 6 (Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark") Das Abstimmungsergebnis ist dem Verlauf dieser Niederschrift zu entnehmen. Des Weiteren wurden im Ältestenrat folgende Empfehlungen ausgesprochen: Ohne Aussprache werden abgestimmt: TOP 7 (Änderung der Friedhofssatzung – DS/014/26) TOP 8 (Änderung der Friedhofgebührensatzung – DS/015/26) TOP 9 (Archäologische Funde – Schenkung an das Land Hessen – DS/007/26) Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, dass es keine Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung am 09.12.2025 gab. Sie ist somit genehmigt. Den Tagesordnungspunkt abschließend gratuliert Herr Sulzmann den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die seit dem Stattfinden der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Geburtstag hatten, nachträglich im Namen des gesamten Hauses.
-
Beratungsverlauf
Es gibt keine Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers.
-
Beratungsverlauf
Erste Stadträtin Schülner verliest die Mitteilungen des Magistrats.
-
Beratungsverlauf
Es liegt eine Anfrage vor.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die CDU-Fraktion fragte den Magistrat nach der angekündigten Eröffnung einer Shisha-Lounge mit Sportwetten in der Darmstädter Straße 14. Sie wollte unter anderem wissen, ob die Nutzung dort zulässig ist, Genehmigungen beantragt oder erteilt wurden und welche bauplanungsrechtlichen Einflussmöglichkeiten die Stadt hat. Bürgermeister Rotter beantwortete die Anfrage und weitere Nachfragen in der Sitzung.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Anfrage im Wortlaut
Im Bereich der Gaststätte Darmstädter Straße 14, 63322 Rödermark hängt folgendes Schild/Plakat an der Eingangstüre: Neueröffnung 01.04.2026 Shisha Lounge und Sportwetten Hat der Magistrat Kenntnis davon, dass hier diese Lokalität als Shisha Bar und Bar für Sportwetten genutzt werden soll? Ist hierfür eine Baugenehmigung/Nutzungsänderungsgenehmigung notwendig? Ist eine solche Genehmigung beantragt oder erteilt worden? Ist eine solche Nutzung in dem betreffenden Areal zulässig? Wie wird diese Nutzung bauplanungsrechtlich beurteilt und bewertet? Wenn diese Nutzung nach dem gültigen Bauplanungsrecht genehmigt werden muss: Welche bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten würden der Stadt zur Verfügung stehen, um Einfluss zu nehmen? Ist es möglich und sinnvoll, einen Aufstellungsbeschluss zu erlassen und die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen darzustellen?
Ganze Vorlage DS/029/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Bürgermeister Rotter beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion sowie die Nachfragen.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat sollte beauftragt werden, ein tragfähiges Haushaltssicherungskonzept für den Haushaltsplan 2026 zu erarbeiten. Die Beschlussvorlage wurde in dieser Sitzung jedoch vom Magistrat zurückgezogen; eine Entscheidung darüber erfolgte daher nicht.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 92a Hessische Gemeindeordnung, ein tragfähiges Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2026 zu erarbeiten.
Sachverhalt
Die Begründung erfolgt mündlich durch Frau Erste Stadträtin Schülner.
Ganze Vorlage DS/016/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Die Beschlussvorlage wird vom Magistrat zurückgezogen.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag sollte den Magistrat mit der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzepts für 2026 beauftragen. Vorgesehen waren unter anderem ein Haushaltsausgleich spätestens 2029, konkrete Einsparmaßnahmen, eine strenge Personalsteuerung und regelmäßige Berichte. Da die zugrunde liegende Beschlussvorlage zurückgezogen wurde, war der Änderungsantrag in dieser Sitzung gegenstandslos.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
1. Grundsatzauftrag Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 92a Hessische Gemeindeordnung, ein tragfähiges Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2026 zu erarbeiten. 2. Mindestinhalte des Haushaltssicherungskonzepts Das Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2026 hat mindestens folgende Zielsetzungen, Leitlinien sowie Inhalte verbindlich vorzusehen und (gegebenenfalls auch perspektivisch) darzustellen: a. Belastungsstabilität für Bürger und Wirtschaft Vermeidung weiterer Erhöhungen von Steuern, Gebühren und Abgaben; Konsolidierung vorrangig über Ausgabendisziplin, Priorisierung und Effizienzsteigerung. b. Verbindliches Zieljahr für den Haushaltsausgleich Festlegung eines konkreten Zieljahres für den Haushaltsausgleich, spätestens bis 2029. c. Zeit- und Umsetzungsplan Vorlage eines schrittweisen Konsolidierungsfahrplans mit jährlichen Zwischenzielen und klar definierten Meilensteinen. d. Maßnahmenkatalog mit Transparenz über Einsparpotenziale Für jede Maßnahme sind mindestens auszuweisen beziehungsweise darzustellen: • erwartetes Einspar- bzw. Ertragspotenzial (jährlich und kumuliert), • Umsetzungszeitpunkt sowie Risiken, Unwägbarkeiten und Voraussetzungen der Umsetzung • zuständige Organisationseinheit und notwendige Ressourcen (Personal/Sachmittel). e. Personal- und Stellensteuerung Fortführung der strikten Wiederbesetzungssperre und Deckelung des Stellenplans; Ausnahmen nur bei unabweisbaren gesetzlichen Pflichtaufgaben und mit gesonderter Begründung. Interne Strukturanalyse und Personalbedarfsermittlung zur Verbesserung (dynamische Personalsteuerung) der mittelfristigen Personalplanung in der Stadtverwaltung. f. Lückenlose Aufgaben- und Ausgabenkritik Systematische Überprüfung aller ganz oder teilweise beeinflussbaren Ausgabenpositionen der Stadt, einschließlich Standards, freiwilliger Leistungen, Förderkulissen und externer Vergaben. Bei Bedarf zur Veranschaulichung vergleichende Darstellung für Aufwendungen für gesetzliche Pflichtleistungen. g. Effizienzsteigerung in der Verwaltung Verbindliche Maßnahmen zur Prozessoptimierung, Digitalisierung (auch KI) sowie zur Verbesserung von Beschaffung und Organisation mit quantifizierbarem Konsolidierungsbeitrag. h. Regelmäßiges Erfolgscontrolling und Berichterstattung Eine quartalsweise Berichterstattung (ergänzend zu den regulären Quartalsberichten) an die Stadtverordnetenversammlung über den Umsetzungsstand des Haushaltssicherungskonzepts sowie die Zielerreichung (Zwischenziele und Meilensteine) und Haushaltswirksamkeit der Maßnahmen. i. Verbindliche Nachsteuerung bei Abweichungen / alternative Szenarien Bei wesentlichen Planabweichungen legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von acht Wochen ein Korrekturpaket mit aktualisiertem Zeitplan und zusätzlichen Maßnahmen (gegebenenfalls in alternativen Szenarien) vor.
Sachverhalt
Die Begründung erfolgt mündlich durch Frau Erste Stadträtin Schülner. Die weitergehende Begründung / Änderungsbegründung erfolgt ebenfalls mündlich.
Ganze Vorlage DS/032/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Die Beschlussvorlage, auf die sich dieser Antrag bezieht, wurde zurückgezogen. Somit ist dieser Änderungsantrag obsolet.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat die GBZ Revisions- und Treuhand AG aus Kassel mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalen Betriebe Rödermark beauftragt. Die Prüfung kostet 13.000 Euro netto; die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bereit. Der Beschluss fiel einstimmig mit 32 Ja-Stimmen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Die GBZ Revisions- und Treuhand AG, Kassel, wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ für EUR 13.000,00 netto beauftragt.
Sachverhalt
Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr.13 EigBGes bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 wurden im freihändigen Vergabeverfahren insgesamt sechs Angebote angefordert. Das Angebot der GBZ Revisions- und Treuhand AG ging fristgemäß ein. Die Prüfungsgesellschaft B+G Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH teilte mit, dass sie aufgrund Kapazitätsmangel kein Angebot abgeben können. Die anderen vier Wirtschaftsprüfer haben kein Angebot abgegeben. Firma Adresse Gesamtkosten netto EURO GBZ Revisions -und Treuhand AG Wilhelmshöher Allee 292 34131 Kassel 13.000,00 Das Angebot der GBZ Revisions- und Treuhand AG ist wirtschaftlich und entspricht im Wesentlichen den Kosten für die Prüfung der Jahresabschlussprüfungen der Vorjahre.
Finanzielle Auswirkung
JaHaushaltsmittel stehen unter dem Konto 677201 bereit.
Abstimmung · fraktionsweise
einstimmig beschlossen
32 Zustimmung 0 Ablehnung 0 Enthaltung- CDU 9 · dafür
- AL/Die Grünen 10 · dafür
- SPD 5 · dafür
- FWR 4 · dafür
- FDP 3 · dafür
- AfD 1 · dafür
Ganze Vorlage DS/418/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Dieser TOP wurde unter TO A abgestimmt. Herr Sulzmann stellt folgende Beschlussfassung fest:
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Friedhofssatzung wurde an die neue Urnengemeinschaftsanlage in Ober-Roden und an pflegeleichte Gräber in Urberach mit besonderen Gestaltungsvorgaben angepasst. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Änderung ohne Aussprache einstimmig mit 32 Stimmen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Die in der Anlage zur Drucksache beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung wird beschlossen.
Sachverhalt
Aus Anlass der auf dem Friedhof Ober-Roden neu errichteten und seit Dezember 2025 für Beisetzungen freigegebenen Urnengemeinschaftsanlage sowie weiterer auf dem Friedhof Urberach bereitgestellter pflegeleichter Gräber (sowohl für Sargbestattungen als auch Urnenbeisetzungen) für die besondere Gestaltungsvorschriften gelten, bedarf es einer entsprechenden Änderung und Ergänzung der Friedhofssatzung. Gleichzeitig mit dem Vorschlag zur Änderung der Friedhofsatzung muss in der Friedhofsgebührensatzung eine Änderung dahingehend erfolgen, dass Baumgräber aufgrund der letzten Gebührenkalkulation nur noch mit 2 Grabstellen angeboten werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Drucksache. Zuletzt wurde das Friedhofs- und Bestattungsgesetz im Dezember 2025 geändert. Die kurzfristige Prüfung hat ergeben, dass kein eiliger Anpassungsbedarf bei der Friedhofssatzung. Sollte der Hessische Städte- und Gemeindebund hierzu eine aktuellere Mustersatzung mit Änderungsempfehlungen veröffentlichen, wird ein Änderungsbedarf erneut geprüft.
Abstimmung · fraktionsweise
einstimmig beschlossen
32 Zustimmung 0 Ablehnung 0 Enthaltung- CDU 9 · dafür
- AL/Die Grünen 10 · dafür
- SPD 5 · dafür
- FWR 4 · dafür
- FDP 3 · dafür
- AfD 1 · dafür
Ganze Vorlage DS/014/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Herr Sulzmann ruft den TOP zur Beschlussfassung ohne Aussprache auf. Nach der Abstimmung stellt er folgende Beschlussfassung fest:
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordneten beschlossen eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Danach werden Baumgräber aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation nur noch mit zwei Grabstellen angeboten. Der Beschluss fiel ohne Aussprache einstimmig mit 32 Ja-Stimmen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Die in der Anlage zur Drucksache beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebühren der Stadt Rödermark wird beschlossen.
Sachverhalt
Aus Anlass der auf dem Friedhof Ober-Roden neu errichteten und seit Dezember 2025 für Beisetzungen freigegebenen Urnengemeinschaftsanlage sowie weiterer auf dem Friedhof Urberach bereitgestellter pflegeleichter Gräber sowohl für Sargbestattungen als auch Urnenbeisetzungen, für die besondere Gestaltungsvorschriften gelten, bedarf es einer entsprechenden Änderung und Ergänzung der Friedhofssatzung. In der Friedhofsgebührensatzung muss eine Änderung dahingehend erfolgen, dass Baumgräber aufgrund der letzten Gebührenkalkulation nur noch mit 2 Grabstellen angeboten werden.
Abstimmung · fraktionsweise
einstimmig beschlossen
32 Zustimmung 0 Ablehnung 0 Enthaltung- CDU 9 · dafür
- AL/Die Grünen 10 · dafür
- SPD 5 · dafür
- FWR 4 · dafür
- FDP 3 · dafür
- AfD 1 · dafür
Ganze Vorlage DS/015/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Herr Sulzmann ruft den TOP zur Beschlussfassung ohne Aussprache auf. Nach der Abstimmung stellt er folgende Beschlussfassung fest:
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadt schenkt dem Land Hessen die archäologischen Funde aus den Ortskern-Grabungen von 1973 bis 1999. Sie werden fachgerecht beim Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden gelagert und können zeitweise für Sonderausstellungen in Rödermark ausgeliehen werden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem Schenkungsvertrag ohne Aussprache einstimmig mit 32 Stimmen zu.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Kultur, Sport und Vereine
Der Schenkung der archäologischen Funde auf der Grundlage des beigefügten Schenkungsvertrages mit dem Land Hessen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Stadt und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen - hessenARCHÄOLOGIE - hatten sich Ende 2024 grundsätzlich darauf verständigt, sämtliche Funde der von 1973 bis 1999 erfolgten Ortskern-Grabungen u.a. unter der Leitung von Prof. Dr. Egon Schallmayer einer materialgerechten Lagerung im Depot des Landesamtes für Denkmalpflege in Wiesbaden zuzuführen. Einigkeit bestand auch darüber, die Option „Leihe auf Zeit“ vorzusehen, um beispielsweise Sonderausstellungen in Rödermark temporär mit Exponaten aus dem großen Konvolut bestücken zu können. Als Voraussetzung für die Annahme der Schenkung wurde der schädlings- und schimmelfreie Zustand der Fundstücke vereinbart. Nach Untersuchungen durch den TÜV-Süd und entsprechenden Reinigungsarbeiten konnte der bedenkenlose Zustand attestiert und mit den Umverpackungs- und Sortierungsarbeiten begonnen werden, die November 2025 abgeschlossen wurden. Der beigefügte Vertragsentwurf regelt die Schenkung der Funde umfassend.
Abstimmung · fraktionsweise
einstimmig beschlossen
32 Zustimmung 0 Ablehnung 0 Enthaltung- CDU 9 · dafür
- AL/Die Grünen 10 · dafür
- SPD 5 · dafür
- FWR 4 · dafür
- FDP 3 · dafür
- AfD 1 · dafür
Ganze Vorlage DS/007/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Herr Sulzmann ruft den TOP auf und erteilt dem Bürgermeister das Wort. Herr Rotter gibt eine kurze Erläuterung zum Sachverhalt ab. Im Anschluss lässt der Stadtverordnetenvorsteher ohne Aussprache abstimmen und stellt folgende Beschlussfassung fest:
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung beriet eine vom Ausländerbeirat vorgeschlagene Resolution, die die Rödermärker Kampagne „Respekt! Kein Platz für Rassismus und Gewalt“ bekräftigt und Versuche verurteilt, sie im Kommunalwahlkampf zu diskreditieren. Nach Redebeiträgen aller Fraktionen wurde die Resolution in geänderter Form mit 31 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Dezernat I
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Vorschlag des Ausländerbeirats folgende Resolution: Ein Zeichen für faires, gleichberechtigtes Miteinander aller Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Rödermark haben: Das ist die Kampagne „Respekt! Kein Platz für Rassismus“, der sich die Stadt im Jahr 2020 angeschlossen hatte, wenige Wochen nach dem Attentat von Hanau, bei dem neun Frauen und Männer mit Migrationsgeschichte kaltblütig ermordet wurden. Vereine, Kirchengemeinden, Gewerbe und Unternehmen sowie soziale Institutionen – rund 100 an der Zahl – haben sich in großer Einmütigkeit und Solidarität in die Aktion eingeklinkt. Sie bekunden mit den Respekt-Schildern, aber auch mit gelebter Haltung im Alltag, dass sie jedweder Form von Ausgrenzung, Herabwürdigung, Hass und Gewalt entschieden entgegentreten. Die starke Beteiligung erfolgte und erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie ist Ausdruck einer von Mitmenschlichkeit geprägten Grundüberzeugung. 2022 wurde die Stadt für diesen kollektiven Einsatz im Sinne von Verständigung und Nächstenliebe mit dem Hamza-Kurtovic-Preis ausgezeichnet. Die breiten Kreise, die die Respekt-Kampagne in Rödermark gezogen hat, finden auf regionaler Ebene positive Beachtung. Vor diesem Hintergrund erscheint es befremdlich und verstörend, dass es im aktuellen Kommunalwahlkampf Bemühungen gibt, just dieses Thema zu skandalisieren. Mit der Behauptung, „politische Bevormundung“ sei bei alledem im Spiel, wird offenkundig bewusst versucht, einen Keil in die örtliche Vereinswelt zu treiben. Die Stadtgesellschaft soll provoziert und polarisiert werden. Die Begriffe „Respekt“ sowie “rassistischer Anschlag in Hanau” werden relativiert und kleingeredet, um in diesem trüben Fahrwasser auf Stimmenfang gehen zu können. Wir verurteilen dieses Manöver und unterstreichen unmissverständlich, dass die Respekt-Kampagne zum Vorteil unserer Kommune angestoßen wurde und aktiv praktiziert wird. Wichtige Denkanstöße hat das Projekt geliefert, die Vernetzung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert und ein gemeinsam formuliertes Bekenntnis ins Rampenlicht gerückt. Wir bekräftigen diese Überzeugung. Mit dieser vorgelegten Resolution machen wir deutlich, dass an unserem Wertekompass nicht zu rütteln ist. Es bleibt dabei: „Respekt! Kein Platz für Rassismus und Gewalt“ – das ist die Maxime für gemeinschaftliches Handeln. Eine Richtschnur, von der sich Rödermark leiten lässt.
Abstimmung · fraktionsweise
mehrheitlich beschlossen
31 Zustimmung 1 Ablehnung 0 Enthaltung- CDU 9 · dafür
- AL/Die Grünen 10 · dafür
- SPD 5 · dafür
- FWR 4 · dafür
- FDP 3 · dafür
- AfD 1 · dagegen
Ganze Vorlage DS/030/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Stadtverordnetenvorsteher ruft den TOP zur Beratung auf. Es folgen Redebeiträge aller Fraktionen. Sodann lässt Herr Sulzmann über den Beschlussvorschlag abstimmen und stellt folgende Beschlussfassung fest:
Anwesenheit
Aus der Niederschrift: 44 von 52 verzeichneten Personen anwesend — inklusive Magistrat, Schriftführung und Verwaltung.
- CDU 14 von 17
- AL/Die Grünen 12 von 17
- SPD 6 von 6
- FWR 5 von 5
- FDP 4 von 4
- Ohne Fraktion 3 von 3
Verlauf
- Sitzung fand am 10. Feb. 2026 statt · erstmals erfasst am 27. Aug. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 23.08.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich · PDF, 129 KB
- Abstimmungsergebnisse 7 Abstimmungen