Vergabeverfahren zur Straßenbeleuchtung Rödermark hier: Zuschlagserteilung
Eingebracht vom Magistrat · federführend Tiefbau
Sachverhalt
Es wird empfohlen, die Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 1 HGO für die Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Hierüber muss in der Sitzung abgestimmt werden.
Einfach erklärt
Die Vorlage betrifft die Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren für die Straßenbeleuchtung in Rödermark. Es wird empfohlen, die Beratung und Beschlussfassung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Darüber muss zunächst in der Sitzung abgestimmt werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag zur Zuschlagserteilung oder weitere Angaben zum vorgesehenen Auftragnehmer sind in der Vorlage nicht enthalten.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .