Vorentwurf Regionaler Flächennutzungsplan/ RegFNP 2030; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Kommunen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Stellungnahme der Stadt Rödermark
Eingebracht vom Magistrat · federführend Stadtplanung
Beschlussvorschlag
Mit dem Sachstandsbericht der Verwaltung besteht Einverständnis.
Im Rahmen der Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Südhessen (RPS) sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gibt die Stadt Rödermark fristgerecht eine Stellungnahme zu folgenden Vorranggebietsflächen Siedlung sowie Industrie und Gewerbe ab:
Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ (A.1) mit einer Größe von 4,3 ha soll aus den Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 entfernt werden.
Das Vorranggebiet Siedlung – Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ (A.2) soll um 0,5 ha erweitert werden (B.3), um eine Verbindung der beiden Teilflächen sowie einen vollumfänglichen Anschluss an die bestehende Schulfläche zu ermöglichen.
Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Östlich Spessartring“ (A.4) soll auf eine Größe von 4,0 ha verkleinert werden.
Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Rodaustraße“ östlicher Teilbereich (A.5) soll um die Fläche des vorhandenen Regenrückhaltebeckens um 0,5 ha verkleinert werden.
Das Vorranggebiet Industrie und Gewerbe – gewerbliche Baufläche „Nördlich Germania“ (B.1) mit einer Fläche von 3,9 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden.
Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Steckengarten“ (B.2) mit einer Größe von 6,0 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden.
Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Östlich Seligenstädter Straße/ In der Dreispitze“ (B.4) mit einer Größe von 3,0 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden.
Das geplante Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ (B.5), bestehend aus einem Vorranggebiet Industrie und Gewerbe – gewerbliche Baufläche „Hainchesbuckel“ (B.5) mit einer Fläche von 7,5 ha sowie einer Grünfläche mit einer Fläche von 2,9 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden.
Das Vorranggebiet Siedlung – Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Rodaustraße“ westlicher Teilbereich (B.7) mit einer Fläche von 2,4 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden.
Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung sowie die Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Waldacker, südlich Am Buchrain“ (B.10) mit einer Größe von 3,1 ha sowie 0,6 ha sollen in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden.
Die vorgenannten Punkte sind im Rahmen der Stellungnahme entsprechend zu begründen.
Sachverhalt
Am 15.09.2025 wurde im Staatsanzeiger des Landes Hessen durch das Regierungspräsidium Darmstadt und den Regionalverband FrankfurtRheinMain die Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008 sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Südhessen (RPS) sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main öffentlich bekanntgemacht.
Der Entwurf/ Vorentwurf wird im Zeitraum vom 19.09. bis 28.11.2025 (u.a.) im Internet im Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1005552 veröffentlicht. Innerhalb des genannten Zeitraum sowie auch noch bis zum 15.12.2025 können Stellungnahmen – vorrangig über das Beteiligungsportal – eingereicht werden.
Im Folgenden sollen die wesentlichen Planungsgrundsätze sowie -ziele der Raumordnung kurz erläutert werden, welche letztendlich Grundlagen der Darstellung der Flächen für die Entwicklung zukünftiger Wohn- und Gewerbegebiete darstellen.
Raumstruktur
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll dem Sachstandsbericht zustimmen und beschließen, welche Änderungen Rödermark in seiner Stellungnahme zum Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans 2030 verlangt. Dabei geht es um mögliche künftige Flächen für Wohnen, Gewerbe, Schule, Feuerwehr und soziale Zwecke – nicht um deren unmittelbare Bebauung.
Die Stadt soll unter anderem neue Flächen für die Gewerbegebiete „Nördlich Germania“ und „Hainchesbuckel“ sowie für Wohnbebauung im „Steckengarten“ und „Östlich Seligenstädter Straße/In der Dreispitze“ anmelden. Auch Erweiterungsflächen für die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, eine mögliche Verlagerung der Feuerwehr Urberach und Flächen in Waldacker sollen aufgenommen werden. Andere bisher vorgesehene Wohnflächen sollen entfernt oder verkleinert werden, darunter „Nördlich Alter Seeweg“, „Östlich Spessartring“ und „Nördlich Rodaustraße“.
Insgesamt ergibt der Vorschlag 36 ha Siedlungsflächen und 15,5 ha Gewerbeflächen. Damit liegen die dargestellten Flächen über den für Rödermark ermittelten Kontingenten von 31 ha beziehungsweise 13 ha. Bei der späteren tatsächlichen Baulandentwicklung dürfen diese Kontingente grundsätzlich nicht überschritten werden.
Finanzielle Auswirkung
finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .