Ortskern Urberach B-Plan mit Satzung
Eingebracht von Peter Schröder
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt eine Satzung zu erstellen, mit der im Ortskern von Urberach bestimmte Nutzungen ausgeschlossen werden können. Diese Satzung soll der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Sachverhalt
Am 17.06.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und eine Satzung für den Ortskern Ober-Roden beschlossen, damit in Zukunft unerwünschte Nutzung ausgeschlossen werden kann. Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich auch im Ortskern von Urberach ab, besonders in der Konrad-Adenauer Straße. Bevor möglicherweise weitere negative Entwicklungen entstehen können, sollte jetzt vorbeugend gehandelt werden. Das Gebiet sollte u. a. die folgenden Straßen umfassen: Konrad-Adenauer Straße, Traminer Straße, Bahnhofstraße und Darmstädter Straße. Durch die Aufstellung bzw, Veränderung eines Bebauungsplans mit entsprechender Satzung sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss unerwünschter Nutzungen wie z.B. Vergnügungsstätten oder noch zu definierenden Geschäften, bzw. Betrieben geschaffen werden.
Einfach erklärt
Der Magistrat soll eine Satzung für den Ortskern von Urberach ausarbeiten und sie der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Entscheidung vorlegen. Mit der Satzung sollen bestimmte Nutzungen, zum Beispiel Vergnügungsstätten sowie noch festzulegende Geschäfte oder Betriebe, künftig ausgeschlossen werden können. Als mögliches Gebiet nennt der Antrag unter anderem die Konrad-Adenauer-Straße, die Traminer Straße, die Bahnhofstraße und die Darmstädter Straße. Die Antragsteller wollen damit nach eigener Darstellung möglichen unerwünschten Entwicklungen vorbeugen. Die Satzung selbst ist noch nicht beschlossen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .