Hopper - Ausstieg oder grundlegende, kostengünstige und transparente Reform
Eingebracht vom Magistrat
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbar) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, mit den anderen Kreiskommunen zu sprechen und auf diese einzuwirken, sich gemeinsam bei der kvgOF dafür einzusetzen, baldmöglichst aus dem Projekt Hopper auszusteigen oder das Betriebs- und Finanzmodell des Hopper auf ein für die beteiligten Kommunen vorausschauend kalkulier- und steuerbares, kostengünstiges Modell (im echten Sinne des ÖPNV und nicht ein durch die Steuerzahler/-innen finanziertes Taxi) zu reformieren und transparent zu optimieren. [1] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025
Sachverhalt
2019 startete das On-Demand-Shuttle „Hopper“ in Seligenstadt, im September 2022 ging es auch in Rödermark los. Aktuell fahren im Kreis Offenbach 73 dieser Kleinbusse, 68 davon elektrisch, und befördern monatlich etwa 62.000 Menschen, etwa 4.500 davon in Rödermark. Das macht monatlich etwa 3.500 Fahrten (im Schnitt bei nur 1,3 Fahrgästen pro Fahrt) mit einer durchschnittlichen Fahrtlänge von knapp über 3 km.
Zwar fahren die Vielzahl der Hopper mittlerweile elektrisch, aber sie verursachen eindeutig einen Mehrverkehr. Der Hopper ist oftmals bequemes und kostengünstiges Fortbewegungsmittel für Wegstrecken, die die überwiegende Zahl der Nutzer/-innen auch bequem (wie bisher) zu Fuß oder mit dem Rad bewältigen könnte. Private Autofahrten, insbesondere gleichzeitig von mehreren PKW, werden daher vielfach so nicht ersetzt.
Sollten die Zuschüsse für den On-Demand-Verkehr (Hopper) von Bund und Land wegfallen, wird das Defizit weiter erhöht und belastet die Kreisumlage der Kommunen noch mehr. Nur wenn aus mehreren Kommunen das Signal der Unzufriedenheit und Unbezahlbarkeit kommt, wird die kvgOF das Angebot anpassen oder abschaffen, ansonsten ist es ein Freibrief zur unbegrenzten Umlage an die Kommunen, die den Bürger/-innen dann konsequenterweise noch weitere Grundsteuer-Erhöhungen abverlangen müssen. Dazu kommt: Jede einzelne Fahrt mit dem Hopper kostet die Steuerzahler im Schnitt rund 20 €, von denen der Fahrgast aber nur wenige Euro selbst bezahlt. Den Rest trägt die Allgemeinheit – also alle Steuerzahler-/innen. Der Hopper ist daher ein fast vollständig durch Steuergeld-subventioniertes innerstädtisches Taxi. Das einige Bürger von dem Angebot begeistert sind und es reichlich nutzen, ist völlig verständlich und liegt in der Natur der (hochsubventionierten) Sache. Doch mit Blick auf die horrenden Gesamtkosten des Hopper und die katastrophale finanzielle Lage[1] [2] der Stadt Rödermark kann es mit dem Hopper nicht einfach so weitergehen. [1] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025 [2] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Einfach erklärt
Der Antrag beauftragt den Magistrat, mit anderen Kommunen im Kreis Offenbach über die Zukunft des On-Demand-Shuttles „Hopper“ zu sprechen. Gemeinsam sollen sie sich bei der kvgOF dafür einsetzen, baldmöglichst aus dem Projekt auszusteigen oder das Betriebs- und Finanzmodell grundlegend zu reformieren. Ziel der Reform soll ein kostengünstiges, transparentes sowie für die Kommunen besser kalkulier- und steuerbares Angebot sein.
In Rödermark nutzen monatlich etwa 4.500 Menschen den Hopper. Dabei finden rund 3.500 Fahrten mit durchschnittlich 1,3 Fahrgästen und einer Strecke von knapp über 3 km statt. Nach Darstellung der Antragsteller verursacht das Angebot zusätzlichen Verkehr und ersetzt private Autofahrten häufig nicht. Sie kritisieren außerdem die hohen öffentlichen Zuschüsse: Eine Fahrt koste die Steuerzahler im Durchschnitt rund 20 €, während Fahrgäste nur wenige Euro selbst zahlten. Falls Zuschüsse von Bund und Land wegfallen, befürchten die Antragsteller eine zusätzliche Belastung der Kommunen über die Kreisumlage. Angesichts der finanziellen Lage Rödermarks halten sie eine Fortführung ohne Änderungen für nicht vertretbar.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .