Änderung der Friedhofgebührensatzung
Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beschlussvorschlag
Die in der Anlage zur Drucksache beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebühren der Stadt Rödermark wird beschlossen.
Sachverhalt
Aus Anlass der auf dem Friedhof Ober-Roden neu errichteten und seit Dezember 2025 für Beisetzungen freigegebenen Urnengemeinschaftsanlage sowie weiterer auf dem Friedhof Urberach bereitgestellter pflegeleichter Gräber sowohl für Sargbestattungen als auch Urnenbeisetzungen, für die besondere Gestaltungsvorschriften gelten, bedarf es einer entsprechenden Änderung und Ergänzung der Friedhofssatzung.
In der Friedhofsgebührensatzung muss eine Änderung dahingehend erfolgen, dass Baumgräber aufgrund der letzten Gebührenkalkulation nur noch mit 2 Grabstellen angeboten werden.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschließen. Hintergrund sind eine neue Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Ober-Roden sowie neue pflegeleichte Grabangebote für Sarg- und Urnenbestattungen auf dem Friedhof Urberach. Für diese Grabangebote gelten besondere Gestaltungsvorschriften. Außerdem soll die Gebührensatzung angepasst werden, weil Baumgräber nach der letzten Gebührenkalkulation nur noch mit zwei Grabstellen angeboten werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .