Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
35. Sitzung
- Mittwoch, 10. September 2025, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum der Halle Urberach, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich
Worum es geht
Im Mittelpunkt standen größere Bau- und Stadtentwicklungsprojekte. Beschlossen wurde die Neugestaltung der Freiflächen rund um Rathaus, Bücherei, Trinkbornschule, ehemalige Feuerwehr und Kulturhalle in Ober-Roden. Dafür soll ein Planungswettbewerb starten; der städtische Eigenanteil von rund 920.000 Euro soll durch das zeitliche Zurückstellen von Straßenbauinvestitionen finanziert werden. Bei der Rodaustraße blieb dagegen offen, wie es weitergeht: Wegen des mangelhaften Unterbaus werden statt rund einer Million Euro nun etwa 7,2 Millionen Euro veranschlagt. Die möglichen Alternativen wurden lediglich zur Kenntnis genommen. Für die Verkehrsüberwachung wurde der Kauf einer stationären Anlage beschlossen. Je nach Zustimmung zum Standort sollen für bis zu 149.000 Euro Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße kontrolliert werden. Außerdem soll geprüft werden, ob reine Pkw-Parkplätze in Wohngebieten den Parkdruck durch gewerbliche Fahrzeuge verringern könnten. Die Vorgaben für einen möglichen Neubau des „Jägerhauses“ wurden nach der erfolglosen Konzeptvergabe gelockert. Der Antrag zu Nutzungsausschlüssen im Ortskern Urberach wurde zurückgezogen. Zudem wurden die Vergabe zur Straßenbeleuchtung beschlossen sowie Berichte zu illegaler Müllentsorgung und zur Kostenkontrolle bei Städtebauförderprojekten behandelt.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 12 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Kauf einer stationären Überwachungsanlage von Vitronic. Stimmt die HÖMS der Standortveränderung zu, werden für rund 149.000 Euro zwei Säulen zur Kontrolle von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen angeschafft; andernfalls wird für rund 84.000 Euro eine Säule nur zur Geschwindigkeitsüberwachung gekauft. Im Haushalt stehen dafür 151.000 Euro aus Haushaltsresten zur Verfügung.
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federführend Verkehr
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadt Rödermark erwirbt eine stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Firma Vitronic, Wiesbaden. Abhängig von der Entscheidung der HÖMS (erneute Anfrage wurde gestellt) werden zwei UNI-Säulen zur Überwachung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen angeschafft. Sollte die HÖMS der Standortveränderung nicht zustimmen, wird ersatzweise eine BI-Säule zur reinen Geschwindigkeitsüberwachung angeschafft. Kostenübersicht (laut Preisinformation der Firma Vitronic) Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für 148 930,88 € Brutto Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (ohne Rotlichtvergehen) 84 337,68 € Brutto Die genannten Preise sind Listenpreise des Herstellers. Ein verbindliches Angebot liegt aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit nicht vor.
Sachverhalt
Nach Genehmigung der HÖMS wurden vier Hersteller hinsichtlich der technischen Möglichkeiten zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung angefragt: - ESO 8.0 (Lichtschrankenmessung): Keine Rotlichtüberwachung möglich. - Jenoptik Traffistar S 350 (Laserbasiert): steht massiv in der Kritik. Zahlreiche Kommunen haben die Rotlichtüberwachung beendet, sodass nur noch Geschwindigkeitsmessungen angeboten werden. - VDS M5 (Kontaktmessung in der Fahrbahn): Erfordert den Einbau von Schleifen in die Fahrbahn. Dadurch entstehen jährliche Mehrkosten von ca. 12.000 € (Eichung, Wartung, Straßenarbeiten). Auch müsste die Umrüstung auf Digital erfolgen. - Vitronic FM 1 (Laserbasiert): Keine baulichen Fahrbahneingriffe notwendig. Die reine Geschwindigkeitsüberwachung kann zwar von allen Anbietern gewährleistet werden, jedoch verursachen kontaktbasierte Systeme wie VDS erhebliche Folgekosten. Für die übrigen Systeme (ESO, Jenoptik, VDS) wäre außerdem die Einführung neuer Auswertsoftware erforderlich, was zusätzliche Folgekosten nach sich ziehen würde. Weiter ist die Verwaltung bereits mit dem System Vitronic befasst und hat durchweg sehr gute Erfahrungswerte. Software liegt vor und ein Messgerät könnte kompatibel verbaut werden sodass eine Überwachung in zwei Richtungen, bei Anschaffung eines weiteren Messgerätes, gleichzeitig möglich ist. Dadurch würden kontinuierliche Überwachungen (24 Stunden / 7 Tage die Woche) stattfinden. Gerade Rotlicht ist eine einbringende Überwachungsmaßnahme. Des Weiteren sind die Folgekosten (Eichung/Wartung) mit ca. 2500,00 € jährlich überschaubar Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung die Anschaffung einer stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu einem Preis von ca. 148 930,88 € Brutto der Firma Vitronic.
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell stehen im Haushalt 2025 bei der Investition 3-2-05K „Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung“ Mittel in Höhe von 151.000 Euro (Haushaltsreste) zur Verfügung. / Kl 01.09.2025
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordneten beschlossen, die Freiflächen rund um Rathaus, Bücherei, Trinkbornschule, ehemalige Feuerwehr und Kulturhalle in Ober-Roden neu zu gestalten. Dazu soll zeitnah ein Planungswettbewerb starten; das Wettbewerbsgebiet soll auf mögliche Verkleinerungen geprüft und bei der Auswahl besonders auf eine wirtschaftliche Lösung geachtet werden. Der städtische Eigenanteil von rund 920.000 Euro soll durch das zeitliche Zurückstellen von Investitionen in den Straßenbau finanziert werden.
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federführend Stadtplanung
Die Einzelmaßnahme 31 „Freiflächen funktionaler Ortskern“ des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) – mit seinen Bestandteilen freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb, Planung sowie bauliche Realisierung – soll umgesetzt werden. Das Wettbewerbsgebiet ist hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechend zu verkleinern. Bei der Bewertung und Prämierung der Wettbewerbsbeiträge ist der wirtschaftlichsten Lösung der Wettbewerbsaufgabe ein hoher Stellenwert einzuräumen. Die Bekanntmachung des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs soll zeitnah erfolgen. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll durch zeitliche Zurückstellung investiver Maßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt. Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau gewährleistet.
Sachverhalt
Die Umgestaltung des Areals des „funktionalen Ortskerns“ bildet einen der Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ innerhalb des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehem. „Stadtumbau in Hessen“). Der „funktionale Ortskern“ wird durch den Bereich um das Rathaus, Rathausplatz, Bücherei, Trinkbornschule, ehem. Feuerwehr sowie Kulturhalle definiert. Bereits frühzeitig wurde das Büro Rittmannsperger Architekten/ Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften “Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21), ehem. Feuerwehrhaus sowie Dieburger Straße 29/ 31 zu untersuchen. Ergänzt um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Büros Freudl Verkehrsplanung/ Darmstadt wurden die Einzelstudien zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst (Anlage_01). Am 29.03.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung nach intensiver Diskussion Grundsatzbeschlüsse bzgl. der Liegenschaft „Jägerhaus“ bzw. Dieburger Straße 21, Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“ (weiterer Grundsatzbeschluss vom 22.08.2024), Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank, Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“, Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“ gefasst, welche die aktuelle Handlungsgrundlage des Magistrats resp. der Verwaltung sowie der Kommunalen Betriebe darstellen. Die Umgestaltung der Freiflächen des „funktionalen Ortskerns“ ist als Einzelmaßnahme 31 innerhalb des beschlossenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) enthalten. Als erster Schritt der Umsetzung der Maßnahme wurde ein Rahmenplan („Masterplan funktionaler Ortskern“) erstellt, welcher nicht nur die eigentlichen Freiflächen berücksichtigt, sondern insbesondere auch die angrenzenden öffentlichen Gebäude und deren (vorgesehene) Nutzungen sowie die Wechselwirkungen dieser Nutzungen mit den Freiflächen. Zudem wurden Fragen der zukünftigen Verkehrsführung erörtert sowie Lösungen aufgezeigt (Anlage_01). Durch die Vorlage des „Masterplans funktionaler Ortskern“ wurde dieser Arbeitsschritt bereits abgeschlossen. Zur Sicherstellung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität des „funktionalen Ortskerns“ sowie (nicht zuletzt) um ein „passendes“ Planungsbüro zu finden, ist – als zweiter Schritt – vorgesehen einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. D.h., es ist eine Koppelungen des freiraumplanerischen Wettbewerbs mit einem europaweiten Vergabeverfahren für die freiraumplanerische Leistung vorgesehen. Mit der Organisation sowie Betreuung des Wettbewerbs wurde das Büro Drees & Sommer/ Bürostandort Frankfurt am Main im Oktober 2023 beauftragt. Der Auslobungstext bzw. die Auslobungsunterlagen wurden bereits erstellt (und vom Magistrat beschlossen), das Preisgericht (Fach- und Sachpreisrichter sowie Sachverständige) gebildet. Das geplante Wettbewerbsgebiet ist in Anlage_02 wiedergegeben. Es besitzt eine Größe von ca. 5.100 m². Es ist aber nicht vorgesehen, dass alle Teilbereich mit gleicher „Intensität“ bearbeitet werden (z.B. der Bereich vor der Trinkbornschule). Gegebenenfalls ergeben sich hinsichtlich des Wettbewerbsgebiets Optimierungsmöglichkeiten. Der Wettbewerb besitzt das Ziel, nicht nur die gestalterisch attraktivste, sondern auch eine wirtschaftlich darstellbare Lösung der Wettbewerbsaufgabe zu ermitteln. Der Start des Wettbewerbs (EU-Bekanntmachung) war ursprünglich für April 2024, die Beauftragung des Freiraumplaners für März 2025 vorgesehen. Aufgrund der diversen Änderungen der Planung „Alte Wache“ musste der Beginn allerdings verschoben werden. Der freiraumplanerische Wettbewerb „funktionaler Ortskern“ könnte zum jetzigen Zeitpunkt bekanntgemacht werden und damit starten. Die Planung könnte ab 2027 beginnen. Die bauliche Umsetzung könnte – abhängig vom Realisierungsfortschritt des Bürgerhauses „Alte Wache“ – in mehreren Bauabschnitten (voraussichtlich) ab 2029 erfolgen. Mit dem Start des Wettbewerbs würde aber ein Prozess in Gang gesetzt werden, welcher insbesondere auch unausweichliche finanzielle Folgen nach sich zieht. Da es sich bei dem geplanten Wettbewerb um einen Realisierungswettbewerb handelt, liegt für die Teilnehmer der eigentliche „Anreiz“ nicht in den zu erzielenden Preisgeldern (1./ 2./ 3. Preis: 15.000,00/ 9.250,00/ 5.500,00 €), sondern in dem „Auftragsversprechen“ begründet. D.h., der Wettbewerbsgewinner muss anschließend mit der Erbringung Planungsleistungen beauftragt und entsprechend vergütet werden. Für die Umgestaltung der Freiflächen des „funktionalen Ortskerns“ (Einzelmaßnahme 31) ist derzeit von folgenden Kosten auszugehen: 1. Wettbewerbsmanagement: 82.500,00 € (fix – da bereits beauftragt) 2. Wettbewerbskosten: 61.000,00 € 3. Planungskosten/ Gutachten: ca. 280.000,00 € 4. bauliche Realisierung: ca. 2.250.000,00 € (Zu beachten ist, dass die angegebenen Kosten für die bauliche Realisierung lediglich anhand von Flächenannahmen sowie Kostenkennwerten geschätzt wurden, d.h., keine konkrete Planung zugrunde liegt. Zudem werden die Wettbewerbs- und Planungskosten nur gefördert, wenn auch die bauliche Umsetzung erfolgt.) Gemäß den Richtlinien der Städtebauförderung werden insgesamt zwei Drittel der förderfähigen Kosten durch den Bund sowie das Land Hessen übernommen. Eine Ausnahme bildet der Wettbewerb. In diesem Fall werden maximal 100.000,00 € als förderfähige Kosten anerkannt (Positionen „1.“ und „2.“), der „Rest“ müsste vollumfänglich durch die Stadt getragen werden. Unter Zugrundelegung der o.g. Kosten der Einzelpositionen verbliebe bei der Stadt ein finanzieller Eigenanteil in Höhe von ca. 920.000,00 €. Dafür würde die Stadt Rödermark allerdings Fördermittel in Höhe von ca. 1.750.000,00 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. (Diese Summe müsste allerdings durch die Stadt vorfinanziert werden.) Der genannte Eigenanteil entspricht in etwa der Höhe der (investiven) Haushaltsmittel, welche pro Jahr für den Straßenbau vorgesehen sind. Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können. Durch die Städtebauförderung bietet sich der Stadt Rödermark die – wahrscheinlich nicht wiederkehrende – Chance, den historischen sowie den „funktionalen Ortskern“ nachhaltig sowie zukunftsfähig, mit Nutzen für alle Bürgerinnen und Bürger Rödermarks (nicht nur des Stadtteils Ober-Roden) umzugestalten.
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell verfügbar im Haushalt 2025 sind 828.288 Euro bei der Investition 6-SH-M31K „Freiflächen Ortskern“. Somit sind die Wettbewerbskosten abgedeckt. / Kl 02.09.2025
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Vorgaben für einen möglichen Neubau des „Jägerhauses“ in der Dieburger Straße 21 wurden gelockert, nachdem die bisherige Konzeptvergabe ohne Erfolg geblieben war. Der Neubau soll sich bei Gebäudehöhe und Dachform am benachbarten Kinderhort orientieren; eine Fliesenfassade unter Wiederverwendung der Originalfliesen wird nur noch angestrebt. Die Änderungen am Grundsatzbeschluss von 2022 wurden ungeändert beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
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federführend Stadtplanung
Die Punkte „3.“ Und „4.“ des Grundsatzbeschlusses „Jägerhaus“ vom 29.03.2022 werden wie folgt geändert: Ein Neubau hat sich bezüglich seiner Kubatur (Gebäudehöhe, Dachform) an dem Nachbargebäude des Kinderhorts (Trinkbrunnenstraße 4/ 6) zu orientieren Die Ausbildung einer Fliesenfassade – unter Wiederverwendung der originalen Fliesen – ist anzustreben.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat letztmalig am 29.03.2022 bezüglich des Themas „Jägerhaus“ beraten und die Leitlinien für die künftige Entwicklung der Liegenschaft in Form eines Grundsatzbeschlusses festgelegt bzw. beschlossen. Demzufolge soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz eingeräumt werden. Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „Jägerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel, Erker, Fenstereinfassungen). Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Wiederverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung vorzusehen. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten. Im Falle des Neubaus des „Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern. Die beschlossenen Leitlinien wurden der Ausschreibung der Liegenschaft im Rahmen einer „Konzeptvergabe“ zugrunde gelegt. Diese konnte allerdings nicht zu einem positiven Abschluss gebracht werden. Offenbar schränkten die Vorgaben „3.“ und „4.“ den Spielraum potenzieller Investoren zu stark ein. Es wird daher vorgeschlagen, diese wie folgt zu ändern: Ein Neubau hat sich bezüglich seiner Kubatur (Gebäudehöhe, Dachform) an dem Nachbargebäude des Kinderhorts (Trinkbrunnenstraße 4/ 6) zu orientieren Die Ausbildung einer Fliesenfassade – unter Wiederverwendung der originalen Fliesen – ist anzustreben.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die geplante Sanierung der Rodaustraße würde wegen des mangelhaften Unterbaus statt rund 1 Million Euro voraussichtlich etwa 7,2 Millionen Euro kosten. Als Alternativen standen deshalb eine unbefristete Verschiebung der gesamten Erneuerung oder eine auf rund 866.000 Euro begrenzte Maßnahme mit Radfahrstreifen, Umbau des Parkplatzes am Mühlengrund und Erneuerung eines etwa 100 Meter langen Straßenabschnitts im Raum. Die Vorlage wurde in dieser Sitzung lediglich zur Kenntnis genommen; eine der beiden Alternativen wurde damit nicht beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
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federführend Tiefbau
Alternative 1: Die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf unbestimmte Zeit verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel in Höhe von ca. 7,2 Mio. € zur Verfügung gestellt können. Bis dahin sollen haftungsrechtlich notwendige Reparatur-arbeiten des Straßenoberbaus in Kleinflächen durchgeführt werden. Alternative 2: Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße, die Umbauarbeiten auf dem Parkplatz am Mühlengrund und die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße beschränkt. Hierfür fallen Kosten von insgesamt etwa 866.000,- € an. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt warden.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.07.2023 beschlossen, dass „zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur im Zuge der geplanten Deckschichtsanierung der Rodaustraße geschützte Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen durchgängig sowie auf der gesamten Länge der Rodaustraße zu realisieren sind …“. Dem lag die Untersuchung der Straßenzustände zugrunde, welche von der GSA Gesellschaft für Straßenanalyse 2019/2020 durchgeführt wurden. Für die Rodaustraße wurden dabei Schäden an der Fahrbahnoberfläche festgestellt. Es war deshalb vorgesehen, eine Deckschichtsanierung durchzuführen, um die „Lebensdauer“ der Straße bzw. der Verkehrsfläche deutlich zu verlängern. In diesem Zusammenhang wurden auch Möglichkeiten der Straßenraum- bzw. Straßenquerschnittsumgestaltung – mit dem Ziel einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einhergehend der Lärmemissionen – untersucht. Die Projektkosten wurden hierfür auf etwa 1,0 Mio. € geschätzt und im Haushalt eingeplant. Aufgrund der im Bereich östlich der Unterführung bekannten Konflikte zwischen Radverkehr und ruhendem Verkehr und den bei der Herstellung von Radfahrstreifen wegfallenden Parkplätzen auf der Rodaustraße wurde eine Parkraum-Untersuchung durchgeführt. Hier wurde festgestellt, dass die Umgestaltung und Erneuerung des Parkplatzes am Mühlengrund mit mehr Parkplätzen für eine Herstellung der Radfahrstreifen grundlegend notwendig ist. Für die weiteren Planungen wurde dann eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme, die Baugrunderkundung und Gründungsberatung sowie die abfalltechnische Bodenuntersuchung durchgeführt Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Gringel GmbH aus Marburg erstellte daraufhin die Vorplanung zur Sanierung und Umgestaltung der Rodaustraße einschließlich Parkplatz am Mühlengrund in Urberach. Die angefallenen Kosten für Planungen und Gutachten belaufen sich bis dahin auf 84.000 €. Als wesentliche Erkenntnis aus den Planungen des Ingenieurbüros Gringel wird festgestellt, dass das Fräsen der Decke nicht ausreicht. Aufgrund des mangelhaften Straßenunter- und -oberbaus bzw. aufgrund der mit dem vorhandenen Straßenoberbau nicht erreichbaren Tragfähigkeit wird es vielmehr für erforderlich erachtet, die Rodaustraße grundhaft bis auf eine Tiefe von 60 cm zu erneuern. Je nach den im Zuge der Arbeiten durchzuführenden Tragfähigkeitsnachweisen ist auch noch ein zusätzlicher Bodenaustausch von weiteren 30 cm notwendig. Die Kostenschätzung der grundhaften Erneuerung der Rodaustraße mit den geplanten Radstreifenmarkierungen einschließlich Parkplatz am Mühlengrund führt zu Gesamtprojektkosten einschließlich Baunebenkosten in Höhe von ca. 7,2 Mio. € (brutto). Im Doppelhaushalt 2024/25 stehen insgesamt noch etwa 880.000,- € zur Verfügung. Nach Vorlage der Kostenschätzung wurden in einer Besprechung mit dem Ingenieurbüro Gringel GmbH verschiedene Einsparungsmöglichkeiten diskutiert, die anschließend vertiefend untersucht wurden. Die Ergebnisse sind in einer Stellungnahme zu Einsparpotenzialen und Risiken für die Straßenbaumaßnahme vom Ingenieurbüro Gringel GmbH zusammengefasst. Um die Gewährleistung und Verkehrssicherheit zu garantieren, wird eine grundhafte Erneuerung in Abschnitten empfohlen. Eine sinnvolle Nutzung des Radfahrstreifens wäre dann jedoch erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme möglich. Als reduzierter Vorschlag für die Fortführung des Projektes kann noch folgende Möglichkeit in Betracht gezogen werden: Ausgehend von der Annahme, dass sich die Haushaltssituation mittelfristig voraussichtlich nicht ändern dürfte, würde die Gesamtmaßnahme für die nächsten 10-15 Jahre zurückgestellt. Dies würde bedeuten, dass auf der Verkehrsfläche nur das aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend erforderliche gemacht werden würde. Die Markierungen und Separierungen für die Radfahrstreifen würden auf der vorhandenen schadhaften Oberfläche zusammen mit den Umbaumaßnahmen auf dem Parkplatz am Mühlengrund aufgrund der durch die Radfahrstreifen entfallenen Parkplätze in der Rodaustraße durchgeführt. Des Weiteren wäre eine grundhafte Straßenerneuerung von mindestens etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße für die Herstellung von verkehrssicheren Radfahrstreifen notwendig. Für die Radfahrstreifen ist mit Kosten in Höhe von etwa 283.000,- € abzüglich einer Förderung von 192.000,- € zu rechnen. Somit verbleibenden bei der Stadt Kosten in Höhe von etwa 91.000,- €. Für den Parkplatz am Mühlengrund werden Kosten von etwa 450.000,- € und für die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m 325.000,- € geschätzt. Damit könnte die Einrichtung der Radfahrstreifen als Erprobung der Verkehrsraumaufteilung nach der grundhaften Erneuerung dienen und die verbleibenden Haushaltsmittel aus 2025 würden nicht überschritten werden. gez. Rotter Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell stehen im Haushaltsjahr 2025 bei der Investition Rodaustraße noch Mittel in Höhe von 883.699 € (Ansatz 2025: 460.000 € und Haushaltsreste: 423.699 €) zur Finanzierung der Maßnahme bereit. Der Zuwendungsbescheid „Radfahrstreifen Rodaustraße“ liegt vor. Die bewilligte Zuwendung beträgt 191.600 €. /Kl 11.08.2025
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, für den Ortskern Urberach eine Satzung vorzubereiten, die bestimmte unerwünschte Nutzungen wie Vergnügungsstätten oder noch festzulegende Betriebe ausschließen kann. Betroffen sein sollten unter anderem die Konrad-Adenauer-Straße, Traminer Straße, Bahnhofstraße und Darmstädter Straße. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/263/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt eine Satzung zu erstellen, mit der im Ortskern von Urberach bestimmte Nutzungen ausgeschlossen werden können. Diese Satzung soll der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Sachverhalt
Am 17.06.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und eine Satzung für den Ortskern Ober-Roden beschlossen, damit in Zukunft unerwünschte Nutzung ausgeschlossen werden kann. Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich auch im Ortskern von Urberach ab, besonders in der Konrad-Adenauer Straße. Bevor möglicherweise weitere negative Entwicklungen entstehen können, sollte jetzt vorbeugend gehandelt werden. Das Gebiet sollte u. a. die folgenden Straßen umfassen: Konrad-Adenauer Straße, Traminer Straße, Bahnhofstraße und Darmstädter Straße. Durch die Aufstellung bzw, Veränderung eines Bebauungsplans mit entsprechender Satzung sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss unerwünschter Nutzungen wie z.B. Vergnügungsstätten oder noch zu definierenden Geschäften, bzw. Betrieben geschaffen werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss nahm einen Bericht des Magistrats zur illegalen Müllentsorgung im öffentlichen Raum zur Kenntnis. Angefragt waren unter anderem Angaben zu Kosten und Personalbedarf, zur Aufklärung und Bestrafung der Verursacher sowie zu möglichen Maßnahmen, um das Müllaufkommen zu verringern und Kinder dafür zu sensibilisieren.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/264/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Wir bitten, den folgenden Berichtsantrag gem. § 12 Abs. 7 der Geschäftsordnung an den Magistrat zu verweisen. Die Berichterstattung des Magistrats soll für die Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie am 10. September vorgesehen werden. Berichtsantrag: Wir bitten daher den Magistrat über die Gesamtsituation der illegalen Müllentsorgung im öffentlichen Raum zu berichten und dabei auf die folgenden Fragen besonders einzugehen: Wie hoch werden im laufenden Jahr die Kosten für die Beseitigung illegaler Müllentsorgungen sein und gibt es Vergleichszahlen aus den Vorjahren? Werden die Kosten über den laufenden Haushalt oder über die Müllgebühren gedeckt? Wie ist die Personalsituation und der Personalbedarf in diesem Bereich? Welche Handlungsfelder bestehen kurz- mittel- und langfristig für die Stadt zur Minimierung der Müllprobleme? Werden in den Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen erzieherische Maßnahmen zur Sensibilisierung der Kinder angeboten? Sieht der Magistrat Möglichkeiten, die Menge an Überresten von Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen zu minimieren? Wie ist die Aufklärungsquote bei der Ermittlung illegaler Müllentsorger und wie hoch ist der Aufwand der hierfür betrieben werden muss? Welche Strafen erwarten „ertappte“ Täter?
Sachverhalt
In der Offenbach Post vom 19.08.2025 war unter der Überschrift „Ich zahl‘ doch genug Grundsteuer“: Dreiste Müllsünder ärgern Betriebshof-Mitarbeiter zu lesen, dass immer mehr Hausmüll in und neben öffentlichen Müllbehältnissen illegal entsorgt wird. Vier kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mittlerweile damit beschäftigt den öffentlichen Raum im Innenbereich sowie im Wald und Feld und in Parkanlagen sauber zu halten. Haus-, Verpackungs-, Sperr und Sondermüll sowie die Überreste von Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen zu beseitigen. Auch ist die Entsorgung von Hundekotbeuteln mit beträchtlichem Aufwand verbunden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat wurde beauftragt zu prüfen, in welchen Wohngebieten Parkplätze mit dem Zusatzzeichen „nur Personenkraftwagen“ gekennzeichnet werden könnten. Dabei sollen unter anderem betroffene Straßen, mögliche Verdrängungseffekte, alternative Stellflächen für gewerbliche Fahrzeuge sowie rechtliche Vorgaben und Kontrollmöglichkeiten untersucht werden. Über die Ergebnisse soll anschließend im zuständigen Ausschuss berichtet werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/265/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und hernach im zuständigen Ausschuss zu berichten, in welchen reinen und allgemeinen Wohngebieten in Rödermark der Einsatz des Zusatzzeichens 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ – insbesondere in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 314 (Parken) – zweckmäßig, rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar ist. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geprüft und ausführlich dargestellt werden: 1. Identifikation geeigneter Straßenzüge, in denen regelmäßig gewerbliche und/oder großvolumige Fahrzeuge den Parkraum in Wohngebieten beeinträchtigen. Dabei ist auch zu prüfen, welche Verdrängungseffekte durch eine Beschilderung auf angrenzende Quartiere, Nebenstraßen oder gewerblich genutzte Bereiche zu erwarten sind. 2. Möglichkeiten zur Schaffung separater Parkflächen, die speziell für den Bedarf gewerblicher Betriebe und Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung stehen könnten, um eine geordnete Entflechtung des ruhenden Verkehrs zum allseitigen Vorteil zu erreichen. 3. Rechtliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten für den Einsatz des Zusatzzeichens 1048-10 im öffentlichen Straßenraum. 4. Abstimmungserfordernisse (gegebenenfalls) mit der Straßenbaubehörde, der Polizei und/oder eventuell weiteren zuständigen staatlichen Stellen. 5. Praktische Auswirkungen einer Beschilderung auf die örtliche Parksituation, insbesondere im Hinblick auf Anwohner, Gewerbetreibende und mobilitätseingeschränkte Personen. 6. Die praktischen/realistischen Kontrollmöglichkeiten und die Durchsetzung entsprechender Anordnungen durch das Ordnungsamt.
Sachverhalt
Der allgemeine Parkdruck in vielen Wohngebieten in Rödermark hat spürbar zugenommen. In letzter Zeit kommt es zudem vermehrt zu Beschwerden über dauerhaft in allgemeinen und/oder reinen Wohngebieten abgestellte Kleintransporter, Anhänger und Wohnmobile, also die Belegung öffentlicher Parkflächen in reinen und/oder allgemeinen Wohngebieten durch gewerbliche und/oder großvolumige Fahrzeuge (also nicht Personenkraftwagen). Dies teilweise auch über eine lange Zeit (Monate). Dieses Phänomen tritt natürlich nicht nur in Rödermark auf. Andere Kommunen[1] haben jedoch diesbezüglich schon gegengesteuert und haben Parkverbotszonen für LKW, Anhänger und Wohnmobile erlassen. Das Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ ermöglicht es gemäß StVO, Parkflächen (in Wohngebieten) gezielt für nur private PKW freizugeben und gleichzeitig andere Fahrzeugtypen auszuschließen. Der Einsatz dieser Regelung in reinen und allgemeinen Wohngebieten kann helfen, den begrenzten Parkraum in Wohnquartieren zu stabilisieren. Gleichzeitig müssen natürlich mögliche Verdrängungseffekte betrachtet und untersucht werden. Ebenso wie die Option, gewerblichen Nutzern alternative Stellflächen bereitzustellen. Nur so kann eine ausgewogene, faire und nachhaltig wirksame Lösung erreicht werden. [1] „Verbotszonen für LKW und Wohnmobile“ – Offenbach Post vom 31.07.2025
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Der Antrag verlangte für alle laufenden Projekte des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ in bestimmten Planungsphasen einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen Zeit- und Kostenplan. Anlass waren unter anderem die fortgeschrittenen Planungen für den Park an der Rilkestraße und die angespannte Finanzlage der Stadt. Der Antrag wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen; eine weitergehende Entscheidung ist nicht dokumentiert.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/185/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbare) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, für sämtliche laufende, in den Leistungsphasen 2, 3 oder 4 befindlichen Projekte des Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ unverzüglich den politischen Gremien einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen dezidierten Zeit- und validen Kostenplan vorzulegen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug Rathausplatz zur Grünen Mitte" beschlossen worden. „Ziel der Maßnahme ist es, ein grün-blaues Band vom Rathausplatz zur Grünen Mitte-zu gestalten und damit sowohl die ökologischen Funktionen der Freiflächen aufzuwerten als auch die Naherholungsqualitäten und das Wohnumfeld zu verbessern." Die konkreten Planungen wurden seit der Verabschiedung des ISEK im Mai 2019 nicht mehr in den öffentlichen städtischen Gremien vorgestellt, beraten oder besprochen. Die Planungen[1] zu diesem Areal sind in vollem Gange[2]. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden die Pläne am 23. April in der Kulturhalle -der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Es gab dabei auch viele kritische Rückmeldungen. In den sozialen Medien wird teilweise die Sinnhaftigkeit der gesamten Maßnahme angezweifelt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und absehbaren finanziellen Situation[4][5] der Stadt Rödermark. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Dies kann nicht im Sinne der Stadt sowie der Rödermärker Steuerzahler/-innen sein. Es zeigt sich dabei aber zugleich, dass fehlende und ausführliche politische Beratungen und verbindliche Beschlussfassungen mit der Zeit zu ausufernden Projekten ohne wirkliches politisches Controlling führen, die sich verselbstständigen – speziell, wenn Fördermittel im Spiel sind. [1] „Große Pläne für kleinen Grünzug in Ober-Roden“ – Offenbach Post vom 12.05.2025 [2] „Grün, Blau, Rot: Buntes Mosaik in Planung“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 06.05.2025 [3] „Bürger sind zum Mitreden eingeladen“ – Offenbach Post vom 07.04.2025 [4] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [5] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025
- Ö 10 Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
- Ö 11 Mitteilungen und Anfragen
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss befasste sich mit der Frage, ob die Genehmigungsauflagen von 1981 für den Bebauungsplan „Bienengarten“ die Hochspannungsfreileitungen betrafen. Die Mitteilung erläutert, dass das Regierungspräsidium damals aus Lärmschutzgründen drei Teilbereiche als allgemeine Wohngebiete festlegte; die Schutzstreifen und Baubeschränkungszonen entlang der Leitungen gingen dagegen auf Vorgaben des Energieversorgers RWE zurück. Der Ausschuss nahm die Mitteilung zur Kenntnis.
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federführend Stadtplanung
Herr Gerl bittet darum, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen mitteilt, ob aus den Akten zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bienengarten“ weitere Hinweise zu den Hochspannungsfreileitungen ersichtlich sind. Es soll geklärt werden, ob die Auflagen des Regierungspräsidiums vom 20.02.1981 zur Genehmigung des Bebauungsplanes B20 „Bienengarten“ die Hochspannungsfreileitungen betreffen. Die Wohngebietsflächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes B20 „Bienengarten“ sind in insgesamt 11 Teilbereiche untergliedert, die sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung unterscheiden, aber alle als „Reine Wohngebiete“ (WR) gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden sollten. Im Rahmen der Genehmigung des Bebauungsplanes vom 20.02.1981 verfügte das Regierungspräsidium, dass die Teilbereiche (1, 10, 11), welche der Zufahrt des „Bienengarten“ – von der Darmstädter Straße/ L3097 aus – am nächsten liegen, aus Lärmschutzgründen als „Allgemeine Wohngebiete“ (WA) festgesetzt werden müssen. Die im Bebauungsplan enthaltenen Schutzstreifen und „Baubeschränkungszonen“ (bzgl. Gebäudehöhen, Dachformen) beidseits der Leitungsachsen wurden im Rahmen der TÖB-Beteiligung seitens des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerkes (RWE) vorgegeben. Bei den Leitungsachsen handelt es sich um eine vorhandene 110kV-Leitung sowie eine geplante 380/110kV-Leitung, welche den nordöstlichen Teil des räumlichen Geltungsbereichs vollständig überspannt hätte.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Fachbereich 3 informierte über die seit 2020 bestehende Zusammenarbeit mit Messel bei Verwaltungs- und Ordnungsaufgaben. Rödermark übernimmt dabei unter anderem Aufgaben der Bußgeldstelle, der Verkehrsüberwachung und der Gefahrenabwehr; Messel beteiligt sich an den Kosten. Die 2020 gewährte Landesförderung von 50.000 Euro muss nach einer bestätigten Effizienzprüfung nicht zurückgezahlt werden. Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.
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federführend Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Der Fachbereich 3 informiert: Seit 2020 besteht mit der Gemeinde Messel ein Verwaltungsbehördenbezirk. Folgende Aufgabenwahrnehmung nimmt die Stadt Rödermark wahr: Maßnahmen nach HundeVO (zurzeit 4 Hunde) Maßnahmen nach dem HGastG (bisher keine Maßnahmen) Maßnahmen nach dem PsychKHG (bisher keine Maßnahmen) Maßnahmen nach dem Schulgesetz (eine Maßnahme) Bußgeldstelle (ca. 5 Fälle im Jahr) Spielhallengesetz (bisher keine Maßnahmen) Des Weiteren sind wir beratend für alle Belange für die Gemeinde Messel da. Die Aufgaben überschneiden sich zum Teil mit dem Ordnungsbehördenbezirk. Hierfür entrichtet die Gemeinde Messel jährlichen einen Betrag von 27 244,80 €. 1a. Für den Verwaltungsbehördenbezirk wurde uns vom Land Hessen eine Förderung von 50 000,00 € mit Bescheid vom 08.09.2020 für die Interkommunale Zusammenarbeit zugesprochen. Mit Bescheid vom 21.01.2025 hat das Land Hessen die Effizienz der Interkommunalen Zusammenarbeit bestätigt und dies mit Bescheid beschieden sodass die Förderung nicht mehr zurückzuzahlen ist. 2. Weiter besteht seit 2020 auch der Ordnungsbehördenbezirk mit der Gemeinde Messel. Die Aufgabenwahrnehmung ist wie in Rödermark. Verkehrsüberwachung ruhender und fließender Verkehr Feststellen von OWi’s und weiterleiten an unserer Bußgeldstelle Überwachung der Gefahrabwehrverordnung Usw. Auch hier sind teilweise Überschneidungen mit dem Verwaltungsbehördenbezirk. Hierfür wird einmal im Jahr eine Abrechnung erstellt. Diese richtet sich nach den Einwohnern der jeweiligen Kommune (Erstwohnsitz). Die Abrechnung ist zum 28.02. eines jeden Jahres zu stellen. Für das Jahr 2020 wurde ein Betrag von 24 848,41 € 2021 wurde ein Betrag von 55 246,23 € 2022 wurde ein Betrag von 47 712,00 € 2023 wurde ein Betrag von 36 629,98 € 2024 wurde ein Betrag von 22 978,76 € nachberechnet und entsprechend in Rechnung gestellt. Je nach Bedarf werden ca. 1 Stunde täglich in Messel verbracht.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordneten entschieden über die Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren für die Straßenbeleuchtung in Rödermark. Die Beschlussvorlage wurde unverändert beschlossen; nähere Angaben zum Auftrag enthält das bereitgestellte Material nicht.
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federführend Tiefbau
Sachverhalt
Es wird empfohlen, die Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 1 HGO für die Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Hierüber muss in der Sitzung abgestimmt werden.
Verlauf
- Sitzung fand am 10. Sep. 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich