Änderung der Ehrungsordnung der Stadt Rödermark
Eingebracht vom Magistrat · federführend Kultur, Sport und Vereine
Beschlussvorschlag
Die SATZUNG über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark (Ehrungsordnung), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2023, wird entsprechend der beigefügten Änderungssatzung geändert.
Sachverhalt
Gemäß § 6 b Absatz 2, Satz 1 der bisherigen Fassung soll der Preis jährlich vergeben werden. Um die Wertigkeit des Kulturpreises zu steigern, wird es als richtig erachtet, den Preis alle zwei Jahre zu vergeben.
Hinzugefügt werden soll das Ehrungsformat „Graf-Reinhard-Medaille“ – als ergänzender § 6 c. Diese Ehrung soll durch Entscheidung des Magistrats anlassbezogen für Leistungen ausgesprochen werden können, die durch die bisherigen Formate nicht erfasst sind.
Einfach erklärt
Die Ehrungsordnung der Stadt Rödermark soll geändert werden. Der Kulturpreis soll künftig nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre vergeben werden, um nach Einschätzung der Stadt seine Wertigkeit zu steigern. Außerdem soll die „Graf-Reinhard-Medaille“ als neue Ehrung eingeführt werden. Der Magistrat könnte sie anlassbezogen für Leistungen verleihen, die von den bisherigen Ehrungsformaten nicht erfasst werden. Die Stadtverordnetenversammlung soll über diese Änderungen entscheiden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .