DS/286/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Politik & Verwaltung

249. Vergleichende Prüfung "IT-Sicherheit III" nach dem ÜPKKG hier: Vorlage des Schlussberichts und Umsetzung

Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Beschlussvorschlag

1. Der nicht-öffentliche Schlussbericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs / Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften wird zur Kenntnis genommen.

2. Die nicht-öffentliche Stellungnahme des Magistrats zu den Empfehlungen der Überörtlichen Prüfung im Schlussbericht wird zur Kenntnis genommen.

Sachverhalt

Seit Dezember 2023 erfolgte die 249. Vergleichende Prüfung „IT-Sicherheit III“ nach dem Ge-setz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Gegenstand der Prüfung war die IT-Sicherheit bei der Stadt Rödermark bzw. bei den sechzehn geprüften Kommunen. Der Schlussbericht wurde bereits im Mai den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.

Mit dieser Vorlage erhalten nun alle Stadtverordneten den Bericht vertraulich und in digitaler Form zur Kenntnis vorgelegt. Ferner beinhaltet der Bericht Empfehlungen aufgrund der Prüfungsfeststellungen. Der Magistrat hat entsprechend Stellung genommen und berichtet auch gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, ob und wie er die Empfehlungen umsetzt. Diese Stellungnahme erhalten die Stadtverordneten also ebenfalls vorab mit dieser Drucksache zur Kenntnis, bevor die Stellungnahme dem Rechnungshof zugeleitet wird.

Die Prüfung befasste sich insbesondere mit sensiblen Inhalten betreffend die IT-Sicherheit. Sofern die Stadtverordnetenversammlung eine Beratung wünscht, sollte jedes städtische Gremium prüfen, ob aus Gründen der IT-Sicherheit und Vertraulichkeit die Öffentlichkeit von der Beratung ausgeschlossen werden sollte, vgl. § 52 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO).

Die Beratungsunterlagen sind vertraulich. Die Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs werden von diesem selbst - zusammengefasst - veröffentlicht.

Finanzielle Auswirkung

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Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll den vertraulichen Abschlussbericht einer vergleichenden Prüfung zur IT-Sicherheit in Rödermark sowie die Stellungnahme des Magistrats dazu zur Kenntnis nehmen. Untersucht wurde seit Dezember 2023 die IT-Sicherheit in Rödermark und fünfzehn weiteren Kommunen.

Der Bericht enthält Feststellungen und Empfehlungen. In seiner Stellungnahme erläutert der Magistrat, ob und wie er diese Empfehlungen umsetzt. Die Stadtverordneten erhalten beide Unterlagen, bevor die Stellungnahme an den Hessischen Rechnungshof weitergeleitet wird.

Da die Unterlagen sensible Angaben zur IT-Sicherheit enthalten, sind sie nicht öffentlich. Falls die Stadtverordneten darüber beraten möchten, soll jedes beteiligte Gremium prüfen, ob die Öffentlichkeit aus Gründen der IT-Sicherheit und Vertraulichkeit ausgeschlossen werden sollte. Der Rechnungshof wird die Prüfungsergebnisse später selbst in zusammengefasster Form veröffentlichen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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