Grundsatzbeschluss Dieburger Straße 21 „Jägerhaus“
Eingebracht vom Magistrat · federführend Stadtplanung
Beschlussvorschlag
Die Punkte „3.“ Und „4.“ des Grundsatzbeschlusses „Jägerhaus“ vom 29.03.2022 werden wie folgt geändert:
Ein Neubau hat sich bezüglich seiner Kubatur (Gebäudehöhe, Dachform) an dem Nachbargebäude des Kinderhorts (Trinkbrunnenstraße 4/ 6) zu orientieren Die Ausbildung einer Fliesenfassade – unter Wiederverwendung der originalen Fliesen – ist anzustreben.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat letztmalig am 29.03.2022 bezüglich des Themas „Jägerhaus“ beraten und die Leitlinien für die künftige Entwicklung der Liegenschaft in Form eines Grundsatzbeschlusses festgelegt bzw. beschlossen.
Demzufolge soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz eingeräumt werden.
Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „Jägerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel, Erker, Fenstereinfassungen). Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Wiederverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung vorzusehen. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten. Im Falle des Neubaus des „Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern.
Die beschlossenen Leitlinien wurden der Ausschreibung der Liegenschaft im Rahmen einer „Konzeptvergabe“ zugrunde gelegt. Diese konnte allerdings nicht zu einem positiven Abschluss gebracht werden. Offenbar schränkten die Vorgaben „3.“ und „4.“ den Spielraum potenzieller Investoren zu stark ein.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll zwei Vorgaben für die künftige Entwicklung des „Jägerhauses“ in der Dieburger Straße 21 ändern. Bei einem Neubau sollen sich Gebäudehöhe und Dachform künftig am benachbarten Kinderhort in der Trinkbrunnenstraße 4/6 orientieren. Eine Fliesenfassade und die Wiederverwendung der Originalfliesen sollen nur noch angestrebt werden.
Damit werden die bisherigen Vorgaben gelockert. Diese verlangten, dass ein Neubau charakteristische Elemente des bisherigen Eckgebäudes aufnimmt und eine Fliesenfassade erhält. Nach Darstellung der Vorlage schränkten diese Anforderungen mögliche Investoren zu stark ein. Eine Konzeptvergabe für die Liegenschaft konnte deshalb nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Die übrigen Leitlinien des Grundsatzbeschlusses vom 29.03.2022 werden mit dieser Vorlage nicht geändert.
Finanzielle Auswirkung
Es werden keine finanziellen Auswirkungen angegeben.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .