DS/247/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Finanzen

Jahresabschluss 2024 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark

Eingebracht vom Magistrat · federführend KBR - Finanzen/Administration

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der kommissarischen Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung.

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

Euro

Geschäftsfeld Abfall Gewinn 53.775,09 Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser Gewinn 440.600,29 Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus Verlust -655.341,20 Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof Verlust -752.700,43 Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Verlust

-202.970,18

Entnahme aus der Rücklage

Jahresverlust -1.116.636,43

Sachverhalt

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 (3) Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.

Der Jahresabschluss 2024 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 20. Juni 2025 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel.

Dem Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 08. August 2025 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilt.

Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2024 insgesamt EUR 501.426,68.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll den geprüften Jahresabschluss 2024 der Kommunalen Betriebe Rödermark feststellen und die Betriebskommission sowie die kommissarische Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 entlasten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Abschluss ohne Einschränkungen bestätigt.

Insgesamt weist der Jahresabschluss einen Verlust von 1.116.636,43 Euro aus. Die Gewinne der Geschäftsfelder Abfall von 53.775,09 Euro und Abwasser von 440.600,29 Euro sollen jeweils auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Verlust des Betriebshofs von 752.700,43 Euro soll ebenfalls vorgetragen werden. Die Verluste des Badehauses von 655.341,20 Euro und der Gebäudewirtschaft von 202.970,18 Euro sollen aus den jeweiligen Rücklagen entnommen werden.

Finanzielle Auswirkung

Es sind keine finanziellen Auswirkungen angegeben.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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