Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Spielapparatesteuer
Eingebracht vom Magistrat
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, eine vergleichende Untersuchung der Erhebungsformen der Spielapparatesteuer durchzuführen. Es soll dargestellt werden:
Das voraussichtliche Steueraufkommen bei einer Besteuerung in Höhe von 20 % auf die Bruttokasse im Vergleich zum voraussichtlichen Steueraufkommen bei einer Besteuerung in Höhe von 3,5 % auf den Spieleinsatz
Es soll eine Darstellung erfolgen, bei welchen Nachbargemeinden ein Steuersatz von 20 % auf die Bruttokasse gilt und wie lange jeweils solche Regelungen in Kraft sind
In diese Prüfung sind auch die Spielautomaten in Gaststätten einzubeziehen.
Die Prüfung soll sich auch die Frage erstrecken, ob es in den betreffenden Nachbargemeinden zu finanziellen Problemen bei den Spielothekenbetreibern gekommen ist. Es soll hierbei auch untersucht werden, welchen Einfluss die Anzahl der genehmigten Spielapparaturen pro Spielothek hierbei hat.
Einfach erklärt
Die CDU-Fraktion und die Fraktion AL/Die Grünen beantragen eine vergleichende Untersuchung zur Spielapparatesteuer. Der Magistrat soll prüfen, welches Steueraufkommen bei einer Besteuerung von 20 % der Bruttokasse im Vergleich zu 3,5 % des Spieleinsatzes zu erwarten wäre. Dabei sollen auch Spielautomaten in Gaststätten berücksichtigt werden.
Außerdem soll dargestellt werden, in welchen Nachbargemeinden bereits ein Steuersatz von 20 % auf die Bruttokasse gilt und seit wann. Geprüft werden soll auch, ob Betreiber von Spielotheken dort finanzielle Probleme bekommen haben und welchen Einfluss die Zahl der genehmigten Spielapparate je Spielothek darauf hat. Der Antrag sieht zunächst nur eine Untersuchung vor, noch keine Änderung der Steuer.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .