Bauvorhaben zur Sanierung der Rodaustraße in Rödermark/Urberach – Fortführung der Planung –
Eingebracht von FDP
Antrag im Wortlaut
Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen, rein markierten, separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße ausschließlich im Abschnitt zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund sowie die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Ober-Rodener Straße in Richtung Mühlengrund beschränkt.
Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis eine sichtbare Notwenigkeit gegeben ist und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt werden.
Von einer Weiterführung eines durchgehenden, beidseitigen Radfahrstreifens ab Mühlengrund bis zur Konrad-Adenauer-Straße wird abgesehen.
Sachverhalt
Aufgrund des riesigen, zum Großteil strukturellen Defizits der Stadt Rödermark und der zurzeit nicht vorhandenen Perspektive einer grundlegenden Änderung der Finanzsituation sollten bis auf Weiteres nur noch wirklich notwendige Maßnahmen durchgeführt werden, die den Bürger/-innen auch zu vermitteln sind. Eine grundhafte Erneuerung der Rodaustraße zwischen Mühlengrund und Konrad-Adenauer-Straße ist nicht zu vermitteln - die heutige Straße ist in einem besseren Zustand als die meisten Landesstraßen in Rödermark.
Für die Bürger/-innen und insbesondere die Anwohner/-innen des Seewaldgebietes sind die geduldeten Parkmöglichkeiten, auch wenn es formal keine offiziellen Parkplätze sind, weit wichtiger als ein Radweg, den niemand benutzt. Niemand fährt mit dem Rad durch die Unterführung - für einen Radweg zwischen Konrad-Adenauer-Str. und Mühlengrund gibt es keine zwingende Notwendigkeit. An der Rodaustraße parken heute (speziell in den Abendstunden) bis zu 40 Pkw. Ein möglicher Umbau des Parkplatzes Mühlengrund kann die benötigte zusätzliche Kapazität von mindestens 30 Parkplätzen keinesfalls realistisch bereitstellen.
Wird von dem Plan, einen durchgängigen beidseitigen Radweg zu markieren, Abstand genommen, entfällt auch die Notwendigkeit, den Parkplatz Mühlengrund umzugestalten. Somit bleibet faktisch nur die notwendige und dem/den Steuerzahler/-innen auch vermittelbare Straßensanierung von der Aldi-Einfahrt bis zur Ampel sowie die Anlegung eines beidseitigen, rein markierten, Radstreifens zwischen Mühlengrund und Kinokreuzung.
Weiterhin sollte durch Abbiegepfeile und entsprechende Hinweise eine weitaus sicherere Wegeführung für Radfahrer durch den Mühlengrund und die Schillerstraße zu Zielen wie das Neubaugebiet Rennwiesen, die Bulau oder Offenthal gekennzeichnet werden. Zu prüfen wäre, ob am Mühlengrund zu diesem Zweck Radfahr-Angebotsstreifen markiert werden können.
Einfach erklärt
Der Antrag schlägt vor, die geplante grundlegende Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße deutlich zu begrenzen. Vorgesehen wären nur ein beidseitiger, markierter und separierter Radfahrstreifen zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund sowie die grundlegende Erneuerung eines etwa 100 Meter langen Straßenabschnitts ab der Ampel an der Ober-Rodener Straße in Richtung Mühlengrund.
Die Erneuerung der übrigen Rodaustraße soll verschoben werden, bis ein sichtbarer Bedarf besteht und die nötigen Haushaltsmittel verfügbar sind. Bis dahin sollen dort nur haftungsrechtlich notwendige Reparaturen auf kleinen Flächen erfolgen. Auf einen durchgehenden beidseitigen Radfahrstreifen vom Mühlengrund bis zur Konrad-Adenauer-Straße soll verzichtet werden.
Die Antragsteller begründen dies mit der angespannten Finanzlage der Stadt, dem aus ihrer Sicht derzeit ausreichenden Straßenzustand und dem Bedarf an den vorhandenen Parkmöglichkeiten.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .