Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Sondersitzung
- Dienstag, 30. September 2025, 18:00 Uhr· tatsächlich 18:00–21:35 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Im Mittelpunkt der Sitzung standen größere Investitionen vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage. Der Ausschuss beriet erstmals das Investitionsprogramm für 2026 und die Frage, welche Vorhaben nicht in den Haushaltsplan aufgenommen werden sollen. Eine Beschlussempfehlung gab es nicht; die weitere Beratung wurde vertagt. Auch über die Zukunft der Rodaustraße wurde noch nicht entschieden. Zur Debatte standen entweder eine Verschiebung der rund 7,2 Millionen Euro teuren grundhaften Sanierung oder eine auf rund 866.000 Euro begrenzte Lösung mit Radfahrstreifen, Parkplatzarbeiten und der Erneuerung eines kurzen Straßenabschnitts. Auch dieser Punkt wurde ohne Empfehlung vertagt. Die Kosten der Gutachter sollen im nächsten Fachausschuss offengelegt werden. Ebenfalls vertagt wurde ein Antrag für mehr Kostenkontrolle bei Projekten des Städtebauförderprogramms. Gefordert werden regelmäßige Sachstandsberichte sowie Zeit- und Kostenpläne, unter anderem mit Blick auf den Park an der Rilkestraße.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 6 Punkte
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Beratungsverlauf
Die stellv. Vorsitzende, Frau Daum, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung ergeben sich keine Einwände. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am 11.09.25 wurden keine Einwände vorgetragen. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt. Herr M. Gensert stellt den Antrag, dass alle Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Fragerecht besitzen sollen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die geplanten Investitionen für 2026 wurden angesichts der angespannten Haushaltslage erstmals beraten. Dabei ging es darum, welche Vorhaben nicht in den Haushaltsplan aufgenommen werden sollen; zusätzlich wurden Investitionen der Kommunalen Betriebe und der städtischen Fachbereiche vorgestellt. Nach intensiver Beratung gab das Gremium keine Beschlussempfehlung ab und vertagte den Tagesordnungspunkt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Es wird um Beratung gebeten, welche der dargestellten Investitionen nicht in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen werden sollen.
Sachverhalt
Aufgrund der angespannten Haushaltslage erscheint es sinnvoll, die für den Haushalt 2026 angemeldeten Investitionen im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung zu beraten und zu priorisieren. Im ersten Schritt wird die Tabelle aller Investitionen (ohne KBR) zur ersten Übersicht vorgelegt.
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Herr Bürgermeister Rotter erläutert einführend die Vorgehensweise zur Beratung des Investitionsprogramms. Es wird eine Liste über die geplanten Investitionen der Kommunalen Betriebe ausgeteilt. Herr Breustedt erläutert im Anschluss mittels Präsentation das derzeitige Investitionsvolumen, die geplanten Investitionen der KBR anhand der ausgeteilten Listen sowie die geplanten wesentlichen Investitionen der städtischen Fachbereiche. Fragen hierzu werden abschließend beantwortet. Auf Nachfrage von Herrn Schefter sollen die Gutachterkosten für die Sanierung des Badehauses in der nächsten Sitzung der Betriebskommission dargelegt werden. Es wird um Beratung gebeten, welche der dargestellten Investitionen nicht in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen werden sollen. Nach intensiver Beratung über die Investitionen erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beraten wurde, ob die grundhafte Sanierung der Rodaustraße für rund 7,2 Millionen Euro auf unbestimmte Zeit verschoben oder zunächst nur Radfahrstreifen, der Parkplatz am Mühlengrund und ein etwa 100 Meter langer Straßenabschnitt für rund 866.000 Euro umgesetzt werden sollen. Die Tagesordnungspunkte 3 und 3.1 wurden gemeinsam behandelt; eine Beschlussempfehlung wurde nicht abgegeben und die Entscheidung wurde vertagt.
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Beschlussvorschlag
federführend Tiefbau
Alternative 1: Die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf unbestimmte Zeit verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel in Höhe von ca. 7,2 Mio. € zur Verfügung gestellt können. Bis dahin sollen haftungsrechtlich notwendige Reparatur-arbeiten des Straßenoberbaus in Kleinflächen durchgeführt werden. Alternative 2: Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße, die Umbauarbeiten auf dem Parkplatz am Mühlengrund und die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße beschränkt. Hierfür fallen Kosten von insgesamt etwa 866.000,- € an. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt warden.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.07.2023 beschlossen, dass „zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur im Zuge der geplanten Deckschichtsanierung der Rodaustraße geschützte Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen durchgängig sowie auf der gesamten Länge der Rodaustraße zu realisieren sind …“. Dem lag die Untersuchung der Straßenzustände zugrunde, welche von der GSA Gesellschaft für Straßenanalyse 2019/2020 durchgeführt wurden. Für die Rodaustraße wurden dabei Schäden an der Fahrbahnoberfläche festgestellt. Es war deshalb vorgesehen, eine Deckschichtsanierung durchzuführen, um die „Lebensdauer“ der Straße bzw. der Verkehrsfläche deutlich zu verlängern. In diesem Zusammenhang wurden auch Möglichkeiten der Straßenraum- bzw. Straßenquerschnittsumgestaltung – mit dem Ziel einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einhergehend der Lärmemissionen – untersucht. Die Projektkosten wurden hierfür auf etwa 1,0 Mio. € geschätzt und im Haushalt eingeplant. Aufgrund der im Bereich östlich der Unterführung bekannten Konflikte zwischen Radverkehr und ruhendem Verkehr und den bei der Herstellung von Radfahrstreifen wegfallenden Parkplätzen auf der Rodaustraße wurde eine Parkraum-Untersuchung durchgeführt. Hier wurde festgestellt, dass die Umgestaltung und Erneuerung des Parkplatzes am Mühlengrund mit mehr Parkplätzen für eine Herstellung der Radfahrstreifen grundlegend notwendig ist. Für die weiteren Planungen wurde dann eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme, die Baugrunderkundung und Gründungsberatung sowie die abfalltechnische Bodenuntersuchung durchgeführt Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Gringel GmbH aus Marburg erstellte daraufhin die Vorplanung zur Sanierung und Umgestaltung der Rodaustraße einschließlich Parkplatz am Mühlengrund in Urberach. Die angefallenen Kosten für Planungen und Gutachten belaufen sich bis dahin auf 84.000 €. Als wesentliche Erkenntnis aus den Planungen des Ingenieurbüros Gringel wird festgestellt, dass das Fräsen der Decke nicht ausreicht. Aufgrund des mangelhaften Straßenunter- und -oberbaus bzw. aufgrund der mit dem vorhandenen Straßenoberbau nicht erreichbaren Tragfähigkeit wird es vielmehr für erforderlich erachtet, die Rodaustraße grundhaft bis auf eine Tiefe von 60 cm zu erneuern. Je nach den im Zuge der Arbeiten durchzuführenden Tragfähigkeitsnachweisen ist auch noch ein zusätzlicher Bodenaustausch von weiteren 30 cm notwendig. Die Kostenschätzung der grundhaften Erneuerung der Rodaustraße mit den geplanten Radstreifenmarkierungen einschließlich Parkplatz am Mühlengrund führt zu Gesamtprojektkosten einschließlich Baunebenkosten in Höhe von ca. 7,2 Mio. € (brutto). Im Doppelhaushalt 2024/25 stehen insgesamt noch etwa 880.000,- € zur Verfügung. Nach Vorlage der Kostenschätzung wurden in einer Besprechung mit dem Ingenieurbüro Gringel GmbH verschiedene Einsparungsmöglichkeiten diskutiert, die anschließend vertiefend untersucht wurden. Die Ergebnisse sind in einer Stellungnahme zu Einsparpotenzialen und Risiken für die Straßenbaumaßnahme vom Ingenieurbüro Gringel GmbH zusammengefasst. Um die Gewährleistung und Verkehrssicherheit zu garantieren, wird eine grundhafte Erneuerung in Abschnitten empfohlen. Eine sinnvolle Nutzung des Radfahrstreifens wäre dann jedoch erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme möglich. Als reduzierter Vorschlag für die Fortführung des Projektes kann noch folgende Möglichkeit in Betracht gezogen werden: Ausgehend von der Annahme, dass sich die Haushaltssituation mittelfristig voraussichtlich nicht ändern dürfte, würde die Gesamtmaßnahme für die nächsten 10-15 Jahre zurückgestellt. Dies würde bedeuten, dass auf der Verkehrsfläche nur das aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend erforderliche gemacht werden würde. Die Markierungen und Separierungen für die Radfahrstreifen würden auf der vorhandenen schadhaften Oberfläche zusammen mit den Umbaumaßnahmen auf dem Parkplatz am Mühlengrund aufgrund der durch die Radfahrstreifen entfallenen Parkplätze in der Rodaustraße durchgeführt. Des Weiteren wäre eine grundhafte Straßenerneuerung von mindestens etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße für die Herstellung von verkehrssicheren Radfahrstreifen notwendig. Für die Radfahrstreifen ist mit Kosten in Höhe von etwa 283.000,- € abzüglich einer Förderung von 192.000,- € zu rechnen. Somit verbleibenden bei der Stadt Kosten in Höhe von etwa 91.000,- €. Für den Parkplatz am Mühlengrund werden Kosten von etwa 450.000,- € und für die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m 325.000,- € geschätzt. Damit könnte die Einrichtung der Radfahrstreifen als Erprobung der Verkehrsraumaufteilung nach der grundhaften Erneuerung dienen und die verbleibenden Haushaltsmittel aus 2025 würden nicht überschritten werden. gez. Rotter Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell stehen im Haushaltsjahr 2025 bei der Investition Rodaustraße noch Mittel in Höhe von 883.699 € (Ansatz 2025: 460.000 € und Haushaltsreste: 423.699 €) zur Finanzierung der Maßnahme bereit. Der Zuwendungsbescheid „Radfahrstreifen Rodaustraße“ liegt vor. Die bewilligte Zuwendung beträgt 191.600 €. /Kl 11.08.2025
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Die Tagesordnungspunkte 3 und 3.1 werden zusammen aufgerufen. Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag will die geplante Sanierung der Rodaustraße deutlich einschränken: Vorgesehen wären nur ein markierter Radfahrstreifen zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund, die Erneuerung eines rund 100 Meter langen Straßenabschnitts sowie notwendige kleinere Reparaturen. Auf Anregung wurde beraten, auf den weiteren durchgehenden Radfahrstreifen Richtung Konrad-Adenauer-Straße nur „zur Zeit“ zu verzichten; außerdem sollen die Gutachterkosten im nächsten Fachausschuss offengelegt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, eine Beschlussempfehlung gab es nicht.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen, rein markierten, separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße ausschließlich im Abschnitt zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund sowie die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Ober-Rodener Straße in Richtung Mühlengrund beschränkt. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis eine sichtbare Notwenigkeit gegeben ist und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt werden. Von einer Weiterführung eines durchgehenden, beidseitigen Radfahrstreifens ab Mühlengrund bis zur Konrad-Adenauer-Straße wird abgesehen.
Sachverhalt
Aufgrund des riesigen, zum Großteil strukturellen Defizits der Stadt Rödermark und der zurzeit nicht vorhandenen Perspektive einer grundlegenden Änderung der Finanzsituation sollten bis auf Weiteres nur noch wirklich notwendige Maßnahmen durchgeführt werden, die den Bürger/-innen auch zu vermitteln sind. Eine grundhafte Erneuerung der Rodaustraße zwischen Mühlengrund und Konrad-Adenauer-Straße ist nicht zu vermitteln - die heutige Straße ist in einem besseren Zustand als die meisten Landesstraßen in Rödermark. Für die Bürger/-innen und insbesondere die Anwohner/-innen des Seewaldgebietes sind die geduldeten Parkmöglichkeiten, auch wenn es formal keine offiziellen Parkplätze sind, weit wichtiger als ein Radweg, den niemand benutzt. Niemand fährt mit dem Rad durch die Unterführung - für einen Radweg zwischen Konrad-Adenauer-Str. und Mühlengrund gibt es keine zwingende Notwendigkeit. An der Rodaustraße parken heute (speziell in den Abendstunden) bis zu 40 Pkw. Ein möglicher Umbau des Parkplatzes Mühlengrund kann die benötigte zusätzliche Kapazität von mindestens 30 Parkplätzen keinesfalls realistisch bereitstellen. Wird von dem Plan, einen durchgängigen beidseitigen Radweg zu markieren, Abstand genommen, entfällt auch die Notwendigkeit, den Parkplatz Mühlengrund umzugestalten. Somit bleibet faktisch nur die notwendige und dem/den Steuerzahler/-innen auch vermittelbare Straßensanierung von der Aldi-Einfahrt bis zur Ampel sowie die Anlegung eines beidseitigen, rein markierten, Radstreifens zwischen Mühlengrund und Kinokreuzung. Weiterhin sollte durch Abbiegepfeile und entsprechende Hinweise eine weitaus sicherere Wegeführung für Radfahrer durch den Mühlengrund und die Schillerstraße zu Zielen wie das Neubaugebiet Rennwiesen, die Bulau oder Offenthal gekennzeichnet werden. Zu prüfen wäre, ob am Mühlengrund zu diesem Zweck Radfahr-Angebotsstreifen markiert werden können.
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Tagesordnungspunkt 3.1: Auf Anregung von Frau Rüger soll der letzten Satz der Begründung in „zur Zeit abgesehen“ geändert werden. Die Kosten für das Gutachten zur Sanierung der Rodaustraße sollen auf Bitte von Frau Rüger hin im nächsten Fachausschuss dargelegt werden. Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, für alle laufenden Projekte des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ in bestimmten Planungsphasen umfassende Sachstandsberichte sowie Zeit- und Kostenpläne vorzulegen. Anlass waren unter anderem die Planungen für den Park an der Rilkestraße und die angespannte Finanzlage der Stadt. Der Antrag wurde in dieser Sitzung vertagt; eine Beschlussempfehlung erfolgte nicht.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbare) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, für sämtliche laufende, in den Leistungsphasen 2, 3 oder 4 befindlichen Projekte des Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ unverzüglich den politischen Gremien einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen dezidierten Zeit- und validen Kostenplan vorzulegen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug Rathausplatz zur Grünen Mitte" beschlossen worden. „Ziel der Maßnahme ist es, ein grün-blaues Band vom Rathausplatz zur Grünen Mitte-zu gestalten und damit sowohl die ökologischen Funktionen der Freiflächen aufzuwerten als auch die Naherholungsqualitäten und das Wohnumfeld zu verbessern." Die konkreten Planungen wurden seit der Verabschiedung des ISEK im Mai 2019 nicht mehr in den öffentlichen städtischen Gremien vorgestellt, beraten oder besprochen. Die Planungen[1] zu diesem Areal sind in vollem Gange[2]. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden die Pläne am 23. April in der Kulturhalle -der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Es gab dabei auch viele kritische Rückmeldungen. In den sozialen Medien wird teilweise die Sinnhaftigkeit der gesamten Maßnahme angezweifelt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und absehbaren finanziellen Situation[4][5] der Stadt Rödermark. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Dies kann nicht im Sinne der Stadt sowie der Rödermärker Steuerzahler/-innen sein. Es zeigt sich dabei aber zugleich, dass fehlende und ausführliche politische Beratungen und verbindliche Beschlussfassungen mit der Zeit zu ausufernden Projekten ohne wirkliches politisches Controlling führen, die sich verselbstständigen – speziell, wenn Fördermittel im Spiel sind. [1] „Große Pläne für kleinen Grünzug in Ober-Roden“ – Offenbach Post vom 12.05.2025 [2] „Grün, Blau, Rot: Buntes Mosaik in Planung“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 06.05.2025 [3] „Bürger sind zum Mitreden eingeladen“ – Offenbach Post vom 07.04.2025 [4] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [5] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025
Ganze Vorlage DS/185/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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Beratungsverlauf
Es erfolgt keine Beschlussempfehlung. Die Koalition AL und CDU legt fristgerecht einen Antrag vor, welcher mit heutigem Tag in den Geschäftsgang eingegeben wird. Die Fraktionen kündigen an, den Antrag ggfs. als interfraktionellen Antrag weiterzuführen.
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Beratungsverlauf
a. Anfragen: 1. Spielapparatesteuer Herr Kruger fragt nach dem aktuellen Stand zur Spielapparatesteuer. Da es sich hierbei um steuerrechtlich sensible Daten handelt, sollen die Fraktionsvorsitzenden im Anschluss an die Ausschussberatung unter Ausschluss der Öffentlichkeit informiert werden. b. Mitteilungen: 1. Herr Bürgermeister Rotter teilt mit, dass Gespräche bezüglich der Rückgabe eines Grundstückes im Bereich der Kapellenstraße stattgefunden haben und möglicherweise hierdurch die Ansiedlung des Rewe-Marktes möglich wird. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist für die November-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung angekündigt.
Anwesenheit
Aus der Niederschrift: 25 von 32 verzeichneten Personen anwesend — inklusive Magistrat, Schriftführung und Verwaltung.
- CDU 7 von 10
- AL/Die Grünen 7 von 9
- FDP 3 von 3
- SPD 3 von 3
- FWR 2 von 3
- Ohne Fraktion 3 von 4
Verlauf
- Sitzung fand am 30. Sep. 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
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Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 28.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich · PDF, 126 KB