Haushaltssicherungskonzept 2026
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 92a Hessische Gemeindeordnung, ein tragfähiges Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2026 zu erarbeiten.
Sachverhalt
Die Begründung erfolgt mündlich durch Frau Erste Stadträtin Schülner.
Einfach erklärt
Der Magistrat soll ein tragfähiges Haushaltssicherungskonzept für den Haushaltsplan 2026 erarbeiten. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung einzuhalten. Die Begründung für den Beschlussvorschlag soll Erste Stadträtin Schülner mündlich geben.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .