Zuschüsse für die Musikschule Rödermark e.V. hier: Aufhebung der Haushaltssperre
Eingebracht vom Magistrat · federführend Kultur, Sport und Vereine
Beschlussvorschlag
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt Haushaltsmittel in Höhe von 51.000,- € für die Musikschule Rödermark e.V. frei.
Sachverhalt
Die am 5.3.2024 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 legt unter IV. Sperrvermerke folgendes fest: „Die Freigabe des Zuschusses für den Musikschule Rödermark e. V. (Kto. 712803), sofern und soweit der Betrag von 69.000 Euro überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.“
Mit Schreiben vom 25.8. 2025 legte die Musikschule Rödermark e.V. die Betriebseinnahmen und -ausgaben für die Jahre 2025 und 2026 dar (vgl. Anlage). Die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“, das die Festanstellung der Lehrkräfte an Musikschulen vorgibt, werden sichtbar.
Finanzielle Auswirkung
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei Konto 712803 bereit./He, 27.08.25
Einfach erklärt
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss soll zusätzlich gesperrte Haushaltsmittel von 51.000 Euro für die Musikschule Rödermark e.V. freigeben. Für Zuschüsse über 69.000 Euro gilt eine Haushaltssperre, über deren Aufhebung der Ausschuss entscheiden muss. Die Musikschule hat dazu ihre geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2025 und 2026 vorgelegt. Daraus werden laut Vorlage die finanziellen Auswirkungen der vorgeschriebenen Festanstellung von Lehrkräften sichtbar.
Finanzielle Auswirkung
Die benötigten 51.000 Euro stehen im Haushalt auf dem dafür vorgesehenen Konto bereit.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .