Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
40. Sitzung
- Donnerstag, 29. Januar 2026, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Sitzung abgeschlossen· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Im Mittelpunkt stand die finanzielle Lage der Stadt: Beraten wurde, den Magistrat mit einem tragfähigen Haushaltssicherungskonzept für den Haushaltsplan 2026 zu beauftragen. Die Erste Stadträtin verwies auf die gesetzliche Notwendigkeit und bisherige Gespräche mit der Kommunalaufsicht; ein Abstimmungsergebnis ist nicht angegeben. Zudem empfahl der Ausschuss einstimmig Änderungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebühren. Damit sollen neue Grabangebote in Ober-Roden und Urberach berücksichtigt und Baumgräber künftig nur noch mit zwei Grabstellen angeboten werden. Endgültig entscheidet darüber die Stadtverordnetenversammlung. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalen Betriebe empfahl der Ausschuss die Beauftragung der GBZ Revisions- und Treuhand AG für 13.000 Euro netto. Außerdem wurde der Schenkung archäologischer Funde aus Rödermark an das Land Hessen zugestimmt. Sie sollen fachgerecht in Wiesbaden gelagert werden und können für Ausstellungen in Rödermark ausgeliehen werden.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 8 Punkte
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Beratungsverlauf
Der Vorsitzende, Herr Grünberg, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung ergeben sich keine Einwände.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beraten wurde der Vorschlag, den Magistrat mit der Erarbeitung eines tragfähigen Haushaltssicherungskonzepts für den Haushaltsplan 2026 zu beauftragen. Erste Stadträtin Schülner erläuterte die gesetzliche Notwendigkeit des Konzepts und die bisherigen Kontakte mit der Kommunalaufsicht. Ein Abstimmungsergebnis ist nicht angegeben.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 92a Hessische Gemeindeordnung, ein tragfähiges Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2026 zu erarbeiten.
Sachverhalt
Die Begründung erfolgt mündlich durch Frau Erste Stadträtin Schülner.
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Frau Schülner erläutert die Vorlage, die Kontakte mit der Kommunalaufsicht und die Notwendigkeit der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat der Stadtverordnetenversammlung unverändert empfohlen, die GBZ Revisions- und Treuhand AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalen Betriebe Rödermark zu beauftragen. Das Angebot beläuft sich auf 13.000 Euro netto; die endgültige Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung.
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Beschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Die GBZ Revisions- und Treuhand AG, Kassel, wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ für EUR 13.000,00 netto beauftragt.
Sachverhalt
Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr.13 EigBGes bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 wurden im freihändigen Vergabeverfahren insgesamt sechs Angebote angefordert. Das Angebot der GBZ Revisions- und Treuhand AG ging fristgemäß ein. Die Prüfungsgesellschaft B+G Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH teilte mit, dass sie aufgrund Kapazitätsmangel kein Angebot abgeben können. Die anderen vier Wirtschaftsprüfer haben kein Angebot abgegeben. Firma Adresse Gesamtkosten netto EURO GBZ Revisions -und Treuhand AG Wilhelmshöher Allee 292 34131 Kassel 13.000,00 Das Angebot der GBZ Revisions- und Treuhand AG ist wirtschaftlich und entspricht im Wesentlichen den Kosten für die Prüfung der Jahresabschlussprüfungen der Vorjahre.
Finanzielle Auswirkung
JaHaushaltsmittel stehen unter dem Konto 677201 bereit.
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Die Vorlage soll in der Stadtverordnetenversammlung unter TOA beraten werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Friedhofssatzung soll an die neue Urnengemeinschaftsanlage in Ober-Roden und die pflegeleichten Sarg- und Urnengräber in Urberach mit ihren besonderen Gestaltungsvorgaben angepasst werden. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss stimmte der Vorlage unverändert zu und empfahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die Satzungsänderung zu beschließen.
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Beschlussvorschlag
federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Die in der Anlage zur Drucksache beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung wird beschlossen.
Sachverhalt
Aus Anlass der auf dem Friedhof Ober-Roden neu errichteten und seit Dezember 2025 für Beisetzungen freigegebenen Urnengemeinschaftsanlage sowie weiterer auf dem Friedhof Urberach bereitgestellter pflegeleichter Gräber (sowohl für Sargbestattungen als auch Urnenbeisetzungen) für die besondere Gestaltungsvorschriften gelten, bedarf es einer entsprechenden Änderung und Ergänzung der Friedhofssatzung. Gleichzeitig mit dem Vorschlag zur Änderung der Friedhofsatzung muss in der Friedhofsgebührensatzung eine Änderung dahingehend erfolgen, dass Baumgräber aufgrund der letzten Gebührenkalkulation nur noch mit 2 Grabstellen angeboten werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Drucksache. Zuletzt wurde das Friedhofs- und Bestattungsgesetz im Dezember 2025 geändert. Die kurzfristige Prüfung hat ergeben, dass kein eiliger Anpassungsbedarf bei der Friedhofssatzung. Sollte der Hessische Städte- und Gemeindebund hierzu eine aktuellere Mustersatzung mit Änderungsempfehlungen veröffentlichen, wird ein Änderungsbedarf erneut geprüft.
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Die Vorlage soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ohne Aussprache abgestimmt werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Behandelt wurde eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung, nach der Baumgräber aufgrund der letzten Gebührenkalkulation nur noch mit zwei Grabstellen angeboten werden. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschloss die Vorlage unverändert als einstimmige Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung; die endgültige Entscheidung liegt bei ihr.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Die in der Anlage zur Drucksache beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebühren der Stadt Rödermark wird beschlossen.
Sachverhalt
Aus Anlass der auf dem Friedhof Ober-Roden neu errichteten und seit Dezember 2025 für Beisetzungen freigegebenen Urnengemeinschaftsanlage sowie weiterer auf dem Friedhof Urberach bereitgestellter pflegeleichter Gräber sowohl für Sargbestattungen als auch Urnenbeisetzungen, für die besondere Gestaltungsvorschriften gelten, bedarf es einer entsprechenden Änderung und Ergänzung der Friedhofssatzung. In der Friedhofsgebührensatzung muss eine Änderung dahingehend erfolgen, dass Baumgräber aufgrund der letzten Gebührenkalkulation nur noch mit 2 Grabstellen angeboten werden.
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung stimmte der Schenkung der archäologischen Funde aus den Ortskern-Grabungen von 1973 bis 1999 an das Land Hessen zu. Die Funde sollen im Depot des Landesamtes für Denkmalpflege in Wiesbaden fachgerecht gelagert werden; für zeitweise Ausstellungen in Rödermark können Exponate ausgeliehen werden.
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Beschlussvorschlag
federführend Kultur, Sport und Vereine
Der Schenkung der archäologischen Funde auf der Grundlage des beigefügten Schenkungsvertrages mit dem Land Hessen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Stadt und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen - hessenARCHÄOLOGIE - hatten sich Ende 2024 grundsätzlich darauf verständigt, sämtliche Funde der von 1973 bis 1999 erfolgten Ortskern-Grabungen u.a. unter der Leitung von Prof. Dr. Egon Schallmayer einer materialgerechten Lagerung im Depot des Landesamtes für Denkmalpflege in Wiesbaden zuzuführen. Einigkeit bestand auch darüber, die Option „Leihe auf Zeit“ vorzusehen, um beispielsweise Sonderausstellungen in Rödermark temporär mit Exponaten aus dem großen Konvolut bestücken zu können. Als Voraussetzung für die Annahme der Schenkung wurde der schädlings- und schimmelfreie Zustand der Fundstücke vereinbart. Nach Untersuchungen durch den TÜV-Süd und entsprechenden Reinigungsarbeiten konnte der bedenkenlose Zustand attestiert und mit den Umverpackungs- und Sortierungsarbeiten begonnen werden, die November 2025 abgeschlossen wurden. Der beigefügte Vertragsentwurf regelt die Schenkung der Funde umfassend.
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Beratungsverlauf
Es liegen keine einschlägigen Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor.
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Beratungsverlauf
Anfragen: Katzenschutzverordnung Der Stadtverordnete Schröder erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich des Inkrafttretens der Katzenschutzverordnung. Frau Erste Stadträtin Schülner antwortet, dass es am 02.03.2026 einen Termin im Rathaus zur Katzenschutzverordnung geben wird, zu dem alle Beteiligten eingeladen werden.
Verlauf
- Sitzung fand am 29. Jan. 2026 statt · erstmals erfasst am 27. Aug. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 23.08.2026