Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
36. Sitzung
- Donnerstag, 23. Oktober 2025, 19:30 Uhr· tatsächlich 19:30–21:32 Uhr
- Mehrzweckraum der Halle Urberach, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich
Worum es geht
Im Mittelpunkt standen die angespannte Finanzlage und mehrere größere Vorhaben. Der Ausschuss empfahl einstimmig, den geprüften Jahresabschluss 2024 mit einem Gesamtverlust von rund 4,86 Millionen Euro festzustellen und den Magistrat zu entlasten. Zugleich nahm er die Prognose für 2025 zur Kenntnis, die ein Defizit von rund 5,33 Millionen Euro erwartet. Forderungen nach regelmäßigem Haushaltscontrolling und Maßnahmen gegen eine höhere Kreisumlage blieben ohne Beschlussempfehlung. Bei der Rodaustraße empfahl die Mehrheit, die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung auf unbestimmte Zeit einzustellen. Auch eine reduzierte Variante soll vorerst nicht umgesetzt werden; die Stadtverordnetenversammlung entscheidet abschließend. Zudem sprach sich der Ausschuss dafür aus, die Kommunalen Betriebe in die Stadtverwaltung einzugliedern und ein Bebauungsplanverfahren für einen neuen REWE-Markt an der Kapellenstraße einzuleiten. Für die Musikschule sollen 2026 zunächst Mittel auf Vorjahresniveau vorgesehen werden. Ein Teil soll bis zur Vorlage eines Sanierungskonzepts gesperrt bleiben. Anträge zur Spielapparatesteuer, zur Kostenkontrolle bei Städtebauprojekten sowie zu Gutachten und städtischen Räumen wurden vertagt.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 17 Punkte
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Beratungsverlauf
Der Vorsitzende, Herr Grünberg, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung ergeben sich keine Einwände. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am 30.09.25 wurden keine Einwände vorgetragen. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordneten nahmen den vertraulichen Schlussbericht zur vergleichenden Prüfung der IT-Sicherheit sowie die Stellungnahme des Magistrats zu den Empfehlungen zur Kenntnis. Die Stellungnahme informiert darüber, ob und wie der Magistrat die Empfehlungen umsetzt, bevor sie an den Hessischen Rechnungshof weitergeleitet wird.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
1. Der nicht-öffentliche Schlussbericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs / Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften wird zur Kenntnis genommen. 2. Die nicht-öffentliche Stellungnahme des Magistrats zu den Empfehlungen der Überörtlichen Prüfung im Schlussbericht wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Seit Dezember 2023 erfolgte die 249. Vergleichende Prüfung „IT-Sicherheit III“ nach dem Ge-setz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Gegenstand der Prüfung war die IT-Sicherheit bei der Stadt Rödermark bzw. bei den sechzehn geprüften Kommunen. Der Schlussbericht wurde bereits im Mai den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Mit dieser Vorlage erhalten nun alle Stadtverordneten den Bericht vertraulich und in digitaler Form zur Kenntnis vorgelegt. Ferner beinhaltet der Bericht Empfehlungen aufgrund der Prüfungsfeststellungen. Der Magistrat hat entsprechend Stellung genommen und berichtet auch gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, ob und wie er die Empfehlungen umsetzt. Diese Stellungnahme erhalten die Stadtverordneten also ebenfalls vorab mit dieser Drucksache zur Kenntnis, bevor die Stellungnahme dem Rechnungshof zugeleitet wird. Die Prüfung befasste sich insbesondere mit sensiblen Inhalten betreffend die IT-Sicherheit. Sofern die Stadtverordnetenversammlung eine Beratung wünscht, sollte jedes städtische Gremium prüfen, ob aus Gründen der IT-Sicherheit und Vertraulichkeit die Öffentlichkeit von der Beratung ausgeschlossen werden sollte, vgl. § 52 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Die Beratungsunterlagen sind vertraulich. Die Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs werden von diesem selbst - zusammengefasst - veröffentlicht. gez. Rotter Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
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Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat den geprüften Jahresabschluss 2024 beraten und der Stadtverordnetenversammlung einstimmig empfohlen, ihn festzustellen und den Magistrat zu entlasten. Der Abschluss weist einen Gesamtverlust von rund 4,86 Millionen Euro aus und wurde von der Revision des Kreises Offenbach uneingeschränkt bestätigt. Die Vorlage wurde ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorschlag
federführend Finanzbuchhaltung
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 26. August 2025 versehenen Jahresabschluss 2024 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Sachverhalt
Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt. Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Der Jahresabschluss 2024 wurde seitens der Revision des Kreises Offenbach in der Zeit vom 07.06.25 bis 25.06.25 geprüft und am 26.08.2025 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Jahresergebnis 2024 der Stadt Rödermark weist im ordentlichen Ergebnis einen Verlust in Höhe von 4.501.435,93 € (Plan Verlust 5.523.954,20 €) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Verlust in Höhe von 360.637,80 € (Plan Gewinn 49.145,91 €). Der Gesamtverlust beträgt 4.862.073,73 € (Plan Verlust 5.474.808,29 €). Die Ergebnisverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung beträgt 612.734,56 €. Gemäß § 25 i.V.m. § 46 (3) GemHVO sind die ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisse aus 2024 direkt mit den Rücklagen Ziffer 1.2 verrechnet worden. Die Rücklagen reduzieren sich auf 2.073.397,84 €. Die hohen Gewerbesteuerausfälle gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 1,9 Mio. Euro konnten durch nicht verausgabte Sach- und Dienstleistungen sowie nicht verausgabte Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse (unter anderem ersparte Gewerbesteuer- und Heimatumlage in Höhe von 346.000 €) kompensiert werden.
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss beriet die Satzung, mit der der Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ aufgelöst und in die Stadtverwaltung eingegliedert werden soll. Dadurch sollen Doppelstrukturen und Kosten unter anderem bei Buchhaltung, Jahresabschlüssen und Gremienarbeit entfallen. Der Ausschuss stimmte der Vorlage unverändert zu und empfahl der Stadtverordnetenversammlung, die Satzung zu beschließen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte „Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark und zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark“.
Sachverhalt
Nach dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS 173 / 25) und entsprechender Prüfung ist nach Einschätzung des Beteiligungsmanagements eine Eingliederung des Eigenbetriebs wünschenswert und zu begrüßen, da es angesichts der Verschlechterung der Finanzsituation der Stadt von zentraler Bedeutung ist, zusätzliche Belastungen für die Stadt Rödermark und deren Bürgerinnen und Bürger abzuwenden. Um die gesetzliche Verpflichtung zu einer ausgeglichenen Haushaltswirtschaft, die eine stetige Aufgabenerfüllung ermöglicht, in Zukunft wieder erfüllen zu können, muss die finanzielle Stabilität der Stadt erhöht und die wirtschaftliche Effizienz gesteigert werden. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine negativen Veränderungen aus der Eingliederung, wohl aber Verbesserungen durch z. B. weiter voranschreitende Digitalisierung (möglicherweise digitale An-, Ab- und Ummeldung von Abfallgefäßen etc.). Die Hessische Landesregierung hat in ihrem Leitfaden „Haushaltskonsolidierung“ (insbesondere den ehemaligen Schutzschirmkommunen) die Rückführung der Eigenbetriebe und öffentlichen Unternehmen in den Kernhaushalt empfohlen, um Ressourcen in der Verwaltung und somit Kosten einzusparen. Unter allen Vorteilen für eine Eingliederung, die bereits im Rahmen des Grundsatzbeschlusses dargelegt wurden (vgl. bitte DS 173/25), sind nochmals insbesondere die Aspekte zu betrachten, die kurz- und mittelfristig zu monetären Verbesserungen für die Stadt Rödermark führen: Kosten für die Erstellung eines zweiten Jahresabschlusses sowie für Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungstätigkeiten können eingespart werden. Durch die Auflösung der isolierten Buchhaltung und die Zuordnung zur städtischen Finanzverwaltung werden Kosten im Bereich der Finanzplanung, Buchführung und Aufstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen eingespart. Kostenerzeugender Abstimmungsaufwand insbesondere im Bereich Buchhaltung zwischen Stadt und Eigenbetrieb entfällt. Personalkosteneinsparungen durch die Auflösung von Doppelstrukturen nach Eingliederung in bestehende Strukturen und Hierarchien der Kernverwaltung. Zudem entstehen mehr Flexibilität beim Personaleinsatz und mehr Möglichkeiten zur effizienten Bewirtschaftung des Stellenplans. Durch die Aufnahme von Wegfallvermerken in den neuen Stellenplan werden auch in Folgejahren weitere Einsparungen erzielt. Die gesetzliche Notwendigkeit einer Betriebskommission entfällt und damit auch die Kosten für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Aufwandsentschädigungen. Die im wöchentlichen Turnus stattfindenden Magistratssitzungen ermöglichen zudem eine schnellere Beschlussfassung, da die Betriebskommission in der Regel nur alle sechs Wochen tagt. Einsparungen durch geänderte Raumsituationen (z. B. Büroräume Kläranlage und Betriebshof). Räumlichkeiten können abgemietet oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Mehr Flexibilität im Umgang mit Finanzmitteln und Budgets durch erweiterte Deckungsvermerke (z. B. Fachbereich 7: Straßenbau/Abwasser/Abfall/Betriebshof/Gebäudewirtschaft). Dies auch bei den großen Investitionen in den genannten Arbeitsbereichen. Positive Kosteneffekte durch Standardisierung bzw. Vereinheitlichung von Prozessen und anderen Punkten, z.B. einheitliche Softwarenutzung oder gemeinsame Internetauftritte Es werden keine nachteiligen steuerlichen Auswirkungen durch die Eingliederung entstehen, da die „Betriebe gewerblicher Art“ (BGA) in ihrer derzeitigen Form erhalten bleiben können, weil keine strukturellen Veränderungen an ihnen vorgenommen werden. Der durch die außerordentliche Abschreibung entstehende außerordentliche Fehlbetrag (Beteiligungswert in der städtischen Bilanz ist höher als das Eigenkapital des Eigenbetriebs), ist zunächst mit der vorhandenen außerordentlichen Rücklage zu verrechnen und der danach verbleibende Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Da die Haushaltsgenehmigung auf das ordentliche Ergebnis abstellt, ist der entstehende Verlust im außerordentlichen Ergebnis nicht genehmigungsrelevant, er wird 5 Jahre auf neue Rechnung vorgetragen. Um weiterhin Kenntnis über die Kosten für die städtischen Gebäude, die Grünpflege, den Winterdienst etc. zu haben, wird für diese kostenintensiven und steuerungsrelevanten Bereiche eine interne Leistungsverrechnung aufgebaut. Für die Eingliederung ist der Beschluss der beigefügten Satzung erforderlich. gez. Andrea Schülner gez. Jörg Rotter Erste Stadträtin Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
Siehe Sachverhalt (Bt)
Ganze Vorlage DS/302/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Für einen geplanten neuen REWE-Markt mit rund 1.650 Quadratmetern Verkaufsfläche soll im Gewerbegebiet Kapellenstraße ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Die Fläche soll dafür künftig als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen werden; die Planungs- und Erschließungskosten trägt REWE als Vorhabenträger. Der Ausschuss beschloss unverändert, der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu empfehlen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Stadtplanung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf Antrag des Vorhabenträgers – REWE Markt GmbH/ Rosbach – das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Durch den Bebauungsplan, mit einem räumlichen Geltungsbereich von ca. 0,8 ha, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung geschaffen werden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A32.1 „Sondergebiet Kapellenstraße“. Der Bebauungsplan A32.1 „Sondergebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ mit allen seinen Festsetzungen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke 183/3, 250/3 (tw.), 290/1, 290/2, 291/1 (tw.). Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden. Sollten sich im Zuge der nachfolgenden Planung Abweichungen von dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorzulegen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.
Sachverhalt
Bereits seit mehreren Jahren wird die Option einer Verlagerung des bestehenden REWE-Markts in der Kapellenstraße diskutiert. Eine Modernisierung des bestehenden Standorts ist aufgrund der zu geringen Grundstücksgröße nicht möglich. Ein geeignetes Alternativgrundstück könnte nun innerhalb des südwestlichen Bereichs des Gewerbegebiets „Kapellenstraße“ gefunden worden sein. Das Grundstück im Bereich der Einmündung der Kapellenstraße in den Rödermarkring bietet die Möglichkeit für einen Neubau des REWE-Markts mit ca. 1.650 m² Verkaufsfläche. Der bestehende Markt soll voraussichtlich weiterhin als Getränkemarkt genutzt werden. Einer Umsetzung des Vorhabens steht allerdings das bestehende Baurecht entgegen. Dieses müsste erst im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ für diese Teilfläche geschaffen werden. Das bestehende Planungsrecht setzt für diesen Bereich ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Die Planänderung besitzt daher das Ziel, ein "sonstiges Sondergebiet" gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel" festzusetzen. Aufgrund des vorhandenen Projektbezugs „drängt“ sich das Instrument des „vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) geradezu auf. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers – REWE Markt GmbH/ Rosbach – über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der Bebauungsplan soll als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll durchgeführt werden. Der Regionale Flächennutzungsplan ist im Anschluss im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Anwendung des § 13a BauGB setzt allerdings voraus, dass durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Der Vorhabenträger muss gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans (Vorhaben- und Erschließungsplan) zur Durchführung des Vorhabens und der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage sein sowie sich zu deren Durchführung innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist vertraglich verpflichten (Durchführungsvertrag). Die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten erfolgt durch den Vorhabenträger.
Ganze Vorlage DS/300/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beraten wurde, wie die Sanierung der Rodaustraße angesichts geschätzter Gesamtkosten von rund 7,2 Millionen Euro fortgeführt werden soll. Zur Wahl standen ein Aufschub der gesamten Erneuerung mit nur notwendigen Reparaturen oder eine reduzierte Maßnahme für rund 866.000 Euro mit beidseitigen geschützten Radfahrstreifen, dem Umbau des Parkplatzes am Mühlengrund und der Erneuerung eines etwa 100 Meter langen Straßenabschnitts. Der Tagesordnungspunkt wurde zusätzlich aufgenommen; eine Beschlussempfehlung wurde nicht abgegeben.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Tiefbau
Alternative 1: Die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf unbestimmte Zeit verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel in Höhe von ca. 7,2 Mio. € zur Verfügung gestellt können. Bis dahin sollen haftungsrechtlich notwendige Reparatur-arbeiten des Straßenoberbaus in Kleinflächen durchgeführt werden. Alternative 2: Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße, die Umbauarbeiten auf dem Parkplatz am Mühlengrund und die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße beschränkt. Hierfür fallen Kosten von insgesamt etwa 866.000,- € an. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt warden.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.07.2023 beschlossen, dass „zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur im Zuge der geplanten Deckschichtsanierung der Rodaustraße geschützte Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen durchgängig sowie auf der gesamten Länge der Rodaustraße zu realisieren sind …“. Dem lag die Untersuchung der Straßenzustände zugrunde, welche von der GSA Gesellschaft für Straßenanalyse 2019/2020 durchgeführt wurden. Für die Rodaustraße wurden dabei Schäden an der Fahrbahnoberfläche festgestellt. Es war deshalb vorgesehen, eine Deckschichtsanierung durchzuführen, um die „Lebensdauer“ der Straße bzw. der Verkehrsfläche deutlich zu verlängern. In diesem Zusammenhang wurden auch Möglichkeiten der Straßenraum- bzw. Straßenquerschnittsumgestaltung – mit dem Ziel einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einhergehend der Lärmemissionen – untersucht. Die Projektkosten wurden hierfür auf etwa 1,0 Mio. € geschätzt und im Haushalt eingeplant. Aufgrund der im Bereich östlich der Unterführung bekannten Konflikte zwischen Radverkehr und ruhendem Verkehr und den bei der Herstellung von Radfahrstreifen wegfallenden Parkplätzen auf der Rodaustraße wurde eine Parkraum-Untersuchung durchgeführt. Hier wurde festgestellt, dass die Umgestaltung und Erneuerung des Parkplatzes am Mühlengrund mit mehr Parkplätzen für eine Herstellung der Radfahrstreifen grundlegend notwendig ist. Für die weiteren Planungen wurde dann eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme, die Baugrunderkundung und Gründungsberatung sowie die abfalltechnische Bodenuntersuchung durchgeführt Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Gringel GmbH aus Marburg erstellte daraufhin die Vorplanung zur Sanierung und Umgestaltung der Rodaustraße einschließlich Parkplatz am Mühlengrund in Urberach. Die angefallenen Kosten für Planungen und Gutachten belaufen sich bis dahin auf 84.000 €. Als wesentliche Erkenntnis aus den Planungen des Ingenieurbüros Gringel wird festgestellt, dass das Fräsen der Decke nicht ausreicht. Aufgrund des mangelhaften Straßenunter- und -oberbaus bzw. aufgrund der mit dem vorhandenen Straßenoberbau nicht erreichbaren Tragfähigkeit wird es vielmehr für erforderlich erachtet, die Rodaustraße grundhaft bis auf eine Tiefe von 60 cm zu erneuern. Je nach den im Zuge der Arbeiten durchzuführenden Tragfähigkeitsnachweisen ist auch noch ein zusätzlicher Bodenaustausch von weiteren 30 cm notwendig. Die Kostenschätzung der grundhaften Erneuerung der Rodaustraße mit den geplanten Radstreifenmarkierungen einschließlich Parkplatz am Mühlengrund führt zu Gesamtprojektkosten einschließlich Baunebenkosten in Höhe von ca. 7,2 Mio. € (brutto). Im Doppelhaushalt 2024/25 stehen insgesamt noch etwa 880.000,- € zur Verfügung. Nach Vorlage der Kostenschätzung wurden in einer Besprechung mit dem Ingenieurbüro Gringel GmbH verschiedene Einsparungsmöglichkeiten diskutiert, die anschließend vertiefend untersucht wurden. Die Ergebnisse sind in einer Stellungnahme zu Einsparpotenzialen und Risiken für die Straßenbaumaßnahme vom Ingenieurbüro Gringel GmbH zusammengefasst. Um die Gewährleistung und Verkehrssicherheit zu garantieren, wird eine grundhafte Erneuerung in Abschnitten empfohlen. Eine sinnvolle Nutzung des Radfahrstreifens wäre dann jedoch erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme möglich. Als reduzierter Vorschlag für die Fortführung des Projektes kann noch folgende Möglichkeit in Betracht gezogen werden: Ausgehend von der Annahme, dass sich die Haushaltssituation mittelfristig voraussichtlich nicht ändern dürfte, würde die Gesamtmaßnahme für die nächsten 10-15 Jahre zurückgestellt. Dies würde bedeuten, dass auf der Verkehrsfläche nur das aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend erforderliche gemacht werden würde. Die Markierungen und Separierungen für die Radfahrstreifen würden auf der vorhandenen schadhaften Oberfläche zusammen mit den Umbaumaßnahmen auf dem Parkplatz am Mühlengrund aufgrund der durch die Radfahrstreifen entfallenen Parkplätze in der Rodaustraße durchgeführt. Des Weiteren wäre eine grundhafte Straßenerneuerung von mindestens etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße für die Herstellung von verkehrssicheren Radfahrstreifen notwendig. Für die Radfahrstreifen ist mit Kosten in Höhe von etwa 283.000,- € abzüglich einer Förderung von 192.000,- € zu rechnen. Somit verbleibenden bei der Stadt Kosten in Höhe von etwa 91.000,- €. Für den Parkplatz am Mühlengrund werden Kosten von etwa 450.000,- € und für die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m 325.000,- € geschätzt. Damit könnte die Einrichtung der Radfahrstreifen als Erprobung der Verkehrsraumaufteilung nach der grundhaften Erneuerung dienen und die verbleibenden Haushaltsmittel aus 2025 würden nicht überschritten werden. gez. Rotter Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell stehen im Haushaltsjahr 2025 bei der Investition Rodaustraße noch Mittel in Höhe von 883.699 € (Ansatz 2025: 460.000 € und Haushaltsreste: 423.699 €) zur Finanzierung der Maßnahme bereit. Der Zuwendungsbescheid „Radfahrstreifen Rodaustraße“ liegt vor. Die bewilligte Zuwendung beträgt 191.600 €. /Kl 11.08.2025
Ganze Vorlage DS/246/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Punkt 6.2 wird zusätzlich auf die Tagesordnung genommen. Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag wollte die geplante Erneuerung der Rodaustraße deutlich begrenzen: Vorgesehen waren nur ein markierter Radfahrstreifen zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund sowie die grundhafte Sanierung eines etwa 100 Meter langen Abschnitts. Die übrige Erneuerung und der Radfahrstreifen bis zur Konrad-Adenauer-Straße sollten entfallen beziehungsweise verschoben werden. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen, rein markierten, separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße ausschließlich im Abschnitt zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund sowie die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Ober-Rodener Straße in Richtung Mühlengrund beschränkt. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis eine sichtbare Notwenigkeit gegeben ist und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt werden. Von einer Weiterführung eines durchgehenden, beidseitigen Radfahrstreifens ab Mühlengrund bis zur Konrad-Adenauer-Straße wird abgesehen.
Sachverhalt
Aufgrund des riesigen, zum Großteil strukturellen Defizits der Stadt Rödermark und der zurzeit nicht vorhandenen Perspektive einer grundlegenden Änderung der Finanzsituation sollten bis auf Weiteres nur noch wirklich notwendige Maßnahmen durchgeführt werden, die den Bürger/-innen auch zu vermitteln sind. Eine grundhafte Erneuerung der Rodaustraße zwischen Mühlengrund und Konrad-Adenauer-Straße ist nicht zu vermitteln - die heutige Straße ist in einem besseren Zustand als die meisten Landesstraßen in Rödermark. Für die Bürger/-innen und insbesondere die Anwohner/-innen des Seewaldgebietes sind die geduldeten Parkmöglichkeiten, auch wenn es formal keine offiziellen Parkplätze sind, weit wichtiger als ein Radweg, den niemand benutzt. Niemand fährt mit dem Rad durch die Unterführung - für einen Radweg zwischen Konrad-Adenauer-Str. und Mühlengrund gibt es keine zwingende Notwendigkeit. An der Rodaustraße parken heute (speziell in den Abendstunden) bis zu 40 Pkw. Ein möglicher Umbau des Parkplatzes Mühlengrund kann die benötigte zusätzliche Kapazität von mindestens 30 Parkplätzen keinesfalls realistisch bereitstellen. Wird von dem Plan, einen durchgängigen beidseitigen Radweg zu markieren, Abstand genommen, entfällt auch die Notwendigkeit, den Parkplatz Mühlengrund umzugestalten. Somit bleibet faktisch nur die notwendige und dem/den Steuerzahler/-innen auch vermittelbare Straßensanierung von der Aldi-Einfahrt bis zur Ampel sowie die Anlegung eines beidseitigen, rein markierten, Radstreifens zwischen Mühlengrund und Kinokreuzung. Weiterhin sollte durch Abbiegepfeile und entsprechende Hinweise eine weitaus sicherere Wegeführung für Radfahrer durch den Mühlengrund und die Schillerstraße zu Zielen wie das Neubaugebiet Rennwiesen, die Bulau oder Offenthal gekennzeichnet werden. Zu prüfen wäre, ob am Mühlengrund zu diesem Zweck Radfahr-Angebotsstreifen markiert werden können.
Ganze Vorlage DS/283/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, die Vorlage abzulehnen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss beriet den Änderungsantrag von CDU und AL/Die Grünen, die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße auf unbestimmte Zeit einzustellen und vorerst auch nicht in reduzierter Form fortzuführen. Er beschloss mehrheitlich, der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu der geänderten Vorlage zu empfehlen; die endgültige Entscheidung liegt bei der Stadtverordnetenversammlung.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße werden auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Projekt wird eingestellt. Auch eine reduzierte Fortführung des Projektes findet vorerst nicht statt.
Ganze Vorlage DS/334/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, für alle laufenden Projekte des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ in bestimmten Planungsphasen umfassende Sachstandsberichte sowie belastbare Zeit- und Kostenpläne vorzulegen. Anlass waren die Planungen für den Park an der Rilkestraße und Sorgen über die Kostenkontrolle. Der Antrag wurde in dieser Sitzung vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/185/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbare) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, für sämtliche laufende, in den Leistungsphasen 2, 3 oder 4 befindlichen Projekte des Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ unverzüglich den politischen Gremien einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen dezidierten Zeit- und validen Kostenplan vorzulegen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug Rathausplatz zur Grünen Mitte" beschlossen worden. „Ziel der Maßnahme ist es, ein grün-blaues Band vom Rathausplatz zur Grünen Mitte-zu gestalten und damit sowohl die ökologischen Funktionen der Freiflächen aufzuwerten als auch die Naherholungsqualitäten und das Wohnumfeld zu verbessern." Die konkreten Planungen wurden seit der Verabschiedung des ISEK im Mai 2019 nicht mehr in den öffentlichen städtischen Gremien vorgestellt, beraten oder besprochen. Die Planungen[1] zu diesem Areal sind in vollem Gange[2]. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden die Pläne am 23. April in der Kulturhalle -der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Es gab dabei auch viele kritische Rückmeldungen. In den sozialen Medien wird teilweise die Sinnhaftigkeit der gesamten Maßnahme angezweifelt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und absehbaren finanziellen Situation[4][5] der Stadt Rödermark. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Dies kann nicht im Sinne der Stadt sowie der Rödermärker Steuerzahler/-innen sein. Es zeigt sich dabei aber zugleich, dass fehlende und ausführliche politische Beratungen und verbindliche Beschlussfassungen mit der Zeit zu ausufernden Projekten ohne wirkliches politisches Controlling führen, die sich verselbstständigen – speziell, wenn Fördermittel im Spiel sind. [1] „Große Pläne für kleinen Grünzug in Ober-Roden“ – Offenbach Post vom 12.05.2025 [2] „Grün, Blau, Rot: Buntes Mosaik in Planung“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 06.05.2025 [3] „Bürger sind zum Mitreden eingeladen“ – Offenbach Post vom 07.04.2025 [4] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [5] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, für die Musikschule im Haushalt 2026 Mittel auf dem Niveau von 2025 einzuplanen. Ein Teil des Geldes soll zunächst gesperrt bleiben und erst freigegeben werden, wenn die Musikschule ein Sanierungskonzept zur deutlichen Senkung ihres Zuschussbedarfs vorlegt, insbesondere durch Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen und eine Prüfung der Geschäftsführungskosten.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Für die Musikschule werden im Haushalt 2026 Mittel in einem Umfang etatisiert, der den Vorgaben für 2025 entspricht. Für einen Teil dieser Ausgaben wird ein Sperrvermerk vorgesehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann. Die Aufhebung des Sperrvermerks durch den Haupt- und Finanzausschuss wird davon abhängig gemacht, dass die Musikschule ein Sanierungskonzept vorlegt. Hierbei soll aufgezeigt werden, wie der Zuschussbedarf deutlich verringert werden kann. In den Blick zu nehmen sind insbesondere bei diesem Konzept eine engere Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und den dortigen Musikschulen. In den Blick zu nehmen sind auch die Geschäftsführungskosten.
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Herr Grünberg übergibt um 19:43 Uhr, wegen Wiederstreit der Interessen nach § 25 HGO, die Sitzungsleitung an Frau Beldermann. Herr Gerl beantragt, dass die Vertreter der Musikschule Rederecht bekommen. Dem Antrag wird Einstimmig zugestimmt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Antrag zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, dass der Magistrat gegen die um 78 Personen niedrigere Einwohnerzahl des Zensus klagt und zuvor eine gemeinsame Klage mit anderen Kommunen prüft. Damit sollen mögliche Mindereinnahmen von rund 180.000 Euro ab 2027 vermieden werden. In dieser Sitzung wurde der Antrag zur Kenntnis genommen; eine Beschlussempfehlung erfolgte nicht.
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Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, eine entsprechende Klage gegen die fehlerhafte Bewertung aus demZensus einzureichen, um negative Folgen für den Haushalt ab 2027 zu vermeiden. Zuvor ist zu prüfen, ob eine Klage gemeinsam mit anderen Kommunen die Erfolgsaussichten verbessern und / oder den Aufwand und die Kosten einer Klage verringern.
Sachverhalt
Die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen stimmen, wie bei vielen anderen Städten und Gemeinden nicht überein. Zahlreiche Kommunen haben bereits Klage gegen die fehlerhafte Bewertung eingereicht oder bereiten eine Klage vor. Der Magistrat hat auf unsere Anfrage folgendes berichtet: Zum Stichtag 31.12.2022 wurde eine Bewohnerzahl von 28 723 in Rödermark festgestellt (EMA). Der Zensus hat für Stichtag 31.12.2022 eine Bewohnerzahl von 28 645 festgestellt. Hierdurch entsteht eine Differenz von einer Bewohnerzahl von -78 Personen. Durch die Abweichung entstehen die folgenden finanziellen Auswirkungen: Aktuell haben die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 noch keine Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 werden (letztmalig) die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 verwandt. Da die offiziellen hochgerechneten Einwohnerzahlen noch nicht von den Statistischen Landesämtern veröffentlicht wurden, hat der Hessische Städtetag eine Prognoserechnung erstellt und seinen Mitgliedern für die Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt. Ab dem KFA 2027 sollen, wie gesetzlich vorgesehen, die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 als Grundlage dienen. Bleibt es in Rödermark bei der Abweichung von -78 Einwohnern, so sind -ausgehend einem Grundbetrag von 1.780,72 € einer Einwohnergewichtung von130% -finanzielle Einbußen in Höhe von rd. 180.000 € zu erwarten.
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Herr Grünberg übernimmt die Sitzungsleitung um 20:30 Uhr. Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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Beantragt war, die Spielapparatesteuer neu zu staffeln und künftig je nach Geräteart 3,0, 1,5 oder 10 Prozent des Spieleinsatzes zu erheben. Ziel war, höhere Einnahmen zu erzielen und zugleich örtliche Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Der Antrag wurde in dieser Sitzung nicht entschieden, sondern auf die nächste Sitzungsrunde vertagt.
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Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spiel um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark („Spielapparatesteuer“) soll wie folgt geändert / neu gefasst werden: a. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten: 3,0 v.H. des Spieleinsatzes b. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten: 1,5 v.H. des Spieleinsatzes c. für Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 10 v.H. des Spieleinsatzes je angefangenen Kalender, Monat und Spielapparat.
Sachverhalt
Klicken Sie hier für Sachverhalt.Am 20.05.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark mehrheitlich die Satzungsänderung der Spielapparatesteuer (DS/101/25) beschlossen. Mit dieser neuen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und das Spiel um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark wird der Steuersatz auf die so genannte „Bruttokasse“ als Grundlage der Besteuerung berechnet. Eine vorher (langjährig) geltende Deckelung der Steuer pro Monat und Spielautomat ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr zulässig. Ziel der neuen Satzung sollte eine Erhöhung der Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Spielapparatesteuer sein. Fakt ist nunmehr jedoch, dass der neue Steuersatz aus den objektiven Erträgen der Spielhallenbetreiber nicht erzielbar ist und die Erträge aufgrund der gesetzlichen Reglementierungen der Branche nicht (mehr) steigerbar sind. Um daher im Ergebnis einen möglichen finanziellen Schaden für die Stadt abzuwenden, sollte die zuletzt neu beschlossene (Spielapparate-)Satzung nochmal mit dem Ziel geändert werden, höhere Steuereinnahmen für die Stadt zu generieren und gleichzeitig langjährig ansässige Unternehmen und Arbeitsplätzen vor Ort zu erhalten.
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Der Antrag wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.
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Beantragt wurde, dass der Magistrat dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu jeder regulären Sitzung aktuelle Berichte zur Haushaltslage, zu den Produktbereichen und zur mittelfristigen Entwicklung vorlegt. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zur Kenntnis genommen; eine Beschlussempfehlung erfolgte nicht.
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Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, analog zum langjährigen bewährten Verfahren im Kreistag des Kreises Offenbach, zu jeder turnusmäßigen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss einen „Bericht des Magistrates zur Haushaltskonsolidierung und zum Controlling vorzulegen. Dieser Bericht: Soll den Mitgliedern des HFW-Ausschusses unaufgefordert jeweils mindestens einen Tag vor der turnusmäßigen HFW-Sitzung per E-Mail zugehen Soll jeweils anschaulich folgende Übersichten/Dokumentationen enthalten: Aktueller Bericht zum Ergebnishaushalt inklusive Zahlungsmittelabfluss und Tilgungsleistungen b. Aktueller Bericht zu den Produktbereichen (Muster 12 GemHVO) c. Aktuelle Bewertung sowie mittelfristiger Ausblick zur Haushaltssituation
Sachverhalt
Die Haushaltslage der Städte und Gemeinden landauf, landab ist schlecht bis erschreckend. Für die Kommunalpolitik ist es daher elementar wichtig, regelmäßig bezüglich der aktuellen (Haushalts-)Zahlen „up-to-date“ zu sein. Altbekannte Jahresabschlüsse und gewohnte, allgemeine Quartalsberichte sind vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Herausforderungen nicht mehr ausreichend - weder zeitlich noch inhaltlich. Dank der aktuellen Software in den städtischen Finanzverwaltungen sind verschiedene Arten von Berichten sehr unkompliziert erstellbar und können damit einen großen Beitrag zur Transparenz leisten.
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Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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Beraten wurde die Forderung, eine weitere Erhöhung der Kreis- und Schulumlage 2026 abzuwenden und vom Kreis Offenbach umfassende Einsparungen zu verlangen. Eine Beschlussempfehlung gab es in dieser Sitzung nicht. Der Magistrat will stattdessen einen Vorschlag für einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen oder eine Resolution vorlegen; der Antrag wurde zur Kenntnis genommen.
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Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung stellt objektiv fest, dass eine neuerliche Erhöhung der Kreis- und Schulumlage für das Jahr 2026 für die Stadt Rödermark nicht finanziell leistbar ist. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, beim Kreisausschuss des Kreises Offenbach unverzüglich im Sinne einer dringenden sowie existenziellen „Notbremse bei der Kreisumlage“ alle denkbaren und möglichen Konsolidierungs- und Einsparmaßnahmen einzufordern, um eine neuerliche Erhöhung der Kreisumlage für das Jahr 2026 abzuwenden. Für diese „Notbremse bei der Kreisumlage“ sind aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark seitens des Kreisausschusses des Kreises Offenbach alle potenziellen Sparanstrengungen und -möglichkeiten (zum Beispiel beim Personal sowie auch bei den kreiseigenen Gesellschaften) ohne Denkverbote in den Blick zu nehmen.
Sachverhalt
Die Kommunen landauf, landab pfeifen finanziell sprichwörtlich aus dem letzten Loch1 2. Nachdem die Summe der Hebesätze der Kreis- und Schulumlage bereits vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 um stolze 3,5% (von insgesamt 54,99% auf 58,49% angestiegen sind), ist in der mittelfristigen Finanzplanung des Kreises Offenbach ist (aktuell3) vorgesehen, dass im Jahr 2026 die Hebesätze für die Kreisumlage (42,55%) und für die Schulumlage (18,68%) weiter auf einen Gesamthebesatz von 61,23% steigen werden. Ausgehend von einem Gesamthebesatz von 58,49% im Haushaltsjahr 2025 bedeutet das eine erneute Erhöhung der Umlagen zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 2,74%-Punkten. Mit sehr klaren Worten (im Ergebnis stellvertretend für alle Kreiskommunen) zur steigenden Erhöhung von Kreis- und Schulumlage bringt es der Bürgermeister der Stadt Dreieich, Martin Burlon (parteilos), auf den Punkt: „So tief in die Miesen gerät die Stadt vor allem durch die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage durch den Kreis Offenbach. Allein diese Mehrbelastung kostet uns jedes Jahr 7,5 Millionen Euro, ärgert sich der Rathauschef“4. Mit ebenso klaren Worten hat unlängst der Erste Stadtrat und Kämmerer der Stadt Neu-Isenburg, Stefan Schmitt (CDU), die Situation aus kommunaler Sicht ganz grundsätzlich auf den Punkt gebracht: „Umlagezahlungen fressen uns auf“5. Ergänzend dazu haben die Bürgermeister im Keis Offenbach kürzlich (erneut6) gemeinsam Alarm geschlagen7 und eindrücklich auf die fatale Finanzsituation der Städte und Gemeinden hingewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es elementar bis existenziell wichtig, dass der Kreis Offenbach als wesentliche „Kostenstelle“ (um nicht zu sagen: „Kostentreiber“) seiner kreisangehörigen Kommunen alle möglichen und denkbaren Anstrengungen dahingehend unternimmt, dass eine neuerliche Erhöhung der Kreisumlage zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2026 nicht stattfindet. ________________________ 1 Siehe unter anderem: „In derart großer Not waren die Kommunen noch nie“ – FAZ, 16.08.2025 ²„Mehr Geld aus der Einkommenssteuer - Mainhäuser Erklärung [...]“ – Neues Heimatblatt Rödermark, 03.10.2025 ³ Kreis Offenbach - Haushaltsplan 2025, Seite A 37 4„Vollkommen unbegreiflich - Bürgermeister ärgert sich über Kritik der IHK wegen Steuererhöhungen“ – OP, 18.07.2025 5„Umlagezahlungen fressen uns auf“ – OP 26.09.2025 6„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ – Neue Zeitung Obertshausen, 21.03.2025 7„Drei Forderungen an Land und Bund - Bürgermeister und Beigeordnete unterzeichnen Erklärung“ – OP, 26.09.2025
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Es erfolgt keine Beschlussempfehlung. Magistrat macht einen Vorschlag für einen interfraktionellen Antrag oder eine Resolution.
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Der Magistrat soll über externe Gutachten, Untersuchungen und Konzepte der vergangenen fünf Jahre berichten, darunter Kosten, Fördermittel, Bearbeitungsstand und daraus abgeleitete Maßnahmen. Der Berichtsantrag wurde auf die nächste Sitzungsrunde vertagt.
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Antrag im Wortlaut
Der Haushalt der Stadt Rödermark ist defizitär, daher lohnt es sich im Hinblick auf die Kosten zukünftig bei der Vergabe von externen Gutachten, Untersuchungen und Konzepten auf deren Effektivität zu schauen. Hierfür ist als erster Schritt eine Analyse der derzeitigen Praxis notwendig. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird gebeten zu berichten: Welche Gutachten, Untersuchungen, Konzepte wurden in vergangenen 5 Jahren vom Magistrat und der Geschäftsführung der Kommunalen Betriebe Rödermark beauftragt? Welche dieser Gutachten, Untersuchungen, Konzepte wurden abgeschlossen? Welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden? Welche Fördergelder konnten abgerufen werden? Welche Maßnahmen wurden aus den Gutachten, Untersuchungen, Konzepten abgeleitet und wie ist der derzeitige Status der Umsetzung dieser Maßnahmen? Wie ist der Status bei noch nicht fertig gestellten Gutachten, Untersuchungen, Konzepten? Wie hoch sind die erwartenden Kosten für die noch in Arbeit befindlichen Gutachten, Untersuchungen, Konzepten?
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Der Antrag wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.
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Beantragt war ein Bericht des Magistrats dazu, ob und wie ein zentraler Online-Überblick über vermietbare städtische Räume samt digitaler Reservierung eingerichtet werden kann. Dabei sollten unter anderem Ausstattung, Kapazität, Kosten und Belegung der Räume dargestellt werden. Der Antrag wurde auf die nächste Sitzungsrunde vertagt.
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Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, im zuständigen Fachausschuss ausführlich zu berichten: Gab oder gibt es mit Blick auf den Auftrag der Stadtverordnetenversammlung von 2007 und 2010 mittlerweile neue Ergebnisse und/oder Bestrebungen in Sachen „städtischer Raumpool“? Welche Möglichkeiten (18 beziehungsweise 15 Jahre technische Entwicklung später) gibt es, zeitnah einen modernen, zentralen und übersichtlichen „Raumpool“ in die städtische Homepage zu integrieren? Ziel dabei soll wie schon 2010 sein: a. Welche Räumlichkeiten der Stadt können angemietet werden? b. Wie sind diese Räumlichkeiten ausnutzbar (Personenzahl, Stell-/Bestuhlungs- pläne)? c. Was kostet die Anmietung und an wen muss man sich wenden? d. Wann sind die Räumlichkeiten konkret und/oder regelmäßig (z.B. durch Vereine) belegt? e. Welche Einrichtungs- und Ausstattungsmerkmale sowie Besonderheiten gibt es? Welche Möglichkeiten gibt es, den genannten „städtischen Raumpool“ durch eine zentrale, digitale Reservierungsplattform einfach und effizient zu ergänzen? Ziel hierbei soll unter anderem sein: a. Automatische Buchungsanfragen sowie entsprechende, automatisiere Bestätigung, Stornierung und/oder Änderung b. Nutzbarkeit unkompliziert via Homepage und/oder digitalem Endgerät
Sachverhalt
Durch einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde der Magistrat der Stadt Rödermark am 13.02.2007 auf Basis eines Antrages von CDU und FDP damit beauftragt, ein „ein Konzept zu entwickeln, wie sämtliche öffentlich vermietbaren Räumlichkeiten der Stadt mittels eines städtischen Raumpools im Internet sowie einer Auflistung unkompliziert und zeitnah den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen und allen Interessenten zur Vermietung angeboten werden können.“ Durch mehrheitlichen Beschluss (FDP/0304/2010) am 08.12.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung erneut den Magistrat beauftragt, „ein Konzept zu entwickeln, wie sämtliche öffentlich vermietbaren Räumlichkeiten der Stadt mittels eines städtischen Raumpools im Internet sowie einer Auflistung (Handout) unkompliziert und zeitnah den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen und allen Interessenten zur Vermietung angeboten werden können. Hierbei soll den potentiellen Interessenten insbesondere leicht und unkompliziert zugänglich sein: a.) Welche Räumlichkeiten der Stadt können angemietet werden? b.) Wie sind diese Räumlichkeiten ausnutzbar (Personenzahl, Stell-/Bestuhlungspläne)? c.) Was kostet die Anmietung und an wen muss man sich wenden? d.) Wann sind die Räumlichkeiten regelmäßig (z.B. durch Vereine) belegt? e.) Welche Besonderheiten (Lärmschutz, etc.) wohnen der konkreten Räumlichkeit inne?“ Eine Anfrage der FDP-Fraktion zu diesem Thema zur Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2012 ergab, dass es zu diesem Zeitpunkt kein Konzept im Sinne des Auftrages der Stadtverordnetenversammlung gab und auch keine weiteren Bestrebungen des Magistrates zu erwarten sind. Fakt ist: Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie sämtliche öffentlich vermietbaren Räumlichkeiten der Stadt mittels eines städtischen Raumpools im Internet unkompliziert und zeitnah den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen und allen Interessenten zur Vermietung angeboten werden können. Seit diesen Beschlüssen ist zwar sehr viel Wasser die Rodau hinabgeflossen (Fließrichtung zwischen den Stadtteilen hier unbeachtlich), in der Sache hat sich jedoch nichts getan. Nach wie vor gibt es auch im Jahr 2025 zwar einzelne verstreute Links und Verweise auf der städtischen Homepage, aber der eigentliche Handlungsauftrag ist nach wie vor nicht umgesetzt worden. Die Vermietung städtischer Räumlichkeiten bedeutet nicht nur Einnahmen und Auslastung, sondern auch einen erwartbaren Service für die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen. Nachbarstädte sind hier schon sehr viel weiter1, als Rödermark. ___________________________ 1„Sportstätten schnell und transparent buchen – Stadt setzt [...] auf digitale Reservierungsplattform“ (OP, 13.09.2025)
Ganze Vorlage DS/321/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Antrag wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Gremium nahm den Finanzbericht der Stadt zum 3. Quartal 2025 zur Kenntnis. Die Hochrechnung erwartet zum Jahresende im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von rund 5,33 Millionen Euro; im Haushaltsplan waren rund 154.000 Euro vorgesehen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/325/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Der Bericht zum 3. Quartal 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Der Quartalsbericht zum 3. Quartal bildet die Summe der ordentlichen Erträge und Aufwendungen, das ordentliche Ergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis und das Jahresergebnis ab. Er enthält das Budget und die Ist-Daten für das Jahr 2024, die Plan-Daten für das Jahr 2025 sowie das Budget zum 30. September und ein bereinigtes Ergebnis für 2025 zum 30. September (13. Oktober 2025). Daraus resultierend wurde eine Prognose auf das Jahresergebnis vorgenommen. Die Hochrechnung der Daten lässt aus heutiger Sicht einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von rund 5,33 Mio. € zum 31.12.2025 erwarten (Haushaltsplan 2025 ordentliches Ergebnis -154.434 €). Dieser resultiert im Wesentlichen aus den in untenstehender Tabelle genannten Positionen. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei der Gewerbesteuer noch rund 0,4 Mio. € bis zum Jahresende zu erwarten sind. Damit würde ein Ergebnis bei der Gewerbesteuer von 17,2 Mio. € erzielt werden. Darüber hinaus sind in die Tabelle neu bekannt gewordene Daten (Bescheid, Steuerschätzung 05/2025 und Orientierungsdaten aus 10/2025) eingeflossen. Hochrechnung zum 3. Quartal 2025 1. Halbjahr 2025 1. Quartal 2025 Schlüsselzuweisung 3,66 Mio. € 3,65 Mio. € 3,50 Mio. € Gewerbesteuer 2,64 Mio. € 3,04 Mio. € 3,00 Mio. € Einkommen-/Umsatzsteuer 1,52 Mio. € 1,34 Mio. € 0,75 Mio. € Kreis-/Schulumlage 0,84 Mio. € 0,84 Mio. € 1,94 Mio. € Gewerbesteuer-/Heimatumlage -0,53 Mio. € -0,57 Mio. € -0,50 Mio. € Haushaltssperren -1,26 Mio. € -1,26 Mio. € -0,34 Mio. € Hebesatzerhöhung Grundsteuer B -1,54 Mio. € -1,54 Mio. € Hebesatzerhöhung Gewerbesteuer -0,80 Mio. € 5,33 Mio. € 4,70 Mio. € 8,35 Mio. €
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Beratungsverlauf
Es liegen keine einschlägigen Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor.
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Beratungsverlauf
a. Mitteilung: Frau Erste Stadträtin Schülner teilt auf Frage von Herrn Dr. Werner mit, dass die Stadt vorbehaltlich eines entsprechenden Haushaltsbeschlusses in den nächsten Jahren ca. 1710 Leuchten austauschen lassen wird, dies entspricht 62,5%. b. Anfragen: Keine.
Anwesenheit
Aus der Niederschrift: 24 von 33 verzeichneten Personen anwesend — inklusive Magistrat, Schriftführung und Verwaltung.
- CDU 8 von 10
- AL/Die Grünen 6 von 9
- FDP 3 von 3
- SPD 3 von 3
- FWR 3 von 3
- Ohne Fraktion 1 von 5
Verlauf
- Sitzung fand am 23. Okt. 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
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Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 28.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich · PDF, 555 KB