Archäologische Funde - Schenkung an das Land Hessen
Eingebracht vom Magistrat · federführend Kultur, Sport und Vereine
Beschlussvorschlag
Der Schenkung der archäologischen Funde auf der Grundlage des beigefügten Schenkungsvertrages mit dem Land Hessen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Stadt und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen - hessenARCHÄOLOGIE - hatten sich Ende 2024 grundsätzlich darauf verständigt, sämtliche Funde der von 1973 bis 1999 erfolgten Ortskern-Grabungen u.a. unter der Leitung von Prof. Dr. Egon Schallmayer einer materialgerechten Lagerung im Depot des Landesamtes für Denkmalpflege in Wiesbaden zuzuführen. Einigkeit bestand auch darüber, die Option „Leihe auf Zeit“ vorzusehen, um beispielsweise Sonderausstellungen in Rödermark temporär mit Exponaten aus dem großen Konvolut bestücken zu können. Als Voraussetzung für die Annahme der Schenkung wurde der schädlings- und schimmelfreie Zustand der Fundstücke vereinbart.
Nach Untersuchungen durch den TÜV-Süd und entsprechenden Reinigungsarbeiten konnte der bedenkenlose Zustand attestiert und mit den Umverpackungs- und Sortierungsarbeiten begonnen werden, die November 2025 abgeschlossen wurden. Der beigefügte Vertragsentwurf regelt die Schenkung der Funde umfassend.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob archäologische Funde aus den Ortskern-Grabungen der Jahre 1973 bis 1999 dem Land Hessen geschenkt werden. Grundlage ist ein Schenkungsvertrag. Die Funde sollen im Depot des Landesamtes für Denkmalpflege in Wiesbaden fachgerecht gelagert werden. Für zeitlich begrenzte Ausstellungen in Rödermark können einzelne Stücke ausgeliehen werden.
Voraussetzung für die Annahme war, dass die Fundstücke frei von Schädlingen und Schimmel sind. Nach Untersuchungen durch den TÜV Süd und Reinigungsarbeiten wurde ihr unbedenklicher Zustand bestätigt. Die anschließende Sortierung und neue Verpackung wurden im November 2025 abgeschlossen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .