DS/418/26 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Finanzen

Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"

Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling

Beschlussvorschlag

Die GBZ Revisions- und Treuhand AG, Kassel, wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ für EUR 13.000,00 netto beauftragt.

Sachverhalt

Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr.13 EigBGes bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 wurden im freihändigen Vergabeverfahren insgesamt sechs Angebote angefordert. Das Angebot der GBZ Revisions- und Treuhand AG ging fristgemäß ein. Die Prüfungsgesellschaft B+G Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH teilte mit, dass sie aufgrund Kapazitätsmangel kein Angebot abgeben können. Die anderen vier Wirtschaftsprüfer haben kein Angebot abgegeben.

Firma Adresse Gesamtkosten netto EURO

Finanzielle Auswirkung

Ja

Haushaltsmittel stehen unter dem Konto 677201 bereit.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, die GBZ Revisions- und Treuhand AG aus Kassel mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalen Betriebe Rödermark zu beauftragen. Die Prüfung soll 13.000,00 Euro netto kosten.

Für den Auftrag wurden sechs Wirtschaftsprüfungsgesellschaften um Angebote gebeten. Nur die GBZ gab fristgerecht ein Angebot ab. Eine weitere Gesellschaft sagte wegen fehlender Kapazitäten ab, die übrigen vier reichten kein Angebot ein. Nach Angaben der Vorlage ist das Angebot wirtschaftlich und liegt ungefähr auf dem Kostenniveau der Prüfungen in den Vorjahren.

Finanzielle Auswirkung

Die Prüfung kostet 13.000,00 Euro netto. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen auf dem dafür vorgesehenen Konto bereit.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

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Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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