Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
35. Sitzung
- Donnerstag, 11. September 2025, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum der Halle Urberach, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich
Worum es geht
- Bauen & Stadtentwicklung 5
- Finanzen 5
- Politik & Verwaltung 4
- Verkehr 4
- Kinder & Bildung 3
- 4
3 weitere Themen
Im Mittelpunkt standen die angespannte Finanzlage und größere Investitionen. Der Finanzbericht erwartet für 2025 ein Defizit von rund 4,37 Millionen Euro statt der geplanten 154.000 Euro. Die Priorisierung der Investitionen für den Haushalt 2026 wurde ebenso vertagt wie die Entscheidung über die Sanierung der Rodaustraße. Auch Beratungen zu mehr Kostenkontrolle bei Städtebauprojekten wurden verschoben. Beschlossen wurde die weitere Gestaltung des Ortskerns Ober-Roden mit Planungswettbewerb und späterem Bau. Für den geschätzten städtischen Eigenanteil von 920.000 Euro sollen Mittel aus Straßenbauprojekten verschoben werden. Die Vorgaben für einen möglichen Neubau des Jägerhauses wurden gelockert. Bei der Kinderbetreuung blieben Entscheidungen über einkommensabhängige Gebühren, Ermäßigungen, die Geschwisterkindregelung und eine Notbetreuung vertagt. Dagegen gab der Ausschuss 51.000 Euro Zuschuss für die Musikschule frei. Weitere Beschlüsse betreffen eine stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrolle, die künftige Betreuung von Fundtieren sowie einen Prüfauftrag zu Parkplätzen, die nur für Pkw vorgesehen werden könnten. Außerdem soll sich die Stadt für ein freiwilliges eigenes Kfz-Kennzeichen einsetzen.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 28 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
- Ö 2 Bericht der Wirtschaftsförderung
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Rödermark die Freistellungsregelungen des Landes Hessen entsprechend anzuwenden. Dazu gehören unter anderem Freistellungen zur Betreuung erkrankter Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger, zur Begleitung von Menschen mit Behinderung bei stationären Maßnahmen und zur Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase. Künftig gilt jeweils die aktuelle Fassung der Landesvorschriften; die finanziellen Auswirkungen sind nicht abschätzbar.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/231/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Personal
Die Stadt Rödermark gewährt in entsprechender Anwendung an den Erlass vom 21.11.2017, Az: I 12 -12 a 02 -11.5 und des Rundschreibens vom 19.12.2023 des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die Freistellungsmöglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten in der Stadtverwaltung. Zukünftig findet die jeweilige Landesvorschrift in der jeweiligen gültigen Fassung Anwendung.
Sachverhalt
Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat mit seiner Fachinformation Arbeitsrecht vom 04.01.2024 die hessischen Kommunen auf das Rundschreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport hingewiesen, um ihnen eine Orientierung zu geben und sich an die Maßgaben zur Freistellung der Beamtinnen und Beamten in den Kommunen anzulehnen. Der Erlass vom 21.11.2017, Az: I 12 -12 a 02 -11.5 und das Rundschreiben vom 19.12.2023 des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sieht folgende Freistellungsmöglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten der hessischen Landesverwaltung vor: die Betreuung erkrankter Kinder (Kalenderjahr 2024 und 2025) und pflegebedürftiger Angehöriger die Mitaufnahme eines Menschen mit Behinderung als Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld zu einer stationären Maßnahme Sonderurlaub aus wichtigem Grund zur Begleitung einer oder eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase nach § 15 Abs. 1 HUrlVO Da es sich bei den Freistellungsmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten der Stadt Rödermark um allgemeine Grundsätze des Beamtenrechts handelt, obliegt die Entscheidung über die Übernahme der Landesregelungen der Stadtverordnetenversammlung als oberstes Beschlussorgan.
Finanzielle Auswirkung
Nicht abschätzbar
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung bestimmte Herbert Schneider zum Stimmführer für Rödermarks zwei Stimmen im Sparkassenzweckverband Darmstadt und Dieburg. Damit werden die beiden Stimmen entsprechend der neuen Verbandssatzung einheitlich abgegeben. Bei seiner Verhinderung vertreten ihn zunächst Andrea Schülner und danach Jan Grünberg.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/253/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Gemäß § 8 Abs. 4a der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Darmstadt und Dieburg wird Herr Herbert Schneider zum Stimmführer bestimmt. Bei Verhinderung wird die folgende Vertretungsregelung festgelegt: 1. Frau Andrea Schülner 2. Herr Jan Grünberg
Sachverhalt
In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark wurde am 28.04.2021 gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg folgende Vertreter und Stellvertreter für die Verbandsversammlung gewählt: 1. Vertreter: Herbert Schneider Stellvertreter: Jan Grünberg 2. Vertreterin: Andreas Schülner Stellvertreterin: Paula Huss Seit dem 01.07.2025 ist die Satzung des Sparkassenzweckverbandes Darmstadt und Dieburg in Kraft. Die geänderte Satzung beinhaltet unter § 8 neu den Absatz 4a. In diesem wird bestimmt, dass sofern ein Verbandsmitglied über mehrere Stimmen verfügt (Rödermark verfügt über 2 Stimmen), diese nur einheitlich abgegeben werden können. Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch einen Stimmführer, der widerruflich für die jeweilige Wahlperiode bestimmt wird. Im Weiteren wurde die Stadt Rödermark durch die Sparkasse Dieburg aufgefordert eine Vertretungsregelung bei Abwesenheit des Stimmführers / der Stimmführerin zu bestimmen.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die für 2026 angemeldeten Investitionen sollten wegen der angespannten Haushaltslage vorab beraten und priorisiert werden. Dabei sollte geklärt werden, welche Vorhaben nicht in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen werden sollen. Die Beratung wurde vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/255/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Es wird um Beratung gebeten, welche der dargestellten Investitionen nicht in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen werden sollen.
Sachverhalt
Aufgrund der angespannten Haushaltslage erscheint es sinnvoll, die für den Haushalt 2026 angemeldeten Investitionen im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung zu beraten und zu priorisieren. Im ersten Schritt wird die Tabelle aller Investitionen (ohne KBR) zur ersten Übersicht vorgelegt.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Bericht zur Finanzlage im ersten Halbjahr 2025 wurde zur Kenntnis genommen. Die Hochrechnung erwartet zum Jahresende im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von rund 4,37 Millionen Euro statt der ursprünglich geplanten rund 154.000 Euro. Gründe sind vor allem Abweichungen bei Steuereinnahmen, Zuweisungen und Umlagen; Haushaltssperren wirken dem teilweise entgegen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/256/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Der Bericht zum 1. Halbjahr 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Der Halbjahresbericht bildet die Summe der ordentlichen Erträge und Aufwendungen, das ordentliche Ergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis und das Jahresergebnis ab. Er enthält das Budget und die Ist-Daten für das Jahr 2024, die Plan-Daten für das Jahr 2025 sowie das Budget zum 30. Juni und ein bereinigtes Ergebnis für 2025 zum 30. Juni (22. Juli 2025). Daraus resultierend wurde eine Prognose auf das Jahresergebnis vorgenommen. Die Hochrechnung der Daten lässt aus heutiger Sicht einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von rund 4,368 Mio. € zum 31.12.2025 erwarten (Haushaltsplan 2025 ordentliches Ergebnis -154.434 €). Dieser resultiert im Wesentlichen aus den in untenstehender Tabelle genannten Positionen. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei der Gewerbesteuer noch rund 1,1 Mio. € bis zum Jahresende zu erwarten sind. Damit wäre bei der Gewerbesteuer, trotz Hebesatzerhöhung von 380 auf 400 Punkte, nur das Jahresergebnis 2024 in Höhe von 16,8 Mio. € erreicht. Darüber hinaus sind in die Tabelle neu bekannt gewordene Daten (Bescheid, Steuerschätzung Mai 2025) eingeflossen. Hochrechnung zum 1. Halbjahr 2025 Hochrechnung zum 1. Quartal 2025 Schlüsselzuweisung 3,65 Mio. € 3,50 Mio. € Gewerbesteuer 3,04 Mio. € 3,00 Mio. € Einkommen-/Umsatzsteuer 1,34 Mio. € 0,75 Mio. € Kreis-/Schulumlage 0,84 Mio. € 1,94 Mio. € Gewerbesteuer-/Heimatumlage -0,57 Mio. € -0,50 Mio. € Haushaltssperren -1,26 Mio. € -0,34 Mio. € Hebesatzerhöhung Grundsteuer B -1,54 Mio. € Hebesatzerhöhung Gewerbesteuer -0,80 Mio. € Summe 4,70 Mio. € 8,35 Mio. €
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, ein eigenes Kfz-Kennzeichen für Rödermark anzustreben. Der Magistrat soll sich beim zuständigen hessischen Ministerium dafür einsetzen, dass die dafür notwendige Änderung der bundesweiten Vorschriften angestoßen wird. Das neue Kennzeichen wäre freiwillig; die Kennung „OF“ könnte weiterhin genutzt werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/162/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt ausdrücklich die Initiative zur Einführung eines eigenen Kennzeichens für die Stadt Rödermark und strebt die Einführung des eigenen Kennzeichens an. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, sich beim zuständigen Ministerium des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass eine entsprechende gesetzliche Änderung auf Bundesebene angestoßen wird.
Sachverhalt
Seit der Liberalisierung der Kennzeichenvergabe im Jahr 2012 haben über 300 Städte und Gemeinden in Deutschland ihre Altkennzeichen wieder eingeführt. Die Grundlage dafür ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die eine Mehrfachvergabe von Kennzeichen innerhalb eines Landkreises ermöglicht. Obwohl derzeit nur Altkennzeichen reaktiviert werden können, gibt es politische Signale, dass eine Änderung dieser Verordnung geprüft wird, um auch neuen Kennzeichen Raum zu geben. Eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums deutet darauf hin, dass diese Bestrebungen auf Bundesebene wohlwollend geprüft werden. Der nächste Schritt auf diesem Weg wäre eine Änderung der FZV, die eine breite Unterstützung auf Landesebene voraussetzt. Rödermark könnte Teil einer solchen Initiative sein und gemeinsam mit anderen Städten und Gemeinden aus dem Kreis Offenbach und bundesweit die Einführung neuer Kennzeichen vorantreiben. Die Einführung eines neuen Kfz-Kennzeichens für die Stadt Rödermark (bislang ist dieses KfZ-Kennzeichen bundesweit nicht vergeben) ist nicht nur ein technisches Element, sondern ein Symbol der Identität und Zugehörigkeit. Das eigene Kennzeichen würde die Verortung der Stadt stärken und ihr eine eigene Sichtbarkeit verleihen, nicht nur im Alltag der Bürger, sondern auch im regionalen und überregionalen Kontext. Dies führt zu einer stärkeren Identifikation der Einwohner mit ihrer Heimat. Zudem wird die Außenwahrnehmung der Stadt deutlich verbessert und das eigene Kennzeichen ist kostenfreies Marketing. Auch für Bestandsunternehmen sowie für die Ansiedlung von Unternehmen könnte ein eigenes Kennzeichen positive Effekte haben. Weder die Stadt, noch die Bürgerinnen und Bürger würden mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Die Verwaltung der Kennzeichen erfolgt wie gewohnt über die bestehenden Zulassungsstellen, und die Einführung eines weiteren Kürzels stellt keinen nennenswerten Mehraufwand dar. Es ist wichtig zu betonen, dass die Einführung des Kennzeichens für Rödermark nicht zu einer Pflicht, sondern zu einer Möglichkeit wird. Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtgebietes könnten das neue Kennzeichen wählen, aber auch weiterhin die bestehende Kennung „OF" nutzen.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, dass Rödermark Mitglied im Verein Fundtierstation Münster bleibt und die Station ab 2026 vom Tierschutzverein Darmstadt betrieben werden soll. Der Vertrag mit der Schlösser GmbH soll zum 31. Dezember 2025 enden; der neue Vertrag ab 1. Januar 2026 umfasst neben Fundtieren auch Abgabe- und sichergestellte Tiere. Der jährliche Beitrag steigt dadurch von 17.250 auf 28.750 Euro, hinzu kommen bei Sicherstellungen 20 Euro je Tier und Woche.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/164/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Rödermark weiterhin - unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen – die Mitgliedschaft in dem Verein Fundtierstation Münster (Hessen) e.V. beibehält: Der Dienstleistungsvertrag zum Betreiben der Fundtierstation mit der Schlösser GmbH soll mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt werden. Ein Dienstleistungsvertrag zum Betreiben der Fundtierstation mit dem Tierschutzverein Darmstadt soll mit Wirkung zum 01.01.2026 geschlossen werden. Der Vertrag soll neben der Aufnahme von Fundtieren auch die Aufnahme vonAbgabetieren und die Aufnahme von sichergestellten Tieren umfassen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag erhöht sich ab 01.01.2026 von 0,60€ auf 1,00€ pro Einwohnen. Nebenkosten durch eine Sicherstellung von 20 Euro pro Woche / pro Tier.
Sachverhalt
Zur Unterbringung und Versorgung von Fundtieren sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet. Um dieser Aufgabe nachzukommen, ist die Stadt Rödermark Mitglied im Verein Fundtierstation Münster (Hessen) e.V., die die Betreuung dieser Tiere gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags übernimmt. Derzeit gehören dem Verein folgende Kommunen an: Stadt Breuberg, Stadt Dieburg, Gemeinde Eppertshausen, Stadt Groß-Bieberau, Stadt Groß-Umstadt, Gemeinde Groß-Zimmern, Gemeinde Münster (Hessen), Gemeinde Otzberg, Stadt Rödermark, Gemeinde Roßdorf, Gemeinde Schaafheim, Gemeinde Mainhausen. Der Verein hat im Jahr 2017 für das Betreiben der Fundtierstation einen Dienstleistungsvertrag mit der Schlösser GmbH abgeschlossen. Als jährliche Vergütung wird ein Betrag in Höhe von rund 88.800€ (60ct pro Einwohner aller Mitgliedskommunen) gezahlt. Die Zusammenarbeit verlief die ersten Jahre sehr zufriedenstellend. Im Januar 2024 forderte die Schlösser GmbH eine Erhöhung dieser Vergütung um 19% auf insgesamt 105.600€ bei gleichbleibender Leistung. Dieser Erhöhung sollte nach Abstimmung in der Mitgliederversammlung nicht in voller Höhe entsprochen werden. Der Vorstand der Fundtierstation wurde von der Mitgliederversammlung zu Vertragsverhandlungen beauftragt. Auch nach mehreren Gesprächsrunden konnte keine Einigung auf eine Preisanpassung erzielt werden. Zwischenzeitlich wurden von der Schlösser GmbH keine sichergestellten Tiere sowie auch Abgabetiere mehr in der Fundtierstation aufgenommen. Die Aufnahme dieser Tiere ist zwar mit der Vereinssatzung, aber nicht mit dem Dienstleistungsvertrag abgedeckt. 6 sichergestellte Tiere (4 Hunde und 2 Kaninchen) musste der Verein kostenpflichtig in anderen Einrichtungen unterbringen. Die Anzahl der nicht aufgenommenen Abgabetiere kann nicht ermittelt werden, da hierüber trotz Nachfrage keine Informationen seitens des derzeitigen Betreibers der Fundtierstation vorliegen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich seither als schwierig. Insgesamt lässt sich das Vertrauensverhältnis innerhalb der Zusammenarbeit mit der Schlösser GmbH als stark gestört bezeichnen. Zudem wurde nach dem Auslaufen der bisherigen Betriebserlaubnis aufgrund verschiedener Umstände seitens des Veterinäramts bislang keine neue Betriebserlaubnis erteilt. Mit dem Ziel, eine Alternative zum bestehenden Vertragsmodell zu prüfen, wurden zwischenzeitlich Gespräche mit dem Tierschutzverein Darmstadt geführt. Dieser hat seine Bereitschaft erklärt, die Fundtierstation Münster zu betreiben. Der Standort in Münster soll beibehalten werden. Die Aufnahme von Abgabetieren sowie sichergestellten Tieren wäre dann wieder gewährleistet. Die Mitgliedsbeiträge würden sich auf 1,-€ pro Einwohner aller Mitgliedskommunen erhöhen. In der zuletzt stattgefundenen Mitgliederversammlung wurde der Auftrag formuliert, das Vertragsverhältnis mit der Schlösser GmbH mit Wirkung zum 31.12.2025 zu kündigen und ein neues Vertragsverhältnis mit dem Tierschutzverein Darmstadt mit Wirkung zum 01.01.2026 abzuschließen. Im Jahr 2024 wurde im Landkreises Darmstadt-Dieburg ein Kreistierschutzbeirat neu gegründet. Der Verein Fundtierstation Münster (Hessen) e.V. ist Mitglied im Kreistierschutzbeirat. Der Kreistierschutzbeirat begrüßt ausdrücklich eine Neuausrichtung des Vereins Fundtierstation Münster (Hessen) e.V.. Damit soll zukünftig eine bessere Integration des Vereins in die übergreifenden Tierschutzmaßnahmen des Landkreises Darmstadt-Dieburg gewährleistet werden. Da es sich um für den Verein Fundtierstation Münster (Hessen) e.V. wesentliche Entscheidungen handelt, ist eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Das Ordnungsamt hat im Zuge der Gleichbehandlung und der Überprüfung der jährlichen Kosten für die Stadt Rödermark auch bei weiteren Tierheimen im Umkreis angefragt. Unter anderem beim Tierheim in Dreieich. Selbstverständlich ist auch hier die Möglichkeit gegeben, dass die Stadt Rödermark künftig Ihre Fundtiere dort abgibt. Die Mitgliedskommunen zahlen hier seit diesem Jahr auch einen Mitgliedsbeitrag von 1,00 € pro EW/Jahr (vorher 0,80 €). Dies deckt lediglich die Gehaltskosten der momentan 9 Mitarbeiter:innen des Tierheims. Alle anderen Kosten werden durch Spenden, Zuschüsse, Fördergelder oder auch mal eine kleine Erbschaft gedeckt. Der Mitgliedsbeitrag von 1 Euro pro EW/Jahr ist ein Pauschalbetrag, in welchem alle Dienstleistungen enthalten sind. Die laufenden Kosten wären also im Tierheim Dreieich genauso hoch, wie bei der Neuausrichtung im Tierheim Münster. Allerdings wurde uns ebenfalls vom Tierheim Dreieich mitgeteilt, dass das Tierheim 1970 erbaut wurde und seitdem keine größeren Investitionen in den Erhalt getätigt wurden. Infolgedessen muss dringend das Dach erneuert werden, die alte Ölheizung ersetzt werden, sowie die Fenster ausgetauscht werden und weitere diverse Umbauten vorgenommen werden. Insgesamt stehen nach Schätzung eines Architekten ca. 2 Mio. Euro im Raum. Bei knapp 30000 EW der Stadt Rödermark kämen bei einer Mitgliedschaft in den nächsten Jahren zusätzlich bis zu 150.000 Euro Investitionszuschüsse auf uns zu. Dies ist abhänging von den Fördergeldern und Zuschüssen, die das Tierheim noch von unterschiedlichen Institutionen erhalten kann. Beim Tierheim Münster können derzeit keine Investitionskosten genannt werden. Hier müsste der neue Betreiber sich erst einmal einen Überblick verschaffen. Nach unserem Kenntnisstand (ehemaliger Betreiber) waren allerdings keine Investitionen für die nächsten Jahre geplant. Ein Wechsel zum Tierheim Dreieich wäre demnach mit erheblichen Mehrkosten für die nächsten Jahren verbunden. Weiter wurde bei den Tierheimen Babenhausen und Reichelsheim betreffend eines Dienstleistungsvertrages angefragt. Hier würden sich folgende Vertragsmodalitäten ergeben: Tierheim Babenhausen: Kosten pro EW – 1 Euro, Sicherstellungskosten von 90 € pro Woche und Investitionen stehen erst einmal keine an. Tiere in Not (Reichelsheim): Wurde direkt abgelehnt, da hier die Entfernung zwischen Reichelsheim und Rödermark zu groß ist. Des Weiteren wurde durch das Ordnungsamt beim Tierschutzverein Seligenstadt e.V. angefragt. Hier erhielt das Ordnungsamt eine direkte Ablehnung, da der Tierschutzverein nur über geringe Unterbringungsmöglichkeiten verfügt und diese bereits am Limit sind. Bei der Neuausrichtung und einem Dienstleistungsvertrag mit dem Tierheims Münster, kommen erst einmal nur die gestiegenen Mitgliedsbeiträge für die Stadt Rödermark zum tragen. Derzeit keine Investitionskosten geplant. Außerdem ist nach Auffassung des Ordnungsamtes, Münster aufgrund seiner Entfernung zu Rödermark noch in einem adäquaten Radius und gut erreichbar.
Finanzielle Auswirkung
JaErhöhung des jährlichen Mitgliedsbeitrags von derzeit 17.250 € auf 28.750 €. Somit entstehen bei gleicher Einwohnerzahl Mehraufwendungen von 11.500 € jährlich. Das Sachkonto 691000 "Mitgliedsbeiträge" (Kostenstelle 020000) ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits mit 4.400 € überzogen. Im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2026 wurden Mehraufwendungen angemeldet. Sollten diese im Haushaltssaufstellungsverfahren nicht berücksichtigt werden, müssen die Mehraufwendungen aus dem Budget des Fachbereiches 1 finanziert werden. /He, 30.06.25
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Kauf einer stationären Überwachungsanlage der Firma Vitronic. Stimmt die HÖMS der Standortveränderung zu, werden für rund 148.931 Euro zwei Säulen zur Kontrolle von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen angeschafft; andernfalls wird für rund 84.338 Euro eine Säule nur zur Geschwindigkeitskontrolle gekauft. Im Haushalt stehen dafür 151.000 Euro zur Verfügung.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/269/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Verkehr
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadt Rödermark erwirbt eine stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Firma Vitronic, Wiesbaden. Abhängig von der Entscheidung der HÖMS (erneute Anfrage wurde gestellt) werden zwei UNI-Säulen zur Überwachung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen angeschafft. Sollte die HÖMS der Standortveränderung nicht zustimmen, wird ersatzweise eine BI-Säule zur reinen Geschwindigkeitsüberwachung angeschafft. Kostenübersicht (laut Preisinformation der Firma Vitronic) Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für 148 930,88 € Brutto Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (ohne Rotlichtvergehen) 84 337,68 € Brutto Die genannten Preise sind Listenpreise des Herstellers. Ein verbindliches Angebot liegt aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit nicht vor.
Sachverhalt
Nach Genehmigung der HÖMS wurden vier Hersteller hinsichtlich der technischen Möglichkeiten zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung angefragt: - ESO 8.0 (Lichtschrankenmessung): Keine Rotlichtüberwachung möglich. - Jenoptik Traffistar S 350 (Laserbasiert): steht massiv in der Kritik. Zahlreiche Kommunen haben die Rotlichtüberwachung beendet, sodass nur noch Geschwindigkeitsmessungen angeboten werden. - VDS M5 (Kontaktmessung in der Fahrbahn): Erfordert den Einbau von Schleifen in die Fahrbahn. Dadurch entstehen jährliche Mehrkosten von ca. 12.000 € (Eichung, Wartung, Straßenarbeiten). Auch müsste die Umrüstung auf Digital erfolgen. - Vitronic FM 1 (Laserbasiert): Keine baulichen Fahrbahneingriffe notwendig. Die reine Geschwindigkeitsüberwachung kann zwar von allen Anbietern gewährleistet werden, jedoch verursachen kontaktbasierte Systeme wie VDS erhebliche Folgekosten. Für die übrigen Systeme (ESO, Jenoptik, VDS) wäre außerdem die Einführung neuer Auswertsoftware erforderlich, was zusätzliche Folgekosten nach sich ziehen würde. Weiter ist die Verwaltung bereits mit dem System Vitronic befasst und hat durchweg sehr gute Erfahrungswerte. Software liegt vor und ein Messgerät könnte kompatibel verbaut werden sodass eine Überwachung in zwei Richtungen, bei Anschaffung eines weiteren Messgerätes, gleichzeitig möglich ist. Dadurch würden kontinuierliche Überwachungen (24 Stunden / 7 Tage die Woche) stattfinden. Gerade Rotlicht ist eine einbringende Überwachungsmaßnahme. Des Weiteren sind die Folgekosten (Eichung/Wartung) mit ca. 2500,00 € jährlich überschaubar Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung die Anschaffung einer stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu einem Preis von ca. 148 930,88 € Brutto der Firma Vitronic.
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell stehen im Haushalt 2025 bei der Investition 3-2-05K „Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung“ Mittel in Höhe von 151.000 Euro (Haushaltsreste) zur Verfügung. / Kl 01.09.2025
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat den geprüften Jahresabschluss 2024 der Kommunalen Betriebe unverändert beschlossen und die Betriebskommission sowie die kommissarische Betriebsleitung entlastet. Der Abschluss weist insgesamt einen Jahresverlust von rund 1,12 Millionen Euro aus. Gewinne bei Abfall und Abwasser sowie der Verlust des Betriebshofs werden vorgetragen; die Verluste von Badehaus und Gebäudewirtschaft werden aus den jeweiligen Rücklagen gedeckt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/247/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend KBR - Finanzen/Administration
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der kommissarischen Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung. Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden: Euro Geschäftsfeld Abfall Gewinn 53.775,09 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Abwasser Gewinn 440.600,29 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Badehaus Verlust -655.341,20 Entnahme aus der Rücklage Geschäftsfeld Betriebshof Verlust -752.700,43 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft Verlust -202.970,18 Entnahme aus der Rücklage Jahresverlust -1.116.636,43
Sachverhalt
Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 (3) Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat. Der Jahresabschluss 2024 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 20. Juni 2025 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel. Dem Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 08. August 2025 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilt. Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2024 insgesamt EUR 501.426,68. Die kommissarische Betriebsleitung empfiehlt den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden: Euro Geschäftsfeld Abfall Gewinn 53.775,09 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Abwasser Gewinn 440.600,29 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Badehaus Verlust -655.341,20 Entnahme aus der Rücklage Geschäftsfeld Betriebshof Verlust -752.700,43 Vortrag auf neue Rechnung Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft Verlust -202.970,18 Entnahme aus der Rücklage Jahresverlust -1.116.636,43 gez. Rotter Bürgermeister
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorgaben für einen möglichen Neubau des „Jägerhauses“ gelockert, nachdem die bisherige Konzeptvergabe ohne Erfolg geblieben war. Der Neubau soll sich bei Gebäudehöhe und Dachform nun am benachbarten Kinderhort orientieren; eine Fliesenfassade unter Wiederverwendung der Originalfliesen wird weiterhin angestrebt. Die Änderung wurde ungeändert beschlossen und hat laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/252/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Stadtplanung
Die Punkte „3.“ Und „4.“ des Grundsatzbeschlusses „Jägerhaus“ vom 29.03.2022 werden wie folgt geändert: Ein Neubau hat sich bezüglich seiner Kubatur (Gebäudehöhe, Dachform) an dem Nachbargebäude des Kinderhorts (Trinkbrunnenstraße 4/ 6) zu orientieren Die Ausbildung einer Fliesenfassade – unter Wiederverwendung der originalen Fliesen – ist anzustreben.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat letztmalig am 29.03.2022 bezüglich des Themas „Jägerhaus“ beraten und die Leitlinien für die künftige Entwicklung der Liegenschaft in Form eines Grundsatzbeschlusses festgelegt bzw. beschlossen. Demzufolge soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz eingeräumt werden. Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „Jägerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel, Erker, Fenstereinfassungen). Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Wiederverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung vorzusehen. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten. Im Falle des Neubaus des „Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern. Die beschlossenen Leitlinien wurden der Ausschreibung der Liegenschaft im Rahmen einer „Konzeptvergabe“ zugrunde gelegt. Diese konnte allerdings nicht zu einem positiven Abschluss gebracht werden. Offenbar schränkten die Vorgaben „3.“ und „4.“ den Spielraum potenzieller Investoren zu stark ein. Es wird daher vorgeschlagen, diese wie folgt zu ändern: Ein Neubau hat sich bezüglich seiner Kubatur (Gebäudehöhe, Dachform) an dem Nachbargebäude des Kinderhorts (Trinkbrunnenstraße 4/ 6) zu orientieren Die Ausbildung einer Fliesenfassade – unter Wiederverwendung der originalen Fliesen – ist anzustreben.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Umsetzung der Freiflächen im funktionalen Ortskern Ober-Roden mit Planungswettbewerb, Planung und späterem Bau beschlossen. Das Wettbewerbsgebiet soll auf mögliche Verkleinerungen geprüft und der Wettbewerb zeitnah gestartet werden; wirtschaftliche Lösungen sollen bei der Bewertung besonders berücksichtigt werden. Der städtische Eigenanteil von geschätzt rund 920.000 Euro soll durch das Verschieben von etwa 1 Million Euro für Straßenbauprojekte finanziert werden, während rund 1,75 Millionen Euro Fördermittel erwartet werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/251/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Stadtplanung
Die Einzelmaßnahme 31 „Freiflächen funktionaler Ortskern“ des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) – mit seinen Bestandteilen freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb, Planung sowie bauliche Realisierung – soll umgesetzt werden. Das Wettbewerbsgebiet ist hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechend zu verkleinern. Bei der Bewertung und Prämierung der Wettbewerbsbeiträge ist der wirtschaftlichsten Lösung der Wettbewerbsaufgabe ein hoher Stellenwert einzuräumen. Die Bekanntmachung des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs soll zeitnah erfolgen. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll durch zeitliche Zurückstellung investiver Maßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt. Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau gewährleistet.
Sachverhalt
Die Umgestaltung des Areals des „funktionalen Ortskerns“ bildet einen der Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ innerhalb des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehem. „Stadtumbau in Hessen“). Der „funktionale Ortskern“ wird durch den Bereich um das Rathaus, Rathausplatz, Bücherei, Trinkbornschule, ehem. Feuerwehr sowie Kulturhalle definiert. Bereits frühzeitig wurde das Büro Rittmannsperger Architekten/ Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften “Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21), ehem. Feuerwehrhaus sowie Dieburger Straße 29/ 31 zu untersuchen. Ergänzt um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Büros Freudl Verkehrsplanung/ Darmstadt wurden die Einzelstudien zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst (Anlage_01). Am 29.03.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung nach intensiver Diskussion Grundsatzbeschlüsse bzgl. der Liegenschaft „Jägerhaus“ bzw. Dieburger Straße 21, Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“ (weiterer Grundsatzbeschluss vom 22.08.2024), Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank, Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“, Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“ gefasst, welche die aktuelle Handlungsgrundlage des Magistrats resp. der Verwaltung sowie der Kommunalen Betriebe darstellen. Die Umgestaltung der Freiflächen des „funktionalen Ortskerns“ ist als Einzelmaßnahme 31 innerhalb des beschlossenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) enthalten. Als erster Schritt der Umsetzung der Maßnahme wurde ein Rahmenplan („Masterplan funktionaler Ortskern“) erstellt, welcher nicht nur die eigentlichen Freiflächen berücksichtigt, sondern insbesondere auch die angrenzenden öffentlichen Gebäude und deren (vorgesehene) Nutzungen sowie die Wechselwirkungen dieser Nutzungen mit den Freiflächen. Zudem wurden Fragen der zukünftigen Verkehrsführung erörtert sowie Lösungen aufgezeigt (Anlage_01). Durch die Vorlage des „Masterplans funktionaler Ortskern“ wurde dieser Arbeitsschritt bereits abgeschlossen. Zur Sicherstellung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität des „funktionalen Ortskerns“ sowie (nicht zuletzt) um ein „passendes“ Planungsbüro zu finden, ist – als zweiter Schritt – vorgesehen einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. D.h., es ist eine Koppelungen des freiraumplanerischen Wettbewerbs mit einem europaweiten Vergabeverfahren für die freiraumplanerische Leistung vorgesehen. Mit der Organisation sowie Betreuung des Wettbewerbs wurde das Büro Drees & Sommer/ Bürostandort Frankfurt am Main im Oktober 2023 beauftragt. Der Auslobungstext bzw. die Auslobungsunterlagen wurden bereits erstellt (und vom Magistrat beschlossen), das Preisgericht (Fach- und Sachpreisrichter sowie Sachverständige) gebildet. Das geplante Wettbewerbsgebiet ist in Anlage_02 wiedergegeben. Es besitzt eine Größe von ca. 5.100 m². Es ist aber nicht vorgesehen, dass alle Teilbereich mit gleicher „Intensität“ bearbeitet werden (z.B. der Bereich vor der Trinkbornschule). Gegebenenfalls ergeben sich hinsichtlich des Wettbewerbsgebiets Optimierungsmöglichkeiten. Der Wettbewerb besitzt das Ziel, nicht nur die gestalterisch attraktivste, sondern auch eine wirtschaftlich darstellbare Lösung der Wettbewerbsaufgabe zu ermitteln. Der Start des Wettbewerbs (EU-Bekanntmachung) war ursprünglich für April 2024, die Beauftragung des Freiraumplaners für März 2025 vorgesehen. Aufgrund der diversen Änderungen der Planung „Alte Wache“ musste der Beginn allerdings verschoben werden. Der freiraumplanerische Wettbewerb „funktionaler Ortskern“ könnte zum jetzigen Zeitpunkt bekanntgemacht werden und damit starten. Die Planung könnte ab 2027 beginnen. Die bauliche Umsetzung könnte – abhängig vom Realisierungsfortschritt des Bürgerhauses „Alte Wache“ – in mehreren Bauabschnitten (voraussichtlich) ab 2029 erfolgen. Mit dem Start des Wettbewerbs würde aber ein Prozess in Gang gesetzt werden, welcher insbesondere auch unausweichliche finanzielle Folgen nach sich zieht. Da es sich bei dem geplanten Wettbewerb um einen Realisierungswettbewerb handelt, liegt für die Teilnehmer der eigentliche „Anreiz“ nicht in den zu erzielenden Preisgeldern (1./ 2./ 3. Preis: 15.000,00/ 9.250,00/ 5.500,00 €), sondern in dem „Auftragsversprechen“ begründet. D.h., der Wettbewerbsgewinner muss anschließend mit der Erbringung Planungsleistungen beauftragt und entsprechend vergütet werden. Für die Umgestaltung der Freiflächen des „funktionalen Ortskerns“ (Einzelmaßnahme 31) ist derzeit von folgenden Kosten auszugehen: 1. Wettbewerbsmanagement: 82.500,00 € (fix – da bereits beauftragt) 2. Wettbewerbskosten: 61.000,00 € 3. Planungskosten/ Gutachten: ca. 280.000,00 € 4. bauliche Realisierung: ca. 2.250.000,00 € (Zu beachten ist, dass die angegebenen Kosten für die bauliche Realisierung lediglich anhand von Flächenannahmen sowie Kostenkennwerten geschätzt wurden, d.h., keine konkrete Planung zugrunde liegt. Zudem werden die Wettbewerbs- und Planungskosten nur gefördert, wenn auch die bauliche Umsetzung erfolgt.) Gemäß den Richtlinien der Städtebauförderung werden insgesamt zwei Drittel der förderfähigen Kosten durch den Bund sowie das Land Hessen übernommen. Eine Ausnahme bildet der Wettbewerb. In diesem Fall werden maximal 100.000,00 € als förderfähige Kosten anerkannt (Positionen „1.“ und „2.“), der „Rest“ müsste vollumfänglich durch die Stadt getragen werden. Unter Zugrundelegung der o.g. Kosten der Einzelpositionen verbliebe bei der Stadt ein finanzieller Eigenanteil in Höhe von ca. 920.000,00 €. Dafür würde die Stadt Rödermark allerdings Fördermittel in Höhe von ca. 1.750.000,00 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. (Diese Summe müsste allerdings durch die Stadt vorfinanziert werden.) Der genannte Eigenanteil entspricht in etwa der Höhe der (investiven) Haushaltsmittel, welche pro Jahr für den Straßenbau vorgesehen sind. Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können. Durch die Städtebauförderung bietet sich der Stadt Rödermark die – wahrscheinlich nicht wiederkehrende – Chance, den historischen sowie den „funktionalen Ortskern“ nachhaltig sowie zukunftsfähig, mit Nutzen für alle Bürgerinnen und Bürger Rödermarks (nicht nur des Stadtteils Ober-Roden) umzugestalten.
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell verfügbar im Haushalt 2025 sind 828.288 Euro bei der Investition 6-SH-M31K „Freiflächen Ortskern“. Somit sind die Wettbewerbskosten abgedeckt. / Kl 02.09.2025
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Beraten werden sollte, wie die Sanierung der Rodaustraße angesichts stark gestiegener Kosten fortgeführt wird. Zur Wahl standen das unbestimmte Verschieben der rund 7,2 Millionen Euro teuren Gesamterneuerung oder eine auf etwa 866.000 Euro begrenzte Variante mit beidseitigen geschützten Radfahrstreifen, dem Umbau des Parkplatzes am Mühlengrund und der Erneuerung eines rund 100 Meter langen Straßenabschnitts. Die Entscheidung wurde vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/246/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Tiefbau
Alternative 1: Die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf unbestimmte Zeit verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel in Höhe von ca. 7,2 Mio. € zur Verfügung gestellt können. Bis dahin sollen haftungsrechtlich notwendige Reparatur-arbeiten des Straßenoberbaus in Kleinflächen durchgeführt werden. Alternative 2: Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße, die Umbauarbeiten auf dem Parkplatz am Mühlengrund und die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße beschränkt. Hierfür fallen Kosten von insgesamt etwa 866.000,- € an. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt warden.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.07.2023 beschlossen, dass „zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur im Zuge der geplanten Deckschichtsanierung der Rodaustraße geschützte Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen durchgängig sowie auf der gesamten Länge der Rodaustraße zu realisieren sind …“. Dem lag die Untersuchung der Straßenzustände zugrunde, welche von der GSA Gesellschaft für Straßenanalyse 2019/2020 durchgeführt wurden. Für die Rodaustraße wurden dabei Schäden an der Fahrbahnoberfläche festgestellt. Es war deshalb vorgesehen, eine Deckschichtsanierung durchzuführen, um die „Lebensdauer“ der Straße bzw. der Verkehrsfläche deutlich zu verlängern. In diesem Zusammenhang wurden auch Möglichkeiten der Straßenraum- bzw. Straßenquerschnittsumgestaltung – mit dem Ziel einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einhergehend der Lärmemissionen – untersucht. Die Projektkosten wurden hierfür auf etwa 1,0 Mio. € geschätzt und im Haushalt eingeplant. Aufgrund der im Bereich östlich der Unterführung bekannten Konflikte zwischen Radverkehr und ruhendem Verkehr und den bei der Herstellung von Radfahrstreifen wegfallenden Parkplätzen auf der Rodaustraße wurde eine Parkraum-Untersuchung durchgeführt. Hier wurde festgestellt, dass die Umgestaltung und Erneuerung des Parkplatzes am Mühlengrund mit mehr Parkplätzen für eine Herstellung der Radfahrstreifen grundlegend notwendig ist. Für die weiteren Planungen wurde dann eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme, die Baugrunderkundung und Gründungsberatung sowie die abfalltechnische Bodenuntersuchung durchgeführt Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Gringel GmbH aus Marburg erstellte daraufhin die Vorplanung zur Sanierung und Umgestaltung der Rodaustraße einschließlich Parkplatz am Mühlengrund in Urberach. Die angefallenen Kosten für Planungen und Gutachten belaufen sich bis dahin auf 84.000 €. Als wesentliche Erkenntnis aus den Planungen des Ingenieurbüros Gringel wird festgestellt, dass das Fräsen der Decke nicht ausreicht. Aufgrund des mangelhaften Straßenunter- und -oberbaus bzw. aufgrund der mit dem vorhandenen Straßenoberbau nicht erreichbaren Tragfähigkeit wird es vielmehr für erforderlich erachtet, die Rodaustraße grundhaft bis auf eine Tiefe von 60 cm zu erneuern. Je nach den im Zuge der Arbeiten durchzuführenden Tragfähigkeitsnachweisen ist auch noch ein zusätzlicher Bodenaustausch von weiteren 30 cm notwendig. Die Kostenschätzung der grundhaften Erneuerung der Rodaustraße mit den geplanten Radstreifenmarkierungen einschließlich Parkplatz am Mühlengrund führt zu Gesamtprojektkosten einschließlich Baunebenkosten in Höhe von ca. 7,2 Mio. € (brutto). Im Doppelhaushalt 2024/25 stehen insgesamt noch etwa 880.000,- € zur Verfügung. Nach Vorlage der Kostenschätzung wurden in einer Besprechung mit dem Ingenieurbüro Gringel GmbH verschiedene Einsparungsmöglichkeiten diskutiert, die anschließend vertiefend untersucht wurden. Die Ergebnisse sind in einer Stellungnahme zu Einsparpotenzialen und Risiken für die Straßenbaumaßnahme vom Ingenieurbüro Gringel GmbH zusammengefasst. Um die Gewährleistung und Verkehrssicherheit zu garantieren, wird eine grundhafte Erneuerung in Abschnitten empfohlen. Eine sinnvolle Nutzung des Radfahrstreifens wäre dann jedoch erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme möglich. Als reduzierter Vorschlag für die Fortführung des Projektes kann noch folgende Möglichkeit in Betracht gezogen werden: Ausgehend von der Annahme, dass sich die Haushaltssituation mittelfristig voraussichtlich nicht ändern dürfte, würde die Gesamtmaßnahme für die nächsten 10-15 Jahre zurückgestellt. Dies würde bedeuten, dass auf der Verkehrsfläche nur das aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend erforderliche gemacht werden würde. Die Markierungen und Separierungen für die Radfahrstreifen würden auf der vorhandenen schadhaften Oberfläche zusammen mit den Umbaumaßnahmen auf dem Parkplatz am Mühlengrund aufgrund der durch die Radfahrstreifen entfallenen Parkplätze in der Rodaustraße durchgeführt. Des Weiteren wäre eine grundhafte Straßenerneuerung von mindestens etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße für die Herstellung von verkehrssicheren Radfahrstreifen notwendig. Für die Radfahrstreifen ist mit Kosten in Höhe von etwa 283.000,- € abzüglich einer Förderung von 192.000,- € zu rechnen. Somit verbleibenden bei der Stadt Kosten in Höhe von etwa 91.000,- €. Für den Parkplatz am Mühlengrund werden Kosten von etwa 450.000,- € und für die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m 325.000,- € geschätzt. Damit könnte die Einrichtung der Radfahrstreifen als Erprobung der Verkehrsraumaufteilung nach der grundhaften Erneuerung dienen und die verbleibenden Haushaltsmittel aus 2025 würden nicht überschritten werden. gez. Rotter Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell stehen im Haushaltsjahr 2025 bei der Investition Rodaustraße noch Mittel in Höhe von 883.699 € (Ansatz 2025: 460.000 € und Haushaltsreste: 423.699 €) zur Finanzierung der Maßnahme bereit. Der Zuwendungsbescheid „Radfahrstreifen Rodaustraße“ liegt vor. Die bewilligte Zuwendung beträgt 191.600 €. /Kl 11.08.2025
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat die Haushaltssperre für einen Zuschuss von 51.000 Euro an die Musikschule Rödermark aufgehoben und die Mittel freigegeben. Der zusätzliche Finanzbedarf hängt mit der vorgeschriebenen Festanstellung von Lehrkräften infolge des sogenannten Herrenberg-Urteils zusammen. Das Geld steht im Haushalt bereit.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/254/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Kultur, Sport und Vereine
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt Haushaltsmittel in Höhe von 51.000,- € für die Musikschule Rödermark e.V. frei.
Sachverhalt
Die am 5.3.2024 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 legt unter IV. Sperrvermerke folgendes fest: „Die Freigabe des Zuschusses für den Musikschule Rödermark e. V. (Kto. 712803), sofern und soweit der Betrag von 69.000 Euro überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.“ Mit Schreiben vom 25.8. 2025 legte die Musikschule Rödermark e.V. die Betriebseinnahmen und -ausgaben für die Jahre 2025 und 2026 dar (vgl. Anlage). Die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“, das die Festanstellung der Lehrkräfte an Musikschulen vorgibt, werden sichtbar.
Finanzielle Auswirkung
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei Konto 712803 bereit./He, 27.08.25
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die SPD wollte einen Bericht zum geplanten Zusammenschluss der Sparkasse Darmstadt-Dieburg und der Sparkasse Darmstadt. Darin sollten das weitere Verfahren, der Zeitplan sowie die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen erläutert werden; außerdem wurde angeregt, den Landrat als Verwaltungsratsvorsitzenden beider Sparkassen in den HFW-Ausschuss einzuladen. Die Anfrage wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/030/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
Wir bitten in diesem Zusammenhang um einen Bericht über das weitere Verfahren die zeitlichen Abläufe die rechtlichen Auswirkungen die finanziellen Auswirkungen. Die SPD regt an, den Landrat des Kreises Darmstadt - Dieburg in seiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzender beider Sparkassen in den HFW - Ausschuss einzuladen.
Sachverhalt
Der Kreistag des Kreises Darmstadt - Dieburg hat in seiner letzten Sitzung den Beschluss für den Zusammenschluss der Sparkasse Darmstadt - Dieburg und Sparkasse Darmstadt gefasst.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, dass der Magistrat einen Plan zum Abbau von Verwaltungsstellen vorlegt. Ziel sollte sein, den Personalbestand mittelfristig wieder auf das Niveau von 2018/19 zu senken. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/175/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, einen Plan für die Reduzierung der Stellen in der Verwaltung vorzulegen, mit dem Ziel, mittelfristig auf das Niveau von 2018/19 zu kommen.
Sachverhalt
Das Personal innerhalb der Verwaltung (ohne Kita) ist von 2018 bis heute um 41 % gestiegen. Das hat in diesen Jahren den Haushalt um mehr als 13 Millionen € zusätzlich belastet. Als Rödermark noch unter dem "Schutzschirm" haushalten musste, wurde der Stellenplan nur geringfügig verändert. Seit der "Schutzschirm" verlassen wurde, ist der Zuwachs des Personals im Verwaltungsbereich exponentiell angestiegen, die Konsequenzen lassen sich an der jetzigen Haushaltslage ablesen. Beamte Verwaltung Kita 2017 23 98,0 139,0 260,0 2018 23 98,0 139,0 260,0 2019 22 108,0 148,0 278,0 2020 22 121,0 168,5 311,5 2021 22 121,0 168,5 311,5 2022 24 132,5 172,5 329,0 2023 24 131,5 175,0 330,5 2024 23 139,0 220,5 382,5 Zuwachs 2018 2024 41,0 81,5 122,5 Zuwachs 2018 2024 41,8 % 58,6 %
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, dass der Magistrat gemeinsam mit anderen Kreiskommunen auf einen baldigen Ausstieg aus dem Hopper-Projekt oder auf ein kostengünstigeres und transparenteres Betriebs- und Finanzmodell hinwirkt. Begründet wurde dies mit den hohen Zuschüssen und der angespannten Finanzlage der Stadt. Der Antrag wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen; der vorgeschlagene Auftrag an den Magistrat wurde nicht beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/182/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbar) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, mit den anderen Kreiskommunen zu sprechen und auf diese einzuwirken, sich gemeinsam bei der kvgOF dafür einzusetzen, baldmöglichst aus dem Projekt Hopper auszusteigen oder das Betriebs- und Finanzmodell des Hopper auf ein für die beteiligten Kommunen vorausschauend kalkulier- und steuerbares, kostengünstiges Modell (im echten Sinne des ÖPNV und nicht ein durch die Steuerzahler/-innen finanziertes Taxi) zu reformieren und transparent zu optimieren. [1] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025
Sachverhalt
2019 startete das On-Demand-Shuttle „Hopper“ in Seligenstadt, im September 2022 ging es auch in Rödermark los. Aktuell fahren im Kreis Offenbach 73 dieser Kleinbusse, 68 davon elektrisch, und befördern monatlich etwa 62.000 Menschen, etwa 4.500 davon in Rödermark. Das macht monatlich etwa 3.500 Fahrten (im Schnitt bei nur 1,3 Fahrgästen pro Fahrt) mit einer durchschnittlichen Fahrtlänge von knapp über 3 km. Zwar fahren die Vielzahl der Hopper mittlerweile elektrisch, aber sie verursachen eindeutig einen Mehrverkehr. Der Hopper ist oftmals bequemes und kostengünstiges Fortbewegungsmittel für Wegstrecken, die die überwiegende Zahl der Nutzer/-innen auch bequem (wie bisher) zu Fuß oder mit dem Rad bewältigen könnte. Private Autofahrten, insbesondere gleichzeitig von mehreren PKW, werden daher vielfach so nicht ersetzt. Sollten die Zuschüsse für den On-Demand-Verkehr (Hopper) von Bund und Land wegfallen, wird das Defizit weiter erhöht und belastet die Kreisumlage der Kommunen noch mehr. Nur wenn aus mehreren Kommunen das Signal der Unzufriedenheit und Unbezahlbarkeit kommt, wird die kvgOF das Angebot anpassen oder abschaffen, ansonsten ist es ein Freibrief zur unbegrenzten Umlage an die Kommunen, die den Bürger/-innen dann konsequenterweise noch weitere Grundsteuer-Erhöhungen abverlangen müssen. Dazu kommt: Jede einzelne Fahrt mit dem Hopper kostet die Steuerzahler im Schnitt rund 20 €, von denen der Fahrgast aber nur wenige Euro selbst bezahlt. Den Rest trägt die Allgemeinheit – also alle Steuerzahler-/innen. Der Hopper ist daher ein fast vollständig durch Steuergeld-subventioniertes innerstädtisches Taxi. Das einige Bürger von dem Angebot begeistert sind und es reichlich nutzen, ist völlig verständlich und liegt in der Natur der (hochsubventionierten) Sache. Doch mit Blick auf die horrenden Gesamtkosten des Hopper und die katastrophale finanzielle Lage[1] [2] der Stadt Rödermark kann es mit dem Hopper nicht einfach so weitergehen. [1] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025 [2] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag fordert den Magistrat auf, bei der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach ein flexibles Preismodell für den Hopper zur Beratung einzubringen. Preise abhängig von Nachfrage, Tageszeit und Strecke sollen das Angebot wirtschaftlicher, effizienter und sozialverträglicher machen. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zur Kenntnis genommen; eine Umsetzung wurde damit nicht beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/208/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, in den entsprechenden Gremien der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) ein dynamisches Preismodell („Dynamic Pricing“) für den Hopper zur Beratung einzubringen. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad), die Effizienz (Ressourceneinsatz) und Sozialverträglichkeit des On-Demand-Angebots durch gezielte Preisanreize zu verbessern, insbesondere durch eine flexible Preisgestaltung in Abhängigkeit von Nachfrage, Tageszeit und Strecke.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, im laufenden Haushalt 2025 pauschal fünf Prozent der Kosten einzusparen. Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen sollten davon ausgenommen sein. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/184/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbar anhaltende) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der drohenden finanziellen (Mehr-)Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) dringend ersucht und aufgefordert, im unterjährigen Vollzug des laufenden Haushalts 2025 im gesamten Haushalt 5% an Kosten pauschal einzusparen. Sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Stadt sind hiervon ausgenommen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Die aktuelle und absehbare finanzielle (Schief-)Lage[1][2] der Stadt Rödermark ist mit „katastrophal“ wohlwollend umschrieben. Die Stadt ist am (finanziellen) Limit[3]. Aktuelle Hilferufe[4] und Aufrufe der Bürgermeister/-innen sind natürlich begrüßenswert, aber kommen doch im Ergebnis viel zu spät. Trotz aller völlig berechtigten und richtigen Hinweise auf externe Belastungen (gesetzliche Aufgaben und Verpflichtungen sowie Standards und so weiter) der Stadt muss trotzdem zuerst die Stadt selbst alle denkbaren Sparpotentiale heben, bevor (wieder) die Bürger-/innen zur Kasse gebeten werden (müssen). [1] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [2] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025 [3] „Städte am Limit – CDU Rödermark schlägt Alarm [...]“ – Neues Heimtatblatt Rödermark vom 11.04.2025 [4] „Es ist fünf nach zwölf: Wer bestellt, muss bezahlen“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 11.04.2025
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, für alle laufenden Projekte des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ in bestimmten Planungsphasen einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen Zeit- und Kostenplan vorzulegen. Anlass waren unter anderem die Planungen für den Grünzug an der Rilkestraße und die angespannte Finanzlage der Stadt. Die Beratung über den Antrag wurde vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/185/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbare) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, für sämtliche laufende, in den Leistungsphasen 2, 3 oder 4 befindlichen Projekte des Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ unverzüglich den politischen Gremien einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen dezidierten Zeit- und validen Kostenplan vorzulegen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug Rathausplatz zur Grünen Mitte" beschlossen worden. „Ziel der Maßnahme ist es, ein grün-blaues Band vom Rathausplatz zur Grünen Mitte-zu gestalten und damit sowohl die ökologischen Funktionen der Freiflächen aufzuwerten als auch die Naherholungsqualitäten und das Wohnumfeld zu verbessern." Die konkreten Planungen wurden seit der Verabschiedung des ISEK im Mai 2019 nicht mehr in den öffentlichen städtischen Gremien vorgestellt, beraten oder besprochen. Die Planungen[1] zu diesem Areal sind in vollem Gange[2]. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden die Pläne am 23. April in der Kulturhalle -der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Es gab dabei auch viele kritische Rückmeldungen. In den sozialen Medien wird teilweise die Sinnhaftigkeit der gesamten Maßnahme angezweifelt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und absehbaren finanziellen Situation[4][5] der Stadt Rödermark. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Dies kann nicht im Sinne der Stadt sowie der Rödermärker Steuerzahler/-innen sein. Es zeigt sich dabei aber zugleich, dass fehlende und ausführliche politische Beratungen und verbindliche Beschlussfassungen mit der Zeit zu ausufernden Projekten ohne wirkliches politisches Controlling führen, die sich verselbstständigen – speziell, wenn Fördermittel im Spiel sind. [1] „Große Pläne für kleinen Grünzug in Ober-Roden“ – Offenbach Post vom 12.05.2025 [2] „Grün, Blau, Rot: Buntes Mosaik in Planung“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 06.05.2025 [3] „Bürger sind zum Mitreden eingeladen“ – Offenbach Post vom 07.04.2025 [4] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [5] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Fraktionen Andere Liste/Die Grünen und CDU beantragen, prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen einkommensabhängige Gebühren für die Kinderbetreuung eingeführt werden könnten. Als Grundlage für die Prüfung soll das sogenannte Heusenstammer Modell dienen. Die Beratung über den Prüfauftrag wurde vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/225/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen unter welchen Voraussetzungen „Einkommens-abhängige Kinderbetreuungsgebühren“ eingeführt werden können. Dabei soll das sogenannte „Heusenstammer-Modell“ zugrunde gelegt werden.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP beantragte, Ermäßigungen bei den Beiträgen für städtische Kitas, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung wieder in die Satzungen aufzunehmen. Außerdem sollte der Magistrat gemeinsam mit den Elternvertretungen mögliche Staffelungen der Ermäßigungen und ein neues, wirtschaftlich tragfähiges Betreuungskonzept erarbeiten. Die Beratung und Entscheidung über den Änderungsantrag wurden vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/226/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
I. Satzungsbeschluss Die 7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Die 10. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird beauftragt Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen zu erarbeiten. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, im Dialog mit den Eltern eine grundlegend neue Konzeption für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, Kinderhorten und der Schulkindbetreuung in Rödermark zu entwickeln. Die Konzeption muss sowohl die Wünsche und Bedarfe der Eltern, z.B. nach verlässlichen und ausreichenden Betreuungszeiten, als auch die drängenden Probleme der Stadt (fehlendes pädagogisches Personal und fehlende Finanzausstattung) berücksichtigen und bestmöglich zusammenbringen. Ziel des Konzepts soll ein Modell sein, dass für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig ist, aber auch verlässliche Betreuungszeiten umfasst, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechend sowie nach Möglichkeit einen stärkeren Fokus auf die frühkindliche Bildung legt. Zur Konzepterstellung sollen u.a. folgende Aspekte/Möglichkeiten umfassend geprüft werden: Je 1 KiTa in Urberach und Ober-Roden mit verbindlichen Öffnungszeiten von 07 bis 17 Uhr Überprüfbare Bedarfsabfrage nach Betreuungszeiten Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgebühren (Heusenstammer Modell?) Regelung zu Rückerstattung bei Einschränkung des Betriebes der Tageseinrichtung Ferienregelung Notbetreuung Ausweisung (informativ) der tatsächlichen Kosten und dem aktuellen Kostendeckungsgrad der erhobenen Betreuungsgebühren (zum besseren Verständnis der Gebühren) und Hinweise zum Verfahren zur Befreiung von Kitakosten Einsatz von ehrenamtlichen Engagement-Lotsen (Landesehrenamtsagentur Hessen) Der Magistrat wird beauftragt, im zuständigen Fachausschuss fortlaufend und ausführlich zu den vorstehend (1. und 2.) genannten Handlungsaufträgen zu berichten.
Sachverhalt
I. Satzungsbeschluss Die Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark sowie in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark soll wieder in die Kostenbeitragsatzungen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn des Betreuungsjahres am 01.08.2025. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird in Absprache mit den Elternvertretungen die Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Kinder sind sowohl unsere Gegenwart als auch unsere Zukunft, ihre Förderung ist eine Investition in eine lebensfähige, gerechte und resiliente Gesellschaft. Sie sind praktisch die Kolonisten unserer Zukunft und das Herz unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es jetzt, einen Weg zu finden, der nicht nur die Kosten der Betreuung regelt, sondern für alle Beteiligten auf einem tragfähigen Zukunftskonzept basiert. Kommunen können auf die aktuellen Herausforderungen mit Blick auf die stetig steigenden Kosten für die Kinderbetreuung auf verschiedene Weisen reagieren, anstatt konzeptionslos immer weiter die Gebühren zu Lasten der Familien zu erhöhen. Beispielsweise sind maßgeschneiderte Mischsysteme möglich: kombiniert werden können dabei unter anderem finanzielle Förderungen (z. B. Zuschüsse, Steuerentlastung), flexible Nutzung gesetzlicher Rahmenbedingungen (HessKiföG), Öffnungszeitenmodelle, ehrenamtliches Engagement, einkommensabhängige Betreuungsgebühren und eine innovative Personalpolitik. Diese Vielschichtigkeit ermöglicht es, systemische Kostenbelastungen zu verteilen und die Eltern wirksam zu entlasten. Durch eine transparente, rein informative, Ausweisung der tatsächlichen Kosten (Kostendeckungsgrad) im Verhältnis zu den erhobenen Gebühren kann ein besseres Verständnis und eine höhere Kostensensibilität erreicht werden.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, die Geschwisterkindregelung bei den Betreuungsgebühren wieder einzuführen und bei Schließungen wegen Fortbildungen unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Notbetreuung anzubieten. Einen Rechtsanspruch auf diese Notbetreuung sollte es nicht geben. Der Antrag wurde in dieser Sitzung vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/227/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
In die Vorlage des Magistrates wird ein Punkt 4. eingefügt. 4. Die Änderung der Satzung über die Betreuung für Kinder in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark wird mit folgendem Text beschlossen: §7 Notbetreuung (1) Bei Schließzeiten aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen des Personals kann auf Antrag für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in dem bekannt gegebenen Schließungszeitraum nachweislich (in schriftlicher Form z. B. durch Arbeitgeberbestätigung) keinen Urlaub nehmen und/oder für ihre Kinder keine Betreuung oder Beaufsichtigung organisieren können, wenn eine ausreichende Anzahl von Fachkräften zur Verfügung steht, eine Notbetreuung in einer anderen Einrichtung angeboten werden. Auf die Notbetreuung besteht kein Rechtsanspruch . (2) In allen anderen für eine Schließung angegeben Gründen (§ 6 Abs. 5 c) wird keine Notbetreuung angeboten.
Sachverhalt
Die Gebührensatzungen und die Betreuungssatzung sind eng miteinander verzahnt. Mit der Wiedereinsetzung der Geschwisterkindregelung soll eine zusätzliche Belastung der Eltern von mehreren Kindern in der Tagesbetreuung der Stadt Rödermark zurückgenommenen werden. Die am 17.06.2025 vorgenommene Streichung des §7 der Betreuungssatzung (Notbetreuung) stellt für Eltern, die Vollzeit berufstätig sind, eine unzumutbare Belastung dar. Dieser Missstand sollte ebenfalls beseitigt werden.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat soll prüfen, in welchen Wohngebieten Parkplätze mit dem Zusatzzeichen „nur Personenkraftwagen“ gekennzeichnet werden könnten, um dort länger abgestellte Transporter, Anhänger und Wohnmobile auszuschließen. Dabei sollen unter anderem mögliche Ausweichverkehre, alternative Stellflächen für Gewerbetreibende, rechtliche Voraussetzungen und die Kontrolle durch das Ordnungsamt untersucht werden. Der Prüfauftrag wurde unverändert beschlossen; anschließend soll der Magistrat im zuständigen Ausschuss berichten.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/265/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und hernach im zuständigen Ausschuss zu berichten, in welchen reinen und allgemeinen Wohngebieten in Rödermark der Einsatz des Zusatzzeichens 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ – insbesondere in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 314 (Parken) – zweckmäßig, rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar ist. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geprüft und ausführlich dargestellt werden: 1. Identifikation geeigneter Straßenzüge, in denen regelmäßig gewerbliche und/oder großvolumige Fahrzeuge den Parkraum in Wohngebieten beeinträchtigen. Dabei ist auch zu prüfen, welche Verdrängungseffekte durch eine Beschilderung auf angrenzende Quartiere, Nebenstraßen oder gewerblich genutzte Bereiche zu erwarten sind. 2. Möglichkeiten zur Schaffung separater Parkflächen, die speziell für den Bedarf gewerblicher Betriebe und Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung stehen könnten, um eine geordnete Entflechtung des ruhenden Verkehrs zum allseitigen Vorteil zu erreichen. 3. Rechtliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten für den Einsatz des Zusatzzeichens 1048-10 im öffentlichen Straßenraum. 4. Abstimmungserfordernisse (gegebenenfalls) mit der Straßenbaubehörde, der Polizei und/oder eventuell weiteren zuständigen staatlichen Stellen. 5. Praktische Auswirkungen einer Beschilderung auf die örtliche Parksituation, insbesondere im Hinblick auf Anwohner, Gewerbetreibende und mobilitätseingeschränkte Personen. 6. Die praktischen/realistischen Kontrollmöglichkeiten und die Durchsetzung entsprechender Anordnungen durch das Ordnungsamt.
Sachverhalt
Der allgemeine Parkdruck in vielen Wohngebieten in Rödermark hat spürbar zugenommen. In letzter Zeit kommt es zudem vermehrt zu Beschwerden über dauerhaft in allgemeinen und/oder reinen Wohngebieten abgestellte Kleintransporter, Anhänger und Wohnmobile, also die Belegung öffentlicher Parkflächen in reinen und/oder allgemeinen Wohngebieten durch gewerbliche und/oder großvolumige Fahrzeuge (also nicht Personenkraftwagen). Dies teilweise auch über eine lange Zeit (Monate). Dieses Phänomen tritt natürlich nicht nur in Rödermark auf. Andere Kommunen[1] haben jedoch diesbezüglich schon gegengesteuert und haben Parkverbotszonen für LKW, Anhänger und Wohnmobile erlassen. Das Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ ermöglicht es gemäß StVO, Parkflächen (in Wohngebieten) gezielt für nur private PKW freizugeben und gleichzeitig andere Fahrzeugtypen auszuschließen. Der Einsatz dieser Regelung in reinen und allgemeinen Wohngebieten kann helfen, den begrenzten Parkraum in Wohnquartieren zu stabilisieren. Gleichzeitig müssen natürlich mögliche Verdrängungseffekte betrachtet und untersucht werden. Ebenso wie die Option, gewerblichen Nutzern alternative Stellflächen bereitzustellen. Nur so kann eine ausgewogene, faire und nachhaltig wirksame Lösung erreicht werden. [1] „Verbotszonen für LKW und Wohnmobile“ – Offenbach Post vom 31.07.2025
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, eine Satzung für den Ortskern Urberach auszuarbeiten, mit der unerwünschte Nutzungen wie Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden können. Betroffen wären unter anderem die Konrad-Adenauer-Straße, Traminer Straße, Bahnhofstraße und Darmstädter Straße. Der Antrag wurde in dieser Sitzung lediglich zur Kenntnis genommen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/263/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt eine Satzung zu erstellen, mit der im Ortskern von Urberach bestimmte Nutzungen ausgeschlossen werden können. Diese Satzung soll der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Sachverhalt
Am 17.06.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und eine Satzung für den Ortskern Ober-Roden beschlossen, damit in Zukunft unerwünschte Nutzung ausgeschlossen werden kann. Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich auch im Ortskern von Urberach ab, besonders in der Konrad-Adenauer Straße. Bevor möglicherweise weitere negative Entwicklungen entstehen können, sollte jetzt vorbeugend gehandelt werden. Das Gebiet sollte u. a. die folgenden Straßen umfassen: Konrad-Adenauer Straße, Traminer Straße, Bahnhofstraße und Darmstädter Straße. Durch die Aufstellung bzw, Veränderung eines Bebauungsplans mit entsprechender Satzung sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss unerwünschter Nutzungen wie z.B. Vergnügungsstätten oder noch zu definierenden Geschäften, bzw. Betrieben geschaffen werden.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FWR-Fraktion beantragte ein städtisches Steuerungskonzept für die Gastronomie in Rödermark. Es sollte den Bestand erfassen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gastronomiestandorts bündeln, abgestimmt mit dem Einzelhandelskonzept und der Wirtschaftsförderung. Die Beratung über den Antrag wurde vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/261/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen, ein Steuerungskonzept für die Gastronomie in Rödermark zu erstellen. Das Konzept sollte zum einen eine Bestandsaufnahme des IST-Zustands beinhalten sowie sich daraus ergebende Maßnahmen zur Steuerung und Weiterentwicklung des Gastronomiestandorts. Dies sollte in Abstimmung mit dem Einzelhandelskonzept und der Wirtschaftsförderung erfolgen, dahingehend sollten bereits bestehende Einzelaspekte gebündelt und in das neue Konzept integriert werden. Aspekte einer Bestandsaufnahme könnten umfassen: - Erfassung und Kartierung der räumlichen Lageverteilung - Zusammenstellung der in Rödermark ansässigen Betriebstypen (Imbiss, Fine-Diner, Trinkhalle, Biergarten, Gasthaus, Café, etc..) - Zielgruppenorientierung - Öffnungszeiten - Sitzplätze im Innen- und Außenbereich
Sachverhalt
Der Einzelhandel im Allgemeinen und in Rödermark im Speziellen kämpft seit Jahren mit abnehmenden Kundenzahlen und rückläufiger Fluktuation, viele Einkäufe werden mittlerweile über Internetplattformen abgewickelt. Dies führt zunehmend zu einer Ausdünnung des lokalen Einzelhandelsangebots. Unter anderem zu diesem Zweck besitzt Rödermark seit 2016 ein Einzelhandelskonzept, das 2022 durch ein Nahversorgungskonzept ergänzt wurde. Direkt von dieser Entwicklung betroffen ist allerdings auch die Gastronomie, welche in hohem Maße von einer belebten Innenstadt profitiert, es lässt sich hier durchaus von einem symbiotischen Effekt sprechen. Analog zu den Problemen im Einzelhandel erschweren die Preisentwicklung der letzten Jahre und die nicht immer Schritt haltende Lohnentwicklung allerdings die Rahmenbedingungen für einen Gastronomiebetrieb in Rödermark zusätzlich. Die Halbwertszeit von neuen Gastronomiebetrieben ist in Rödermark stark gesunken, die Suche nach neuen, passenden Pächtern gestaltet sich mitunter langwierig. Ein spezielles Gastronomiekonzept soll hier anknüpfen. Zwar existieren bereits Auflistungen von Gastronomieangeboten wie etwa im "City Guide 2024", ein übergeordnetes Dachkonzept "Gastronomie" für die Stadt Rödermark sollte aber darüber hinaus eine gezielte Steuerung und Planung beinhalten, wie man das Entstehen von Monokulturen verhindern kann und soll Instrumente entwickeln, mit denen die Attraktivität und Frequentierung der Innenstädte der einzelnen Stadtteile belebt werden kann. Marketingkonzepte, wie eine kartografische Erfassung des Gastronomieangebots auf der Homepage der Stadt, sollten ebenfalls Bestandteil eines Konzepts sein. Ziel sollte es sein, nach außen die Gastronomie Rödermarks nachhaltiger zu bewerben, nach innen Ideen und Vorstellungen zu entwickeln, wie sich der Gastronomiestandort Rödermark in der Zukunft präsentieren soll. Für aktuelle und potentielle Gastronomen soll ein Gastronomiekonzept vor allem der Klarheit in Genehmigung und Gestaltung (z.B. von Außenbereichen) dienen. Bei der Ausgestaltung dieses Konzepts sollten zum einen die Gastronomiebetreiber angehört und zum anderen bereits vorhandene Ideen und Konzepte gebündelt werden, um keine unnötigen Kosten zu produzieren.
- Ö 26 Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
- Ö 27 Mitteilungen und Anfragen
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Gremium behandelte die Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren für die Straßenbeleuchtung in Rödermark und beschloss die Vorlage unverändert. Für Beratung und Beschlussfassung war empfohlen worden, die Öffentlichkeit auszuschließen; über diesen Ausschluss musste gesondert abgestimmt werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/233/25-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Tiefbau
Sachverhalt
Es wird empfohlen, die Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 1 HGO für die Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Hierüber muss in der Sitzung abgestimmt werden.
Verlauf
- Sitzung fand am 11. Sep. 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich