DS/269/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Ordnung & Sicherheit

Anschaffung einer stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsanlage

Eingebracht vom Magistrat · federführend Verkehr

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadt Rödermark erwirbt eine stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Firma Vitronic, Wiesbaden. Abhängig von der Entscheidung der HÖMS (erneute Anfrage wurde gestellt) werden zwei UNI-Säulen zur Überwachung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen angeschafft.

Sollte die HÖMS der Standortveränderung nicht zustimmen, wird ersatzweise eine BI-Säule zur reinen Geschwindigkeitsüberwachung angeschafft.

Kostenübersicht (laut Preisinformation der Firma Vitronic)

Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für 148 930,88 € Brutto

Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (ohne Rotlichtvergehen) 84 337,68 € Brutto

Die genannten Preise sind Listenpreise des Herstellers. Ein verbindliches Angebot liegt aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit nicht vor.

Sachverhalt

Nach Genehmigung der HÖMS wurden vier Hersteller hinsichtlich der technischen Möglichkeiten zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung angefragt:

- ESO 8.0 (Lichtschrankenmessung): Keine Rotlichtüberwachung möglich. - Jenoptik Traffistar S 350 (Laserbasiert): steht massiv in der Kritik. Zahlreiche Kommunen haben die Rotlichtüberwachung beendet, sodass nur noch Geschwindigkeitsmessungen angeboten werden. - VDS M5 (Kontaktmessung in der Fahrbahn): Erfordert den Einbau von Schleifen in die Fahrbahn. Dadurch entstehen jährliche Mehrkosten von ca. 12.000 € (Eichung, Wartung, Straßenarbeiten). Auch müsste die Umrüstung auf Digital erfolgen. - Vitronic FM 1 (Laserbasiert): Keine baulichen Fahrbahneingriffe notwendig.

Die reine Geschwindigkeitsüberwachung kann zwar von allen Anbietern gewährleistet werden, jedoch verursachen kontaktbasierte Systeme wie VDS erhebliche Folgekosten. Für die übrigen Systeme (ESO, Jenoptik, VDS) wäre außerdem die Einführung neuer Auswertsoftware erforderlich, was zusätzliche Folgekosten nach sich ziehen würde.

Weiter ist die Verwaltung bereits mit dem System Vitronic befasst und hat durchweg sehr gute Erfahrungswerte. Software liegt vor und ein Messgerät könnte kompatibel verbaut werden sodass eine Überwachung in zwei Richtungen, bei Anschaffung eines weiteren Messgerätes, gleichzeitig möglich ist. Dadurch würden kontinuierliche Überwachungen (24 Stunden / 7 Tage die Woche) stattfinden. Gerade Rotlicht ist eine einbringende Überwachungsmaßnahme. Des Weiteren sind die Folgekosten (Eichung/Wartung) mit ca. 2500,00 € jährlich überschaubar

Finanzielle Auswirkung

Ja

Aktuell stehen im Haushalt 2025 bei der Investition 3-2-05K „Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung“ Mittel in Höhe von 151.000 Euro (Haushaltsreste) zur Verfügung. / Kl 01.09.2025

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll über den Kauf einer stationären Überwachungsanlage der Firma Vitronic entscheiden. Wenn die HÖMS einer beantragten Standortänderung zustimmt, sollen zwei Säulen zur Kontrolle von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen angeschafft werden. Lehnt die HÖMS dies ab, soll stattdessen eine Säule ausschließlich zur Geschwindigkeitsüberwachung gekauft werden.

Die Verwaltung empfiehlt Vitronic, weil dafür keine Eingriffe in die Fahrbahn nötig sind, die notwendige Software bereits vorhanden ist und die Stadt mit dem System gute Erfahrungen gemacht hat. Die Anlage könnte dauerhaft in zwei Richtungen überwachen, wenn ein weiteres Messgerät angeschafft wird. Die jährlichen Kosten für Eichung und Wartung werden mit etwa 2.500 Euro angegeben.

Die kombinierte Anlage kostet laut Listenpreis 148.930,88 Euro brutto. Die Alternative ohne Rotlichtüberwachung kostet 84.337,68 Euro brutto. Ein verbindliches Angebot liegt noch nicht vor.

Finanzielle Auswirkung

Im Haushalt 2025 stehen für die Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung 151.000 Euro aus Haushaltsresten zur Verfügung.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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