Regelmäßiger Bericht zur Haushaltskonsolidierung und zum Controlling
Eingebracht von FDP
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, analog zum langjährigen bewährten Verfahren im Kreistag des Kreises Offenbach, zu jeder turnusmäßigen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss einen „Bericht des Magistrates zur Haushaltskonsolidierung und zum Controlling vorzulegen.
Dieser Bericht: Soll den Mitgliedern des HFW-Ausschusses unaufgefordert jeweils mindestens einen Tag vor der turnusmäßigen HFW-Sitzung per E-Mail zugehen Soll jeweils anschaulich folgende Übersichten/Dokumentationen enthalten: Aktueller Bericht zum Ergebnishaushalt inklusive Zahlungsmittelabfluss und Tilgungsleistungen b. Aktueller Bericht zu den Produktbereichen (Muster 12 GemHVO) c. Aktuelle Bewertung sowie mittelfristiger Ausblick zur Haushaltssituation
Sachverhalt
Die Haushaltslage der Städte und Gemeinden landauf, landab ist schlecht bis erschreckend. Für die Kommunalpolitik ist es daher elementar wichtig, regelmäßig bezüglich der aktuellen (Haushalts-)Zahlen „up-to-date“ zu sein. Altbekannte Jahresabschlüsse und gewohnte, allgemeine Quartalsberichte sind vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Herausforderungen nicht mehr ausreichend - weder zeitlich noch inhaltlich. Dank der aktuellen Software in den städtischen Finanzverwaltungen sind verschiedene Arten von Berichten sehr unkompliziert erstellbar und können damit einen großen Beitrag zur Transparenz leisten.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob der Magistrat künftig zu jeder regulären Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses einen aktuellen Bericht zur Haushaltskonsolidierung und zum Controlling vorlegen muss. Die Ausschussmitglieder sollen den Bericht unaufgefordert spätestens einen Tag vor der Sitzung per E-Mail erhalten.
Der Bericht soll die aktuelle Entwicklung des Ergebnishaushalts einschließlich Zahlungsmittelabfluss und Tilgungsleistungen darstellen. Außerdem soll er über die Produktbereiche informieren sowie eine aktuelle Bewertung und einen mittelfristigen Ausblick zur Haushaltslage enthalten. Die Antragsteller begründen dies mit den finanziellen Herausforderungen der Kommunen und halten die bisherigen Jahresabschlüsse und allgemeinen Quartalsberichte zeitlich und inhaltlich nicht mehr für ausreichend.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .