Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" Projektaufruf 2025/2026 hier: Kunstrasenplatz 1. FC Germania Ober-Roden
Eingebracht vom Magistrat · federführend Kultur, Sport und Vereine
Beschlussvorschlag
Die Stadt Rödermark beteiligt sich an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt des 1. FC Germania Ober-Roden – den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld.
Sachverhalt
Vorbemerkung: Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren. Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Der 1. FC Germania Ober-Roden ist mit Schreiben vom 28.Oktober 2025 an die Stadt herangetreten und darum gebeten, das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt des 1. FC Germania Ober-Roden – den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld zu nutzen und in das Interessenbekundungsverfahren einzusteigen. Die Sach- und Rechtslage stellt sich nach Sichtung der Unterlagen und einem Beratungsgespräch mit dem für das Förderungsprogramm zuständigen „Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung“ wie folgt dar: Die erste Deadline ist das Fristende zur Einreichung der Projektskizzen am 15. Januar 2026. Die zweite Deadline, das Fristende für die digitale Nachreichung von Unterlagen (z. B. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung), ist der 31. Januar 2026. Die Übersicht zum Ablauf des gesamten Verfahrens ist beigefügt (Anlage 1) Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Gefördert werden können auch Projekte, die im Eigentum Dritter stehen. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an. „Kommunale Nutzung“ bei Vereinssportanlagen heißt, dass es allen Einwohner*innen freistehen muss, über eine Vereinsmitgliedschaft die Sportanlage nutzen zu können. Die Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Kostenanteil der Kommune beträgt 55 % oder bei durch die Aufsichtsbehörde festzustellenden „Haushaltsnotlage“ 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Bei finanzieller Beteiligung Dritter (kein Nutznießer!) beträgt der Minimalanteil der kommunalen Beteiligung 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (= Gesamtausgaben – Eigenanteil Nutznießer). Die vom Verein vorgelegte Kostenschätzung liegt bei einem Gesamtbetrag von ca. 810.000 €. Aus der Einreichung der Projektskizze und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entsteht keine Verbindlichkeit zur tatsächlichen Durchführung des Vorhabens.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob sich Rödermark für eine Bundesförderung zum Umbau eines Naturrasenplatzes des 1. FC Germania Ober-Roden in einen Kunstrasenplatz bewirbt. Antragsberechtigt ist nur die Stadt, auch wenn die Sportanlage dem Verein gehört. Die Projektskizze muss bis 15. Januar 2026 eingereicht werden; Unterlagen wie der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können digital bis 31. Januar 2026 nachgereicht werden.
Der Verein schätzt die Gesamtkosten auf rund 810.000 Euro. Bei einer Förderung müsste die Stadt grundsätzlich 55 Prozent der förderfähigen Kosten mitfinanzieren, bei festgestellter Haushaltsnotlage 25 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei finanzieller Beteiligung Dritter beträgt der kommunale Mindestanteil 10 Prozent. Die Bewerbung und der Beschluss verpflichten die Stadt noch nicht dazu, den Umbau tatsächlich umzusetzen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .