Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
33. Sitzung
- Dienstag, 4. November 2025, 19:30 Uhr
- Kulturhalle, Dieburger Straße 27, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich
Worum es geht
- Finanzen 6
- Verkehr 4
- Bauen & Stadtentwicklung 2
- Kultur & Vereine 2
- Politik & Verwaltung 2
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1 weitere Themen
Im Mittelpunkt standen die angespannte Finanzlage und größere Stadtprojekte. Die Stadtverordneten stellten den Jahresabschluss 2024 mit einem Verlust von rund 4,86 Millionen Euro fest; die Rücklagen sinken auf etwa 2,07 Millionen Euro. Die Kommunalen Betriebe Rödermark werden aufgelöst und in die Stadtverwaltung eingegliedert, um Doppelstrukturen abzubauen und Kosten zu senken. Bei der Rodaustraße fand die Vorlage für eine vollständige oder begrenzte Sanierung keine Mehrheit. Beschlossen wurde stattdessen ein geänderter Antrag zur Verschiebung beziehungsweise Einstellung des Projekts. Welche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag vorgenommen wurden, geht aus den Angaben nicht hervor. Für einen neuen REWE-Markt mit rund 1.650 Quadratmetern Verkaufsfläche an der Kapellenstraße wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Die Musikschule erhält 2026 zunächst einen Zuschuss auf dem Niveau von 2025; ein Teil bleibt bis zur Vorlage eines Sanierungskonzepts gesperrt. Entscheidungen über stärkere Kostenkontrollen bei Städtebauprojekten, die Spielapparatesteuer und eine Forderung gegen die geplante Erhöhung der Kreisumlage wurden vertagt.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 15 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
- Ö 2 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
- Ö 3 Mitteilungen des Magistrats
- Ö 4 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FWR verlangten Auskunft dazu, warum Waldacker als Standort für einen stationären Blitzer ausgewählt wurde und ob auch die „Kipferl-Kreuzung“ offiziell geprüft oder zur Genehmigung eingereicht wurde. Außerdem fragten sie, welche weiteren Standorte der Magistrat in den vergangenen Jahren eingereicht hatte, wie darüber entschieden wurde und warum Ablehnungsgründe für Alternativen bisher nicht veröffentlicht wurden. Die Anfrage wurde zur Kenntnis genommen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/315/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
Standortauswahl und Priorisierung 1) Wurde der Standort Waldacker für den stationären Blitzer gegenüber anderen potenziellen Standorten seitens des zuständigen Fachbereichs priorisiert? Wenn ja, mit welcher Begründung? 2) Wurde für die "Kipferl-Kreuzung" eine formale Prüfung bzw. ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Behörde (HÖMS) eingereicht? Falls nein: warum nicht? Transparenz und Kommunikation 3) Welche Standorte für stationäre Blitzer wurden in den letzten Jahren vom Magistrat bei der HÖMS eingereicht und mit welchem Ergebnis? 4) Aus welchen Gründen wurden alternative Standorte (z. B. Darmstädter Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Mainzer Straße) abgelehnt, und warum wurden diese Ablehnungsgründe bislang nicht öffentlich zugänglich gemacht?
Sachverhalt
Seit mehreren Monaten, teilweise auch Jahren, differieren die öffentlichen Darstellungen v.a. zum Thema "Geschwindigkeitskontrollen" seitens der Stadt und seitens BIVER zum Teil erheblich. Gegenseitige Vorwürfe und Unterstellungen sind mittlerweile Usus geworden. Diese Diskrepanz ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum mehr nachzuvollziehen. Gerade die jüngste Entscheidung, einen stationären Blitzer am Ortsausgang von Waldacker zu installieren, hat auch bei einigen Fraktionen für Unverständnis gesorgt. Dennoch tragen auch die FWR diese Entscheidung mit, da ein Verzicht keinerlei positive Begleiterscheinungen hätte. Aus den jüngsten Stellungnahmen der Bürgerinitiative ergeben sich insbesondere zwei wesentliche Themenbereiche, zu denen wir um Stellungnahme bitten. Die FWR fragen demnach vor diesem Hintergrund:
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordneten nahmen den vertraulichen Schlussbericht zur vergleichenden Prüfung der IT-Sicherheit sowie die Stellungnahme des Magistrats zu den Empfehlungen ungeändert zur Kenntnis. Darin berichtet der Magistrat auch, ob und wie die Empfehlungen umgesetzt werden; die Stellungnahme soll anschließend an den Hessischen Rechnungshof weitergeleitet werden.
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Ganze Vorlage DS/286/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
1. Der nicht-öffentliche Schlussbericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs / Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften wird zur Kenntnis genommen. 2. Die nicht-öffentliche Stellungnahme des Magistrats zu den Empfehlungen der Überörtlichen Prüfung im Schlussbericht wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Seit Dezember 2023 erfolgte die 249. Vergleichende Prüfung „IT-Sicherheit III“ nach dem Ge-setz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Gegenstand der Prüfung war die IT-Sicherheit bei der Stadt Rödermark bzw. bei den sechzehn geprüften Kommunen. Der Schlussbericht wurde bereits im Mai den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Mit dieser Vorlage erhalten nun alle Stadtverordneten den Bericht vertraulich und in digitaler Form zur Kenntnis vorgelegt. Ferner beinhaltet der Bericht Empfehlungen aufgrund der Prüfungsfeststellungen. Der Magistrat hat entsprechend Stellung genommen und berichtet auch gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, ob und wie er die Empfehlungen umsetzt. Diese Stellungnahme erhalten die Stadtverordneten also ebenfalls vorab mit dieser Drucksache zur Kenntnis, bevor die Stellungnahme dem Rechnungshof zugeleitet wird. Die Prüfung befasste sich insbesondere mit sensiblen Inhalten betreffend die IT-Sicherheit. Sofern die Stadtverordnetenversammlung eine Beratung wünscht, sollte jedes städtische Gremium prüfen, ob aus Gründen der IT-Sicherheit und Vertraulichkeit die Öffentlichkeit von der Beratung ausgeschlossen werden sollte, vgl. § 52 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Die Beratungsunterlagen sind vertraulich. Die Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs werden von diesem selbst - zusammengefasst - veröffentlicht. gez. Rotter Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat den geprüften Jahresabschluss 2024 festgestellt und den Magistrat für die Geschäftsführung entlastet. Der Abschluss weist einen Gesamtverlust von rund 4,86 Millionen Euro aus und fällt damit rund 613.000 Euro besser aus als geplant. Die Rücklagen sinken dadurch auf rund 2,07 Millionen Euro.
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federführend Finanzbuchhaltung
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 26. August 2025 versehenen Jahresabschluss 2024 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Sachverhalt
Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt. Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Der Jahresabschluss 2024 wurde seitens der Revision des Kreises Offenbach in der Zeit vom 07.06.25 bis 25.06.25 geprüft und am 26.08.2025 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Jahresergebnis 2024 der Stadt Rödermark weist im ordentlichen Ergebnis einen Verlust in Höhe von 4.501.435,93 € (Plan Verlust 5.523.954,20 €) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Verlust in Höhe von 360.637,80 € (Plan Gewinn 49.145,91 €). Der Gesamtverlust beträgt 4.862.073,73 € (Plan Verlust 5.474.808,29 €). Die Ergebnisverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung beträgt 612.734,56 €. Gemäß § 25 i.V.m. § 46 (3) GemHVO sind die ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisse aus 2024 direkt mit den Rücklagen Ziffer 1.2 verrechnet worden. Die Rücklagen reduzieren sich auf 2.073.397,84 €. Die hohen Gewerbesteuerausfälle gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 1,9 Mio. Euro konnten durch nicht verausgabte Sach- und Dienstleistungen sowie nicht verausgabte Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse (unter anderem ersparte Gewerbesteuer- und Heimatumlage in Höhe von 346.000 €) kompensiert werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ und zu seiner Eingliederung in die Stadtverwaltung unverändert beschlossen. Damit wird auch die bisherige Betriebssatzung aufgehoben. Die Rückführung soll Doppelstrukturen abbauen, Verwaltungs- und Personalkosten senken und Abläufe vereinheitlichen.
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federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte „Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark und zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark“.
Sachverhalt
Nach dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS 173 / 25) und entsprechender Prüfung ist nach Einschätzung des Beteiligungsmanagements eine Eingliederung des Eigenbetriebs wünschenswert und zu begrüßen, da es angesichts der Verschlechterung der Finanzsituation der Stadt von zentraler Bedeutung ist, zusätzliche Belastungen für die Stadt Rödermark und deren Bürgerinnen und Bürger abzuwenden. Um die gesetzliche Verpflichtung zu einer ausgeglichenen Haushaltswirtschaft, die eine stetige Aufgabenerfüllung ermöglicht, in Zukunft wieder erfüllen zu können, muss die finanzielle Stabilität der Stadt erhöht und die wirtschaftliche Effizienz gesteigert werden. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine negativen Veränderungen aus der Eingliederung, wohl aber Verbesserungen durch z. B. weiter voranschreitende Digitalisierung (möglicherweise digitale An-, Ab- und Ummeldung von Abfallgefäßen etc.). Die Hessische Landesregierung hat in ihrem Leitfaden „Haushaltskonsolidierung“ (insbesondere den ehemaligen Schutzschirmkommunen) die Rückführung der Eigenbetriebe und öffentlichen Unternehmen in den Kernhaushalt empfohlen, um Ressourcen in der Verwaltung und somit Kosten einzusparen. Unter allen Vorteilen für eine Eingliederung, die bereits im Rahmen des Grundsatzbeschlusses dargelegt wurden (vgl. bitte DS 173/25), sind nochmals insbesondere die Aspekte zu betrachten, die kurz- und mittelfristig zu monetären Verbesserungen für die Stadt Rödermark führen: Kosten für die Erstellung eines zweiten Jahresabschlusses sowie für Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungstätigkeiten können eingespart werden. Durch die Auflösung der isolierten Buchhaltung und die Zuordnung zur städtischen Finanzverwaltung werden Kosten im Bereich der Finanzplanung, Buchführung und Aufstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen eingespart. Kostenerzeugender Abstimmungsaufwand insbesondere im Bereich Buchhaltung zwischen Stadt und Eigenbetrieb entfällt. Personalkosteneinsparungen durch die Auflösung von Doppelstrukturen nach Eingliederung in bestehende Strukturen und Hierarchien der Kernverwaltung. Zudem entstehen mehr Flexibilität beim Personaleinsatz und mehr Möglichkeiten zur effizienten Bewirtschaftung des Stellenplans. Durch die Aufnahme von Wegfallvermerken in den neuen Stellenplan werden auch in Folgejahren weitere Einsparungen erzielt. Die gesetzliche Notwendigkeit einer Betriebskommission entfällt und damit auch die Kosten für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Aufwandsentschädigungen. Die im wöchentlichen Turnus stattfindenden Magistratssitzungen ermöglichen zudem eine schnellere Beschlussfassung, da die Betriebskommission in der Regel nur alle sechs Wochen tagt. Einsparungen durch geänderte Raumsituationen (z. B. Büroräume Kläranlage und Betriebshof). Räumlichkeiten können abgemietet oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Mehr Flexibilität im Umgang mit Finanzmitteln und Budgets durch erweiterte Deckungsvermerke (z. B. Fachbereich 7: Straßenbau/Abwasser/Abfall/Betriebshof/Gebäudewirtschaft). Dies auch bei den großen Investitionen in den genannten Arbeitsbereichen. Positive Kosteneffekte durch Standardisierung bzw. Vereinheitlichung von Prozessen und anderen Punkten, z.B. einheitliche Softwarenutzung oder gemeinsame Internetauftritte Es werden keine nachteiligen steuerlichen Auswirkungen durch die Eingliederung entstehen, da die „Betriebe gewerblicher Art“ (BGA) in ihrer derzeitigen Form erhalten bleiben können, weil keine strukturellen Veränderungen an ihnen vorgenommen werden. Der durch die außerordentliche Abschreibung entstehende außerordentliche Fehlbetrag (Beteiligungswert in der städtischen Bilanz ist höher als das Eigenkapital des Eigenbetriebs), ist zunächst mit der vorhandenen außerordentlichen Rücklage zu verrechnen und der danach verbleibende Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Da die Haushaltsgenehmigung auf das ordentliche Ergebnis abstellt, ist der entstehende Verlust im außerordentlichen Ergebnis nicht genehmigungsrelevant, er wird 5 Jahre auf neue Rechnung vorgetragen. Um weiterhin Kenntnis über die Kosten für die städtischen Gebäude, die Grünpflege, den Winterdienst etc. zu haben, wird für diese kostenintensiven und steuerungsrelevanten Bereiche eine interne Leistungsverrechnung aufgebaut. Für die Eingliederung ist der Beschluss der beigefügten Satzung erforderlich. gez. Andrea Schülner gez. Jörg Rotter Erste Stadträtin Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
Siehe Sachverhalt (Bt)
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, das Bebauungsplanverfahren für einen neuen REWE-Markt mit rund 1.650 Quadratmetern Verkaufsfläche im Gewerbegebiet Kapellenstraße einzuleiten. Dafür soll eine etwa 0,8 Hektar große Fläche als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen und die Öffentlichkeit sowie die zuständigen Behörden frühzeitig beteiligt werden. Die Planungs- und Erschließungskosten übernimmt der Vorhabenträger.
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federführend Stadtplanung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf Antrag des Vorhabenträgers – REWE Markt GmbH/ Rosbach – das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Durch den Bebauungsplan, mit einem räumlichen Geltungsbereich von ca. 0,8 ha, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung geschaffen werden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A32.1 „Sondergebiet Kapellenstraße“. Der Bebauungsplan A32.1 „Sondergebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ mit allen seinen Festsetzungen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke 183/3, 250/3 (tw.), 290/1, 290/2, 291/1 (tw.). Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden. Sollten sich im Zuge der nachfolgenden Planung Abweichungen von dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorzulegen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.
Sachverhalt
Bereits seit mehreren Jahren wird die Option einer Verlagerung des bestehenden REWE-Markts in der Kapellenstraße diskutiert. Eine Modernisierung des bestehenden Standorts ist aufgrund der zu geringen Grundstücksgröße nicht möglich. Ein geeignetes Alternativgrundstück könnte nun innerhalb des südwestlichen Bereichs des Gewerbegebiets „Kapellenstraße“ gefunden worden sein. Das Grundstück im Bereich der Einmündung der Kapellenstraße in den Rödermarkring bietet die Möglichkeit für einen Neubau des REWE-Markts mit ca. 1.650 m² Verkaufsfläche. Der bestehende Markt soll voraussichtlich weiterhin als Getränkemarkt genutzt werden. Einer Umsetzung des Vorhabens steht allerdings das bestehende Baurecht entgegen. Dieses müsste erst im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ für diese Teilfläche geschaffen werden. Das bestehende Planungsrecht setzt für diesen Bereich ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Die Planänderung besitzt daher das Ziel, ein "sonstiges Sondergebiet" gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel" festzusetzen. Aufgrund des vorhandenen Projektbezugs „drängt“ sich das Instrument des „vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) geradezu auf. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers – REWE Markt GmbH/ Rosbach – über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der Bebauungsplan soll als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll durchgeführt werden. Der Regionale Flächennutzungsplan ist im Anschluss im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Anwendung des § 13a BauGB setzt allerdings voraus, dass durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Der Vorhabenträger muss gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans (Vorhaben- und Erschließungsplan) zur Durchführung des Vorhabens und der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage sein sowie sich zu deren Durchführung innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist vertraglich verpflichten (Durchführungsvertrag). Die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten erfolgt durch den Vorhabenträger.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Zur Entscheidung standen zwei Wege für die Rodaustraße: Die rund 7,2 Millionen Euro teure grundhafte Erneuerung sollte entweder auf unbestimmte Zeit verschoben oder zunächst auf Radfahrstreifen, den Umbau des Parkplatzes am Mühlengrund und die Erneuerung eines etwa 100 Meter langen Abschnitts begrenzt werden. Für die begrenzte Variante waren städtische Ausgaben von insgesamt rund 866.000 Euro vorgesehen. Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/246/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Tiefbau
Alternative 1: Die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf unbestimmte Zeit verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel in Höhe von ca. 7,2 Mio. € zur Verfügung gestellt können. Bis dahin sollen haftungsrechtlich notwendige Reparatur-arbeiten des Straßenoberbaus in Kleinflächen durchgeführt werden. Alternative 2: Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße, die Umbauarbeiten auf dem Parkplatz am Mühlengrund und die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße beschränkt. Hierfür fallen Kosten von insgesamt etwa 866.000,- € an. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis notwendige Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt warden.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.07.2023 beschlossen, dass „zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur im Zuge der geplanten Deckschichtsanierung der Rodaustraße geschützte Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen durchgängig sowie auf der gesamten Länge der Rodaustraße zu realisieren sind …“. Dem lag die Untersuchung der Straßenzustände zugrunde, welche von der GSA Gesellschaft für Straßenanalyse 2019/2020 durchgeführt wurden. Für die Rodaustraße wurden dabei Schäden an der Fahrbahnoberfläche festgestellt. Es war deshalb vorgesehen, eine Deckschichtsanierung durchzuführen, um die „Lebensdauer“ der Straße bzw. der Verkehrsfläche deutlich zu verlängern. In diesem Zusammenhang wurden auch Möglichkeiten der Straßenraum- bzw. Straßenquerschnittsumgestaltung – mit dem Ziel einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einhergehend der Lärmemissionen – untersucht. Die Projektkosten wurden hierfür auf etwa 1,0 Mio. € geschätzt und im Haushalt eingeplant. Aufgrund der im Bereich östlich der Unterführung bekannten Konflikte zwischen Radverkehr und ruhendem Verkehr und den bei der Herstellung von Radfahrstreifen wegfallenden Parkplätzen auf der Rodaustraße wurde eine Parkraum-Untersuchung durchgeführt. Hier wurde festgestellt, dass die Umgestaltung und Erneuerung des Parkplatzes am Mühlengrund mit mehr Parkplätzen für eine Herstellung der Radfahrstreifen grundlegend notwendig ist. Für die weiteren Planungen wurde dann eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme, die Baugrunderkundung und Gründungsberatung sowie die abfalltechnische Bodenuntersuchung durchgeführt Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Gringel GmbH aus Marburg erstellte daraufhin die Vorplanung zur Sanierung und Umgestaltung der Rodaustraße einschließlich Parkplatz am Mühlengrund in Urberach. Die angefallenen Kosten für Planungen und Gutachten belaufen sich bis dahin auf 84.000 €. Als wesentliche Erkenntnis aus den Planungen des Ingenieurbüros Gringel wird festgestellt, dass das Fräsen der Decke nicht ausreicht. Aufgrund des mangelhaften Straßenunter- und -oberbaus bzw. aufgrund der mit dem vorhandenen Straßenoberbau nicht erreichbaren Tragfähigkeit wird es vielmehr für erforderlich erachtet, die Rodaustraße grundhaft bis auf eine Tiefe von 60 cm zu erneuern. Je nach den im Zuge der Arbeiten durchzuführenden Tragfähigkeitsnachweisen ist auch noch ein zusätzlicher Bodenaustausch von weiteren 30 cm notwendig. Die Kostenschätzung der grundhaften Erneuerung der Rodaustraße mit den geplanten Radstreifenmarkierungen einschließlich Parkplatz am Mühlengrund führt zu Gesamtprojektkosten einschließlich Baunebenkosten in Höhe von ca. 7,2 Mio. € (brutto). Im Doppelhaushalt 2024/25 stehen insgesamt noch etwa 880.000,- € zur Verfügung. Nach Vorlage der Kostenschätzung wurden in einer Besprechung mit dem Ingenieurbüro Gringel GmbH verschiedene Einsparungsmöglichkeiten diskutiert, die anschließend vertiefend untersucht wurden. Die Ergebnisse sind in einer Stellungnahme zu Einsparpotenzialen und Risiken für die Straßenbaumaßnahme vom Ingenieurbüro Gringel GmbH zusammengefasst. Um die Gewährleistung und Verkehrssicherheit zu garantieren, wird eine grundhafte Erneuerung in Abschnitten empfohlen. Eine sinnvolle Nutzung des Radfahrstreifens wäre dann jedoch erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme möglich. Als reduzierter Vorschlag für die Fortführung des Projektes kann noch folgende Möglichkeit in Betracht gezogen werden: Ausgehend von der Annahme, dass sich die Haushaltssituation mittelfristig voraussichtlich nicht ändern dürfte, würde die Gesamtmaßnahme für die nächsten 10-15 Jahre zurückgestellt. Dies würde bedeuten, dass auf der Verkehrsfläche nur das aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend erforderliche gemacht werden würde. Die Markierungen und Separierungen für die Radfahrstreifen würden auf der vorhandenen schadhaften Oberfläche zusammen mit den Umbaumaßnahmen auf dem Parkplatz am Mühlengrund aufgrund der durch die Radfahrstreifen entfallenen Parkplätze in der Rodaustraße durchgeführt. Des Weiteren wäre eine grundhafte Straßenerneuerung von mindestens etwa 100 m ab der Ampelanlage Messenhäuser Straße für die Herstellung von verkehrssicheren Radfahrstreifen notwendig. Für die Radfahrstreifen ist mit Kosten in Höhe von etwa 283.000,- € abzüglich einer Förderung von 192.000,- € zu rechnen. Somit verbleibenden bei der Stadt Kosten in Höhe von etwa 91.000,- €. Für den Parkplatz am Mühlengrund werden Kosten von etwa 450.000,- € und für die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m 325.000,- € geschätzt. Damit könnte die Einrichtung der Radfahrstreifen als Erprobung der Verkehrsraumaufteilung nach der grundhaften Erneuerung dienen und die verbleibenden Haushaltsmittel aus 2025 würden nicht überschritten werden. gez. Rotter Bürgermeister
Finanzielle Auswirkung
JaAktuell stehen im Haushaltsjahr 2025 bei der Investition Rodaustraße noch Mittel in Höhe von 883.699 € (Ansatz 2025: 460.000 € und Haushaltsreste: 423.699 €) zur Finanzierung der Maßnahme bereit. Der Zuwendungsbescheid „Radfahrstreifen Rodaustraße“ liegt vor. Die bewilligte Zuwendung beträgt 191.600 €. /Kl 11.08.2025
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, die geplante grundlegende Erneuerung der Rodaustraße deutlich zu begrenzen: Vorgesehen bleiben sollten nur ein beidseitig markierter Radfahrstreifen zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund sowie die Erneuerung eines etwa 100 Meter langen Straßenabschnitts. Die weitere Sanierung und der Radfahrstreifen bis zur Konrad-Adenauer-Straße sollten entfallen beziehungsweise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden; notwendige Reparaturen sollten kleinflächig erfolgen. Der Antrag wurde in der Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/283/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die Schaffung eines beidseitigen, rein markierten, separierten Radfahrstreifens in der Rodaustraße ausschließlich im Abschnitt zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund sowie die grundhafte Straßenerneuerung von etwa 100 m ab der Ampelanlage Ober-Rodener Straße in Richtung Mühlengrund beschränkt. Die grundhafte Erneuerung der restlichen Rodaustraße wird verschoben, bis eine sichtbare Notwenigkeit gegeben ist und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus sollen im Übrigen in Kleinflächen durchgeführt werden. Von einer Weiterführung eines durchgehenden, beidseitigen Radfahrstreifens ab Mühlengrund bis zur Konrad-Adenauer-Straße wird abgesehen.
Sachverhalt
Aufgrund des riesigen, zum Großteil strukturellen Defizits der Stadt Rödermark und der zurzeit nicht vorhandenen Perspektive einer grundlegenden Änderung der Finanzsituation sollten bis auf Weiteres nur noch wirklich notwendige Maßnahmen durchgeführt werden, die den Bürger/-innen auch zu vermitteln sind. Eine grundhafte Erneuerung der Rodaustraße zwischen Mühlengrund und Konrad-Adenauer-Straße ist nicht zu vermitteln - die heutige Straße ist in einem besseren Zustand als die meisten Landesstraßen in Rödermark. Für die Bürger/-innen und insbesondere die Anwohner/-innen des Seewaldgebietes sind die geduldeten Parkmöglichkeiten, auch wenn es formal keine offiziellen Parkplätze sind, weit wichtiger als ein Radweg, den niemand benutzt. Niemand fährt mit dem Rad durch die Unterführung - für einen Radweg zwischen Konrad-Adenauer-Str. und Mühlengrund gibt es keine zwingende Notwendigkeit. An der Rodaustraße parken heute (speziell in den Abendstunden) bis zu 40 Pkw. Ein möglicher Umbau des Parkplatzes Mühlengrund kann die benötigte zusätzliche Kapazität von mindestens 30 Parkplätzen keinesfalls realistisch bereitstellen. Wird von dem Plan, einen durchgängigen beidseitigen Radweg zu markieren, Abstand genommen, entfällt auch die Notwendigkeit, den Parkplatz Mühlengrund umzugestalten. Somit bleibet faktisch nur die notwendige und dem/den Steuerzahler/-innen auch vermittelbare Straßensanierung von der Aldi-Einfahrt bis zur Ampel sowie die Anlegung eines beidseitigen, rein markierten, Radstreifens zwischen Mühlengrund und Kinokreuzung. Weiterhin sollte durch Abbiegepfeile und entsprechende Hinweise eine weitaus sicherere Wegeführung für Radfahrer durch den Mühlengrund und die Schillerstraße zu Zielen wie das Neubaugebiet Rennwiesen, die Bulau oder Offenthal gekennzeichnet werden. Zu prüfen wäre, ob am Mühlengrund zu diesem Zweck Radfahr-Angebotsstreifen markiert werden können.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
CDU und AL/Die Grünen beantragten, die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße auf unbestimmte Zeit zu verschieben, das Projekt einzustellen und vorerst auch nicht in reduziertem Umfang fortzuführen. Der Antrag wurde in geänderter Form beschlossen; welche Änderungen vorgenommen wurden, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/334/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Rodaustraße werden auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Projekt wird eingestellt. Auch eine reduzierte Fortführung des Projektes findet vorerst nicht statt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, die grundhafte Erneuerung der gesamten Rodaustraße auf unbestimmte Zeit zu verschieben und vorerst nur notwendige Reparaturen zur Verkehrssicherheit vorzunehmen. Vorgesehen waren außerdem eine möglichst günstige Oberflächenerneuerung auf etwa 100 Metern sowie beidseitig farblich markierte Radfahrstreifen zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund; auf deren Fortführung bis zur Konrad-Adenauer-Straße sollte dauerhaft verzichtet werden. Der Parkplatz am Mühlengrund sollte nach Möglichkeit als Parkplatz nur für Pkw ausgeschildert werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/346/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
1. Die grundhafte Erneuerung der gesamten Rodaustraße wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus entlang der Rodaustraße sollen bei zwingendem Bedarf in Kleinflächen durchgeführt werden – speziell mit Blick auf die Sicherstellung beziehungsweise Wiederherstellung der allgemeinen Verkehrssicherheit. 2. Die Maßnahmen zur zwingend nötigen baulichen Erhaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die günstigste mögliche Straßenoberflächenerneuerung (Infrastrukturerhalt) von etwa 100 m ab der Ampelanlage Ober-Rodener Straße in Richtung Mühlengrund sowie die Schaffung eines beidseitigen, rein farblich markierten (heißt: ohne bauliche Elemente), Radfahrangebotsstreifens in der Rodaustraße ausschließlich im Abschnitt zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund beschränkt. 3. Von einer Weiterführung eines durchgehenden, beidseitigen Radfahrstreifens ab Mühlengrund bis zur Konrad-Adenauer-Straße wird dauerhaft abgesehen. 4. Der Parkplatz am Mühlengrund wird nach Möglichkeit mit einen Parkplatzschild und dem ergänzenden Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ versehen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, für alle laufenden Projekte des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ in bestimmten Planungsphasen einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen Zeit- und Kostenplan vorzulegen. Anlass waren die Planungen für den Grünzug an der Rilkestraße und die angespannte Finanzlage der Stadt. Der Antrag wurde in dieser Sitzung vertagt.
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Ganze Vorlage DS/185/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird mit Blick auf die aktuelle (und absehbare) finanzielle Schieflage der Stadt Rödermark und der finanziellen Belastung der Bürger/-innen (Stichwort: Grundsteuererhöhung[1]) beauftragt, für sämtliche laufende, in den Leistungsphasen 2, 3 oder 4 befindlichen Projekte des Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ unverzüglich den politischen Gremien einen umfassenden Sachstandsbericht sowie einen dezidierten Zeit- und validen Kostenplan vorzulegen. [1] „Kassensturz mit Folgen“ – Offenbach Post vom 14.05.2025
Sachverhalt
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug Rathausplatz zur Grünen Mitte" beschlossen worden. „Ziel der Maßnahme ist es, ein grün-blaues Band vom Rathausplatz zur Grünen Mitte-zu gestalten und damit sowohl die ökologischen Funktionen der Freiflächen aufzuwerten als auch die Naherholungsqualitäten und das Wohnumfeld zu verbessern." Die konkreten Planungen wurden seit der Verabschiedung des ISEK im Mai 2019 nicht mehr in den öffentlichen städtischen Gremien vorgestellt, beraten oder besprochen. Die Planungen[1] zu diesem Areal sind in vollem Gange[2]. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden die Pläne am 23. April in der Kulturhalle -der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Es gab dabei auch viele kritische Rückmeldungen. In den sozialen Medien wird teilweise die Sinnhaftigkeit der gesamten Maßnahme angezweifelt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und absehbaren finanziellen Situation[4][5] der Stadt Rödermark. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Dies kann nicht im Sinne der Stadt sowie der Rödermärker Steuerzahler/-innen sein. Es zeigt sich dabei aber zugleich, dass fehlende und ausführliche politische Beratungen und verbindliche Beschlussfassungen mit der Zeit zu ausufernden Projekten ohne wirkliches politisches Controlling führen, die sich verselbstständigen – speziell, wenn Fördermittel im Spiel sind. [1] „Große Pläne für kleinen Grünzug in Ober-Roden“ – Offenbach Post vom 12.05.2025 [2] „Grün, Blau, Rot: Buntes Mosaik in Planung“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 06.05.2025 [3] „Bürger sind zum Mitreden eingeladen“ – Offenbach Post vom 07.04.2025 [4] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [5] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025
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Für die Musikschule werden im Haushalt 2026 zunächst Mittel in der Höhe vorgesehen, die den Vorgaben für 2025 entspricht. Ein Teil des Zuschusses bleibt jedoch gesperrt, bis die Musikschule ein Sanierungskonzept vorlegt; dieses soll insbesondere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und zur Senkung der Geschäftsführungskosten aufzeigen. Der Haupt- und Finanzausschuss kann die Sperre anschließend aufheben. Der Antrag von CDU und AL/Die Grünen wurde unverändert beschlossen.
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Für die Musikschule werden im Haushalt 2026 Mittel in einem Umfang etatisiert, der den Vorgaben für 2025 entspricht. Für einen Teil dieser Ausgaben wird ein Sperrvermerk vorgesehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann. Die Aufhebung des Sperrvermerks durch den Haupt- und Finanzausschuss wird davon abhängig gemacht, dass die Musikschule ein Sanierungskonzept vorlegt. Hierbei soll aufgezeigt werden, wie der Zuschussbedarf deutlich verringert werden kann. In den Blick zu nehmen sind insbesondere bei diesem Konzept eine engere Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und den dortigen Musikschulen. In den Blick zu nehmen sind auch die Geschäftsführungskosten.
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Beantragt wurde, den städtischen Zuschuss für die Musikschule 2026 letztmalig in Höhe des Ansatzes von 2025 zu gewähren und teilweise von einem Sanierungskonzept mit Businessplan abhängig zu machen. Zudem sollte die Musikschule regelmäßig über ihre Finanzen berichten und sich so neu aufstellen, dass sie ab 2027 ohne städtische Verlustabdeckung auskommt. Die Stadtverordnetenversammlung lehnte den Antrag ab.
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1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass es für die Musikschule Rödermark ein „weiter so“, also einen durch die Stadt Rödermark ausgestellten „Blankoscheck“, nicht mehr geben kann und wird. Dies speziell vor dem Hintergrund der allgemeinen Haushaltssituation der Stadt Rödermark sowie auch mit vergleichendem Blick (Gleichbehandlung) auf die grundsätzliche städtische Vereinsförderung. Eine mittelfristige Überführung der Musikschule in die allgemeine Vereinsförderung der Stadt muss das Ziel sein. 2. Für die Musikschule werden im Haushaltsplan 2026 der Stadt Rödermark letztmalig Finanzmittel in einem Umfang etatisiert, der den Zahlen des genehmigten städtischen Haushaltes 2025 entspricht. 3. Für einen Teil dieser Ausgaben wird für das Haushaltsjahr 2026 ein Sperrvermerk vorgesehen, der vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFW) aufgehoben werden kann. Diese Aufhebung durch den HFW-Ausschuss im Jahr 2026 wird davon abhängig gemacht, dass die Musikschule rechtzeitig ein umfassendes und schlüssiges Sanierungskonzept mit Businessplan vorlegt. 4. Die Musikschule wird vor dem Hintergrund der finanziellen städtischen Zuschüsse für 2026 verpflichtet, dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss unaufgefordert quartalsweise einen ausführlichen Finanzstatusbericht (mitsamt aller Kostenstrukturen sowie Personalplanung und Aufgabenverteilung) vorzulegen. Dies erstmalig zum 31.01.2026 und dabei speziell mit Blick auf die vorgesehenen Maßnahmen der Musikschule zur Kostensenkung und der Einnahmenoptimierung. 5. Die Musikschule wird mit Blick auf den letztmaligen städtischen Zuschuss für 2026 aufgefordert, eine grundlegende und strukturelle Neuaufstellung nach wirtschaftlichen und kostendeckenden (d.h. ohne städtische Verlustabdeckung ab dem 01.01.2027) Kriterien vorzunehmen. Dabei sind unter anderem die nachstehend genannten Aspekte in Angriff zu nehmen und schrittweise umzusetzen: a. Konzeption für eine engere Zusammenarbeit mit umliegenden Musikschulen b. Optimierung der Geschäftsführungskosten beziehungsweise der Geschäftsführung c. Kostendeckende Gebührenstruktur (gegebenenfalls in Varianten) d. Kostenoptimierung durch neue Beschulungskonzepte
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
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Beantragt war, dass der Magistrat gegen die im Zensus 2022 festgestellte Einwohnerzahl klagt und zuvor eine gemeinsame Klage mit anderen Kommunen prüft. Hintergrund ist eine Differenz von 78 Einwohnern gegenüber den Daten des Einwohnermeldeamts, die ab 2027 zu geringeren Zuweisungen führen könnte. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
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Der Magistrat wird beauftragt, eine entsprechende Klage gegen die fehlerhafte Bewertung aus demZensus einzureichen, um negative Folgen für den Haushalt ab 2027 zu vermeiden. Zuvor ist zu prüfen, ob eine Klage gemeinsam mit anderen Kommunen die Erfolgsaussichten verbessern und / oder den Aufwand und die Kosten einer Klage verringern.
Sachverhalt
Die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen stimmen, wie bei vielen anderen Städten und Gemeinden nicht überein. Zahlreiche Kommunen haben bereits Klage gegen die fehlerhafte Bewertung eingereicht oder bereiten eine Klage vor. Der Magistrat hat auf unsere Anfrage folgendes berichtet: Zum Stichtag 31.12.2022 wurde eine Bewohnerzahl von 28 723 in Rödermark festgestellt (EMA). Der Zensus hat für Stichtag 31.12.2022 eine Bewohnerzahl von 28 645 festgestellt. Hierdurch entsteht eine Differenz von einer Bewohnerzahl von -78 Personen. Durch die Abweichung entstehen die folgenden finanziellen Auswirkungen: Aktuell haben die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 noch keine Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 werden (letztmalig) die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 verwandt. Da die offiziellen hochgerechneten Einwohnerzahlen noch nicht von den Statistischen Landesämtern veröffentlicht wurden, hat der Hessische Städtetag eine Prognoserechnung erstellt und seinen Mitgliedern für die Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt. Ab dem KFA 2027 sollen, wie gesetzlich vorgesehen, die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 als Grundlage dienen. Bleibt es in Rödermark bei der Abweichung von -78 Einwohnern, so sind -ausgehend einem Grundbetrag von 1.780,72 € einer Einwohnergewichtung von130% -finanzielle Einbußen in Höhe von rd. 180.000 € zu erwarten.
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Beantragt war, die Spielapparatesteuer erneut zu ändern und künftig je nach Geräteart auf 3,0, 1,5 oder 10 Prozent des Spieleinsatzes festzusetzen. Damit sollten höhere städtische Einnahmen ermöglicht und zugleich örtliche Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten werden. Der Antrag wurde in dieser Sitzung vertagt.
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spiel um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark („Spielapparatesteuer“) soll wie folgt geändert / neu gefasst werden: a. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten: 3,0 v.H. des Spieleinsatzes b. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten: 1,5 v.H. des Spieleinsatzes c. für Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 10 v.H. des Spieleinsatzes je angefangenen Kalender, Monat und Spielapparat.
Sachverhalt
Klicken Sie hier für Sachverhalt.Am 20.05.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark mehrheitlich die Satzungsänderung der Spielapparatesteuer (DS/101/25) beschlossen. Mit dieser neuen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und das Spiel um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark wird der Steuersatz auf die so genannte „Bruttokasse“ als Grundlage der Besteuerung berechnet. Eine vorher (langjährig) geltende Deckelung der Steuer pro Monat und Spielautomat ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr zulässig. Ziel der neuen Satzung sollte eine Erhöhung der Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Spielapparatesteuer sein. Fakt ist nunmehr jedoch, dass der neue Steuersatz aus den objektiven Erträgen der Spielhallenbetreiber nicht erzielbar ist und die Erträge aufgrund der gesetzlichen Reglementierungen der Branche nicht (mehr) steigerbar sind. Um daher im Ergebnis einen möglichen finanziellen Schaden für die Stadt abzuwenden, sollte die zuletzt neu beschlossene (Spielapparate-)Satzung nochmal mit dem Ziel geändert werden, höhere Steuereinnahmen für die Stadt zu generieren und gleichzeitig langjährig ansässige Unternehmen und Arbeitsplätzen vor Ort zu erhalten.
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CDU und AL/Die Grünen beantragten eine Vergleichsuntersuchung zur Spielapparatesteuer. Geprüft werden sollten unter anderem die erwarteten Einnahmen bei zwei verschiedenen Besteuerungsmodellen, die Regelungen in Nachbargemeinden sowie mögliche finanzielle Folgen für Spielhallenbetreiber; auch Automaten in Gaststätten sollten einbezogen werden. Der Antrag wurde in dieser Sitzung vertagt.
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Ganze Vorlage DS/351/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, eine vergleichende Untersuchung der Erhebungsformen der Spielapparatesteuer durchzuführen. Es soll dargestellt werden: Das voraussichtliche Steueraufkommen bei einer Besteuerung in Höhe von 20 % auf die Bruttokasse im Vergleich zum voraussichtlichen Steueraufkommen bei einer Besteuerung in Höhe von 3,5 % auf den Spieleinsatz Es soll eine Darstellung erfolgen, bei welchen Nachbargemeinden ein Steuersatz von 20 % auf die Bruttokasse gilt und wie lange jeweils solche Regelungen in Kraft sind In diese Prüfung sind auch die Spielautomaten in Gaststätten einzubeziehen. Die Prüfung soll sich auch die Frage erstrecken, ob es in den betreffenden Nachbargemeinden zu finanziellen Problemen bei den Spielothekenbetreibern gekommen ist. Es soll hierbei auch untersucht werden, welchen Einfluss die Anzahl der genehmigten Spielapparaturen pro Spielothek hierbei hat.
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Beantragt war, dass der Magistrat dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vor jeder regulären Sitzung einen aktuellen Bericht zur Haushaltslage vorlegt. Dieser sollte unter anderem den Ergebnishaushalt, Zahlungsmittelabflüsse, Tilgungen, die Produktbereiche sowie eine Bewertung und einen mittelfristigen Ausblick enthalten. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zurückgezogen.
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Ganze Vorlage DS/319/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, analog zum langjährigen bewährten Verfahren im Kreistag des Kreises Offenbach, zu jeder turnusmäßigen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss einen „Bericht des Magistrates zur Haushaltskonsolidierung und zum Controlling vorzulegen. Dieser Bericht: Soll den Mitgliedern des HFW-Ausschusses unaufgefordert jeweils mindestens einen Tag vor der turnusmäßigen HFW-Sitzung per E-Mail zugehen Soll jeweils anschaulich folgende Übersichten/Dokumentationen enthalten: Aktueller Bericht zum Ergebnishaushalt inklusive Zahlungsmittelabfluss und Tilgungsleistungen b. Aktueller Bericht zu den Produktbereichen (Muster 12 GemHVO) c. Aktuelle Bewertung sowie mittelfristiger Ausblick zur Haushaltssituation
Sachverhalt
Die Haushaltslage der Städte und Gemeinden landauf, landab ist schlecht bis erschreckend. Für die Kommunalpolitik ist es daher elementar wichtig, regelmäßig bezüglich der aktuellen (Haushalts-)Zahlen „up-to-date“ zu sein. Altbekannte Jahresabschlüsse und gewohnte, allgemeine Quartalsberichte sind vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Herausforderungen nicht mehr ausreichend - weder zeitlich noch inhaltlich. Dank der aktuellen Software in den städtischen Finanzverwaltungen sind verschiedene Arten von Berichten sehr unkompliziert erstellbar und können damit einen großen Beitrag zur Transparenz leisten.
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Beantragt wurde, die für 2026 geplante weitere Erhöhung der Kreis- und Schulumlage als für Rödermark finanziell nicht leistbar einzustufen. Der Magistrat sollte den Kreis Offenbach auffordern, durch umfassende Einsparungen eine Erhöhung der Kreisumlage abzuwenden. Die Beratung und Entscheidung über den Antrag wurden vertagt.
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung stellt objektiv fest, dass eine neuerliche Erhöhung der Kreis- und Schulumlage für das Jahr 2026 für die Stadt Rödermark nicht finanziell leistbar ist. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, beim Kreisausschuss des Kreises Offenbach unverzüglich im Sinne einer dringenden sowie existenziellen „Notbremse bei der Kreisumlage“ alle denkbaren und möglichen Konsolidierungs- und Einsparmaßnahmen einzufordern, um eine neuerliche Erhöhung der Kreisumlage für das Jahr 2026 abzuwenden. Für diese „Notbremse bei der Kreisumlage“ sind aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark seitens des Kreisausschusses des Kreises Offenbach alle potenziellen Sparanstrengungen und -möglichkeiten (zum Beispiel beim Personal sowie auch bei den kreiseigenen Gesellschaften) ohne Denkverbote in den Blick zu nehmen.
Sachverhalt
Die Kommunen landauf, landab pfeifen finanziell sprichwörtlich aus dem letzten Loch1 2. Nachdem die Summe der Hebesätze der Kreis- und Schulumlage bereits vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 um stolze 3,5% (von insgesamt 54,99% auf 58,49% angestiegen sind), ist in der mittelfristigen Finanzplanung des Kreises Offenbach ist (aktuell3) vorgesehen, dass im Jahr 2026 die Hebesätze für die Kreisumlage (42,55%) und für die Schulumlage (18,68%) weiter auf einen Gesamthebesatz von 61,23% steigen werden. Ausgehend von einem Gesamthebesatz von 58,49% im Haushaltsjahr 2025 bedeutet das eine erneute Erhöhung der Umlagen zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 2,74%-Punkten. Mit sehr klaren Worten (im Ergebnis stellvertretend für alle Kreiskommunen) zur steigenden Erhöhung von Kreis- und Schulumlage bringt es der Bürgermeister der Stadt Dreieich, Martin Burlon (parteilos), auf den Punkt: „So tief in die Miesen gerät die Stadt vor allem durch die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage durch den Kreis Offenbach. Allein diese Mehrbelastung kostet uns jedes Jahr 7,5 Millionen Euro, ärgert sich der Rathauschef“4. Mit ebenso klaren Worten hat unlängst der Erste Stadtrat und Kämmerer der Stadt Neu-Isenburg, Stefan Schmitt (CDU), die Situation aus kommunaler Sicht ganz grundsätzlich auf den Punkt gebracht: „Umlagezahlungen fressen uns auf“5. Ergänzend dazu haben die Bürgermeister im Keis Offenbach kürzlich (erneut6) gemeinsam Alarm geschlagen7 und eindrücklich auf die fatale Finanzsituation der Städte und Gemeinden hingewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es elementar bis existenziell wichtig, dass der Kreis Offenbach als wesentliche „Kostenstelle“ (um nicht zu sagen: „Kostentreiber“) seiner kreisangehörigen Kommunen alle möglichen und denkbaren Anstrengungen dahingehend unternimmt, dass eine neuerliche Erhöhung der Kreisumlage zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2026 nicht stattfindet. ________________________ 1 Siehe unter anderem: „In derart großer Not waren die Kommunen noch nie“ – FAZ, 16.08.2025 ²„Mehr Geld aus der Einkommenssteuer - Mainhäuser Erklärung [...]“ – Neues Heimatblatt Rödermark, 03.10.2025 ³ Kreis Offenbach - Haushaltsplan 2025, Seite A 37 4„Vollkommen unbegreiflich - Bürgermeister ärgert sich über Kritik der IHK wegen Steuererhöhungen“ – OP, 18.07.2025 5„Umlagezahlungen fressen uns auf“ – OP 26.09.2025 6„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ – Neue Zeitung Obertshausen, 21.03.2025 7„Drei Forderungen an Land und Bund - Bürgermeister und Beigeordnete unterzeichnen Erklärung“ – OP, 26.09.2025
Verlauf
- Sitzung fand am 4. Nov. 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich