DS/318/25 Antrag Beratung abgeschlossen Finanzen

Änderung der Satzung zur Erhebung der Spielapparatesteuer in der Stadt Rödermark

Eingebracht von FDP

Antrag im Wortlaut

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spiel um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark („Spielapparatesteuer“) soll wie folgt geändert / neu gefasst werden: a. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten: 3,0 v.H. des Spieleinsatzes b. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten: 1,5 v.H. des Spieleinsatzes c. für Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 10 v.H. des Spieleinsatzes je angefangenen Kalender, Monat und Spielapparat.

Sachverhalt

Klicken Sie hier für Sachverhalt.Am 20.05.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark mehrheitlich die Satzungsänderung der Spielapparatesteuer (DS/101/25) beschlossen.

Mit dieser neuen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und das Spiel um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark wird der Steuersatz auf die so genannte „Bruttokasse“ als Grundlage der Besteuerung berechnet. Eine vorher (langjährig) geltende Deckelung der Steuer pro Monat und Spielautomat ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr zulässig.

Ziel der neuen Satzung sollte eine Erhöhung der Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Spielapparatesteuer sein. Fakt ist nunmehr jedoch, dass der neue Steuersatz aus den objektiven Erträgen der Spielhallenbetreiber nicht erzielbar ist und die Erträge aufgrund der gesetzlichen Reglementierungen der Branche nicht (mehr) steigerbar sind. Um daher im Ergebnis einen möglichen finanziellen Schaden für die Stadt abzuwenden, sollte die zuletzt neu beschlossene (Spielapparate-)Satzung nochmal mit dem Ziel geändert werden, höhere Steuereinnahmen für die Stadt zu generieren und gleichzeitig langjährig ansässige Unternehmen und Arbeitsplätzen vor Ort zu erhalten.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll die erst am 20.05.2025 beschlossene Satzung zur Spielapparatesteuer erneut ändern. Beantragt werden Steuersätze von 3,0 Prozent des Spieleinsatzes für Geräte mit Gewinnmöglichkeit und 1,5 Prozent für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit. Für bestimmte Geräte mit gewaltverherrlichenden, kriegsverharmlosenden, pornografischen oder menschenwürdeverletzenden Inhalten sollen 10 Prozent des Spieleinsatzes je angefangenem Kalendermonat und Spielapparat gelten.

Die bisherige feste Obergrenze der monatlichen Steuer je Automat ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr zulässig. Deshalb wurde die Steuer zuletzt auf Grundlage der sogenannten Bruttokasse neu geregelt. Nach Darstellung der Antragsteller ist der dabei festgelegte Steuersatz für Spielhallenbetreiber wirtschaftlich nicht tragbar. Die beantragte Neuregelung soll zugleich höhere Steuereinnahmen für die Stadt ermöglichen sowie ansässige Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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