DS/079/25 Mitteilungsvorlage Beratung abgeschlossen Ordnung & Sicherheit

Verwaltungsbehördenbezirk Rödermark Messel und Ordnungsbehördenbezirk Rödermark Messel

Eingebracht vom Magistrat · federführend Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Beschlussvorschlag

Der Fachbereich 3 informiert:

Seit 2020 besteht mit der Gemeinde Messel ein Verwaltungsbehördenbezirk. Folgende Aufgabenwahrnehmung nimmt die Stadt Rödermark wahr:

Maßnahmen nach HundeVO (zurzeit 4 Hunde) Maßnahmen nach dem HGastG (bisher keine Maßnahmen) Maßnahmen nach dem PsychKHG (bisher keine Maßnahmen) Maßnahmen nach dem Schulgesetz (eine Maßnahme) Bußgeldstelle (ca. 5 Fälle im Jahr) Spielhallengesetz (bisher keine Maßnahmen) Des Weiteren sind wir beratend für alle Belange für die Gemeinde Messel da.

Die Aufgaben überschneiden sich zum Teil mit dem Ordnungsbehördenbezirk. Hierfür entrichtet die Gemeinde Messel jährlichen einen Betrag von 27 244,80 €.

1a. Für den Verwaltungsbehördenbezirk wurde uns vom Land Hessen eine Förderung von 50 000,00 € mit Bescheid vom 08.09.2020 für die Interkommunale Zusammenarbeit zugesprochen. Mit Bescheid vom 21.01.2025 hat das Land Hessen die Effizienz der Interkommunalen Zusammenarbeit bestätigt und dies mit Bescheid beschieden sodass die Förderung nicht mehr zurückzuzahlen ist.

2. Weiter besteht seit 2020 auch der Ordnungsbehördenbezirk mit der Gemeinde Messel. Die Aufgabenwahrnehmung ist wie in Rödermark.

Verkehrsüberwachung ruhender und fließender Verkehr Feststellen von OWi’s und weiterleiten an unserer Bußgeldstelle Überwachung der Gefahrabwehrverordnung Usw.

Auch hier sind teilweise Überschneidungen mit dem Verwaltungsbehördenbezirk.

Hierfür wird einmal im Jahr eine Abrechnung erstellt. Diese richtet sich nach den Einwohnern der jeweiligen Kommune (Erstwohnsitz). Die Abrechnung ist zum 28.02. eines jeden Jahres zu stellen.

Für das Jahr 2020 wurde ein Betrag von 24 848,41 € 2021 wurde ein Betrag von 55 246,23 € 2022 wurde ein Betrag von 47 712,00 € 2023 wurde ein Betrag von 36 629,98 € 2024 wurde ein Betrag von 22 978,76 €

nachberechnet und entsprechend in Rechnung gestellt.

Je nach Bedarf werden ca. 1 Stunde täglich in Messel verbracht.

Einfach erklärt

Der Fachbereich 3 informiert über die Zusammenarbeit von Rödermark und Messel in zwei gemeinsamen Behördenbezirken, die seit 2020 bestehen. Eine Entscheidung oder neue Maßnahme wird mit dieser Mitteilung nicht vorgeschlagen.

Im Verwaltungsbehördenbezirk übernimmt Rödermark für Messel unter anderem Aufgaben nach der Hundeverordnung, dem Schulgesetz und weiteren Vorschriften sowie Bußgeldverfahren und Beratungen. Messel zahlt dafür jährlich 27.244,80 Euro. Das Land Hessen hatte die Zusammenarbeit mit 50.000,00 Euro gefördert. Im Januar 2025 bestätigte das Land deren Effizienz; die Förderung muss deshalb nicht zurückgezahlt werden.

Im Ordnungsbehördenbezirk übernimmt Rödermark für Messel unter anderem die Verkehrsüberwachung und Aufgaben der Gefahrenabwehr. Der Aufwand wird jährlich nach der Einwohnerzahl abgerechnet. Für 2020 bis 2024 wurden Beträge zwischen 22.978,76 Euro und 55.246,23 Euro pro Jahr nachberechnet und in Rechnung gestellt. Nach Bedarf verbringen Beschäftigte etwa eine Stunde täglich in Messel.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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