DS/265/25 Antrag Beratung abgeschlossen Verkehr

Verringerung des Parkdrucks durch erweiterte Kennzeichnung?

Eingebracht von FDP

Antrag im Wortlaut

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und hernach im zuständigen Ausschuss zu berichten, in welchen reinen und allgemeinen Wohngebieten in Rödermark der Einsatz des Zusatzzeichens 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ – insbesondere in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 314 (Parken) – zweckmäßig, rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar ist.

Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geprüft und ausführlich dargestellt werden:

1. Identifikation geeigneter Straßenzüge, in denen regelmäßig gewerbliche und/oder großvolumige Fahrzeuge den Parkraum in Wohngebieten beeinträchtigen. Dabei ist auch zu prüfen, welche Verdrängungseffekte durch eine Beschilderung auf angrenzende Quartiere, Nebenstraßen oder gewerblich genutzte Bereiche zu erwarten sind.

2. Möglichkeiten zur Schaffung separater Parkflächen, die speziell für den Bedarf gewerblicher Betriebe und Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung stehen könnten, um eine geordnete Entflechtung des ruhenden Verkehrs zum allseitigen Vorteil zu erreichen. 3. Rechtliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten für den Einsatz des Zusatzzeichens 1048-10 im öffentlichen Straßenraum.

4. Abstimmungserfordernisse (gegebenenfalls) mit der Straßenbaubehörde, der Polizei und/oder eventuell weiteren zuständigen staatlichen Stellen.

5. Praktische Auswirkungen einer Beschilderung auf die örtliche Parksituation, insbesondere im Hinblick auf Anwohner, Gewerbetreibende und mobilitätseingeschränkte Personen.

6. Die praktischen/realistischen Kontrollmöglichkeiten und die Durchsetzung entsprechender Anordnungen durch das Ordnungsamt.

Sachverhalt

Der allgemeine Parkdruck in vielen Wohngebieten in Rödermark hat spürbar zugenommen. In letzter Zeit kommt es zudem vermehrt zu Beschwerden über dauerhaft in allgemeinen und/oder reinen Wohngebieten abgestellte Kleintransporter, Anhänger und Wohnmobile, also die Belegung öffentlicher Parkflächen in reinen und/oder allgemeinen Wohngebieten durch gewerbliche und/oder großvolumige Fahrzeuge (also nicht Personenkraftwagen). Dies teilweise auch über eine lange Zeit (Monate).

Dieses Phänomen tritt natürlich nicht nur in Rödermark auf. Andere Kommunen[1] haben jedoch diesbezüglich schon gegengesteuert und haben Parkverbotszonen für LKW, Anhänger und Wohnmobile erlassen.

Das Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ ermöglicht es gemäß StVO, Parkflächen (in Wohngebieten) gezielt für nur private PKW freizugeben und gleichzeitig andere Fahrzeugtypen auszuschließen. Der Einsatz dieser Regelung in reinen und allgemeinen Wohngebieten kann helfen, den begrenzten Parkraum in Wohnquartieren zu stabilisieren.

Gleichzeitig müssen natürlich mögliche Verdrängungseffekte betrachtet und untersucht werden. Ebenso wie die Option, gewerblichen Nutzern alternative Stellflächen bereitzustellen. Nur so kann eine ausgewogene, faire und nachhaltig wirksame Lösung erreicht werden. [1] „Verbotszonen für LKW und Wohnmobile“ – Offenbach Post vom 31.07.2025

Einfach erklärt

Der Magistrat soll prüfen, ob in bestimmten Wohngebieten Parkplätze mit dem Zusatzzeichen „nur Personenkraftwagen“ gekennzeichnet werden können. Dadurch könnten dort unter anderem Kleintransporter, Anhänger und Wohnmobile vom Parken ausgeschlossen werden. Über die Ergebnisse soll der Magistrat anschließend im zuständigen Ausschuss berichten.

Geprüft werden sollen geeignete Straßenzüge, die rechtlichen Voraussetzungen und die praktische Umsetzbarkeit. Außerdem soll untersucht werden, ob Fahrzeuge dadurch in angrenzende Straßen oder andere Gebiete verdrängt würden und ob separate Stellflächen für gewerblich genutzte Fahrzeuge geschaffen werden könnten. Zu berücksichtigen sind auch die Folgen für Anwohner, Gewerbetreibende und mobilitätseingeschränkte Personen sowie die Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten des Ordnungsamts. Der Antrag sieht zunächst nur eine Prüfung vor, noch keine Einführung der Beschilderung.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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