Differenzen der Einwohnerzahl zwischen. Zensus und amtlicher Erfassung
Eingebracht von Stefan Schefter,Peter Schröder,Björn Beicken
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, eine entsprechende Klage gegen die fehlerhafte Bewertung aus demZensus einzureichen, um negative Folgen für den Haushalt ab 2027 zu vermeiden. Zuvor ist zu prüfen, ob eine Klage gemeinsam mit anderen Kommunen die Erfolgsaussichten verbessern und / oder den Aufwand und die Kosten einer Klage verringern.
Sachverhalt
Die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen stimmen, wie bei vielen anderen Städten und Gemeinden nicht überein. Zahlreiche Kommunen haben bereits Klage gegen die fehlerhafte Bewertung eingereicht oder bereiten eine Klage vor. Der Magistrat hat auf unsere Anfrage folgendes berichtet: Zum Stichtag 31.12.2022 wurde eine Bewohnerzahl von 28 723 in Rödermark festgestellt (EMA). Der Zensus hat für Stichtag 31.12.2022 eine Bewohnerzahl von 28 645 festgestellt. Hierdurch entsteht eine Differenz von einer Bewohnerzahl von -78 Personen.
Durch die Abweichung entstehen die folgenden finanziellen Auswirkungen: Aktuell haben die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 noch keine Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 werden (letztmalig) die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 verwandt. Da die offiziellen hochgerechneten Einwohnerzahlen noch nicht von den Statistischen Landesämtern veröffentlicht wurden, hat der Hessische Städtetag eine Prognoserechnung erstellt und seinen Mitgliedern für die Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt. Ab dem KFA 2027 sollen, wie gesetzlich vorgesehen, die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 als Grundlage dienen. Bleibt es in Rödermark bei der Abweichung von -78 Einwohnern, so sind -ausgehend einem Grundbetrag von 1.780,72 € einer Einwohnergewichtung von130% -finanzielle Einbußen in Höhe von rd. 180.000 € zu erwarten.
Einfach erklärt
Der Antrag fordert den Magistrat auf, gegen die aus Sicht der Antragsteller fehlerhafte Einwohnerzahl des Zensus zu klagen. Vorher soll geprüft werden, ob eine gemeinsame Klage mit anderen Kommunen die Erfolgsaussichten verbessern oder Aufwand und Kosten verringern könnte.
Das Einwohnermeldeamt erfasste für Rödermark zum 31.12.2022 insgesamt 28.723 Einwohner, der Zensus dagegen 28.645. Die Differenz beträgt 78 Personen. Derzeit wirkt sich diese Abweichung noch nicht auf den kommunalen Finanzausgleich aus. Auch für die Schlüsselzuweisung 2026 werden letztmals fortgeschriebene Zahlen auf Grundlage des Zensus 2011 verwendet. Ab 2027 sollen die Einwohnerzahlen des Zensus 2022 maßgeblich sein. Bleibt die Differenz bestehen, werden laut Vorlage finanzielle Einbußen von rund 180.000 Euro erwartet. Mit der Klage sollen mögliche Nachteile für den städtischen Haushalt ab 2027 vermieden werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .