DS/029/26 Anfrage Beratung abgeschlossen Bauen & Stadtentwicklung

Neueröffnung Shisha Lounge und Sportwetten in der Darmstädter Straße 14

Eingebracht von CDU

Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)

Anfrage im Wortlaut

Im Bereich der Gaststätte Darmstädter Straße 14, 63322 Rödermark hängt folgendes Schild/Plakat an der Eingangstüre: Neueröffnung 01.04.2026 Shisha Lounge und Sportwetten

Hat der Magistrat Kenntnis davon, dass hier diese Lokalität als Shisha Bar und Bar für Sportwetten genutzt werden soll?

Ist hierfür eine Baugenehmigung/Nutzungsänderungsgenehmigung notwendig?

Ist eine solche Genehmigung beantragt oder erteilt worden?

Ist eine solche Nutzung in dem betreffenden Areal zulässig?

Wie wird diese Nutzung bauplanungsrechtlich beurteilt und bewertet?

Wenn diese Nutzung nach dem gültigen Bauplanungsrecht genehmigt werden muss: Welche bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten würden der Stadt zur Verfügung stehen, um Einfluss zu nehmen? Ist es möglich und sinnvoll, einen Aufstellungsbeschluss zu erlassen und die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen darzustellen?

Einfach erklärt

Die Anfrage betrifft eine angekündigte Shisha-Lounge mit Sportwetten in der Darmstädter Straße 14, deren Eröffnung laut einem Aushang für den 1. April 2026 vorgesehen ist. Der Magistrat soll mitteilen, ob ihm die geplante Nutzung bekannt ist, ob dafür eine Bau- oder Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich ist und ob eine solche Genehmigung beantragt oder bereits erteilt wurde.

Außerdem wird gefragt, ob die Nutzung an diesem Standort zulässig ist und wie sie bauplanungsrechtlich bewertet wird. Falls eine Genehmigung erforderlich ist, soll der Magistrat erläutern, welche Möglichkeiten die Stadt hat, Einfluss zu nehmen. Dabei soll auch geprüft beziehungsweise dargestellt werden, ob ein Aufstellungsbeschluss, eine Veränderungssperre oder die Zurückstellung von Baugesuchen möglich und sinnvoll wären.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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