Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
32. Sitzung
- Dienstag, 23. September 2025, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
- Bauen & Stadtentwicklung 6
- Verkehr 6
- Finanzen 5
- Politik & Verwaltung 5
- Kinder & Bildung 3
- 6
2 weitere Themen
Im Mittelpunkt standen größere Investitionen und die angespannte Finanzlage. Die für 2026 angemeldeten Investitionen wurden zur Priorisierung beraten, ohne dass bereits eine konkrete Auswahl dokumentiert ist. Für den Ortskern Ober-Roden wurde ein Planungswettbewerb zur Neugestaltung der Freiflächen rund um Rathaus, Bücherei, Schule, ehemalige Feuerwehr und Kulturhalle beschlossen. Dafür sollen Straßenbauinvestitionen von rund einer Million Euro zurückgestellt werden. Die Vorgaben für eine Neubebauung des „Jägerhauses“ wurden gelockert. Bei der Rodaustraße fiel noch keine Entscheidung: Wegen geschätzter Kosten von 7,2 Millionen Euro wurden eine Verschiebung der Gesamtsanierung und eine kleinere Lösung mit Radfahrstreifen und Teilumbauten beraten. Beschlossen wurde außerdem der Kauf einer stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Zur Entlastung von Wohngebieten soll geprüft werden, wo Stellplätze ausschließlich für Pkw ausgewiesen werden können. Der Jahresabschluss 2024 der Kommunalen Betriebe weist einen Verlust von rund 1,12 Millionen Euro aus. Die Gebühren für Schwimm- und Fitnesskurse im Badehaus steigen ab Oktober. Für den Hopper soll ein dynamisches Preismodell geprüft und die Kostenstruktur transparenter dargestellt werden. Zudem wurde ein neuer Betreiber für die Fundtierstation ab 2026 beschlossen, wodurch der jährliche Beitrag steigt.
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Tagesordnung · 26 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
- Ö 2 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
- Ö 3 Mitteilungen des Magistrats
- Ö 4 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die AfD fragte die Stadtverwaltung, ob und seit wann ihr Beschwerden über nächtliche Raserei und Lärm im Ortskern von Ober-Roden bekannt sind. Außerdem wollte sie wissen, welche Gegenmaßnahmen das Ordnungsamt plant und wie Verkehrsverstöße sanktioniert werden können. Die Anfrage wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen.
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Sind der Stadtverwaltung diese Vorkommnisse und Umstände bekannt? Seit wann sind diese Vorkommnisse und Umstände der Stadtverwaltung bekannt? In welchem Umfang sind/waren der Stadtverwaltung diese Umstände bekannt? Plant das Ordnungsamt geeignete Maßnahmen gegen die nächtlichen Belästigungen? Welche Maßnahmen sind möglich, um die massiven Verkehrsverstöße zu sanktionieren?
Sachverhalt
An den Ortsverband der AfD wurden seitens betroffener Bürger diverse Beschwerden über massive Verkehrs- und Lärmbelästigungen herangetragen. Konkret geht es um von diesen wahrgenommene - nächtliche - Raserei, also offenbar um ganz erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen des PKW-Verkehrs im Innenstadtbereich, insbesondere im Ortskern des Stadtteils Ober-Roden, wobei hier die Hauptstraßen (Frankfurter- und Dieburger Straße) wohl besonders betroffen scheinen. Nach glaubwürdigen Angaben handelt es sich dabei häufig um einen Personenkreis, der gezielt aus dem Umland anreist und zu den Gästen von Shisha-Bars, Wettbüros und ähnlicher Lokalitäten zählt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP-Fraktion fragte nach den Vandalismusschäden am Wertstoffhof in der Kapellenstraße im Jahr 2025. Sie verlangte Auskunft über Art und Höhe der Schäden, ermittelte Verursacher, Anzeigen und laufende Verfahren, eingegangenen Schadensersatz sowie die Kosten der Alarm- und Videoüberwachungsanlage. Die Anfrage wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen.
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Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in Verbindung mit § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung an: Welche Schäden (Beschreibung, Gesamtsumme sowie einzeln aufgeschlüsselt) sind im Jahr 2025 durch Vandalismus am/im Wertstoffhof in der Kapellenstraße für die Stadt Rödermark entstanden? Wie viele Verursacher/-innen von Vandalismus-Schäden am/im Wertstoffhof in der Kapellenstraße konnten im Jahr 2025 ermittelt und/oder auf frischer Tat gestellt werden? Wie viele Anzeigen wegen Hausfriedensbruch/Sachbeschädigung/... wurden bis dato durch die Stadt Rödermark erstattet? Sind dazu bereits straf- und/oder zivilrechtliche Verfahren anhängig? Wie viel Geld (Schadensersatz) - insgesamt sowie einzeln aufgeschlüsselt - konnte bis dato durch das angekündigte „in-voller-Höhe-in-Rechnung-stellen“ für Schäden durch Vandalismus am Wertstoffhof in der Kapellenstraße durch die Stadt Rödermark eingenommen werden? Welche Kosten sind bisher insgesamt für die Einrichtung und Scharfschaltung der Alarmanlage/Videoüberwachungsanlage am Wertstoffhof in der Kapellenstraße für die Stadt Rödermark entstanden?
Sachverhalt
Der Presse[1] war unlängst zu entnehmen, dass es vermehrt zu Vandalismus mit entsprechenden Schäden und Sachbeschädigungen am Wertstoffhof in der Kapellenstraße gekommen ist. Weiterhin wurde mitgeteilt[2], dass die durch den Vandalismus entstandenen Kosten „[...] den Verursachern in voller Höhe in Rechnung gestellt [...]“ werden (sollen). [1] „Finger weg vom Wertstoffhof – Alarmanlage soll Vandalen fernhalten“ – Offenbach Post vom 18.06.2025 [2] „Scharfgeschaltet: Alarm auf dem Wertstoffhof“ – Pressemitteilung Stadt Rödermark vom 18.06.2025
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP fragte nach dem Verbleib und den Erfahrungen mit dem früheren Self-Service-Terminal für Passbilder im Rathaus Urberach. Außerdem wollte sie wissen, wie das Bürgerbüro mit den seit Mai 2025 vorgeschriebenen digitalen Passbildern zurechtkommt und ob künftig digitale Passbilder direkt dort erstellt werden können. Die Anfrage wurde zur Kenntnis genommen.
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Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in Verbindung mit § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung an: Was ist mit dem „Self-Service-Terminal“ der Bundesdruckerei im Rathaus Urberach passiert? Wie lange war es im Einsatz? Welche Erfahrungen gab/gibt es dazu? Wie sind die bisherigen Erfahrungen im Bürgerbüro betreffend die ausschließliche Verwendung von digitalen Fotos für Ausweisdokumente sowie den Data-Matrix-Code und die Cloud-Übertragung? Ist vorgesehen oder geplant, dass zukünftig auch ergänzend direkt im Rödermärker Bürgerbüro digitale Fotos für Ausweisdokumente von Bürgerinnen und Bürgern angefertigt werden können?
Sachverhalt
Seit dem 01.05.2025 sind deutschlandweit nur noch digitale (sowie biometrische) Passbilder für offizielle Dokumente (Personalausweise, Reisepässe) erlaubt. Papierbilder werden nicht mehr akzeptiert, um die Sicherheit von Ausweisdokumenten zu erhöhen. Entsprechende digitale Fotos müssen entweder direkt in der Behörde angefertigt werden oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem zertifizierten Fotostudio oder Geschäft an die Behörde übermittelt werden. Ausweislich der Homepage[1] der Stadt Rödermark besteht derzeit keine Möglichkeit zur Erstellung von digitalen Passbildern direkt im Bürgerbüro. Stattdessen wird auf drei (zertifizierte) Fachgeschäfte im Stadtgebiet verwiesen. In anderen Kommunen im Kreis Offenbach (zum Beispiel: Dreieich[2]) besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mithilfe der Biometric-App ihre Passbilder direkt im Bürgerbüro erstellen zu lassen. Im März 2020 wurde seitens der Stadt Rödermark mitgeteilt[3], dass die Bundesdruckerei der Stadt als lokaler Passbehörde ein „Self-Service-Terminal“ zur Verfügung gestellt hat. Damit sollten Antragstellerinnen und Antragsteller ihr Passbild bequem vor Ort digital erstellen und zugleich auch ihre Unterschrift digital erfassen können. Dieses „Self-Service-Terminal“ sollte ein weiterer Schritt hin zu einem modernen Bürgerbüro mit noch mehr und besseren Leistungen und Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger sein. [1] „Ab 1. Mai nur noch biometrische Passbilder“ – Meldung: Webseite der Stadt Rödermark vom 16.04.2025 [2] „Passbilder im Bürgerbüro anfertigen“ – Offenbach Post vom 26.05.2025 [3] „Passbilder aus dem Bürgerbüro“ – StadtPost Rödermark vom 12.03.2020
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP fragte nach den städtischen Ausgaben für grundhafte Straßenerneuerungen von 2020 bis 2025 und danach, welche Straßen erneuert wurden. Außerdem verlangte sie Angaben zur Kostenentwicklung, zu aktuellen Quadratmeterpreisen und Kostentreibern sowie einen Vergleich von Asphaltierung, Pflasterung und der günstigeren DSK-Bauweise. Die Anfrage wurde zur Kenntnis genommen.
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Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in Verbindung mit § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung an: Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben für grundhafte Straßenerneuerungen in den Jahren 2020-2024 (reine städtische Mittel, ohne Fördergelder)? Welche Straßen wurden grundhaft erneuert? Wie hoch werden die Ausgaben für grundhafte Straßenerneuerungen voraussichtlich 2025 sein? Wie haben sich die durchschnittlichen Kosten für grundhafte Straßenerneuerungen in den letzten 5 Jahren entwickelt? In welcher Spanne bewegt sich der Quadratmeterpreis aktuell? Was sind die größten Kostentreiber? Wie hoch sind die Kostenunterschiede zwischen einer klassischen Asphaltierung und einer Pflasterung (z.B. Berliner Straße, Mainstraße)? Eine kostengünstigere, wenn auch qualitativ minderwertige Alternative ist die DSK-Bauweise (angewendet z.B. Dresdner Straße, Chemnitzer Straße). Welche Kosten pro Quadratmeter entstehen aktuell bei einer DSK-Sanierung?
Sachverhalt
I. Kurzfassung Straßen und Gehwege zu erhalten ist eine der wichtigsten Aufgaben einer Stadt. In Rödermark wurde dafür über viele Jahre zu wenig Geld ausgegeben. Als die Stadt wieder finanziell besser dastand, beschloss die Stadtverordnetenversammlung 2017, jedes Jahr mindestens eine Million Euro für Straßensanierungen bereitzustellen. Fachleute sagten jedoch schon damals, dass eigentlich mehr als zwei Millionen Euro nötig wären, um die Straßen in ihrem Zustand zu halten. Rödermark hat 324 Straßen mit fast 87 Kilometern Länge und rund 860.000 Quadratmetern Fläche. Die Sanierungskosten sind stark gestiegen: von 100 € pro Quadratmeter im Jahr 2010 auf 185 € im Jahr 2018. Wegen der aktuellen Finanzkrise muss nun geprüft werden, ob der Beschluss von 2018 weiter umgesetzt werden kann. Dafür braucht es verlässliche Daten. II. Langfassung Der Erhalt des kommunalen Straßennetzes (inklusive Fußwege) ist eine der originären Aufgabe in einer Kommune. In Rödermark wurde über mehr als 10 Jahre deutlich weniger in das Straßennetz investiert, als zu dessen Erhalt nötig wäre. Nachdem Rödermark aus dem Rettungsschirm entlassen wurde, hat die Stadtverordnetenversammlung im Zuge der Debatte über wiederkehrende Straßenbeiträge nach intensiver Diskussion am 08.12.2017 beschlossen und diesen Beschluss am 19.06.2018 bekräftigt, künftig mindestens eine Million Euro in die grundhafte Erneuerung von Teilen des kommunalen Straßennetzes zu investieren. Untersuchungen von Fachbüros hatten ergeben, dass zum Erhalt des Status Quo eigentlich mehr als 2 Millionen Euro investiert werden müssten. Rödermark hat 324 kommunale Straßen mit einer Länge von knapp 87 km und rund 860.000 qm öffentlicher Fläche zu unterhalten. Um 2010 galt die Faustformel, dass eine grundhafte Erneuerung einer Straße rund 100 €/qm kostet. 5 Jahre später wurden von der Bauverwaltung bereits 140 €/qm genannt, bei der Erstellung des Straßenkatasters 2018 als Basis für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wurde mit 185 €/qm gerechnet. Aufgrund der aktuellen Finanzkrise wird auch über die Möglichkeiten diskutiert werden müssen, den Beschluss von 2018 aufrecht zu erhalten und weiterhin in den Erhalt der Infrastruktur zu investieren. Für diese Diskussion ist eine belastbare Datengrundlage unerlässlich.
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Die FWR fragte, ob die amtliche Einwohnerzahl aus dem Zensus 2022 mit den Daten des Rödermärker Einwohnermeldeamts übereinstimmt. Falls es Abweichungen gibt, wollte sie deren Höhe und die finanziellen Folgen für die Stadt erfahren. Die Anfrage wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen.
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Stimmen die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus 2022 mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen überein? Wenn nein: Wie hoch ist die Abweichung? Welche finanziellen Auswirkungen entstehen durch die Abweichung?
Sachverhalt
Mehrere hessische Städte, darunter Kassel, Fulda, Hanau, Neu Isenburg und Langen haben Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt (HSL) eingereicht, da sie die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus 2022 für zu niedrig halten. Der Grund ist eine mögliche Untererfassung von Einwohnern bei der Erhebung, die zu finanziellen Nachteilen durch niedrigere Schlüsselzuweisungen führen könnte.
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Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Freistellungsregelungen des Landes Hessen auch auf die Beamtinnen und Beamten der Stadt Rödermark anzuwenden. Dazu gehören Freistellungen zur Betreuung erkrankter Kinder und pflegebedürftiger Angehöriger, zur Begleitung eines Menschen mit Behinderung bei einer stationären Maßnahme sowie zur Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase. Künftig gilt jeweils die aktuelle Fassung der Landesvorschriften; die finanziellen Auswirkungen sind nicht abschätzbar.
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federführend Personal
Die Stadt Rödermark gewährt in entsprechender Anwendung an den Erlass vom 21.11.2017, Az: I 12 -12 a 02 -11.5 und des Rundschreibens vom 19.12.2023 des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die Freistellungsmöglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten in der Stadtverwaltung. Zukünftig findet die jeweilige Landesvorschrift in der jeweiligen gültigen Fassung Anwendung.
Sachverhalt
Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat mit seiner Fachinformation Arbeitsrecht vom 04.01.2024 die hessischen Kommunen auf das Rundschreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport hingewiesen, um ihnen eine Orientierung zu geben und sich an die Maßgaben zur Freistellung der Beamtinnen und Beamten in den Kommunen anzulehnen. Der Erlass vom 21.11.2017, Az: I 12 -12 a 02 -11.5 und das Rundschreiben vom 19.12.2023 des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sieht folgende Freistellungsmöglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten der hessischen Landesverwaltung vor: die Betreuung erkrankter Kinder (Kalenderjahr 2024 und 2025) und pflegebedürftiger Angehöriger die Mitaufnahme eines Menschen mit Behinderung als Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld zu einer stationären Maßnahme Sonderurlaub aus wichtigem Grund zur Begleitung einer oder eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase nach § 15 Abs. 1 HUrlVO Da es sich bei den Freistellungsmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten der Stadt Rödermark um allgemeine Grundsätze des Beamtenrechts handelt, obliegt die Entscheidung über die Übernahme der Landesregelungen der Stadtverordnetenversammlung als oberstes Beschlussorgan.
Finanzielle Auswirkung
Nicht abschätzbar
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Die Stadtverordnetenversammlung bestimmte Herbert Schneider zum Stimmführer für Rödermarks zwei Stimmen im Sparkassenzweckverband Darmstadt und Dieburg. Damit wird sichergestellt, dass die Stimmen – wie von der neuen Verbandssatzung verlangt – einheitlich abgegeben werden. Bei seiner Verhinderung vertreten ihn zunächst Andrea Schülner und danach Jan Grünberg.
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federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Gemäß § 8 Abs. 4a der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Darmstadt und Dieburg wird Herr Herbert Schneider zum Stimmführer bestimmt. Bei Verhinderung wird die folgende Vertretungsregelung festgelegt: 1. Frau Andrea Schülner 2. Herr Jan Grünberg
Sachverhalt
In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark wurde am 28.04.2021 gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg folgende Vertreter und Stellvertreter für die Verbandsversammlung gewählt: 1. Vertreter: Herbert Schneider Stellvertreter: Jan Grünberg 2. Vertreterin: Andreas Schülner Stellvertreterin: Paula Huss Seit dem 01.07.2025 ist die Satzung des Sparkassenzweckverbandes Darmstadt und Dieburg in Kraft. Die geänderte Satzung beinhaltet unter § 8 neu den Absatz 4a. In diesem wird bestimmt, dass sofern ein Verbandsmitglied über mehrere Stimmen verfügt (Rödermark verfügt über 2 Stimmen), diese nur einheitlich abgegeben werden können. Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch einen Stimmführer, der widerruflich für die jeweilige Wahlperiode bestimmt wird. Im Weiteren wurde die Stadt Rödermark durch die Sparkasse Dieburg aufgefordert eine Vertretungsregelung bei Abwesenheit des Stimmführers / der Stimmführerin zu bestimmen.
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Der Ausschuss befasste sich vorab mit den für 2026 angemeldeten Investitionen der Stadt, um sie angesichts der angespannten Haushaltslage zu priorisieren. Dabei sollte beraten werden, welche Vorhaben nicht in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen werden sollen. Die Übersicht wurde zur Kenntnis genommen; eine konkrete Auswahl oder endgültige Entscheidung ist nicht dokumentiert.
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federführend Finanzen / Controlling
Es wird um Beratung gebeten, welche der dargestellten Investitionen nicht in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen werden sollen.
Sachverhalt
Aufgrund der angespannten Haushaltslage erscheint es sinnvoll, die für den Haushalt 2026 angemeldeten Investitionen im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung zu beraten und zu priorisieren. Im ersten Schritt wird die Tabelle aller Investitionen (ohne KBR) zur ersten Übersicht vorgelegt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, ein eigenes Kfz-Kennzeichen für Rödermark anzustreben. Der Magistrat soll sich beim zuständigen hessischen Ministerium dafür einsetzen, dass die dafür notwendige Änderung der bundesweiten Vorschriften angestoßen wird. Das neue Kennzeichen wäre freiwillig; die Bürgerinnen und Bürger könnten weiterhin das Kennzeichen „OF“ nutzen.
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federführend Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt ausdrücklich die Initiative zur Einführung eines eigenen Kennzeichens für die Stadt Rödermark und strebt die Einführung des eigenen Kennzeichens an. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, sich beim zuständigen Ministerium des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass eine entsprechende gesetzliche Änderung auf Bundesebene angestoßen wird.
Sachverhalt
Seit der Liberalisierung der Kennzeichenvergabe im Jahr 2012 haben über 300 Städte und Gemeinden in Deutschland ihre Altkennzeichen wieder eingeführt. Die Grundlage dafür ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die eine Mehrfachvergabe von Kennzeichen innerhalb eines Landkreises ermöglicht. Obwohl derzeit nur Altkennzeichen reaktiviert werden können, gibt es politische Signale, dass eine Änderung dieser Verordnung geprüft wird, um auch neuen Kennzeichen Raum zu geben. Eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums deutet darauf hin, dass diese Bestrebungen auf Bundesebene wohlwollend geprüft werden. Der nächste Schritt auf diesem Weg wäre eine Änderung der FZV, die eine breite Unterstützung auf Landesebene voraussetzt. Rödermark könnte Teil einer solchen Initiative sein und gemeinsam mit anderen Städten und Gemeinden aus dem Kreis Offenbach und bundesweit die Einführung neuer Kennzeichen vorantreiben. Die Einführung eines neuen Kfz-Kennzeichens für die Stadt Rödermark (bislang ist dieses KfZ-Kennzeichen bundesweit nicht vergeben) ist nicht nur ein technisches Element, sondern ein Symbol der Identität und Zugehörigkeit. Das eigene Kennzeichen würde die Verortung der Stadt stärken und ihr eine eigene Sichtbarkeit verleihen, nicht nur im Alltag der Bürger, sondern auch im regionalen und überregionalen Kontext. Dies führt zu einer stärkeren Identifikation der Einwohner mit ihrer Heimat. Zudem wird die Außenwahrnehmung der Stadt deutlich verbessert und das eigene Kennzeichen ist kostenfreies Marketing. Auch für Bestandsunternehmen sowie für die Ansiedlung von Unternehmen könnte ein eigenes Kennzeichen positive Effekte haben. Weder die Stadt, noch die Bürgerinnen und Bürger würden mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Die Verwaltung der Kennzeichen erfolgt wie gewohnt über die bestehenden Zulassungsstellen, und die Einführung eines weiteren Kürzels stellt keinen nennenswerten Mehraufwand dar. Es ist wichtig zu betonen, dass die Einführung des Kennzeichens für Rödermark nicht zu einer Pflicht, sondern zu einer Möglichkeit wird. Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtgebietes könnten das neue Kennzeichen wählen, aber auch weiterhin die bestehende Kennung „OF" nutzen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, dass Rödermark Mitglied im Verein Fundtierstation Münster bleibt, der Vertrag mit dem bisherigen Betreiber aber Ende 2025 gekündigt wird. Ab 1. Januar 2026 soll der Tierschutzverein Darmstadt die Station betreiben und neben Fundtieren auch Abgabe- und sichergestellte Tiere aufnehmen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag steigt dadurch von 17.250 auf 28.750 Euro; zusätzlich fallen bei Sicherstellungen 20 Euro je Tier und Woche an.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/164/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Rödermark weiterhin - unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen – die Mitgliedschaft in dem Verein Fundtierstation Münster (Hessen) e.V. beibehält: Der Dienstleistungsvertrag zum Betreiben der Fundtierstation mit der Schlösser GmbH soll mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt werden. Ein Dienstleistungsvertrag zum Betreiben der Fundtierstation mit dem Tierschutzverein Darmstadt soll mit Wirkung zum 01.01.2026 geschlossen werden. Der Vertrag soll neben der Aufnahme von Fundtieren auch die Aufnahme vonAbgabetieren und die Aufnahme von sichergestellten Tieren umfassen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag erhöht sich ab 01.01.2026 von 0,60€ auf 1,00€ pro Einwohnen. Nebenkosten durch eine Sicherstellung von 20 Euro pro Woche / pro Tier.
Sachverhalt
Zur Unterbringung und Versorgung von Fundtieren sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet. Um dieser Aufgabe nachzukommen, ist die Stadt Rödermark Mitglied im Verein Fundtierstation Münster (Hessen) e.V., die die Betreuung dieser Tiere gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags übernimmt. Derzeit gehören dem Verein folgende Kommunen an: Stadt Breuberg, Stadt Dieburg, Gemeinde Eppertshausen, Stadt Groß-Bieberau, Stadt Groß-Umstadt, Gemeinde Groß-Zimmern, Gemeinde Münster (Hessen), Gemeinde Otzberg, Stadt Rödermark, Gemeinde Roßdorf, Gemeinde Schaafheim, Gemeinde Mainhausen. Der Verein hat im Jahr 2017 für das Betreiben der Fundtierstation einen Dienstleistungsvertrag mit der Schlösser GmbH abgeschlossen. Als jährliche Vergütung wird ein Betrag in Höhe von rund 88.800€ (60ct pro Einwohner aller Mitgliedskommunen) gezahlt. Die Zusammenarbeit verlief die ersten Jahre sehr zufriedenstellend. Im Januar 2024 forderte die Schlösser GmbH eine Erhöhung dieser Vergütung um 19% auf insgesamt 105.600€ bei gleichbleibender Leistung. Dieser Erhöhung sollte nach Abstimmung in der Mitgliederversammlung nicht in voller Höhe entsprochen werden. Der Vorstand der Fundtierstation wurde von der Mitgliederversammlung zu Vertragsverhandlungen beauftragt. Auch nach mehreren Gesprächsrunden konnte keine Einigung auf eine Preisanpassung erzielt werden. Zwischenzeitlich wurden von der Schlösser GmbH keine sichergestellten Tiere sowie auch Abgabetiere mehr in der Fundtierstation aufgenommen. Die Aufnahme dieser Tiere ist zwar mit der Vereinssatzung, aber nicht mit dem Dienstleistungsvertrag abgedeckt. 6 sichergestellte Tiere (4 Hunde und 2 Kaninchen) musste der Verein kostenpflichtig in anderen Einrichtungen unterbringen. Die Anzahl der nicht aufgenommenen Abgabetiere kann nicht ermittelt werden, da hierüber trotz Nachfrage keine Informationen seitens des derzeitigen Betreibers der Fundtierstation vorliegen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich seither als schwierig. Insgesamt lässt sich das Vertrauensverhältnis innerhalb der Zusammenarbeit mit der Schlösser GmbH als stark gestört bezeichnen. Zudem wurde nach dem Auslaufen der bisherigen Betriebserlaubnis aufgrund verschiedener Umstände seitens des Veterinäramts bislang keine neue Betriebserlaubnis erteilt. Mit dem Ziel, eine Alternative zum bestehenden Vertragsmodell zu prüfen, wurden zwischenzeitlich Gespräche mit dem Tierschutzverein Darmstadt geführt. Dieser hat seine Bereitschaft erklärt, die Fundtierstation Münster zu betreiben. Der Standort in Münster soll beibehalten werden. Die Aufnahme von Abgabetieren sowie sichergestellten Tieren wäre dann wieder gewährleistet. Die Mitgliedsbeiträge würden sich auf 1,-€ pro Einwohner aller Mitgliedskommunen erhöhen. In der zuletzt stattgefundenen Mitgliederversammlung wurde der Auftrag formuliert, das Vertragsverhältnis mit der Schlösser GmbH mit Wirkung zum 31.12.2025 zu kündigen und ein neues Vertragsverhältnis mit dem Tierschutzverein Darmstadt mit Wirkung zum 01.01.2026 abzuschließen. Im Jahr 2024 wurde im Landkreises Darmstadt-Dieburg ein Kreistierschutzbeirat neu gegründet. Der Verein Fundtierstation Münster (Hessen) e.V. ist Mitglied im Kreistierschutzbeirat. Der Kreistierschutzbeirat begrüßt ausdrücklich eine Neuausrichtung des Vereins Fundtierstation Münster (Hessen) e.V.. Damit soll zukünftig eine bessere Integration des Vereins in die übergreifenden Tierschutzmaßnahmen des Landkreises Darmstadt-Dieburg gewährleistet werden. Da es sich um für den Verein Fundtierstation Münster (Hessen) e.V. wesentliche Entscheidungen handelt, ist eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Das Ordnungsamt hat im Zuge der Gleichbehandlung und der Überprüfung der jährlichen Kosten für die Stadt Rödermark auch bei weiteren Tierheimen im Umkreis angefragt. Unter anderem beim Tierheim in Dreieich. Selbstverständlich ist auch hier die Möglichkeit gegeben, dass die Stadt Rödermark künftig Ihre Fundtiere dort abgibt. Die Mitgliedskommunen zahlen hier seit diesem Jahr auch einen Mitgliedsbeitrag von 1,00 € pro EW/Jahr (vorher 0,80 €). Dies deckt lediglich die Gehaltskosten der momentan 9 Mitarbeiter:innen des Tierheims. Alle anderen Kosten werden durch Spenden, Zuschüsse, Fördergelder oder auch mal eine kleine Erbschaft gedeckt. Der Mitgliedsbeitrag von 1 Euro pro EW/Jahr ist ein Pauschalbetrag, in welchem alle Dienstleistungen enthalten sind. Die laufenden Kosten wären also im Tierheim Dreieich genauso hoch, wie bei der Neuausrichtung im Tierheim Münster. Allerdings wurde uns ebenfalls vom Tierheim Dreieich mitgeteilt, dass das Tierheim 1970 erbaut wurde und seitdem keine größeren Investitionen in den Erhalt getätigt wurden. Infolgedessen muss dringend das Dach erneuert werden, die alte Ölheizung ersetzt werden, sowie die Fenster ausgetauscht werden und weitere diverse Umbauten vorgenommen werden. Insgesamt stehen nach Schätzung eines Architekten ca. 2 Mio. Euro im Raum. Bei knapp 30000 EW der Stadt Rödermark kämen bei einer Mitgliedschaft in den nächsten Jahren zusätzlich bis zu 150.000 Euro Investitionszuschüsse auf uns zu. Dies ist abhänging von den Fördergeldern und Zuschüssen, die das Tierheim noch von unterschiedlichen Institutionen erhalten kann. Beim Tierheim Münster können derzeit keine Investitionskosten genannt werden. Hier müsste der neue Betreiber sich erst einmal einen Überblick verschaffen. Nach unserem Kenntnisstand (ehemaliger Betreiber) waren allerdings keine Investitionen für die nächsten Jahre geplant. Ein Wechsel zum Tierheim Dreieich wäre demnach mit erheblichen Mehrkosten für die nächsten Jahren verbunden. Weiter wurde bei den Tierheimen Babenhausen und Reichelsheim betreffend eines Dienstleistungsvertrages angefragt. Hier würden sich folgende Vertragsmodalitäten ergeben: Tierheim Babenhausen: Kosten pro EW – 1 Euro, Sicherstellungskosten von 90 € pro Woche und Investitionen stehen erst einmal keine an. Tiere in Not (Reichelsheim): Wurde direkt abgelehnt, da hier die Entfernung zwischen Reichelsheim und Rödermark zu groß ist. Des Weiteren wurde durch das Ordnungsamt beim Tierschutzverein Seligenstadt e.V. angefragt. Hier erhielt das Ordnungsamt eine direkte Ablehnung, da der Tierschutzverein nur über geringe Unterbringungsmöglichkeiten verfügt und diese bereits am Limit sind. Bei der Neuausrichtung und einem Dienstleistungsvertrag mit dem Tierheims Münster, kommen erst einmal nur die gestiegenen Mitgliedsbeiträge für die Stadt Rödermark zum tragen. Derzeit keine Investitionskosten geplant. Außerdem ist nach Auffassung des Ordnungsamtes, Münster aufgrund seiner Entfernung zu Rödermark noch in einem adäquaten Radius und gut erreichbar.
Finanzielle Auswirkung
JaErhöhung des jährlichen Mitgliedsbeitrags von derzeit 17.250 € auf 28.750 €. Somit entstehen bei gleicher Einwohnerzahl Mehraufwendungen von 11.500 € jährlich. Das Sachkonto 691000 "Mitgliedsbeiträge" (Kostenstelle 020000) ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits mit 4.400 € überzogen. Im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2026 wurden Mehraufwendungen angemeldet. Sollten diese im Haushaltssaufstellungsverfahren nicht berücksichtigt werden, müssen die Mehraufwendungen aus dem Budget des Fachbereiches 1 finanziert werden. /He, 30.06.25
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat den geprüften Jahresabschluss 2024 der Kommunalen Betriebe festgestellt und die Betriebskommission sowie die kommissarische Betriebsleitung entlastet. Der Abschluss weist insgesamt einen Jahresverlust von rund 1,12 Millionen Euro aus. Die Gewinne der Bereiche Abfall und Abwasser sowie der Verlust des Betriebshofs werden auf neue Rechnung vorgetragen; die Verluste von Badehaus und Gebäudewirtschaft werden aus den jeweiligen Rücklagen entnommen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/247/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend KBR - Finanzen/Administration
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der kommissarischen Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung. Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden: Euro Geschäftsfeld Abfall Gewinn 53.775,09 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Abwasser Gewinn 440.600,29 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Badehaus Verlust -655.341,20 Entnahme aus der Rücklage Geschäftsfeld Betriebshof Verlust -752.700,43 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft Verlust -202.970,18 Entnahme aus der Rücklage Jahresverlust -1.116.636,43
Sachverhalt
Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 (3) Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat. Der Jahresabschluss 2024 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 20. Juni 2025 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel. Dem Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 08. August 2025 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilt. Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2024 insgesamt EUR 501.426,68. Die kommissarische Betriebsleitung empfiehlt den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden: Euro Geschäftsfeld Abfall Gewinn 53.775,09 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Abwasser Gewinn 440.600,29 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Badehaus Verlust -655.341,20 Entnahme aus der Rücklage Geschäftsfeld Betriebshof Verlust -752.700,43 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft Verlust -202.970,18 Entnahme aus der Rücklage Jahresverlust -1.116.636,43 gez. Rotter Bürgermeister
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Die Stadtverordnetenversammlung hat den Kauf einer stationären Überwachungsanlage der Firma Vitronic beschlossen. Stimmt die HÖMS der geplanten Standortänderung zu, werden für rund 148.931 Euro zwei Säulen zur Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung angeschafft; andernfalls wird für rund 84.338 Euro eine Säule nur zur Geschwindigkeitsüberwachung gekauft. Im Haushalt stehen dafür 151.000 Euro bereit.
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federführend Verkehr
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadt Rödermark erwirbt eine stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Firma Vitronic, Wiesbaden. Abhängig von der Entscheidung der HÖMS (erneute Anfrage wurde gestellt) werden zwei UNI-Säulen zur Überwachung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen angeschafft. Sollte die HÖMS der Standortveränderung nicht zustimmen, wird ersatzweise eine BI-Säule zur reinen Geschwindigkeitsüberwachung angeschafft. Kostenübersicht (laut Preisinformation der Firma Vitronic) Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für 148 930,88 € Brutto Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (ohne Rotlichtvergehen) 84 337,68 € Brutto Die genannten Preise sind Listenpreise des Herstellers. Ein verbindliches Angebot liegt aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit nicht vor.
Sachverhalt
Nach Genehmigung der HÖMS wurden vier Hersteller hinsichtlich der technischen Möglichkeiten zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung angefragt: - ESO 8.0 (Lichtschrankenmessung): Keine Rotlichtüberwachung möglich. - Jenoptik Traffistar S 350 (Laserbasiert): steht massiv in der Kritik. Zahlreiche Kommunen haben die Rotlichtüberwachung beendet, sodass nur noch Geschwindigkeitsmessungen angeboten werden. - VDS M5 (Kontaktmessung in der Fahrbahn): Erfordert den Einbau von Schleifen in die Fahrbahn. Dadurch entstehen jährliche Mehrkosten von ca. 12.000 € (Eichung, Wartung, Straßenarbeiten). Auch müsste die Umrüstung auf Digital erfolgen. - Vitronic FM 1 (Laserbasiert): Keine baulichen Fahrbahneingriffe notwendig. Die reine Geschwindigkeitsüberwachung kann zwar von allen Anbietern gewährleistet werden, jedoch verursachen kontaktbasierte Systeme wie VDS erhebliche Folgekosten. Für die übrigen Systeme (ESO, Jenoptik, VDS) wäre außerdem die Einführung neuer Auswertsoftware erforderlich, was zusätzliche Folgekosten nach sich ziehen würde. Weiter ist die Verwaltung bereits mit dem System Vitronic befasst und hat durchweg sehr gute Erfahrungswerte. Software liegt vor und ein Messgerät könnte kompatibel verbaut werden sodass eine Überwachung in zwei Richtungen, bei Anschaffung eines weiteren Messgerätes, gleichzeitig möglich ist. Dadurch würden kontinuierliche Überwachungen (24 Stunden / 7 Tage die Woche) stattfinden. Gerade Rotlicht ist eine einbringende Überwachungsmaßnahme. Des Weiteren sind die Folgekosten (Eichung/Wartung) mit ca. 2500,00 € jährlich überschaubar Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung die Anschaffung einer stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu einem Preis von ca. 148 930,88 € Brutto der Firma Vitronic.
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell stehen im Haushalt 2025 bei der Investition 3-2-05K „Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung“ Mittel in Höhe von 151.000 Euro (Haushaltsreste) zur Verfügung. / Kl 01.09.2025
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Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorgaben für eine künftige Neubebauung des „Jägerhauses“ gelockert, nachdem die bisherige Konzeptvergabe ohne Erfolg geblieben war. Ein Neubau soll sich bei Gebäudehöhe und Dachform am benachbarten Kinderhort orientieren; eine Fliesenfassade unter Wiederverwendung der Originalfliesen wird weiterhin angestrebt. Die Änderung wurde ungeändert beschlossen und hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
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federführend Stadtplanung
Die Punkte „3.“ Und „4.“ des Grundsatzbeschlusses „Jägerhaus“ vom 29.03.2022 werden wie folgt geändert: Ein Neubau hat sich bezüglich seiner Kubatur (Gebäudehöhe, Dachform) an dem Nachbargebäude des Kinderhorts (Trinkbrunnenstraße 4/ 6) zu orientieren Die Ausbildung einer Fliesenfassade – unter Wiederverwendung der originalen Fliesen – ist anzustreben.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat letztmalig am 29.03.2022 bezüglich des Themas „Jägerhaus“ beraten und die Leitlinien für die künftige Entwicklung der Liegenschaft in Form eines Grundsatzbeschlusses festgelegt bzw. beschlossen. Demzufolge soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz eingeräumt werden. Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „Jägerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel, Erker, Fenstereinfassungen). Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Wiederverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung vorzusehen. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten. Im Falle des Neubaus des „Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern. Die beschlossenen Leitlinien wurden der Ausschreibung der Liegenschaft im Rahmen einer „Konzeptvergabe“ zugrunde gelegt. Diese konnte allerdings nicht zu einem positiven Abschluss gebracht werden. Offenbar schränkten die Vorgaben „3.“ und „4.“ den Spielraum potenzieller Investoren zu stark ein. Es wird daher vorgeschlagen, diese wie folgt zu ändern: Ein Neubau hat sich bezüglich seiner Kubatur (Gebäudehöhe, Dachform) an dem Nachbargebäude des Kinderhorts (Trinkbrunnenstraße 4/ 6) zu orientieren Die Ausbildung einer Fliesenfassade – unter Wiederverwendung der originalen Fliesen – ist anzustreben.
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Beschlossen wurde, die Freiflächen rund um Rathaus, Bücherei, Trinkbornschule, ehemalige Feuerwehr und Kulturhalle in Ober-Roden neu zu gestalten. Dazu soll zeitnah ein Planungswettbewerb starten; das Wettbewerbsgebiet soll auf mögliche Verkleinerungen geprüft und wirtschaftlichen Lösungen ein hoher Stellenwert gegeben werden. Der städtische Eigenanteil soll finanziert werden, indem Investitionen von rund einer Million Euro in den Straßenbau zeitlich zurückgestellt werden.
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federführend Stadtplanung
Die Einzelmaßnahme 31 „Freiflächen funktionaler Ortskern“ des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) – mit seinen Bestandteilen freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb, Planung sowie bauliche Realisierung – soll umgesetzt werden. Das Wettbewerbsgebiet ist hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechend zu verkleinern. Bei der Bewertung und Prämierung der Wettbewerbsbeiträge ist der wirtschaftlichsten Lösung der Wettbewerbsaufgabe ein hoher Stellenwert einzuräumen. Die Bekanntmachung des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs soll zeitnah erfolgen. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll durch zeitliche Zurückstellung investiver Maßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt. Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau gewährleistet.
Sachverhalt
Die Umgestaltung des Areals des „funktionalen Ortskerns“ bildet einen der Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ innerhalb des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehem. „Stadtumbau in Hessen“). Der „funktionale Ortskern“ wird durch den Bereich um das Rathaus, Rathausplatz, Bücherei, Trinkbornschule, ehem. Feuerwehr sowie Kulturhalle definiert. Bereits frühzeitig wurde das Büro Rittmannsperger Architekten/ Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften “Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21), ehem. Feuerwehrhaus sowie Dieburger Straße 29/ 31 zu untersuchen. Ergänzt um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Büros Freudl Verkehrsplanung/ Darmstadt wurden die Einzelstudien zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst (Anlage_01). Am 29.03.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung nach intensiver Diskussion Grundsatzbeschlüsse bzgl. der Liegenschaft „Jägerhaus“ bzw. Dieburger Straße 21, Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“ (weiterer Grundsatzbeschluss vom 22.08.2024), Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank, Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“, Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“ gefasst, welche die aktuelle Handlungsgrundlage des Magistrats resp. der Verwaltung sowie der Kommunalen Betriebe darstellen. Die Umgestaltung der Freiflächen des „funktionalen Ortskerns“ ist als Einzelmaßnahme 31 innerhalb des beschlossenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) enthalten. Als erster Schritt der Umsetzung der Maßnahme wurde ein Rahmenplan („Masterplan funktionaler Ortskern“) erstellt, welcher nicht nur die eigentlichen Freiflächen berücksichtigt, sondern insbesondere auch die angrenzenden öffentlichen Gebäude und deren (vorgesehene) Nutzungen sowie die Wechselwirkungen dieser Nutzungen mit den Freiflächen. Zudem wurden Fragen der zukünftigen Verkehrsführung erörtert sowie Lösungen aufgezeigt (Anlage_01). Durch die Vorlage des „Masterplans funktionaler Ortskern“ wurde dieser Arbeitsschritt bereits abgeschlossen. Zur Sicherstellung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität des „funktionalen Ortskerns“ sowie (nicht zuletzt) um ein „passendes“ Planungsbüro zu finden, ist – als zweiter Schritt – vorgesehen einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. D.h., es ist eine Koppelungen des freiraumplanerischen Wettbewerbs mit einem europaweiten Vergabeverfahren für die freiraumplanerische Leistung vorgesehen. Mit der Organisation sowie Betreuung des Wettbewerbs wurde das Büro Drees & Sommer/ Bürostandort Frankfurt am Main im Oktober 2023 beauftragt. Der Auslobungstext bzw. die Auslobungsunterlagen wurden bereits erstellt (und vom Magistrat beschlossen), das Preisgericht (Fach- und Sachpreisrichter sowie Sachverständige) gebildet. Das geplante Wettbewerbsgebiet ist in Anlage_02 wiedergegeben. Es besitzt eine Größe von ca. 5.100 m². Es ist aber nicht vorgesehen, dass alle Teilbereich mit gleicher „Intensität“ bearbeitet werden (z.B. der Bereich vor der Trinkbornschule). Gegebenenfalls ergeben sich hinsichtlich des Wettbewerbsgebiets Optimierungsmöglichkeiten. Der Wettbewerb besitzt das Ziel, nicht nur die gestalterisch attraktivste, sondern auch eine wirtschaftlich darstellbare Lösung der Wettbewerbsaufgabe zu ermitteln. Der Start des Wettbewerbs (EU-Bekanntmachung) war ursprünglich für April 2024, die Beauftragung des Freiraumplaners für März 2025 vorgesehen. Aufgrund der diversen Änderungen der Planung „Alte Wache“ musste der Beginn allerdings verschoben werden. Der freiraumplanerische Wettbewerb „funktionaler Ortskern“ könnte zum jetzigen Zeitpunkt bekanntgemacht werden und damit starten. Die Planung könnte ab 2027 beginnen. Die bauliche Umsetzung könnte – abhängig vom Realisierungsfortschritt des Bürgerhauses „Alte Wache“ – in mehreren Bauabschnitten (voraussichtlich) ab 2029 erfolgen. Mit dem Start des Wettbewerbs würde aber ein Prozess in Gang gesetzt werden, welcher insbesondere auch unausweichliche finanzielle Folgen nach sich zieht. Da es sich bei dem geplanten Wettbewerb um einen Realisierungswettbewerb handelt, liegt für die Teilnehmer der eigentliche „Anreiz“ nicht in den zu erzielenden Preisgeldern (1./ 2./ 3. Preis: 15.000,00/ 9.250,00/ 5.500,00 €), sondern in dem „Auftragsversprechen“ begründet. D.h., der Wettbewerbsgewinner muss anschließend mit der Erbringung Planungsleistungen beauftragt und entsprechend vergütet werden. Für die Umgestaltung der Freiflächen des „funktionalen Ortskerns“ (Einzelmaßnahme 31) ist derzeit von folgenden Kosten auszugehen: 1. Wettbewerbsmanagement: 82.500,00 € (fix – da bereits beauftragt) 2. Wettbewerbskosten: 61.000,00 € 3. Planungskosten/ Gutachten: ca. 280.000,00 € 4. bauliche Realisierung: ca. 2.250.000,00 € (Zu beachten ist, dass die angegebenen Kosten für die bauliche Realisierung lediglich anhand von Flächenannahmen sowie Kostenkennwerten geschätzt wurden, d.h., keine konkrete Planung zugrunde liegt. Zudem werden die Wettbewerbs- und Planungskosten nur gefördert, wenn auch die bauliche Umsetzung erfolgt.) Gemäß den Richtlinien der Städtebauförderung werden insgesamt zwei Drittel der förderfähigen Kosten durch den Bund sowie das Land Hessen übernommen. Eine Ausnahme bildet der Wettbewerb. In diesem Fall werden maximal 100.000,00 € als förderfähige Kosten anerkannt (Positionen „1.“ und „2.“), der „Rest“ müsste vollumfänglich durch die Stadt getragen werden. Unter Zugrundelegung der o.g. Kosten der Einzelpositionen verbliebe bei der Stadt ein finanzieller Eigenanteil in Höhe von ca. 920.000,00 €. Dafür würde die Stadt Rödermark allerdings Fördermittel in Höhe von ca. 1.750.000,00 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. (Diese Summe müsste allerdings durch die Stadt vorfinanziert werden.) Der genannte Eigenanteil entspricht in etwa der Höhe der (investiven) Haushaltsmittel, welche pro Jahr für den Straßenbau vorgesehen sind. Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können. Durch die Städtebauförderung bietet sich der Stadt Rödermark die – wahrscheinlich nicht wiederkehrende – Chance, den historischen sowie den „funktionalen Ortskern“ nachhaltig sowie zukunftsfähig, mit Nutzen für alle Bürgerinnen und Bürger Rödermarks (nicht nur des Stadtteils Ober-Roden) umzugestalten.
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell verfügbar im Haushalt 2025 sind 828.288 Euro bei der Investition 6-SH-M31K „Freiflächen Ortskern“. Somit sind die Wettbewerbskosten abgedeckt. / Kl 02.09.2025
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Beantragt wurde, die Umgestaltung der Freiflächen im Ortskern Ober-Roden einschließlich Wettbewerb, Planung und Bau umzusetzen. Das Wettbewerbsgebiet sollte auf mögliche Verkleinerungen geprüft und die Baukosten auf höchstens 1,4 Millionen Euro begrenzt werden; der städtische Eigenanteil sollte durch das Zurückstellen von Straßenbauprojekten finanziert werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/291/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Einzelmaßnahme 31 „Freiflächen funktionaler Ortskern“ des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) – mit seinen Bestandteilen freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb, Planung sowie bauliche Realisierung – soll umgesetzt werden. Das Wettbewerbsgebiet ist hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechend zu verkleinern. Bei der Bewertung und Prämierung der Wettbewerbsbeiträge ist der wirtschaftlichsten Lösung der Wettbewerbsaufgabe ein hoher Stellenwert einzuräumen. Die realistisch veranschlagten Gesamtkosten für die bauliche Realisierung der Umgestaltung des „funktionalen Ortskerns“ dürfen dabei die Summe von 1.400.000,00 € nicht übersteigen. Die Bekanntmachung des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs soll zeitnah erfolgen. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll durch zeitliche Zurückstellung investiver Maßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Sachverhalt
Gemäß dem Ursprungsantrag.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die geplante Sanierung der Rodaustraße würde wegen des mangelhaften Unterbaus statt rund 1 Million Euro voraussichtlich etwa 7,2 Millionen Euro kosten. Zur Beratung standen deshalb zwei Alternativen: die gesamte Erneuerung auf unbestimmte Zeit zu verschieben oder zunächst für rund 866.000 Euro beidseitige geschützte Radfahrstreifen, den Umbau des Parkplatzes am Mühlengrund und die Erneuerung eines etwa 100 Meter langen Straßenabschnitts umzusetzen. Die Vorlage wurde in dieser Sitzung lediglich zur Kenntnis genommen; eine Entscheidung für eine der beiden Alternativen ist nicht dokumentiert.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/246/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Tiefbau
Alternative 1: Die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf unbestimmte Zeit verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel in Höhe von ca. 7,2 Mio. € zur Verfügung gestellt können. Bis dahin sollen haftungsrechtlich notwendige Reparatur-arbeiten des Straßenoberbaus in Kleinflächen durchgeführt werden. Alternative 2: Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße, die Umbauarbeiten auf dem Parkplatz am Mühlengrund und die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße beschränkt. Hierfür fallen Kosten von insgesamt etwa 866.000,- € an. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt warden.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.07.2023 beschlossen, dass „zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur im Zuge der geplanten Deckschichtsanierung der Rodaustraße geschützte Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen durchgängig sowie auf der gesamten Länge der Rodaustraße zu realisieren sind …“. Dem lag die Untersuchung der Straßenzustände zugrunde, welche von der GSA Gesellschaft für Straßenanalyse 2019/2020 durchgeführt wurden. Für die Rodaustraße wurden dabei Schäden an der Fahrbahnoberfläche festgestellt. Es war deshalb vorgesehen, eine Deckschichtsanierung durchzuführen, um die „Lebensdauer“ der Straße bzw. der Verkehrsfläche deutlich zu verlängern. In diesem Zusammenhang wurden auch Möglichkeiten der Straßenraum- bzw. Straßenquerschnittsumgestaltung – mit dem Ziel einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einhergehend der Lärmemissionen – untersucht. Die Projektkosten wurden hierfür auf etwa 1,0 Mio. € geschätzt und im Haushalt eingeplant. Aufgrund der im Bereich östlich der Unterführung bekannten Konflikte zwischen Radverkehr und ruhendem Verkehr und den bei der Herstellung von Radfahrstreifen wegfallenden Parkplätzen auf der Rodaustraße wurde eine Parkraum-Untersuchung durchgeführt. Hier wurde festgestellt, dass die Umgestaltung und Erneuerung des Parkplatzes am Mühlengrund mit mehr Parkplätzen für eine Herstellung der Radfahrstreifen grundlegend notwendig ist. Für die weiteren Planungen wurde dann eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme, die Baugrunderkundung und Gründungsberatung sowie die abfalltechnische Bodenuntersuchung durchgeführt Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Gringel GmbH aus Marburg erstellte daraufhin die Vorplanung zur Sanierung und Umgestaltung der Rodaustraße einschließlich Parkplatz am Mühlengrund in Urberach. Die angefallenen Kosten für Planungen und Gutachten belaufen sich bis dahin auf 84.000 €. Als wesentliche Erkenntnis aus den Planungen des Ingenieurbüros Gringel wird festgestellt, dass das Fräsen der Decke nicht ausreicht. Aufgrund des mangelhaften Straßenunter- und -oberbaus bzw. aufgrund der mit dem vorhandenen Straßenoberbau nicht erreichbaren Tragfähigkeit wird es vielmehr für erforderlich erachtet, die Rodaustraße grundhaft bis auf eine Tiefe von 60 cm zu erneuern. Je nach den im Zuge der Arbeiten durchzuführenden Tragfähigkeitsnachweisen ist auch noch ein zusätzlicher Bodenaustausch von weiteren 30 cm notwendig. Die Kostenschätzung der grundhaften Erneuerung der Rodaustraße mit den geplanten Radstreifenmarkierungen einschließlich Parkplatz am Mühlengrund führt zu Gesamtprojektkosten einschließlich Baunebenkosten in Höhe von ca. 7,2 Mio. € (brutto). Im Doppelhaushalt 2024/25 stehen insgesamt noch etwa 880.000,- € zur Verfügung. Nach Vorlage der Kostenschätzung wurden in einer Besprechung mit dem Ingenieurbüro Gringel GmbH verschiedene Einsparungsmöglichkeiten diskutiert, die anschließend vertiefend untersucht wurden. Die Ergebnisse sind in einer Stellungnahme zu Einsparpotenzialen und Risiken für die Straßenbaumaßnahme vom Ingenieurbüro Gringel GmbH zusammengefasst. Um die Gewährleistung und Verkehrssicherheit zu garantieren, wird eine grundhafte Erneuerung in Abschnitten empfohlen. Eine sinnvolle Nutzung des Radfahrstreifens wäre dann jedoch erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme möglich. Als reduzierter Vorschlag für die Fortführung des Projektes kann noch folgende Möglichkeit in Betracht gezogen werden: Ausgehend von der Annahme, dass sich die Haushaltssituation mittelfristig voraussichtlich nicht ändern dürfte, würde die Gesamtmaßnahme für die nächsten 10-15 Jahre zurückgestellt. Dies würde bedeuten, dass auf der Verkehrsfläche nur das aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend erforderliche gemacht werden würde. Die Markierungen und Separierungen für die Radfahrstreifen würden auf der vorhandenen schadhaften Oberfläche zusammen mit den Umbaumaßnahmen auf dem Parkplatz am Mühlengrund aufgrund der durch die Radfahrstreifen entfallenen Parkplätze in der Rodaustraße durchgeführt. Des Weiteren wäre eine grundhafte Straßenerneuerung von mindestens etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße für die Herstellung von verkehrssicheren Radfahrstreifen notwendig. Für die Radfahrstreifen ist mit Kosten in Höhe von etwa 283.000,- € abzüglich einer Förderung von 192.000,- € zu rechnen. Somit verbleibenden bei der Stadt Kosten in Höhe von etwa 91.000,- €. Für den Parkplatz am Mühlengrund werden Kosten von etwa 450.000,- € und für die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m 325.000,- € geschätzt. Damit könnte die Einrichtung der Radfahrstreifen als Erprobung der Verkehrsraumaufteilung nach der grundhaften Erneuerung dienen und die verbleibenden Haushaltsmittel aus 2025 würden nicht überschritten werden. gez. Rotter Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell stehen im Haushaltsjahr 2025 bei der Investition Rodaustraße noch Mittel in Höhe von 883.699 € (Ansatz 2025: 460.000 € und Haushaltsreste: 423.699 €) zur Finanzierung der Maßnahme bereit. Der Zuwendungsbescheid „Radfahrstreifen Rodaustraße“ liegt vor. Die bewilligte Zuwendung beträgt 191.600 €. /Kl 11.08.2025
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag schlug vor, die Sanierung der Rodaustraße auf rund 100 Meter ab der Ampel an der Ober-Rodener Straße zu begrenzen und nur bis zum Mühlengrund beidseitige markierte Radfahrstreifen anzulegen. Die übrige grundhafte Erneuerung sollte bis zu einem erkennbaren Bedarf und verfügbaren Haushaltsmitteln verschoben werden; dort wären nur notwendige kleinere Reparaturen vorgesehen. Der Antrag wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/283/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen, rein markierten, separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße ausschließlich im Abschnitt zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund sowie die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Ober-Rodener Straße in Richtung Mühlengrund beschränkt. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis eine sichtbare Notwenigkeit gegeben ist und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt werden. Von einer Weiterführung eines durchgehenden, beidseitigen Radfahrstreifens ab Mühlengrund bis zur Konrad-Adenauer-Straße wird abgesehen.
Sachverhalt
Aufgrund des riesigen, zum Großteil strukturellen Defizits der Stadt Rödermark und der zurzeit nicht vorhandenen Perspektive einer grundlegenden Änderung der Finanzsituation sollten bis auf Weiteres nur noch wirklich notwendige Maßnahmen durchgeführt werden, die den Bürger/-innen auch zu vermitteln sind. Eine grundhafte Erneuerung der Rodaustraße zwischen Mühlengrund und Konrad-Adenauer-Straße ist nicht zu vermitteln - die heutige Straße ist in einem besseren Zustand als die meisten Landesstraßen in Rödermark. Für die Bürger/-innen und insbesondere die Anwohner/-innen des Seewaldgebietes sind die geduldeten Parkmöglichkeiten, auch wenn es formal keine offiziellen Parkplätze sind, weit wichtiger als ein Radweg, den niemand benutzt. Niemand fährt mit dem Rad durch die Unterführung - für einen Radweg zwischen Konrad-Adenauer-Str. und Mühlengrund gibt es keine zwingende Notwendigkeit. An der Rodaustraße parken heute (speziell in den Abendstunden) bis zu 40 Pkw. Ein möglicher Umbau des Parkplatzes Mühlengrund kann die benötigte zusätzliche Kapazität von mindestens 30 Parkplätzen keinesfalls realistisch bereitstellen. Wird von dem Plan, einen durchgängigen beidseitigen Radweg zu markieren, Abstand genommen, entfällt auch die Notwendigkeit, den Parkplatz Mühlengrund umzugestalten. Somit bleibet faktisch nur die notwendige und dem/den Steuerzahler/-innen auch vermittelbare Straßensanierung von der Aldi-Einfahrt bis zur Ampel sowie die Anlegung eines beidseitigen, rein markierten, Radstreifens zwischen Mühlengrund und Kinokreuzung. Weiterhin sollte durch Abbiegepfeile und entsprechende Hinweise eine weitaus sicherere Wegeführung für Radfahrer durch den Mühlengrund und die Schillerstraße zu Zielen wie das Neubaugebiet Rennwiesen, die Bulau oder Offenthal gekennzeichnet werden. Zu prüfen wäre, ob am Mühlengrund zu diesem Zweck Radfahr-Angebotsstreifen markiert werden können.
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Die Gebühren für die Schwimm- und Fitnesskurse im Badehaus wurden unverändert angehoben. Ab 1. Oktober 2025 kosten Aqua-Fit und Wassergymnastik jeweils 100 Euro, Baby-/Kleinkinderkurse und Wasserratten jeweils 120 Euro sowie Anfänger- und Fortgeschrittenen-Schwimmkurse jeweils 150 Euro.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/258/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Eigenbetrieb "Kommunale Betriebe Rödermark" (KBR)
Es werden folgende neue Kursgebühren ab 01.10.2025 beschlossen: Kurse: Kursgebühr: pro Einheit: Gesamt: Aqua-Fit 100,00 10,00 10 Wassergymnastik 100,00 10,00 10 Baby- Kleinkinderkurse 120,00 15,00 8 Wasserratten 120,00 15,00 8 Anfängerschwimmk. 150,00 15,00 10 Fortgeschritten-Schwimmk. 150,00 15,00 10
Sachverhalt
Im Badehaus werden verschiedene Kurse angeboten. Diese werden von unseren Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen und sind in der Regel nach wenigen Minuten der Onlinefreischaltung bereits ausgebucht. Dies hängt zum einen an der Qualität der Kurse, aber auch an den günstigen Gebühren. Die Hallenbäder Neu Isenburg, Langen und Obertshausen nehmen durchweg höhere Gebühren für ihre Kurse und liegen im Schnitt bei 15 – 20 € pro Schwimmeinheit à 30 Minuten. Die Einheiten bei den Baby-/Kleinkinder und Wasserratten Kurse sind im Badehaus ebenfalls 30 Minuten. Die restlichen Kurse sind 45 Minuten lang. Unsere Kursgebühren betragen aktuell: Kurse: Kursgebühr: pro Einheit: Gesamt: Aqua-Fit 80,00 8,00 10 Wassergymnastik 80,00 8,00 10 Baby- Kleinkinderkurse 100,00 12,50 8 Wasserratten 100,00 12,50 8 Anfängerschwimmk. 120,00 12,00 10 Fortgschritten-Schwimmk. 120,00 12,00 10 Die letzte Gebührenanpassung war im Jahr 2019. Wir möchten zum 20. Oktober 2025 (neuer Kursstart) die Aqua-Fit und Wassergymnastik Kurse um 25%; Baby- Kleinkinder und Wasserratten Kurse um 20%, sowie die Anfänger und Fortgeschrittenen Kurse um 25% erhöhen. Die neuen Kursgebühren sind dann wie folgt: Kurse: Kursgebühr: pro Einheit: Gesamt: Aqua-Fit 100,00 10,00 10 Wassergymnastik 100,00 10,00 10 Baby- Kleinkinderkurse 120,00 15,00 8 Wasserratten 120,00 15,00 8 Anfängerschwimmk. 150,00 15,00 10 Fortgschritten-Schwimmk. 150,00 15,00 10 Mit dieser Erhöhung liegen wir noch immer unter den Kursgebühren der umliegenden Schwimmbäder.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, dass der Magistrat einen Plan zum Abbau von Verwaltungsstellen vorlegt. Ziel sollte sein, die Zahl der Stellen mittelfristig wieder auf das Niveau von 2018/19 zu senken. Der Antrag wurde in der Sitzung zurückgezogen.
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Ganze Vorlage DS/175/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, einen Plan für die Reduzierung der Stellen in der Verwaltung vorzulegen, mit dem Ziel, mittelfristig auf das Niveau von 2018/19 zu kommen.
Sachverhalt
Das Personal innerhalb der Verwaltung (ohne Kita) ist von 2018 bis heute um 41 % gestiegen. Das hat in diesen Jahren den Haushalt um mehr als 13 Millionen € zusätzlich belastet. Als Rödermark noch unter dem "Schutzschirm" haushalten musste, wurde der Stellenplan nur geringfügig verändert. Seit der "Schutzschirm" verlassen wurde, ist der Zuwachs des Personals im Verwaltungsbereich exponentiell angestiegen, die Konsequenzen lassen sich an der jetzigen Haushaltslage ablesen. Beamte Verwaltung Kita 2017 23 98,0 139,0 260,0 2018 23 98,0 139,0 260,0 2019 22 108,0 148,0 278,0 2020 22 121,0 168,5 311,5 2021 22 121,0 168,5 311,5 2022 24 132,5 172,5 329,0 2023 24 131,5 175,0 330,5 2024 23 139,0 220,5 382,5 Zuwachs 2018 2024 41,0 81,5 122,5 Zuwachs 2018 2024 41,8 % 58,6 %
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, dass der Magistrat gemeinsam mit anderen Kreiskommunen auf einen baldigen Ausstieg aus dem Hopper-Projekt oder auf eine grundlegende, kostengünstigere und finanziell besser planbare Reform hinwirkt. Begründet wurde dies mit den hohen Zuschüssen und der angespannten Finanzlage der Stadt. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/182/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbar) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, mit den anderen Kreiskommunen zu sprechen und auf diese einzuwirken, sich gemeinsam bei der kvgOF dafür einzusetzen, baldmöglichst aus dem Projekt Hopper auszusteigen oder das Betriebs- und Finanzmodell des Hopper auf ein für die beteiligten Kommunen vorausschauend kalkulier- und steuerbares, kostengünstiges Modell (im echten Sinne des ÖPNV und nicht ein durch die Steuerzahler/-innen finanziertes Taxi) zu reformieren und transparent zu optimieren. [1] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025
Sachverhalt
2019 startete das On-Demand-Shuttle „Hopper“ in Seligenstadt, im September 2022 ging es auch in Rödermark los. Aktuell fahren im Kreis Offenbach 73 dieser Kleinbusse, 68 davon elektrisch, und befördern monatlich etwa 62.000 Menschen, etwa 4.500 davon in Rödermark. Das macht monatlich etwa 3.500 Fahrten (im Schnitt bei nur 1,3 Fahrgästen pro Fahrt) mit einer durchschnittlichen Fahrtlänge von knapp über 3 km. Zwar fahren die Vielzahl der Hopper mittlerweile elektrisch, aber sie verursachen eindeutig einen Mehrverkehr. Der Hopper ist oftmals bequemes und kostengünstiges Fortbewegungsmittel für Wegstrecken, die die überwiegende Zahl der Nutzer/-innen auch bequem (wie bisher) zu Fuß oder mit dem Rad bewältigen könnte. Private Autofahrten, insbesondere gleichzeitig von mehreren PKW, werden daher vielfach so nicht ersetzt. Sollten die Zuschüsse für den On-Demand-Verkehr (Hopper) von Bund und Land wegfallen, wird das Defizit weiter erhöht und belastet die Kreisumlage der Kommunen noch mehr. Nur wenn aus mehreren Kommunen das Signal der Unzufriedenheit und Unbezahlbarkeit kommt, wird die kvgOF das Angebot anpassen oder abschaffen, ansonsten ist es ein Freibrief zur unbegrenzten Umlage an die Kommunen, die den Bürger/-innen dann konsequenterweise noch weitere Grundsteuer-Erhöhungen abverlangen müssen. Dazu kommt: Jede einzelne Fahrt mit dem Hopper kostet die Steuerzahler im Schnitt rund 20 €, von denen der Fahrgast aber nur wenige Euro selbst bezahlt. Den Rest trägt die Allgemeinheit – also alle Steuerzahler-/innen. Der Hopper ist daher ein fast vollständig durch Steuergeld-subventioniertes innerstädtisches Taxi. Das einige Bürger von dem Angebot begeistert sind und es reichlich nutzen, ist völlig verständlich und liegt in der Natur der (hochsubventionierten) Sache. Doch mit Blick auf die horrenden Gesamtkosten des Hopper und die katastrophale finanzielle Lage[1] [2] der Stadt Rödermark kann es mit dem Hopper nicht einfach so weitergehen. [1] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025 [2] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, dass sich der Magistrat bei der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach für ein dynamisches Preismodell beim Hopper einsetzt. Die Fahrpreise sollten sich dabei nach Nachfrage, Tageszeit und Strecke richten, um das Angebot wirtschaftlicher, effizienter und sozialverträglicher zu gestalten. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
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Ganze Vorlage DS/208/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, in den entsprechenden Gremien der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) ein dynamisches Preismodell („Dynamic Pricing“) für den Hopper zur Beratung einzubringen. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad), die Effizienz (Ressourceneinsatz) und Sozialverträglichkeit des On-Demand-Angebots durch gezielte Preisanreize zu verbessern, insbesondere durch eine flexible Preisgestaltung in Abhängigkeit von Nachfrage, Tageszeit und Strecke.
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Die Stadtverordneten beschlossen, dass der Magistrat bei der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach ein dynamisches Preismodell für den Hopper zur Beratung einbringen soll. Preise abhängig von Nachfrage, Tageszeit und Strecke sollen die Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sozialverträglichkeit des Angebots verbessern. Zudem soll die Kreisverkehrsgesellschaft den Kommunen die Kosten- und Wirtschaftlichkeitsstruktur des Hoppers transparent darstellen.
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Ganze Vorlage DS/208/25-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, in den entsprechenden Gremien der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) ein dynamisches Preismodell („Dynamic Pricing“) für den Hopper zur Beratung einzubringen. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad), die Effizienz (Ressourceneinsatz) und Sozialverträglichkeit des On-Demand-Angebots „Hopper“ im Kreis Offenbach durch gezielte Preisanreize nachhaltig zu verbessern, insbesondere durch eine flexible Preisgestaltung in Abhängigkeit von Nachfrage, Tageszeit und Strecke. Weiterhin soll das Ziel sein, eine transparente Kosten- und Wirtschaftlichkeitsstruktur durch die kvgOF für die kreisangehörigen Kommunen mit Blick auf den „Hopper“ herzustellen.
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Beantragt war, im laufenden Haushalt 2025 pauschal fünf Prozent der Kosten einzusparen. Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen der Stadt sollten davon ausgenommen sein. Der Antrag wurde in der Sitzung zurückgezogen.
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Ganze Vorlage DS/184/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbar anhaltende) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der drohenden finanziellen (Mehr-)Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) dringend ersucht und aufgefordert, im unterjährigen Vollzug des laufenden Haushalts 2025 im gesamten Haushalt 5% an Kosten pauschal einzusparen. Sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Stadt sind hiervon ausgenommen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Die aktuelle und absehbare finanzielle (Schief-)Lage[1][2] der Stadt Rödermark ist mit „katastrophal“ wohlwollend umschrieben. Die Stadt ist am (finanziellen) Limit[3]. Aktuelle Hilferufe[4] und Aufrufe der Bürgermeister/-innen sind natürlich begrüßenswert, aber kommen doch im Ergebnis viel zu spät. Trotz aller völlig berechtigten und richtigen Hinweise auf externe Belastungen (gesetzliche Aufgaben und Verpflichtungen sowie Standards und so weiter) der Stadt muss trotzdem zuerst die Stadt selbst alle denkbaren Sparpotentiale heben, bevor (wieder) die Bürger-/innen zur Kasse gebeten werden (müssen). [1] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [2] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025 [3] „Städte am Limit – CDU Rödermark schlägt Alarm [...]“ – Neues Heimtatblatt Rödermark vom 11.04.2025 [4] „Es ist fünf nach zwölf: Wer bestellt, muss bezahlen“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 11.04.2025
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Ausgehend von den Planungen für den Park an der Rilkestraße fordert der Antrag mehr politische Kostenkontrolle bei laufenden Projekten der Städtebauförderung. Der Magistrat soll für alle betroffenen Projekte in den Planungsphasen 2 bis 4 unverzüglich einen ausführlichen Sachstand sowie einen belastbaren Zeit- und Kostenplan vorlegen. Der Antrag wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen.
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Ganze Vorlage DS/185/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbare) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, für sämtliche laufende, in den Leistungsphasen 2, 3 oder 4 befindlichen Projekte des Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ unverzüglich den politischen Gremien einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen dezidierten Zeit- und validen Kostenplan vorzulegen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug Rathausplatz zur Grünen Mitte" beschlossen worden. „Ziel der Maßnahme ist es, ein grün-blaues Band vom Rathausplatz zur Grünen Mitte-zu gestalten und damit sowohl die ökologischen Funktionen der Freiflächen aufzuwerten als auch die Naherholungsqualitäten und das Wohnumfeld zu verbessern." Die konkreten Planungen wurden seit der Verabschiedung des ISEK im Mai 2019 nicht mehr in den öffentlichen städtischen Gremien vorgestellt, beraten oder besprochen. Die Planungen[1] zu diesem Areal sind in vollem Gange[2]. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden die Pläne am 23. April in der Kulturhalle -der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Es gab dabei auch viele kritische Rückmeldungen. In den sozialen Medien wird teilweise die Sinnhaftigkeit der gesamten Maßnahme angezweifelt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und absehbaren finanziellen Situation[4][5] der Stadt Rödermark. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Dies kann nicht im Sinne der Stadt sowie der Rödermärker Steuerzahler/-innen sein. Es zeigt sich dabei aber zugleich, dass fehlende und ausführliche politische Beratungen und verbindliche Beschlussfassungen mit der Zeit zu ausufernden Projekten ohne wirkliches politisches Controlling führen, die sich verselbstständigen – speziell, wenn Fördermittel im Spiel sind. [1] „Große Pläne für kleinen Grünzug in Ober-Roden“ – Offenbach Post vom 12.05.2025 [2] „Grün, Blau, Rot: Buntes Mosaik in Planung“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 06.05.2025 [3] „Bürger sind zum Mitreden eingeladen“ – Offenbach Post vom 07.04.2025 [4] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [5] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025
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Die Fraktion Andere Liste/Die Grünen und die CDU-Fraktion beantragten, prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen einkommensabhängige Kita-Gebühren nach dem Heusenstammer Modell eingeführt werden könnten. Der Prüfungsantrag wurde in der Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/225/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen unter welchen Voraussetzungen „Einkommens-abhängige Kinderbetreuungsgebühren“ eingeführt werden können. Dabei soll das sogenannte „Heusenstammer-Modell“ zugrunde gelegt werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP wollte Ermäßigungen bei den Beiträgen für Kitas, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung wieder in die Satzungen aufnehmen. Außerdem sollte der Magistrat gemeinsam mit Elternvertretungen mögliche Staffelungen sowie ein neues, wirtschaftlich tragfähiges Betreuungskonzept erarbeiten. Der Änderungsantrag wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/226/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
I. Satzungsbeschluss Die 7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Die 10. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird beauftragt Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen zu erarbeiten. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, im Dialog mit den Eltern eine grundlegend neue Konzeption für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, Kinderhorten und der Schulkindbetreuung in Rödermark zu entwickeln. Die Konzeption muss sowohl die Wünsche und Bedarfe der Eltern, z.B. nach verlässlichen und ausreichenden Betreuungszeiten, als auch die drängenden Probleme der Stadt (fehlendes pädagogisches Personal und fehlende Finanzausstattung) berücksichtigen und bestmöglich zusammenbringen. Ziel des Konzepts soll ein Modell sein, dass für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig ist, aber auch verlässliche Betreuungszeiten umfasst, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechend sowie nach Möglichkeit einen stärkeren Fokus auf die frühkindliche Bildung legt. Zur Konzepterstellung sollen u.a. folgende Aspekte/Möglichkeiten umfassend geprüft werden: Je 1 KiTa in Urberach und Ober-Roden mit verbindlichen Öffnungszeiten von 07 bis 17 Uhr Überprüfbare Bedarfsabfrage nach Betreuungszeiten Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgebühren (Heusenstammer Modell?) Regelung zu Rückerstattung bei Einschränkung des Betriebes der Tageseinrichtung Ferienregelung Notbetreuung Ausweisung (informativ) der tatsächlichen Kosten und dem aktuellen Kostendeckungsgrad der erhobenen Betreuungsgebühren (zum besseren Verständnis der Gebühren) und Hinweise zum Verfahren zur Befreiung von Kitakosten Einsatz von ehrenamtlichen Engagement-Lotsen (Landesehrenamtsagentur Hessen) Der Magistrat wird beauftragt, im zuständigen Fachausschuss fortlaufend und ausführlich zu den vorstehend (1. und 2.) genannten Handlungsaufträgen zu berichten.
Sachverhalt
I. Satzungsbeschluss Die Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark sowie in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark soll wieder in die Kostenbeitragsatzungen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn des Betreuungsjahres am 01.08.2025. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird in Absprache mit den Elternvertretungen die Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Kinder sind sowohl unsere Gegenwart als auch unsere Zukunft, ihre Förderung ist eine Investition in eine lebensfähige, gerechte und resiliente Gesellschaft. Sie sind praktisch die Kolonisten unserer Zukunft und das Herz unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es jetzt, einen Weg zu finden, der nicht nur die Kosten der Betreuung regelt, sondern für alle Beteiligten auf einem tragfähigen Zukunftskonzept basiert. Kommunen können auf die aktuellen Herausforderungen mit Blick auf die stetig steigenden Kosten für die Kinderbetreuung auf verschiedene Weisen reagieren, anstatt konzeptionslos immer weiter die Gebühren zu Lasten der Familien zu erhöhen. Beispielsweise sind maßgeschneiderte Mischsysteme möglich: kombiniert werden können dabei unter anderem finanzielle Förderungen (z. B. Zuschüsse, Steuerentlastung), flexible Nutzung gesetzlicher Rahmenbedingungen (HessKiföG), Öffnungszeitenmodelle, ehrenamtliches Engagement, einkommensabhängige Betreuungsgebühren und eine innovative Personalpolitik. Diese Vielschichtigkeit ermöglicht es, systemische Kostenbelastungen zu verteilen und die Eltern wirksam zu entlasten. Durch eine transparente, rein informative, Ausweisung der tatsächlichen Kosten (Kostendeckungsgrad) im Verhältnis zu den erhobenen Gebühren kann ein besseres Verständnis und eine höhere Kostensensibilität erreicht werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, die zuvor gestrichene Regelung zur Notbetreuung wieder in die Betreuungssatzung aufzunehmen. Bei Schließungen wegen Fortbildungen sollte unter bestimmten Voraussetzungen eine Notbetreuung in einer anderen Einrichtung möglich sein, allerdings ohne Rechtsanspruch. Der Antrag wurde abgelehnt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/227/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
In die Vorlage des Magistrates wird ein Punkt 4. eingefügt. 4. Die Änderung der Satzung über die Betreuung für Kinder in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark wird mit folgendem Text beschlossen: §7 Notbetreuung (1) Bei Schließzeiten aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen des Personals kann auf Antrag für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in dem bekannt gegebenen Schließungszeitraum nachweislich (in schriftlicher Form z. B. durch Arbeitgeberbestätigung) keinen Urlaub nehmen und/oder für ihre Kinder keine Betreuung oder Beaufsichtigung organisieren können, wenn eine ausreichende Anzahl von Fachkräften zur Verfügung steht, eine Notbetreuung in einer anderen Einrichtung angeboten werden. Auf die Notbetreuung besteht kein Rechtsanspruch . (2) In allen anderen für eine Schließung angegeben Gründen (§ 6 Abs. 5 c) wird keine Notbetreuung angeboten.
Sachverhalt
Die Gebührensatzungen und die Betreuungssatzung sind eng miteinander verzahnt. Mit der Wiedereinsetzung der Geschwisterkindregelung soll eine zusätzliche Belastung der Eltern von mehreren Kindern in der Tagesbetreuung der Stadt Rödermark zurückgenommenen werden. Die am 17.06.2025 vorgenommene Streichung des §7 der Betreuungssatzung (Notbetreuung) stellt für Eltern, die Vollzeit berufstätig sind, eine unzumutbare Belastung dar. Dieser Missstand sollte ebenfalls beseitigt werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat wurde beauftragt zu prüfen, in welchen Wohngebieten Parkplätze durch eine entsprechende Beschilderung ausschließlich für Personenkraftwagen ausgewiesen werden könnten. Dabei sollen unter anderem betroffene Straßen, mögliche Verdrängungseffekte, alternative Stellplätze für gewerbliche Fahrzeuge, rechtliche Voraussetzungen und Kontrollmöglichkeiten untersucht werden. Über die Ergebnisse soll anschließend im zuständigen Ausschuss berichtet werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/265/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und hernach im zuständigen Ausschuss zu berichten, in welchen reinen und allgemeinen Wohngebieten in Rödermark der Einsatz des Zusatzzeichens 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ – insbesondere in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 314 (Parken) – zweckmäßig, rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar ist. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geprüft und ausführlich dargestellt werden: 1. Identifikation geeigneter Straßenzüge, in denen regelmäßig gewerbliche und/oder großvolumige Fahrzeuge den Parkraum in Wohngebieten beeinträchtigen. Dabei ist auch zu prüfen, welche Verdrängungseffekte durch eine Beschilderung auf angrenzende Quartiere, Nebenstraßen oder gewerblich genutzte Bereiche zu erwarten sind. 2. Möglichkeiten zur Schaffung separater Parkflächen, die speziell für den Bedarf gewerblicher Betriebe und Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung stehen könnten, um eine geordnete Entflechtung des ruhenden Verkehrs zum allseitigen Vorteil zu erreichen. 3. Rechtliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten für den Einsatz des Zusatzzeichens 1048-10 im öffentlichen Straßenraum. 4. Abstimmungserfordernisse (gegebenenfalls) mit der Straßenbaubehörde, der Polizei und/oder eventuell weiteren zuständigen staatlichen Stellen. 5. Praktische Auswirkungen einer Beschilderung auf die örtliche Parksituation, insbesondere im Hinblick auf Anwohner, Gewerbetreibende und mobilitätseingeschränkte Personen. 6. Die praktischen/realistischen Kontrollmöglichkeiten und die Durchsetzung entsprechender Anordnungen durch das Ordnungsamt.
Sachverhalt
Der allgemeine Parkdruck in vielen Wohngebieten in Rödermark hat spürbar zugenommen. In letzter Zeit kommt es zudem vermehrt zu Beschwerden über dauerhaft in allgemeinen und/oder reinen Wohngebieten abgestellte Kleintransporter, Anhänger und Wohnmobile, also die Belegung öffentlicher Parkflächen in reinen und/oder allgemeinen Wohngebieten durch gewerbliche und/oder großvolumige Fahrzeuge (also nicht Personenkraftwagen). Dies teilweise auch über eine lange Zeit (Monate). Dieses Phänomen tritt natürlich nicht nur in Rödermark auf. Andere Kommunen[1] haben jedoch diesbezüglich schon gegengesteuert und haben Parkverbotszonen für LKW, Anhänger und Wohnmobile erlassen. Das Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ ermöglicht es gemäß StVO, Parkflächen (in Wohngebieten) gezielt für nur private PKW freizugeben und gleichzeitig andere Fahrzeugtypen auszuschließen. Der Einsatz dieser Regelung in reinen und allgemeinen Wohngebieten kann helfen, den begrenzten Parkraum in Wohnquartieren zu stabilisieren. Gleichzeitig müssen natürlich mögliche Verdrängungseffekte betrachtet und untersucht werden. Ebenso wie die Option, gewerblichen Nutzern alternative Stellflächen bereitzustellen. Nur so kann eine ausgewogene, faire und nachhaltig wirksame Lösung erreicht werden. [1] „Verbotszonen für LKW und Wohnmobile“ – Offenbach Post vom 31.07.2025
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Beantragt war, für den Ortskern Urberach eine Satzung vorzubereiten, mit der bestimmte unerwünschte Nutzungen wie Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden können. Betroffen sein sollten unter anderem die Konrad-Adenauer-Straße, die Traminer Straße, die Bahnhofstraße und die Darmstädter Straße. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/263/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt eine Satzung zu erstellen, mit der im Ortskern von Urberach bestimmte Nutzungen ausgeschlossen werden können. Diese Satzung soll der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Sachverhalt
Am 17.06.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und eine Satzung für den Ortskern Ober-Roden beschlossen, damit in Zukunft unerwünschte Nutzung ausgeschlossen werden kann. Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich auch im Ortskern von Urberach ab, besonders in der Konrad-Adenauer Straße. Bevor möglicherweise weitere negative Entwicklungen entstehen können, sollte jetzt vorbeugend gehandelt werden. Das Gebiet sollte u. a. die folgenden Straßen umfassen: Konrad-Adenauer Straße, Traminer Straße, Bahnhofstraße und Darmstädter Straße. Durch die Aufstellung bzw, Veränderung eines Bebauungsplans mit entsprechender Satzung sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss unerwünschter Nutzungen wie z.B. Vergnügungsstätten oder noch zu definierenden Geschäften, bzw. Betrieben geschaffen werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FWR-Fraktion wollte den Magistrat beauftragen, ein Steuerungskonzept für die Gastronomie in Rödermark zu erstellen. Vorgesehen waren eine Bestandsaufnahme der Betriebe sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Vermarktung des Gastronomiestandorts, abgestimmt mit Einzelhandelskonzept und Wirtschaftsförderung. Der Antrag wurde in der Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/261/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen, ein Steuerungskonzept für die Gastronomie in Rödermark zu erstellen. Das Konzept sollte zum einen eine Bestandsaufnahme des IST-Zustands beinhalten sowie sich daraus ergebende Maßnahmen zur Steuerung und Weiterentwicklung des Gastronomiestandorts. Dies sollte in Abstimmung mit dem Einzelhandelskonzept und der Wirtschaftsförderung erfolgen, dahingehend sollten bereits bestehende Einzelaspekte gebündelt und in das neue Konzept integriert werden. Aspekte einer Bestandsaufnahme könnten umfassen: - Erfassung und Kartierung der räumlichen Lageverteilung - Zusammenstellung der in Rödermark ansässigen Betriebstypen (Imbiss, Fine-Diner, Trinkhalle, Biergarten, Gasthaus, Café, etc..) - Zielgruppenorientierung - Öffnungszeiten - Sitzplätze im Innen- und Außenbereich
Sachverhalt
Der Einzelhandel im Allgemeinen und in Rödermark im Speziellen kämpft seit Jahren mit abnehmenden Kundenzahlen und rückläufiger Fluktuation, viele Einkäufe werden mittlerweile über Internetplattformen abgewickelt. Dies führt zunehmend zu einer Ausdünnung des lokalen Einzelhandelsangebots. Unter anderem zu diesem Zweck besitzt Rödermark seit 2016 ein Einzelhandelskonzept, das 2022 durch ein Nahversorgungskonzept ergänzt wurde. Direkt von dieser Entwicklung betroffen ist allerdings auch die Gastronomie, welche in hohem Maße von einer belebten Innenstadt profitiert, es lässt sich hier durchaus von einem symbiotischen Effekt sprechen. Analog zu den Problemen im Einzelhandel erschweren die Preisentwicklung der letzten Jahre und die nicht immer Schritt haltende Lohnentwicklung allerdings die Rahmenbedingungen für einen Gastronomiebetrieb in Rödermark zusätzlich. Die Halbwertszeit von neuen Gastronomiebetrieben ist in Rödermark stark gesunken, die Suche nach neuen, passenden Pächtern gestaltet sich mitunter langwierig. Ein spezielles Gastronomiekonzept soll hier anknüpfen. Zwar existieren bereits Auflistungen von Gastronomieangeboten wie etwa im "City Guide 2024", ein übergeordnetes Dachkonzept "Gastronomie" für die Stadt Rödermark sollte aber darüber hinaus eine gezielte Steuerung und Planung beinhalten, wie man das Entstehen von Monokulturen verhindern kann und soll Instrumente entwickeln, mit denen die Attraktivität und Frequentierung der Innenstädte der einzelnen Stadtteile belebt werden kann. Marketingkonzepte, wie eine kartografische Erfassung des Gastronomieangebots auf der Homepage der Stadt, sollten ebenfalls Bestandteil eines Konzepts sein. Ziel sollte es sein, nach außen die Gastronomie Rödermarks nachhaltiger zu bewerben, nach innen Ideen und Vorstellungen zu entwickeln, wie sich der Gastronomiestandort Rödermark in der Zukunft präsentieren soll. Für aktuelle und potentielle Gastronomen soll ein Gastronomiekonzept vor allem der Klarheit in Genehmigung und Gestaltung (z.B. von Außenbereichen) dienen. Bei der Ausgestaltung dieses Konzepts sollten zum einen die Gastronomiebetreiber angehört und zum anderen bereits vorhandene Ideen und Konzepte gebündelt werden, um keine unnötigen Kosten zu produzieren.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Beschlussvorlage zur Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren für die Rödermärker Straßenbeleuchtung wurde ungeändert beschlossen. An welches Unternehmen der Zuschlag ging und welche Konditionen gelten, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Für die Beratung und Beschlussfassung war empfohlen worden, die Öffentlichkeit auszuschließen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/233/25-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Tiefbau
Sachverhalt
Es wird empfohlen, die Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 1 HGO für die Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Hierüber muss in der Sitzung abgestimmt werden.
Verlauf
- Sitzung fand am 23. Sep. 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich