Neufassung: Pauschale Einsparung (5%) im laufenden Haushaltsvollzug
Eingebracht vom Magistrat
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbar anhaltende) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der drohenden finanziellen (Mehr-)Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) dringend ersucht und aufgefordert, im unterjährigen Vollzug des laufenden Haushalts 2025 im gesamten Haushalt 5% an Kosten pauschal einzusparen. Sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Stadt sind hiervon ausgenommen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Die aktuelle und absehbare finanzielle (Schief-)Lage[1][2] der Stadt Rödermark ist mit „katastrophal“ wohlwollend umschrieben. Die Stadt ist am (finanziellen) Limit[3]. Aktuelle Hilferufe[4] und Aufrufe der Bürgermeister/-innen sind natürlich begrüßenswert, aber kommen doch im Ergebnis viel zu spät.
Trotz aller völlig berechtigten und richtigen Hinweise auf externe Belastungen (gesetzliche Aufgaben und Verpflichtungen sowie Standards und so weiter) der Stadt muss trotzdem zuerst die Stadt selbst alle denkbaren Sparpotentiale heben, bevor (wieder) die Bürger-/innen zur Kasse gebeten werden (müssen). [1] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [2] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025 [3] „Städte am Limit – CDU Rödermark schlägt Alarm [...]“ – Neues Heimtatblatt Rödermark vom 11.04.2025 [4] „Es ist fünf nach zwölf: Wer bestellt, muss bezahlen“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 11.04.2025
Einfach erklärt
Der Antrag fordert den Magistrat auf, im laufenden Haushalt 2025 pauschal 5 % der Kosten einzusparen. Die Kürzung soll den gesamten Haushalt betreffen; gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen der Stadt sollen davon ausgenommen sein.
Die Antragsteller begründen dies mit der aus ihrer Sicht sehr schwierigen finanziellen Lage Rödermarks und möglichen zusätzlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere durch eine Grundsteuererhöhung. Nach ihrer Auffassung soll die Stadt zunächst alle möglichen Einsparungen ausschöpfen, bevor Bürgerinnen und Bürger stärker finanziell belastet werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .