Bauvorhaben zur Sanierung der Rodaustraße in Rödermark/Urberach – Fortführung der Planung –
Eingebracht von FDP
Antrag im Wortlaut
1. Die grundhafte Erneuerung der gesamten Rodaustraße wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Haftungsrechtlich notwendige Reparaturarbeiten des Straßenoberbaus entlang der Rodaustraße sollen bei zwingendem Bedarf in Kleinflächen durchgeführt werden – speziell mit Blick auf die Sicherstellung beziehungsweise Wiederherstellung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
2. Die Maßnahmen zur zwingend nötigen baulichen Erhaltung der Rodaustraße in Urberach werden auf die günstigste mögliche Straßenoberflächenerneuerung (Infrastrukturerhalt) von etwa 100 m ab der Ampelanlage Ober-Rodener Straße in Richtung Mühlengrund sowie die Schaffung eines beidseitigen, rein farblich markierten (heißt: ohne bauliche Elemente), Radfahrangebotsstreifens in der Rodaustraße ausschließlich im Abschnitt zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund beschränkt.
3. Von einer Weiterführung eines durchgehenden, beidseitigen Radfahrstreifens ab Mühlengrund bis zur Konrad-Adenauer-Straße wird dauerhaft abgesehen.
4. Der Parkplatz am Mühlengrund wird nach Möglichkeit mit einen Parkplatzschild und dem ergänzenden Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ versehen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Einfach erklärt
Der Antrag schlägt vor, die grundlegende Erneuerung der gesamten Rodaustraße auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Stattdessen sollen nur zwingend notwendige Reparaturen in kleinen Flächen vorgenommen werden, wenn dies für die Verkehrssicherheit erforderlich ist.
Die baulichen Maßnahmen sollen auf eine möglichst günstige Erneuerung der Straßenoberfläche begrenzt werden. Vorgesehen ist ein etwa 100 Meter langer Abschnitt ab der Ampel an der Ober-Rodener Straße in Richtung Mühlengrund. Zwischen Ober-Rodener Straße und Mühlengrund sollen außerdem auf beiden Straßenseiten Radfahrangebotsstreifen ausschließlich farblich markiert werden, also ohne bauliche Elemente.
Auf eine Fortsetzung dieser Radfahrstreifen vom Mühlengrund bis zur Konrad-Adenauer-Straße soll dauerhaft verzichtet werden. Der Parkplatz am Mühlengrund soll nach Möglichkeit als Parkplatz nur für Personenkraftwagen ausgeschildert werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .