Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
37. Sitzung
- Donnerstag, 27. November 2025, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum der Halle Urberach, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich
Worum es geht
- Finanzen 4
- Kultur & Vereine 3
- Politik & Verwaltung 3
- Bauen & Stadtentwicklung 2
- Verkehr 2
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2 weitere Themen
Im Mittelpunkt standen Stadtentwicklung, Sportstätten und kommunale Infrastruktur. Der Ausschuss empfahl einstimmig, Rödermarks Stellungnahme zum Regionalen Flächennutzungsplan 2030 zu billigen. Die Stadt fordert darin unter anderem neue oder angepasste Wohn-, Gewerbe- und Gemeinbedarfsflächen am Steckengarten und Hainchesbuckel sowie eine mögliche Feuerwehrfläche; die Wohnbaufläche „Nördlich Alter Seeweg“ soll entfallen. Auch die Delegation von Entscheidungen über Grundstücksankäufe am Hainchesbuckel wurde zur Zustimmung empfohlen. Für zwei geplante Kunstrasenplätze beim 1. FC Germania Ober-Roden und bei der Turnerschaft 1895 sollen Förderanträge vorbereitet werden. Die geschätzten Kosten liegen bei rund 810.000 beziehungsweise 919.000 Euro; eine Umsetzungspflicht entsteht dadurch noch nicht. Einstimmige Empfehlungen gab es außerdem für die neue Gebührenordnung des ab 2026 städtischen Badehauses und für eine geänderte Führung der Freiwilligen Feuerwehr. Im Verkehrsbereich soll die Buslinie OF-95 künftig den neuen REWE-Markt anbinden. Zu einer Begrenzung der Kreisumlage gab der Ausschuss keine Empfehlung ab. Der Antrag für mehr Kostenkontrolle bei Städtebauprojekten wurde zurückgezogen; über eine Änderung der Spielapparatesteuer wurde nicht öffentlich beraten.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 18 Punkte
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Beratungsverlauf
Der Vorsitzende, Herr Grünberg, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung ergeben sich keine Einwände. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am 23.10.25 wurden keine Einwände vorgetragen. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Gemeindevertretung nahm den Beteiligungsbericht 2024 zur Kenntnis. Er informiert über die Berufsakademie Rhein-Main GmbH, das einzige Unternehmen, an dem die Stadt die für den Bericht maßgebliche Beteiligung von mindestens 20 Prozent hält.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Der Beteiligungsbericht 2024 wird zur Kenntnis genommen. Das Vorliegen des Beteiligungsberichts 2024 wird öffentlich bekannt gemacht. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung wird der Beteiligungsbericht 2024 öffentlich ausgelegt.
Sachverhalt
Laut § 123a HGO hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich binnen 12 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, an denen sie mit mindestens 20% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Diese Voraussetzung trifft nur auf die Berufsakademie Rhein-Main GmbH zu, die ihren Jahresabschluss 2024 im Juli 2025 festgestellt hat. Der Beteiligungsbericht 2024 wurde auf Basis dieser Abschlussdaten aufgestellt (s. Anlage). Gemäß § 123a Abs. 4 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zur erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichts in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen.
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Der Beteiligungsbericht 2024 wird zur Kenntnis genommen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadt soll für den 1. FC Germania Ober-Roden eine Projektskizze beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einreichen. Geplant ist, einen Naturrasenplatz für geschätzt rund 810.000 Euro in einen Kunstrasenplatz umzubauen; die Interessenbekundung verpflichtet noch nicht zur Umsetzung. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Beschlussvorschlag
federführend Kultur, Sport und Vereine
Die Stadt Rödermark beteiligt sich an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt des 1. FC Germania Ober-Roden – den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld.
Sachverhalt
Vorbemerkung: Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren. Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Der 1. FC Germania Ober-Roden ist mit Schreiben vom 28.Oktober 2025 an die Stadt herangetreten und darum gebeten, das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt des 1. FC Germania Ober-Roden – den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld zu nutzen und in das Interessenbekundungsverfahren einzusteigen. Die Sach- und Rechtslage stellt sich nach Sichtung der Unterlagen und einem Beratungsgespräch mit dem für das Förderungsprogramm zuständigen „Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung“ wie folgt dar: Die erste Deadline ist das Fristende zur Einreichung der Projektskizzen am 15. Januar 2026. Die zweite Deadline, das Fristende für die digitale Nachreichung von Unterlagen (z. B. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung), ist der 31. Januar 2026. Die Übersicht zum Ablauf des gesamten Verfahrens ist beigefügt (Anlage 1) Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Gefördert werden können auch Projekte, die im Eigentum Dritter stehen. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an. „Kommunale Nutzung“ bei Vereinssportanlagen heißt, dass es allen Einwohner*innen freistehen muss, über eine Vereinsmitgliedschaft die Sportanlage nutzen zu können. Die Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Kostenanteil der Kommune beträgt 55 % oder bei durch die Aufsichtsbehörde festzustellenden „Haushaltsnotlage“ 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Bei finanzieller Beteiligung Dritter (kein Nutznießer!) beträgt der Minimalanteil der kommunalen Beteiligung 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (= Gesamtausgaben – Eigenanteil Nutznießer). Die vom Verein vorgelegte Kostenschätzung liegt bei einem Gesamtbetrag von ca. 810.000 €. Aus der Einreichung der Projektskizze und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entsteht keine Verbindlichkeit zur tatsächlichen Durchführung des Vorhabens.
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Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden zusammen aufgerufen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss beriet darüber, ob Rödermark für den Umbau eines Naturrasenplatzes der Turnerschaft 1895 in einen Kunstrasenplatz am Interessenbekundungsverfahren des Bundes teilnehmen soll. Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei rund 919.000 Euro; mit der Einreichung entsteht noch keine Verpflichtung, das Vorhaben tatsächlich umzusetzen. Der Ausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Kultur, Sport und Vereine
Die Stadt Rödermark beteiligt sich an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt der Turnerschaft e.V. 1895 – den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld.
Sachverhalt
Vorbemerkung: Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren. Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Die Turnerschaft e.V. 1895 ist mit Schreiben vom 13. November 2025 an die Stadt herangetreten und hat darum gebeten, das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt der Turnerschaft e.V. 1895 - den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld und die Sanierung von zwei vorhandenen Kunstrasenplätzen - zu nutzen und in das Interessenbekundungsverfahren einzusteigen. Die Sach- und Rechtslage stellt sich nach Sichtung der Unterlagen und einem Beratungsgespräch mit dem für das Förderungsprogramm zuständigen „Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung“ wie folgt dar: 1. Die erste Deadline ist das Fristende zur Einreichung der Projektskizzen am 15. Januar 2026. 2. Die zweite Deadline, das Fristende für die digitale Nachreichung von Unterlagen (z. B. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung), ist der 31. Januar 2026 3. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. 4. Gefördert werden können auch Projekte, die im Eigentum Dritter stehen. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an. „Kommunale Nutzung“ bei Vereinssportanlagen heißt, dass es allen Einwohner*innen freistehen muss, über eine Vereinsmitgliedschaft die Sportanlage nutzen zu können. 5. Die Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Kostenanteil der Kommune beträgt 55 % oder bei durch die Aufsichtsbehörde festzustellenden „Haushaltsnotlage“ 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. 6. Bei finanzieller Beteiligung Dritter (kein Nutznießer!) beträgt der Minimalanteil der kommunalen Beteiligung 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (= Gesamtausgaben – Eigenanteil Nutznießer). 7. Die vom Verein vorgelegte Kostenschätzung liegt bei einem Gesamtbetrag von ca. 919.000 €. 8. Aus der Einreichung der Projektskizze und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entsteht keine Verbindlichkeit zur tatsächlichen Durchführung des Vorhabens.
Ganze Vorlage DS/362/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss beriet die Stellungnahme der Stadt zum Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans 2030. Darin verlangt Rödermark, mehrere geplante Wohn-, Gewerbe- und Gemeinbedarfsflächen neu aufzunehmen oder anzupassen, unter anderem am Steckengarten, am Hainchesbuckel sowie für eine mögliche Feuerwehrfläche nördlich der Rodaustraße. Die Wohnbaufläche „Nördlich Alter Seeweg“ soll dagegen entfallen. Der Ausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Stadtplanung
Mit dem Sachstandsbericht der Verwaltung besteht Einverständnis. Im Rahmen der Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Südhessen (RPS) sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gibt die Stadt Rödermark fristgerecht eine Stellungnahme zu folgenden Vorranggebietsflächen Siedlung sowie Industrie und Gewerbe ab: Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ (A.1) mit einer Größe von 4,3 ha soll aus den Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 entfernt werden. Das Vorranggebiet Siedlung – Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ (A.2) soll um 0,5 ha erweitert werden (B.3), um eine Verbindung der beiden Teilflächen sowie einen vollumfänglichen Anschluss an die bestehende Schulfläche zu ermöglichen. Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Östlich Spessartring“ (A.4) soll auf eine Größe von 4,0 ha verkleinert werden. Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Rodaustraße“ östlicher Teilbereich (A.5) soll um die Fläche des vorhandenen Regenrückhaltebeckens um 0,5 ha verkleinert werden. Das Vorranggebiet Industrie und Gewerbe – gewerbliche Baufläche „Nördlich Germania“ (B.1) mit einer Fläche von 3,9 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden. Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Steckengarten“ (B.2) mit einer Größe von 6,0 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden. Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Östlich Seligenstädter Straße/ In der Dreispitze“ (B.4) mit einer Größe von 3,0 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden. Das geplante Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ (B.5), bestehend aus einem Vorranggebiet Industrie und Gewerbe – gewerbliche Baufläche „Hainchesbuckel“ (B.5) mit einer Fläche von 7,5 ha sowie einer Grünfläche mit einer Fläche von 2,9 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden. Das Vorranggebiet Siedlung – Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Rodaustraße“ westlicher Teilbereich (B.7) mit einer Fläche von 2,4 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden. Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung sowie die Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Waldacker, südlich Am Buchrain“ (B.10) mit einer Größe von 3,1 ha sowie 0,6 ha sollen in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden. Die vorgenannten Punkte sind im Rahmen der Stellungnahme entsprechend zu begründen.
Sachverhalt
Am 15.09.2025 wurde im Staatsanzeiger des Landes Hessen durch das Regierungspräsidium Darmstadt und den Regionalverband FrankfurtRheinMain die Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008 sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Südhessen (RPS) sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main öffentlich bekanntgemacht. Der Entwurf/ Vorentwurf wird im Zeitraum vom 19.09. bis 28.11.2025 (u.a.) im Internet im Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1005552 veröffentlicht. Innerhalb des genannten Zeitraum sowie auch noch bis zum 15.12.2025 können Stellungnahmen – vorrangig über das Beteiligungsportal – eingereicht werden. Im Folgenden sollen die wesentlichen Planungsgrundsätze sowie -ziele der Raumordnung kurz erläutert werden, welche letztendlich Grundlagen der Darstellung der Flächen für die Entwicklung zukünftiger Wohn- und Gewerbegebiete darstellen. Raumstruktur Die Stadt Rödermark wurde gemäß Landesentwicklungsplan (LEP/ 4. Änderung) in die zentralörtliche Kategorie „Polyzentrales Mittelzentrum im Regionalverband FrankfurtRheinMain“ innerhalb des Strukturraums „Hochverdichteter Raum“ (HVR) eingestuft. Des Weiteren befindet sich die Stadt Rödermark im Verlauf der „überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachsen Offenbach – Rodgau – Rödermark“ sowie „Dreieich – Rödermark – Dieburg“. „Die weitere Siedlungsentwicklung soll vorrangig in Städten und Gemeinden im Verlauf der Achsen stattfinden. Im Ballungsraum um Frankfurt soll sich insbesondere die weitere Siedlungsentwicklung der polyzentralen Mittelzentren möglichst an den Nahverkehrsachsen ausrichten.“ (Grundsatz G2.3.1-2) Siedlungsflächenentwicklung/ Flächenkontingente Maßgebliche Grundlage für die Festlegung für die Festlegung und Darstellung der zukünftigen Siedlungsflächen, bzw. der Flächenkontingente Wohnen sowie Industrie und Gewerbe der einzelnen Kommunen bildet die aktuelle Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bis zum Jahr 2040. Auf dieser Basis wurde von der Trägerin der Regionalplanung eine Prognose der Wohnsiedlungsflächen bzw. Wohnungsbedarfe erstellt. „Grundlage für die Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bis 2040 sind die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausschätzung für Hessen der HessenAgentur vom Juni 2019. In deren Rahmen wird vom Basisjahr 2017 aus bis zum Jahr 2035 ein Zuwachs in der Bevölkerungsentwicklung im Regierungsbezirk Darmstadt von knapp 173.000 Einwohnern auf rund 4,15 Millionen oder einem relativen Zuwachs von 4,3 Prozent erwartet. Da sich aus der reinen Änderung der Bevölkerungszahl nicht direkt auf die benötigte Anzahl von Wohneinheiten in einem bestimmten Zeitraum schließen lässt, wurde dies im Rahmen der Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bis 2040 durch das Institut Wohnen und Umwelt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen abgeschätzt. Diese berücksichtigt neben dem reinen Mengeneffekt – also die Änderung der Bevölkerungszahl – weitere relevante Wirkgrößen wie auch den Nachholbedarf, welcher das Wohnungsdefizit im Ausgangsjahr der Prognose repräsentiert. Aus diesem Grund liegt im Regierungsbezirk Darmstadt, gemäß den Prognosen, die Anzahl der jährlich benötigen neuen Wohneinheiten über dem durchschnittlichen jährlichen Bevölkerungszuwachs bis 2035 bzw. 2040. Als bedarfsdeckende jährliche Anzahl neuer Wohneinheiten werden somit zwischen 2018 und 2040 13.000 Reinzugänge bzw. 17.000 Fertigstellungen für den Regierungsbezirk Darmstadt angegeben. Zur Erstellung der Wohnsiedlungsflächenprognose wurden in einem ersten Schritt auf Basis der Wohnungsbedarfsprognose, welche den Wohnungsbedarf auf Ebene der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte abschätzt, eine Verteilung der Wohneinheiten auf die einzelnen Kommunen vorgenommen.“ (RPS/ RegFNP/ gemeinsamer Textteil – Entwurf/ Vorentwurf 2025/ Kap. 3.1.1.5) Bei der Herleitung der Siedlungsflächenkontingente wurde auf Grundlage der Zentralität sowie der strukturräumlichen Einordnung jeder Kommune in Südhessen ein Mindestwert bestimmt. Diesen sogenannten Basiswert erhält jede Kommune, unabhängig von der für sie ermittelten möglichen Flächenkulisse für Vorranggebiete Siedlung, Planung. (RPS/ RegFNP/ gemeinsamer Textteil – Entwurf/ Vorentwurf 2025/ Kap. 3.1.3.3) Für das Siedlungsflächenkontingent der Stadt Rödermark ergibt sich ein Basiswert von 13,0 ha. Dieser setzt sich zusammen aus 10,0 ha aufgrund der zentralörtlichen Einstufung als Mittelzentrum sowie 3,0 ha aufgrund der Lage innerhalb des hochverdichteten Raums. Auf diesen Basiswert können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen weitere Zuschläge aufaddiert werden. Zum einen, wenn aufgrund der Prognose ein Mehrbedarf vorliegt (und dieser auch durch entsprechende Wohnsiedlungsflächen umgesetzt werden kann). Zum anderen, wenn eine Kommune als „Entlastungskommune“ eingestuft wurde. „Da insbesondere die Oberzentren Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach am Main bezüglich der möglichen Vorranggebiete Siedlung, Planung, ein Bedarfsdeckungsdefizit von in Summe rund 1.000 ha aufweisen, ist hierfür ein regionaler Ausgleich notwendig. Bei der Suche nach geeigneten Räumen, um das Bedarfsdeckungsdefizit in der Planungsregion Südhessen zu verteilen und somit die Oberzentren zu entlasten, wurden anhand geeigneter Kriterien Entlastungskommunen bestimmt. Für Entlastungskommunen muss entsprechend eine größere Siedlungsentwicklung, als durch die Bedarfslage vor Ort begründet, ermöglicht werden.“ (RPS/ RegFNP/ gemeinsamer Textteil – Entwurf/ Vorentwurf 2025/ Kap. 3.1.3.3) Die Stadt Rödermark ist innerhalb der Entwurfs des RPS/ Vorentwurfs des RegFNP als Entlastungskommune dargestellt. Darüber hinaus wurde der Stadt das Vorliegen eines Mehrbedarfs an Wohnsiedlungsflächen attestiert. Der Ermittlung der gewerblichen Flächenkontingente wurde ein flächenunabhängiger Basiswert zugrunde gelegt. Auf diesen werden bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen verschiedene Zuschläge angerechnet. Der Basiswert wird hierbei direkt vom Basiswert des Siedlungsflächenkontingents der jeweiligen Kommune abgeleitet und ergibt sich als dessen halber Wert. (vgl. RPS/ RegFNP/ gemeinsamer Textteil – Entwurf/ Vorentwurf 2025/ Kap. 3.1.1.6, 3.1.3.3) Für die Stadt Rödermark wurden folgende Flächenkontingente festgelegt: Wohnsiedlungsflächen bzw. Vorranggebiet Siedlung: 31 ha Gewerbliche Flächen bzw. Vorranggebiet Industrie und Gewerbe: 13 ha Vorranggebiete Siedlung wurden im Vorentwurf des RegFNPs in der Regel als Wohnbaufläche, Planung, dargestellt. Eine Darstellung als Gemischte Baufläche, Planung, erfolgte grundsätzlich dann, wenn für die konkrete Fläche eine Nutzungsmischung vorgesehen ist. Im Einzelfall konnte auch eine Darstellung als Sonderbaufläche, Planung, oder Fläche für den Gemeinbedarf, Planung, erfolgen. Im Regelfall wurden Vorranggebiete Industrie und Gewerbe als Gewerbliche Bauflächen, Planung dargestellt. Aus städtebaulichen Gründen kann auch eine Darstellung als Sonderbaufläche im Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung, in Frage kommen. (vgl. RPS/ RegFNP/ gemeinsamer Textteil – Entwurf/ Vorentwurf 2025/ Kap. 3.1.4.1) Auf das Flächenkontingent nicht angerechnet werden Planungen zu Vorhaben, die nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich privilegiert zulässig sind und die der Ver- oder Entsorgung dienen sowie Planungen, die dem Ausbau der Freiflächenphotovoltaik dienen, da entsprechende Planungen in der Regel nicht ausschließlich dem örtlichen Interesse dienen, sondern zur Umsetzung von überörtlichen Strategien und Bedarfen benötigt werden. (vgl. RPS/ RegFNP/ gemeinsamer Textteil – Entwurf/ Vorentwurf 2025/ Kap. 3.1.3.3) Die festgelegten kommunalen Flächenkontingente stellen einen Grundzug der Planung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) dar. „Mithilfe dieser Festlegung wird sichergestellt, dass einer der Pfeiler dieses Plans – die Beschränkung der Neuinanspruchnahme bislang ungenutzter Flächen auf [insgesamt] 5.500 ha – gesteuert und seine Einhaltung nachverfolgt werden kann. Führt eine Überschreitung der Flächenkontingente zu einer Überschreitung des „Flächendeckels“, ist dieser Grundzug auch berührt. Eine Überschreitung der Flächenkontingente wird daher künftig ausschließlich dann möglich sein, wenn gleichzeitig eine andere Kommune auf die Inanspruchnahme ihres Flächenkontingents verzichtet.“ (RPS/ RegFNP/ gemeinsamer Textteil – Entwurf/ Vorentwurf 2025/ Kap. 3.1.3.3) Kriterien einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung Die Regionalversammlung Südhessen hat am 06.05.2022 folgende (allgemeinen) Kriterien einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung beschlossen (Gunstfaktoren): Lage im zentralen Ortsteil einer Kommune Lage entlang einer Entwicklungsachse 1.000 m Entfernung zum nächsten Schienenhaltepunkt (fußläufige Erreichbarkeit) 4.000 m Entfernung zum nächsten Schienenhaltepunkt (Erreichbarkeit per Rad) Lage entlang einer regionalplanerisch festgelegten Nah- und/ oder Regionalachse Lage im Umfeld einer bestehenden und/ oder zukünftigen überörtlichen Radverbindung „Zusätzlich wurden im Rahmen der Abwägung sog. Ungunstfaktoren berücksichtigt. Hierunter fallen beispielsweise die in der „Landesweiten Klimaanalyse Hessen“ vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen, Räume mit schützenswerten Böden oder besonders für die Landwirtschaft geeignete Räume.“ (RPS/ RegFNP/ gemeinsamer Textteil – Entwurf/ Vorentwurf 2025/ Kap. 3.1.1.4) Zudem wurden neue Flächen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main insbesondere hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit Flächen für den Biotopverbund und den Flächen der Bedeutsamen Landschaften überprüft. (vgl. RPS/ RegFNP/ gemeinsamer Textteil – Entwurf/ Vorentwurf 2025/ Kap. 3.1.1.4) Ein weiterer Beschluss der Regionalversammlung Südhessen sieht vor, den im Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan 2010 dargestellten aber noch nicht entwickelten Vorranggebiete Siedlung, Planung, unabhängig von der Bewertung der Flächen in der „Landesweiten Klimaanalyse Hessen“, ein besonders hohes Gewicht beizumessen. Entwurf Regionalplan Südhessen/ Vorentwurf Regionaler Flächennutzungsplan Die für die Stadt Rödermark vorgesehenen Vorranggebiete Siedlung sowie Vorranggebiete Industrie und Gewerbe sind in Anlage_01 wiedergegeben. Es ist augenfällig, dass die dargestellten Vorranggebiete (Siedlung sowie Industrie und Gewerbe) nahezu ausnahmslos aus dem aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP 2010) übernommen bzw. fortgeführt wurden. Einzige signifikante Ausnahme bildet das ca. 5,3 ha große Vorranggebiet Siedlung im Bereich „nördlich Rodaustraße (Ost)“. Das dargestellte Vorranggebiet Industrie und Gewerbe im Bereich „Hainchesbuckel (Süd)“ wurde geringfügig verändert, steht aber unter dem Vorbehalt einer noch ausstehenden „Natura 2000-Prüfung“. Innerhalb des Vorentwurfs sind weiterhin Sonderbaufläche im Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung mit den Zweckbestimmungen Kläranlage sowie Umspannanlage dargestellt. Diese Flächen werden allerdings nicht auf das Flächenkontingent Vorranggebiet Industrie und Gewerbe angerechnet, da diese Vorhaben nach § 35 BauGB privilegiert sind sowie der Ver- und Entsorgung dienen. Aus dem Vorentwurf ergeben sich für die Stadt Rödermark folgende Zuwachsflächen (Anlage_01, schwarze Schrift bzw. Flächeneinfassung): Wohnsiedlungsflächen bzw. Vorranggebiet Siedlung: 29,1 ha Gewerbliche Flächen bzw. Vorranggebiet Industrie und Gewerbe: 4,1 ha „Flächenanmeldungen“ Stadt Rödermark Basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.05.2019 hat die Verwaltung dem Regionalverband FrankfurtRheinMain im Rahmen der Kommunengespräche 1.0 sowie 2.0 die städtischen Entwicklungsvorstellungen übermittelt. Die aus dem aktuellen RegFNP 2010 resultierenden Zuwachsflächen sollten unverändert in den neuen Vorentwurf des RegFNPs übernommen werden. Die zusätzlichen „Flächenanmeldungen“ der Stadt Rödermark besitzen folgende Größenordnungen (Anlage_02, rote Schrift bzw. Flächeneinfassung): Wohnsiedlungsflächen bzw. Vorranggebiet Siedlung: 33,3 ha Gewerbliche Flächen bzw. Vorranggebiet Industrie und Gewerbe: 14,3 ha Addiert man die zusätzlichen Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark zu den innenhalb des Vorentwurfs des RegFNPs dargestellten Flächen der Vorranggebiete Siedlung sowie Industrie und Gewerbe und vergleicht diese mit den ermittelten Flächenkontingenten, wird man nicht umhinkommen, ein gewisses Überangebot an Zuwachsflächen konstatieren zu müssen. Gemäß dem Ziel der Raumordnung Z3.1.2-3 dürfen die ermittelten Flächenkontingente bei der tatsächlichen Entwicklung von Bauland nicht überschritten werden. Innerhalb der Plandarstellung können aber Vorranggebiete, Planung, in einem das Flächenkontingent der jeweiligen Kommune übersteigenden Umfang festgelegt bzw. dargestellt werden. Die Erwartungshaltung einer Verdoppelung von Zuwachsflächen – über das ermittelte Flächenkontingent hinaus – dürfte sich allerdings als unrealistisch herausstellen! Überarbeitete Darstellung der Vorranggebiete Siedlung sowie Industrie und Gewerbe innerhalb des Vorentwurfs des RegFNP 2025 (Anlage_03, Anlage_04) In einem weiteren Arbeitsschritt wurden daher die innerhalb des Vorentwurfs dargestellten Zuwachsflächen (A.1 – A.6) sowie die zusätzlichen Flächenmeldungen des STAVO-Beschlusses (B.1 – B.10) einer kritischen Überprüfung unterzogen. A. Dargestellte Vorranggebiete Siedlung sowie Industrie und Gewerbe im RegFNP 2010 sowie innerhalb des Vorentwurfs 2025 A.1 Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ (4,3 ha) Aufgrund der tatsächlich vorhandenen naturräumlichen Ausgangssituation sowie der Eigentumsverhältnisse ist eine konkrete Gebietsentwicklung wirtschaftlich nicht darstellbar. Es wird daher vorgeschlagen, die Darstellung „Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung“ aus dem Vorentwurf des RPS/ RegFNP 2030 zu entfernen. Siehe auch A.2 A.2 Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ bzw. „Südlich Oswald-von-Nell-Breuning-Schule“ (5,5 ha) Es wird vorgeschlagen, die dargestellten Flächen für den Gemeinbedarf als Erweiterungsfläche für die angrenzende Oswald-von-Nell-Breuning-Schule beizubehalten. Sie sollte um 0,5 ha erweitert werden (siehe B.3), um eine Verbindung der beiden Teilflächen sowie einen vollumfänglichen Anschluss an die bestehende Schulfläche zu ermöglichen. A.3 Gewerbliche Baufläche, Planung „Hainchesbuckel“ – Südlicher Teilbereich (4,1 ha) Es wird vorgeschlagen, das dargestellte Vorranggebiet Industrie und Gewerbe – gewerbliche Baufläche, Planung“ beibehalten. Siehe auch B.5 A.4 Wohnbaufläche, Planung „Östlich Spessartring“ (7,5 ha) Es wird vorgeschlagen, das dargestellte „Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung“ aufgrund seiner Lagegunst (Nähe zum Bahnhaltepunkt Rödermark Urberach, zentraler Versorgungsbereich Fachmarktzentrum, verkehrliche Erschließung) beizubehalten, aber von der ursprünglichen Größe von 7,5 ha auf 4,0 ha zu verkleinern. A.5 Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Rodaustraße“ – Östlicher Teilbereich (5,3 ha) Es wird vorgeschlagen, das dargestellte „Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung“ beizubehalten, aber um die Fläche des vorhandenen Regenrückhaltebeckens von 0,5 ha zu verkleinern. A.6 Wohnbaufläche, Planung „Westlich Kinzigstraße“ (6,5 ha) Es wird vorgeschlagen, das dargestellte „Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung“ vollumfänglich beizubehalten. Aufgrund der Regelung, das neu entwickelte Wohnbauflächen einen Mindestabstand von 400 m zur Trassenmitte von Höchstspannungsfreileitungen einhalten müssen (LEP, 3. Änderung), ist dieses Gebiet momentan nicht entwickelbar. Es ist aber davon auszugehen bzw. zu hoffen, dass der Landesgesetzgeber diese Regelung – aufgrund des Mangels an Wohnbauflächen (gerade in Ballungsräumen) – ändert oder aber zumindest Ausnahmetatbestände definiert. B. Vorranggebiete Siedlung und Industrie und Gewerbe – Zusatzmeldungen (STAVO-Beschluss) B.1 Gewerbliche Baufläche, Planung „Nördlich Germania“ (3,9 ha) Die Stadt Rödermark hat in den vergangenen Jahren das Gewerbegebiet „Kapellenstraße“ entwickelt. Die Erschließung ist insoweit bereits hergestellt, einzig der Straßenendausbau ist noch nicht vollumfänglich abgeschlossen (Asphaltdeckschicht im Bereich der Wendeanlage, Gehwege). Aufgrund des Mangel bzw. des Bedarfs an gewerblichen Bauflächen in Rödermark muss bereits eine Erweiterung des Gewerbegebiets in Erwägung gezogen werden. Dieses insbesondere auch vor dem Hintergrund, Firmen, welche im Gewerbegebiet „Kapellenstraße“ ansässig sind, perspektivisch Erweiterungs- bzw. Entwicklungsmöglichkeiten am Standort Rödermark bieten zu können. Das geplante Gewerbegebiet „Nördlich Germania“ grenzt östlich an das bestehende Gewerbegebiet „Kapellenstraße“ an. Im Süden schließt sich unmittelbar das Sportgelände des „1. FC Germania 08 e.V. Oder-Roden“ an. Über die B 459 ist die Fläche auch an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Die Entfernung zum Anschlusspunkt an die B 45 beträgt ca. 3,5 km. Der Bahnhaltepunkt Rödermark Ober-Roden (RB 61 „Dreieichbahn“, S 1 Rödermark – Wiesbaden) befindet sich in ca. 1.600 m Entfernung. Innerhalb des Vorentwurfs des RPS/ RegFNP 2030 ist die Fläche als „Vorbehaltsgebiet und Fläche für Landwirtschaft“, „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“, „Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen“ (südlicher Teilbereich), „Fläche für den überörtlichen Biotopverbund“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ dargestellt. Es wird vorgeschlagen, die 3,9 ha große Fläche im Rahmen der Stellungnahme zum Vorentwurf des RPS/ RegFNP 2030 (erneut) als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe – gewerbliche Baufläche, Planung“ anzumelden. B.2 Wohnbaufläche, Planung „Steckengarten“ (6,0 ha) Die Wohnbaufläche/ Planung „Steckengarten“ befindet sich nordöstlich des historischen Ortskerns des Stadtteils Ober-Roden. Es würde sich unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung anschließen. Die „Straßenanschlüsse“ sind bereits vorhanden. Die Fläche befindet in einer Entfernung von ca. 1.000 m zum Bahnhaltepunkt Rödermark Ober-Roden (RB 61 „Dreieichbahn“, S 1 Rödermark – Wiesbaden). Über die L 3097 sowie die B 459 ist die Fläche an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Die Entfernung zu den nächsten Anschlusspunkten an die B 45 beträgt ca. 3,0 km. Innerhalb des Vorentwurfs des RPS/ RegFNP 2030 ist die Fläche als „Vorbehaltsgebiet und Fläche für Landwirtschaft“, „Vorranggebiet und Fläche für Landwirtschaft“, „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“, „Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen“, „Fläche für den überörtlichen Biotopverbund“ (Teilbereich) sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ (Teilbereich) dargestellt. Es wird vorgeschlagen, die ursprünglich angemeldete Fläche „Steckengarten“ von 3,4 ha auf 6,0 ha zu vergrößern und im Rahmen der Stellungnahme zum Vorentwurf des RPS/ RegFNP 2030 (erneut) als „Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung“ anzumelden. B.3 Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ bzw. „Südlich Oswald-von-Nell-Breuning-Schule“ (0,5 ha) Es wird vorgeschlagen, die dargestellten Flächen für den Gemeinbedarf als Erweiterungsfläche für die angrenzende Oswald-von-Nell-Breuning-Schule beizubehalten (A.2). Sie sollte um 0,5 ha erweitert werden (B.3, der hoffentlich besseren Lesbarkeit violett dargestellt), um eine Verbindung der beiden Teilflächen sowie einen vollumfänglichen Anschluss an die bestehende Schulfläche zu ermöglichen. B.4 Wohnbaufläche, Planung „Östlich Seligenstädter Straße/ In der Dreispitze“ (3,0 ha) Die Wohnbaufläche/ Planung „Östlich Seligenstädter Straße/ In der Dreispitze“ schließt unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung des Stadtteils Ober-Roden an. Die Fläche befindet in einer Entfernung von ca. 850 m zum Bahnhaltepunkt Rödermark Ober-Roden (RB 61 „Dreieichbahn“, S 1 Rödermark – Wiesbaden). Über den Breidertring sowie die B 459 ist die Fläche an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Die Entfernung zu den nächsten Anschlusspunkten an die B 45 beträgt ca. 2,0 km. Innerhalb des Vorentwurfs des RPS/ RegFNP 2030 ist die Fläche als „Vorbehaltsgebiet und Fläche für Landwirtschaft“, „Vorranggebiet und Fläche für Landwirtschaft“, „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“, „Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen“, „Fläche für den überörtlichen Biotopverbund“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ (Teilbereich) dargestellt. Es wird vorgeschlagen, die ursprünglich angemeldeten Flächen von 9,5 + 6,9 ha auf 3,0 ha zu reduzieren und im Rahmen der Stellungnahme zum Vorentwurf des RPS/ RegFNP 2030 (erneut) als „Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung“ anzumelden. B.5 Gewerbliche Baufläche, Planung „Hainchesbuckel“ – Nördlicher Teilbereich (7,5/ 2,9 ha) Die Stadt Rödermark beabsichtigt bereits seit mehreren Jahrzehnten das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet „Seewald“ zu erweitern. 1996 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, mit dem Ziel der bauleitplanerischen Ausweisung eines Gewerbegebiets im Bereich „Hainchesbuckel“, gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde bereits durchgeführt. Letztendlich konnte die Gebietsentwicklung – aufgrund der nicht vorhandenen Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer – aber nicht zum Abschluss gebracht werden. Zwischenzeitlich wurde mit dem Hauptgrundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem dieser seine Mitwirkungsbereitschaft bekundet hat. Auf dieser Basis wurde 2023 ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines insgesamt ca. 15,5 ha großen Industrie- und Gewerbegebiets gemäß § 9 und § 8 Baunutzungsverordnung (einschließlich Grünpuffer und veränderter Verkehrsanbindung über die Kapellenstraße) geschaffen werden. Ein Ziel der Gebietsentwicklung besteht insbesondere darin, das Gelände bzw. den Bestand des Betriebs des Recyclingunternehmens „Rügemer“ bauleitplanerisch zu sichern. Aktuell ist lediglich eine BImSchG-Genehmigung für einen Teilbereich des Betriebsgeländes vorhanden. Innerhalb des rechtswirksamen RegFNP 2010 ist der betreffende Bereich teilweise als „gewerbliche Baufläche, Bestand“ (1,25 ha), „gewerbliche Baufläche, Planung“ (3,8 ha), „Fläche für die Landbewirtschaftung“, „Vorranggebiet für Regionalparkkorridor“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ sowie „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ dargestellt. Innerhalb des Entwurfs des RegFNP 2030 ist der betreffende Bereich als „gewerbliche Baufläche, Bestand“ (1,25 ha), „gewerbliche Baufläche, Planung“ (4,1 ha, für die die Erforderlichkeit einer „Natura 2000-Prüfung“ vermerkt ist), „Vorbehaltsgebiet und Fläche für die Landwirtschaft“, „Vorranggebiet und Fläche für die Landwirtschaft“, „Vorranggebiet Regionalparkkorridor“ sowie „Vorranggebiet Klima“ dargestellt. Seitens der Stadt Rödermark wird darum gebeten, eine 10,4 ha große Fläche im Zuge der Neuaufstellung des RPS/ Reg FNP 2030 im Bereich „Hainchesbuckel“ zu berücksichtigen. Diese Fläche setzt sich aus einer 7,5 ha großen „gewerblichen Baufläche, Planung“ sowie einer 2,9 ha großen „Grünfläche“ zusammen. Diese „Grünfläche“ stellt einen Puffer zu den nördlich angrenzenden Waldbereich dar und sichert weitere schützenswerte Flächen. Es ist zudem geplant, einen Teil der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich umzusetzen. Das geplante Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ ist ca. 1.100 m vom bestehende Haltepunkt des Regionalverkehrs Rödermark Urberach („Dreieichbahn“ Dieburg – Frankfurt/ Main) sowie ca. 2.500 m vom bestehenden S-Bahn-Haltepunkt Rödermark Ober-Roden (S1 Rödermark – Wiesbaden) entfernt. Der Anschlusspunkt an die B 45 befindet sich in einer Entfernung von ca. 4,4 km. Die Verbindung zum geplanten Gebiet ist über die B 459 bzw. den Rödermarkring hergestellt. Durch den bestehenden Gewerbebetrieb ist bereits eine Beeinträchtigung (Halden, Haufwerke) der klimatischen Bedeutung des Gebiets gegeben. Durch entsprechende Festsetzungen eines Bebauungsplans kann hierauf reagiert, diese Situation sogar verbessert werden. Der vorgesehene nördliche Abschluss (Grünpuffer) des Gewerbegebiets eröffnet zudem die Möglichkeit, die Darstellung „Vorranggebiet Regionalparkkorridor“ umzusetzen bzw. konkret auszugestalten. Die Entwicklung des „Industrie- und Gewerbegebiets Hainchesbuckel“ besitzt für sie Stadt Rödermark höchste Priorität. Aufgrund der Standortanforderungen des bestehenden Recyclingbetriebs „Rügemer“ sind Alternativstandorte ausgeschlossen. Es wird daher beantragt, eine 7,5 ha große Fläche als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe – gewerbliche Baufläche, Planung“ sowie eine 2,9 ha große „Grünfläche“ in der nördlichen Fortsetzung des bestehende „Gewerbegebiets Seewald“ in den Regionalplan Südhessen sowie den Regionalen Flächennutzungsplan/ RegFNP 2030 aufzunehmen und die bestehenden bzw. vorgesehenen Darstellungen in diesem Bereich entsprechend zu streichen. Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung der Gebietsentwicklung „Hainchesbuckel“ beabsichtigt die Stadt Rödermark, auf der Basis des RegFNP 2010 einen entsprechenden Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung sowie zur Änderung des RegFNP 2010 zu stellen. B.6 Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Spessartring“ (2,3 ha) Es wird vorgeschlagen, auf eine erneute Flächenmeldung zu verzichten. B.7 Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Rodaustraße“ – Westlicher Teilbereich (2,4 ha) Innerhalb des Vorentwurfs des RegFNP 2030 ist bereits der östliche Teilbereich „Nördlich Rodaustraße“ als Wohnbaufläche, Planung dargestellt (s.a. A.5). Der westliche Teilbereich wurde dagegen nicht aufgenommen. Dieser Teilbereich soll aber insbesondere Flächen für eine perspektivische Verlagerung der Feuerwehr Urberach bereitstellen. Es wird vorgeschlagen, die 2,4 ha große Fläche „Nördlich Rodaustraße“ – westlicher Teilbereich als „Vorrangfläche Siedlung – Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sicherheit und Ordnung, Planung“ (Feuerwehr) erneut zu melden. B.8 Wohnbaufläche, Planung „Südlich Eichenbühl/ Jenaer Straße“ (2,3 ha) Es wird vorgeschlagen, auf eine erneute Flächenmeldung zu verzichten. B.9 Wohnbaufläche, Planung „Südlich Pestalozzistraße“ (2,8 ha) Es wird vorgeschlagen, auf eine erneute Flächenmeldung zu verzichten. B.10 Wohnbaufläche, Planung, Fläche für den Gemeinbedarf/ Planung „Waldacker, südlich Am Buchrain“ (3,1/ 0,6 ha) Die insgesamt 3,7 ha große Fläche befindet sich am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Waldacker. Sie setzt sich aus einer geplanten 3,1 ha großen „Vorrangfläche Siedlung – Wohnbaufläche, Planung“ sowie einer geplanten 0,6 ha großen „Vorrangfläche Siedlung – Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Soziale Zwecke, Planung“ zusammen. Die gemeldete Fläche wurde nicht in den Vorentwurf des RegFNP 2030 übernommen. Sie ist aber in Kapitel 15.1 des gemeinsamen Textteils des RPS/ RegFNP 2030, Entwurf/ Vorentwurf 2025 als einer der „Räume zur Sicherung langfristiger Siedlungsentwicklung“ dargestellt. Gemäß Z 3.2.1-3 sind diese Räume so zu sichern, „dass dort mittel- bis langfristig Siedlungsentwicklung stattfinden kann. Nutzungen, die einer Festlegung dieser Räume als Vorranggebiete Siedlung, Planung, im nächsten Regionalplan Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main entgegenstehen oder diese wesentlich erschweren, sind dort unzulässig.“ Es wird vorgeschlagen, die Festsetzung des Ziels 3.2.1-3 zum Anlass zu nehmen, auf den Bedarf an dieser Fläche hinzuweisen und erneut auf eine Darstellung innerhalb des Regionalen Flächennutzungsplans hinzuwirken. Die Überprüfung der innerhalb des Vorentwurfs dargestellten Zuwachsflächen (A.1 – A.6) sowie der zusätzlichen Flächenmeldungen gemäß STAVO-Beschluss (B.1 – B.10) führt zu folgenden Flächenszenarien bzw. Größenordnungen: Wohnsiedlungsflächen bzw. Vorranggebiet Siedlung: 36 ha (20,4 + 15,6 ha) Gewerbliche Flächen bzw. Vorranggebiet Industrie und Gewerbe: 15,5 ha (4,1 + 11,4 ha)
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss beriet die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für das Badehaus, die wegen der Übernahme durch die Stadt zum 1. Januar 2026 erforderlich wird. Sie regelt unter anderem Eintrittspreise sowie Gebühren für Vereine und Schulen; die geplante Erhöhung für Schwimmsportvereine soll auf deren Bitte erst zum 1. April 2026 gelten. Der Ausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Satzung zuzustimmen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend KBR - Badehaus
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte „Benutzungs- und Gebührensatzung für das Badehaus der Stadt Rödermark“.
Sachverhalt
Da sich das Badehaus Rödermark ab dem 01.01.2026 im Eigentum der Stadt Rödermark befinden wird, ist es erforderlich, eine Gebührensatzung zu erlassen. Gemäß § 10 Kommunales Abgabengesetz (KAG) kann die Stadt Rödermark als Gegenleistung für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Jedoch können Benutzungsgebühren aufgrund der Bestimmung des § 2 KAG nur auf Basis einer Abgabensatzung gehoben werden. Beigefügt wurde der Entwurf einer Gebührensatzung erstellt, in welchen die derzeitigen Eintrittspreise sowie Benutzungspreise eingearbeitet wurden. Die in § 4 Abs. 2 der Gebührensatzung festgelegten Eintrittsgelder für die private Nutzung wurden letztmalig durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2024 mit Wirkung zum 01.04.2024 angehoben. Die in § 4 Abs. 3 vorgesehenen Benutzungsgebühren für die Schwimmsporttreibenden Vereine wurden zuletzt in 2019 angepasst (Stadtverordnetenbeschluss vom 05.12.2017). Mit diesem Stavo-Beschluss wurde ebenfalls eine jährliche Erhöhung um 2,5% (durchschnittliche Inflationsrate) beschlossen und eine tatsächliche Erhöhung der Nutzungsentgelte alle 3 Jahre. Diese Erhöhung fand in 2022 nicht statt. Aus diesem Grund wurde in 2025 mit den schwimmsporttreibenden Vereinen eine geplante Erhöhung zum 01.01.2026 besprochen. Diese baten darum, die Erhöhung erst zum 01.04.2026 durchzuführen, damit die Vereine ausreichend Zeit bekommen ihre Mitgliedsbeiträge auf den anstehenden Mitgliederversammlungen anpassen zu können. Mit dieser geplanten Erhöhung liegen wir noch immer deutlich unter den Preisen für Vereinsnutzungen in anderen Bädern. Ebenso verhält es sich mit den in § 4 Abs. 4 vorgesehenen Benutzungsgebühren für die Nutzung des Badehauses durch die Schulen. Der Kreis Offenbach zahlt für die Nutzung anderer Schwimmbäder im Kreis 90,00 € die Bahnstunde. Aus diesem Grund haben wir die Bahngebühr bereits zum 01. Januar 2025 von 17,32 € auf ebenfalls 90,00 € pro Stunde angepasst.
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Ehrungsordnung soll so geändert werden, dass der Kulturpreis künftig alle zwei Jahre statt jährlich vergeben wird. Außerdem soll die Graf-Reinhard-Medaille eingeführt werden, die der Magistrat anlassbezogen für bisher nicht erfasste Leistungen verleihen kann. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Änderung zuzustimmen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Kultur, Sport und Vereine
Die SATZUNG über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark (Ehrungsordnung), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2023, wird entsprechend der beigefügten Änderungssatzung geändert.
Sachverhalt
Gemäß § 6 b Absatz 2, Satz 1 der bisherigen Fassung soll der Preis jährlich vergeben werden. Um die Wertigkeit des Kulturpreises zu steigern, wird es als richtig erachtet, den Preis alle zwei Jahre zu vergeben. Hinzugefügt werden soll das Ehrungsformat „Graf-Reinhard-Medaille“ – als ergänzender § 6 c. Diese Ehrung soll durch Entscheidung des Magistrats anlassbezogen für Leistungen ausgesprochen werden können, die durch die bisherigen Formate nicht erfasst sind.
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Vorlage zuzustimmen.
- Ö 8 Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss hat die geplante Änderung der Feuerwehrsatzung beraten. Künftig sollen zwei statt nur einer stellvertretenden Stadtbrandinspektorin beziehungsweise eines stellvertretenden Stadtbrandinspektors vorgesehen werden, um die Leitung auf mehrere Schultern zu verteilen und die anstehende Neuwahl zu ermöglichen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Änderung zuzustimmen; die zusätzliche Stelle kann jährlich 1.170 Euro kosten.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Recht
Die in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rödermark wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Magistrat legt mit der Drucksache der Stadtverordnetenversammlung eine Änderungssatzung für die Feuerwehrsatzung der Stadt Rödermark, zuletzt im Jahr 2017 geändert, vor. Die vorgeschlagenen Änderungen werden empfohlen, um nach intensiven Erörterungen mit der Führung der gesamten Feuerwehr und der Wehren der beiden Stadtteile die kameradschaftliche und gemeinsame Neuaufstellung der Stadtbrandinspektion zu ermöglichen. Diese wird erforderlich, da der bis zum Dezember 2027 gewählte Stadtbrandinspektor den Magistrat vorzeitig um seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ersucht hat. Dem Verlangen auf Entlassung war gemäß § 29 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) nachzukommen, so dass diese vom Magistrat am 13.11.2025 zum 31.12.2025 verfügt wurde. Der Magistrat respektiert das Ersuchen und ist dem bisherigen Stadtbrandinspektor für seine ehrenamtliche Pflicht- und Aufgabenerfüllung zu Dank verpflichtet. Gemäß § 12 Abs 3 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) sollte die Feuerwehr deshalb nun binnen zwei Monaten nach Freiwerden der Stelle die Wahl eines neuen Stadtbrandinspektors bzw. einer Stadtbrandinspektorin vornehmen. Sollte es zu keiner Besetzung der Stelle kommen, wäre der Magistrat gezwungen im Benehmen mit der Kreisbrandinspektorin oder dem Kreisbrandinspektor unverzüglich eine Bestellung vorzunehmen. Der Magistrat ist der Überzeugung, dass die erfolgreiche Leitung der Gesamtfeuerwehr neben der fachlichen Qualifikation insbesondere auf die Unterstützung und das Vertrauen der Kameraden und Kameradinnen der gesamten Feuerwehr Rödermark beruht. Deshalb hat der Bürgermeister umgehend das vertrauensvolle Gespräch mit dem bisherigen Stadtbrandinspektor, dem stellvertretenden Stadtbrandinspektor und den Wehrführungen der beiden Stadtteilfeuerwehren gesucht. Die beteiligten ehrenamtlichen Kräfte zeigten nicht nur auf, dass und unter welchen Rahmenbedingungen sich Nachfolger / Nachfolgerinnen zur Wahl stellen werden. Im Rahmen einer Jahreshauptversammlung am 20.11.2025 erfolgte aus verschiedenen Gründen noch keine Neuwahl eines neuen Stadtbrandinspektors / einer neuen Stadtbrandinspektorin. Der Bürgermeister nutzte aber die Gelegenheit, der gesamten Feuerwehr den möglichen Generationenwechsel, der so mit den Beteiligten erörtert worden war, vorzustellen. Teil der Neuausrichtung der Leitung der Gesamtfeuerwehr ist dabei auch die Einrichtung der Stelle eines zweiten stellvertretenden Stadtbrandinspektors bzw. -inspektorin. Diese Möglichkeit wird seit 2019 auch in der gemeinsamen Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) und des Landesfeuerwehrverbandes Hessen vorgesehen und ist in anderen vergleichbaren Kommunen im Kreis Offenbach bereits umgesetzt. Auch wenn hierzu kein formaler Beschluss der Einsatzabteilung erfolgte, traf dieser gemeinsame Vorschlag auf Zustimmung bzw. keinen Widerspruch der Jahreshauptversammlung. Mit der vorliegenden Satzungsänderung wird deshalb vorgeschlagen, neben der Stelle des Stadtbrandinspektors / der Stadtbrandinspektorin zwei Stellvertreter/innen vorzusehen. Es werden deshalb die Paragraphen der Satzung geändert, die die Stellvertretungspositionen des Stadtbrandinspektors betreffen. Zwingend ist dabei in erste und zweite Stellvertretung zu unterscheiden. § 12 Abs. 5 HBKG schreibt zwingend bei der Wahl von jeweils einer weiteren Vertreterin oder eines weiteren Vertreters vor, dass die Funktion, Zuständigkeiten und Rangfolge der weiteren Vertreterinnen und Vertreter durch die Satzung zu regeln ist. Soweit Vorschriften der bisherigen Satzung mit der Änderungssatzung angepasst werden sollen, wird dringend vorgeschlagen, diese Paragraphen auf den aktuellen Stand des HBKG und der Mustersatzung anzupassen. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Rödermark muss zwingend aktualisiert werden. Nach der Änderung des HBKG und der Aktualisierung der Mustersatzung im Jahr 2019 wurde bisher durch die Stabsstelle Brandschutz kein Anpassungsbedarf angezeigt. Die infolge der erforderlichen Neuwahlen erfolgte Prüfung der Satzung hat aber gezeigt, dass diese insgesamt unter Einbindung der ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr überarbeitet werden sollte. Eine vollumfängliche Anpassung der Gesamtsatzung ist angesichts des bestehenden Zeitdruckes aber nicht möglich. Aus den Reihen der Feuerwehren wurden weitere Änderungen der Feuerwehrsatzung vorgeschlagen. Diese guten Anregungen sollten in eine Aktualisierung der Feuerwehrsatzung einfließen. Die Aktualisierung der Feuerwehrsatzung soll deshalb schnellstmöglich durch den neuen Fachdienst 3.5 Brand- und Katastrophenschutz vorbereitet und nach Beratung mit den Wehren und der Brandschutzkommission in den Geschäftsgang gegeben werden. Die Stadtverordnetenversammlung wird um Zustimmung und Beschluss der Änderungssatzung gebeten. Dem ehrenamtlichen Stadtbrandinspektor zukünftig nicht nur einen sondern einen weiteren Stellvertreter zur Seite zu stellen, geschieht, um auch sicherstellen, dass dieser bei seiner Aufgabenerfüllung entlastet und das Ehrenamt auf mehrere Schultern verteilt werden kann. Damit soll dem Wunsch unserer Feuerwehrkräfte nach einer kameradschaftlichen und möglichst umfassend aufgestellten Stadtbrandinspektion Rechnung getragen werden. Die kurzfristige Änderung vor dem Jahresende soll damit auch die sichere Wahl eines neuen Teams der Gesamtfeuerwehr im Frühjahr und somit im Rahmen der gesetzlichen Fristen sicherstellen. gez. Jörg Rotter Andrea Schülner Bürgermeister Erste Stadträtin
Finanzielle Auswirkung
Die Einrichtung einer weiteren Stellvertretung für den Stadtbrandinspektor ist mit Kosten verbunden. Die Entschädigung richtet sich nach der Feuerwehrdienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung (FwDRAVO) des Landes Hessens. Die Satzungsänderung könnte mithin Kosten iHv 97,50 EUR / Monat bzw. 1.170,- EUR / Haushaltsjahr verursachen.
Ganze Vorlage DS/381/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Vorlage zuzustimmen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag verlangte für laufende Projekte des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ ausführliche Sachstandsberichte sowie belastbare Zeit- und Kostenpläne. Anlass waren unter anderem die Planungen für den Grünzug an der Rilkestraße und die angespannte Finanzlage der Stadt. Der Antrag wurde in der Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbare) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, für sämtliche laufende, in den Leistungsphasen 2, 3 oder 4 befindlichen Projekte des Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ unverzüglich den politischen Gremien einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen dezidierten Zeit- und validen Kostenplan vorzulegen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug Rathausplatz zur Grünen Mitte" beschlossen worden. „Ziel der Maßnahme ist es, ein grün-blaues Band vom Rathausplatz zur Grünen Mitte-zu gestalten und damit sowohl die ökologischen Funktionen der Freiflächen aufzuwerten als auch die Naherholungsqualitäten und das Wohnumfeld zu verbessern." Die konkreten Planungen wurden seit der Verabschiedung des ISEK im Mai 2019 nicht mehr in den öffentlichen städtischen Gremien vorgestellt, beraten oder besprochen. Die Planungen[1] zu diesem Areal sind in vollem Gange[2]. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden die Pläne am 23. April in der Kulturhalle -der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Es gab dabei auch viele kritische Rückmeldungen. In den sozialen Medien wird teilweise die Sinnhaftigkeit der gesamten Maßnahme angezweifelt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und absehbaren finanziellen Situation[4][5] der Stadt Rödermark. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Dies kann nicht im Sinne der Stadt sowie der Rödermärker Steuerzahler/-innen sein. Es zeigt sich dabei aber zugleich, dass fehlende und ausführliche politische Beratungen und verbindliche Beschlussfassungen mit der Zeit zu ausufernden Projekten ohne wirkliches politisches Controlling führen, die sich verselbstständigen – speziell, wenn Fördermittel im Spiel sind. [1] „Große Pläne für kleinen Grünzug in Ober-Roden“ – Offenbach Post vom 12.05.2025 [2] „Grün, Blau, Rot: Buntes Mosaik in Planung“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 06.05.2025 [3] „Bürger sind zum Mitreden eingeladen“ – Offenbach Post vom 07.04.2025 [4] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [5] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025
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Der Antrag wird zurückgezogen
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag sah vor, die Spielapparatesteuer neu festzulegen: 3 Prozent des Spieleinsatzes für Geräte mit Gewinnmöglichkeit, 1,5 Prozent für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit und 10 Prozent für bestimmte gewaltverherrlichende oder pornografische Geräte. Damit sollten laut Antrag höhere Einnahmen erzielt und zugleich örtliche Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten werden. Der Punkt wurde ans Ende der Sitzung verschoben und nicht öffentlich behandelt; eine Beschlussempfehlung wurde nicht abgegeben.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spiel um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark („Spielapparatesteuer“) soll wie folgt geändert / neu gefasst werden: a. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten: 3,0 v.H. des Spieleinsatzes b. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten: 1,5 v.H. des Spieleinsatzes c. für Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 10 v.H. des Spieleinsatzes je angefangenen Kalender, Monat und Spielapparat.
Sachverhalt
Klicken Sie hier für Sachverhalt.Am 20.05.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark mehrheitlich die Satzungsänderung der Spielapparatesteuer (DS/101/25) beschlossen. Mit dieser neuen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und das Spiel um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark wird der Steuersatz auf die so genannte „Bruttokasse“ als Grundlage der Besteuerung berechnet. Eine vorher (langjährig) geltende Deckelung der Steuer pro Monat und Spielautomat ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr zulässig. Ziel der neuen Satzung sollte eine Erhöhung der Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Spielapparatesteuer sein. Fakt ist nunmehr jedoch, dass der neue Steuersatz aus den objektiven Erträgen der Spielhallenbetreiber nicht erzielbar ist und die Erträge aufgrund der gesetzlichen Reglementierungen der Branche nicht (mehr) steigerbar sind. Um daher im Ergebnis einen möglichen finanziellen Schaden für die Stadt abzuwenden, sollte die zuletzt neu beschlossene (Spielapparate-)Satzung nochmal mit dem Ziel geändert werden, höhere Steuereinnahmen für die Stadt zu generieren und gleichzeitig langjährig ansässige Unternehmen und Arbeitsplätzen vor Ort zu erhalten.
Ganze Vorlage DS/318/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Die Tagesordnungspunkte 10. und 10.1. werden zusammen aufgerufen. Auf Antrag des Stadtverordneten Gensert wird der Punkt auf das Ende der Sitzung geschoben und die Öffentlichkeit der Sitzung aufgehoben. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zum Tagesordnungspunkt selbst erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
CDU und AL/Die Grünen hatten beantragt, verschiedene Formen der Spielapparatesteuer und deren voraussichtliche Einnahmen zu vergleichen. Dabei sollten auch Regelungen in Nachbargemeinden, Spielautomaten in Gaststätten sowie mögliche finanzielle Probleme von Spielhallenbetreibern untersucht werden. In der Sitzung wurde der Änderungsantrag für erledigt erklärt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, eine vergleichende Untersuchung der Erhebungsformen der Spielapparatesteuer durchzuführen. Es soll dargestellt werden: Das voraussichtliche Steueraufkommen bei einer Besteuerung in Höhe von 20 % auf die Bruttokasse im Vergleich zum voraussichtlichen Steueraufkommen bei einer Besteuerung in Höhe von 3,5 % auf den Spieleinsatz Es soll eine Darstellung erfolgen, bei welchen Nachbargemeinden ein Steuersatz von 20 % auf die Bruttokasse gilt und wie lange jeweils solche Regelungen in Kraft sind In diese Prüfung sind auch die Spielautomaten in Gaststätten einzubeziehen. Die Prüfung soll sich auch die Frage erstrecken, ob es in den betreffenden Nachbargemeinden zu finanziellen Problemen bei den Spielothekenbetreibern gekommen ist. Es soll hierbei auch untersucht werden, welchen Einfluss die Anzahl der genehmigten Spielapparaturen pro Spielothek hierbei hat.
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Der Änderungsantrag wird für erledigt erklärt.
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Beantragt wurde, den Magistrat aufzufordern, beim Kreis Offenbach umfassende Einsparungen einzufordern, damit die Kreisumlage 2026 nicht erneut steigt. Zugleich sollte festgestellt werden, dass eine weitere Erhöhung der Kreis- und Schulumlage für Rödermark finanziell nicht leistbar wäre. In dieser Sitzung wurde dazu keine Beschlussempfehlung abgegeben.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung stellt objektiv fest, dass eine neuerliche Erhöhung der Kreis- und Schulumlage für das Jahr 2026 für die Stadt Rödermark nicht finanziell leistbar ist. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, beim Kreisausschuss des Kreises Offenbach unverzüglich im Sinne einer dringenden sowie existenziellen „Notbremse bei der Kreisumlage“ alle denkbaren und möglichen Konsolidierungs- und Einsparmaßnahmen einzufordern, um eine neuerliche Erhöhung der Kreisumlage für das Jahr 2026 abzuwenden. Für diese „Notbremse bei der Kreisumlage“ sind aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark seitens des Kreisausschusses des Kreises Offenbach alle potenziellen Sparanstrengungen und -möglichkeiten (zum Beispiel beim Personal sowie auch bei den kreiseigenen Gesellschaften) ohne Denkverbote in den Blick zu nehmen.
Sachverhalt
Die Kommunen landauf, landab pfeifen finanziell sprichwörtlich aus dem letzten Loch1 2. Nachdem die Summe der Hebesätze der Kreis- und Schulumlage bereits vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 um stolze 3,5% (von insgesamt 54,99% auf 58,49% angestiegen sind), ist in der mittelfristigen Finanzplanung des Kreises Offenbach ist (aktuell3) vorgesehen, dass im Jahr 2026 die Hebesätze für die Kreisumlage (42,55%) und für die Schulumlage (18,68%) weiter auf einen Gesamthebesatz von 61,23% steigen werden. Ausgehend von einem Gesamthebesatz von 58,49% im Haushaltsjahr 2025 bedeutet das eine erneute Erhöhung der Umlagen zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 2,74%-Punkten. Mit sehr klaren Worten (im Ergebnis stellvertretend für alle Kreiskommunen) zur steigenden Erhöhung von Kreis- und Schulumlage bringt es der Bürgermeister der Stadt Dreieich, Martin Burlon (parteilos), auf den Punkt: „So tief in die Miesen gerät die Stadt vor allem durch die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage durch den Kreis Offenbach. Allein diese Mehrbelastung kostet uns jedes Jahr 7,5 Millionen Euro, ärgert sich der Rathauschef“4. Mit ebenso klaren Worten hat unlängst der Erste Stadtrat und Kämmerer der Stadt Neu-Isenburg, Stefan Schmitt (CDU), die Situation aus kommunaler Sicht ganz grundsätzlich auf den Punkt gebracht: „Umlagezahlungen fressen uns auf“5. Ergänzend dazu haben die Bürgermeister im Keis Offenbach kürzlich (erneut6) gemeinsam Alarm geschlagen7 und eindrücklich auf die fatale Finanzsituation der Städte und Gemeinden hingewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es elementar bis existenziell wichtig, dass der Kreis Offenbach als wesentliche „Kostenstelle“ (um nicht zu sagen: „Kostentreiber“) seiner kreisangehörigen Kommunen alle möglichen und denkbaren Anstrengungen dahingehend unternimmt, dass eine neuerliche Erhöhung der Kreisumlage zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2026 nicht stattfindet. ________________________ 1 Siehe unter anderem: „In derart großer Not waren die Kommunen noch nie“ – FAZ, 16.08.2025 ²„Mehr Geld aus der Einkommenssteuer - Mainhäuser Erklärung [...]“ – Neues Heimatblatt Rödermark, 03.10.2025 ³ Kreis Offenbach - Haushaltsplan 2025, Seite A 37 4„Vollkommen unbegreiflich - Bürgermeister ärgert sich über Kritik der IHK wegen Steuererhöhungen“ – OP, 18.07.2025 5„Umlagezahlungen fressen uns auf“ – OP 26.09.2025 6„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ – Neue Zeitung Obertshausen, 21.03.2025 7„Drei Forderungen an Land und Bund - Bürgermeister und Beigeordnete unterzeichnen Erklärung“ – OP, 26.09.2025
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Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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Der Ausschuss beriet den Antrag, die Buslinie OF-95 nach Fertigstellung des neuen REWE-Marktes über die Kapellenstraße und den Rödermarkring zu führen. Am Markt soll eine neue Haltestelle entstehen; außerdem soll die Haltestelle am Friedhof Ober-Roden vor dessen Haupteingang verlegt werden. Der Ausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Antrag zuzustimmen.
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Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt Maßnahmen zu ergreifen das die Buslinie OF – 95 mit Fertigstellung des REWE Verbrauchermarktes durch die Kapellenstraße und Rödermarkring geführt wird. Eine neue Haltestelle ist im Bereich des geplanten REWE Verbrauchermarktes vorzusehen. Die Haltstelle „Rödermark-Ober-Roden Friedhof“ wird in den Bereich vor dem Haupteingang des Friedhofs Ober-Roden verlegt.
Sachverhalt
Mit dem Bau des neuen REWE Verbrauchermarktes und der zügigen Erschließung des neuen Gewebegebietes an der Kapellenstraße mit mehreren hundert Beschäftigten entsteht Bedarf der Erreichbarkeit dieses Bereichs mit dem ÖPNV. Die Linienführung der bestehenden Buslinie OF – 95 kann verschwenkt werden. So entsteht die Möglichkeiten für Bewohner des Stadtteils Waldacker sowie für Bewohner des Ortskern Ober-Roden den neuen Verbrauchermarkt zu erreichen. Zusätzlich bekommen die Beschäftigten im neuen Gewerbegebiet Anschlussmöglichkeit an die S 2 an der S – Bahn Station Dietzenbach und an die S 1 am Bahnhof Ober-Roden.
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Vorlage zuzustimmen.
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Der Berichtsantrag verlangt Auskunft dazu, ob und wie die seit 2007 und 2010 geforderte zentrale Übersicht über vermietbare städtische Räume umgesetzt werden kann. Gefragt wird auch nach einer digitalen Plattform, über die Räume samt Ausstattung, Kosten und Belegung angezeigt sowie Buchungen verwaltet werden können. Die Erste Stadträtin hatte den Antrag bereits im zuständigen Fachausschuss beantwortet; ein Abstimmungsergebnis ist nicht angegeben.
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Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, im zuständigen Fachausschuss ausführlich zu berichten: Gab oder gibt es mit Blick auf den Auftrag der Stadtverordnetenversammlung von 2007 und 2010 mittlerweile neue Ergebnisse und/oder Bestrebungen in Sachen „städtischer Raumpool“? Welche Möglichkeiten (18 beziehungsweise 15 Jahre technische Entwicklung später) gibt es, zeitnah einen modernen, zentralen und übersichtlichen „Raumpool“ in die städtische Homepage zu integrieren? Ziel dabei soll wie schon 2010 sein: a. Welche Räumlichkeiten der Stadt können angemietet werden? b. Wie sind diese Räumlichkeiten ausnutzbar (Personenzahl, Stell-/Bestuhlungs- pläne)? c. Was kostet die Anmietung und an wen muss man sich wenden? d. Wann sind die Räumlichkeiten konkret und/oder regelmäßig (z.B. durch Vereine) belegt? e. Welche Einrichtungs- und Ausstattungsmerkmale sowie Besonderheiten gibt es? Welche Möglichkeiten gibt es, den genannten „städtischen Raumpool“ durch eine zentrale, digitale Reservierungsplattform einfach und effizient zu ergänzen? Ziel hierbei soll unter anderem sein: a. Automatische Buchungsanfragen sowie entsprechende, automatisiere Bestätigung, Stornierung und/oder Änderung b. Nutzbarkeit unkompliziert via Homepage und/oder digitalem Endgerät
Sachverhalt
Durch einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde der Magistrat der Stadt Rödermark am 13.02.2007 auf Basis eines Antrages von CDU und FDP damit beauftragt, ein „ein Konzept zu entwickeln, wie sämtliche öffentlich vermietbaren Räumlichkeiten der Stadt mittels eines städtischen Raumpools im Internet sowie einer Auflistung unkompliziert und zeitnah den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen und allen Interessenten zur Vermietung angeboten werden können.“ Durch mehrheitlichen Beschluss (FDP/0304/2010) am 08.12.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung erneut den Magistrat beauftragt, „ein Konzept zu entwickeln, wie sämtliche öffentlich vermietbaren Räumlichkeiten der Stadt mittels eines städtischen Raumpools im Internet sowie einer Auflistung (Handout) unkompliziert und zeitnah den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen und allen Interessenten zur Vermietung angeboten werden können. Hierbei soll den potentiellen Interessenten insbesondere leicht und unkompliziert zugänglich sein: a.) Welche Räumlichkeiten der Stadt können angemietet werden? b.) Wie sind diese Räumlichkeiten ausnutzbar (Personenzahl, Stell-/Bestuhlungspläne)? c.) Was kostet die Anmietung und an wen muss man sich wenden? d.) Wann sind die Räumlichkeiten regelmäßig (z.B. durch Vereine) belegt? e.) Welche Besonderheiten (Lärmschutz, etc.) wohnen der konkreten Räumlichkeit inne?“ Eine Anfrage der FDP-Fraktion zu diesem Thema zur Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2012 ergab, dass es zu diesem Zeitpunkt kein Konzept im Sinne des Auftrages der Stadtverordnetenversammlung gab und auch keine weiteren Bestrebungen des Magistrates zu erwarten sind. Fakt ist: Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie sämtliche öffentlich vermietbaren Räumlichkeiten der Stadt mittels eines städtischen Raumpools im Internet unkompliziert und zeitnah den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen und allen Interessenten zur Vermietung angeboten werden können. Seit diesen Beschlüssen ist zwar sehr viel Wasser die Rodau hinabgeflossen (Fließrichtung zwischen den Stadtteilen hier unbeachtlich), in der Sache hat sich jedoch nichts getan. Nach wie vor gibt es auch im Jahr 2025 zwar einzelne verstreute Links und Verweise auf der städtischen Homepage, aber der eigentliche Handlungsauftrag ist nach wie vor nicht umgesetzt worden. Die Vermietung städtischer Räumlichkeiten bedeutet nicht nur Einnahmen und Auslastung, sondern auch einen erwartbaren Service für die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen. Nachbarstädte sind hier schon sehr viel weiter1, als Rödermark. ___________________________ 1„Sportstätten schnell und transparent buchen – Stadt setzt [...] auf digitale Reservierungsplattform“ (OP, 13.09.2025)
Ganze Vorlage DS/321/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Frau Erste Stadträtin Schülner hat den Antrag im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie bereits beantwortet.
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Der Berichtsantrag verlangt eine Übersicht über externe Gutachten, Untersuchungen und Konzepte, die Stadt und Kommunale Betriebe in den vergangenen fünf Jahren beauftragt haben. Aufgeführt werden sollen unter anderem Kosten, Fördergelder, Bearbeitungsstand und daraus abgeleitete Maßnahmen. In der Sitzung wurde berichtet, dass die Antworten aus zwei Fachbereichen bereits vorliegen; ein weiterer Fachbereich benötigt wegen der größeren Zahl an Vorgängen noch Zeit.
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Antrag im Wortlaut
Der Haushalt der Stadt Rödermark ist defizitär, daher lohnt es sich im Hinblick auf die Kosten zukünftig bei der Vergabe von externen Gutachten, Untersuchungen und Konzepten auf deren Effektivität zu schauen. Hierfür ist als erster Schritt eine Analyse der derzeitigen Praxis notwendig. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird gebeten zu berichten: Welche Gutachten, Untersuchungen, Konzepte wurden in vergangenen 5 Jahren vom Magistrat und der Geschäftsführung der Kommunalen Betriebe Rödermark beauftragt? Welche dieser Gutachten, Untersuchungen, Konzepte wurden abgeschlossen? Welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden? Welche Fördergelder konnten abgerufen werden? Welche Maßnahmen wurden aus den Gutachten, Untersuchungen, Konzepten abgeleitet und wie ist der derzeitige Status der Umsetzung dieser Maßnahmen? Wie ist der Status bei noch nicht fertig gestellten Gutachten, Untersuchungen, Konzepten? Wie hoch sind die erwartenden Kosten für die noch in Arbeit befindlichen Gutachten, Untersuchungen, Konzepten?
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Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet, dass die Antworten aus den Fachbereichen 2 und 3 bereits vorliegen, der Fachbereich 6 aufgrund der höheren Anzahl von Gutachten, Untersuchungen und Konzepten noch Zeit für die Beantwortung benötigt.
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Beraten wurde ein Antrag, nach dem der Magistrat über den Stand einer direkten Hopper-Verbindung zwischen Rödermark und dem Bahnhof Dietzenbach Mitte berichten soll. Außerdem soll er darlegen, welche Gespräche zu weiteren Verbindungen in Nachbarkommunen geführt wurden und welche Ergebnisse sie hatten. Falls die kvgOF Vorschläge abgelehnt hat, sollen dem Ausschuss auch die Gründe genannt werden; ein Abstimmungsergebnis zu diesem Antrag ist nicht angegeben.
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Ganze Vorlage DS/365/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat möge im entsprechenden Ausschuss berichten, 1) ob und wann der Vorschlag bzw. Auftrag der Stadtverordnetenversammlung in den zuständigen Gremien der kvgOF eingebracht wurde. 2) welche Gespräche bezüglich weiterer interkommunaler Verbindungen in Nachbargemeinden Rödermarks bereits geführt wurden und mit welchem Ergebnis diese verliefen. Sollten die Einlassungen der Vertreter des Magistrats in den zuständigen Gremien der kvgOF (siehe 1. und 2.) ablehnend beschieden worden seien, sind dem Ausschuss die jeweiligen Gründe und Erläuterungen seitens der kvgOF vorzutragen.
Sachverhalt
In der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2025 wurde mehrheitlich ein Antrag der FWR beschlossen, welcher den "Magistrat [...] beauftragt, in den entsprechenden Gremien der kvgOF die Errichtung einer Erweiterung des Streckennetzes des Hopper On-Demand-ÖPNV um eine direkte Verbindung des Gemeindegebietes Rödermark mit dem Haltepunkt „Dietzenbach Mitte / Bahnhof“ zur Beratung einzubringen." Darüber hinaus möge der Magistrat weitere funktionale und zielgerichtete Verbindungen (Gewerbegebiete; Nahversorgungszentren; Bahnknotenpunkte) in Nachbargemeinden prüfen und diese der kvgOF zur Beratung vorlegen.
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Beratungsverlauf
Es liegen keine einschlägigen Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor.
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Beratungsverlauf
a.) Mitteilungen: Keine. b.) Anfragen: 1. Landeszuschüsse für die Musikschule: Der Stadtverordnete Gerl stellt fest, dass das Land Hessen angekündigt hat für das Jahr 2026 höhere Zuwendungen an Musikschulen zu gewähren und erkundigt sich nach den Auswirkungen für die Musikschule Rödermark. Frau Erste Stadträtin Schülner sagt Beantwortung zu.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss beriet nichtöffentlich darüber, die Entscheidung über Grundstücksankäufe im geplanten Industrie- und Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ zu delegieren. Er empfahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen; eine endgültige Entscheidung traf der Ausschuss damit nicht.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Fachbereich 6 - Bauverwaltung
Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt nichtöffentlich.
Ganze Vorlage DS/377/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Die Öffentlichkeit der Sitzung wird aufgehoben (20:20 Uhr). Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Vorlage zuzustimmen.
Verlauf
- Sitzung fand am 27. Nov. 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich