Zuschuss Musikschule – Neuaufstellung statt städtischem Blankoscheck
Eingebracht von FDP
Antrag im Wortlaut
1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass es für die Musikschule Rödermark ein „weiter so“, also einen durch die Stadt Rödermark ausgestellten „Blankoscheck“, nicht mehr geben kann und wird. Dies speziell vor dem Hintergrund der allgemeinen Haushaltssituation der Stadt Rödermark sowie auch mit vergleichendem Blick (Gleichbehandlung) auf die grundsätzliche städtische Vereinsförderung. Eine mittelfristige Überführung der Musikschule in die allgemeine Vereinsförderung der Stadt muss das Ziel sein.
2. Für die Musikschule werden im Haushaltsplan 2026 der Stadt Rödermark letztmalig Finanzmittel in einem Umfang etatisiert, der den Zahlen des genehmigten städtischen Haushaltes 2025 entspricht.
3. Für einen Teil dieser Ausgaben wird für das Haushaltsjahr 2026 ein Sperrvermerk vorgesehen, der vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFW) aufgehoben werden kann. Diese Aufhebung durch den HFW-Ausschuss im Jahr 2026 wird davon abhängig gemacht, dass die Musikschule rechtzeitig ein umfassendes und schlüssiges Sanierungskonzept mit Businessplan vorlegt.
4. Die Musikschule wird vor dem Hintergrund der finanziellen städtischen Zuschüsse für 2026 verpflichtet, dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss unaufgefordert quartalsweise einen ausführlichen Finanzstatusbericht (mitsamt aller Kostenstrukturen sowie Personalplanung und Aufgabenverteilung) vorzulegen. Dies erstmalig zum 31.01.2026 und dabei speziell mit Blick auf die vorgesehenen Maßnahmen der Musikschule zur Kostensenkung und der Einnahmenoptimierung.
5. Die Musikschule wird mit Blick auf den letztmaligen städtischen Zuschuss für 2026 aufgefordert, eine grundlegende und strukturelle Neuaufstellung nach wirtschaftlichen und kostendeckenden (d.h. ohne städtische Verlustabdeckung ab dem 01.01.2027) Kriterien vorzunehmen. Dabei sind unter anderem die nachstehend genannten Aspekte in Angriff zu nehmen und schrittweise umzusetzen: a. Konzeption für eine engere Zusammenarbeit mit umliegenden Musikschulen b. Optimierung der Geschäftsführungskosten beziehungsweise der Geschäftsführung c. Kostendeckende Gebührenstruktur (gegebenenfalls in Varianten) d. Kostenoptimierung durch neue Beschulungskonzepte
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Einfach erklärt
Der Antrag schlägt vor, die bisherige Bezuschussung der Musikschule Rödermark grundlegend zu ändern. Im Haushalt 2026 sollen letztmalig Mittel in der Höhe des genehmigten Haushalts 2025 eingeplant werden. Ein Teil davon soll zunächst gesperrt bleiben und nur freigegeben werden, wenn die Musikschule rechtzeitig ein schlüssiges Sanierungskonzept mit Businessplan vorlegt.
Außerdem soll die Musikschule dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss ab dem 31.01.2026 vierteljährlich ausführlich über ihre Finanzen, Kosten, Personalplanung und Maßnahmen zur Kostensenkung und Einnahmensteigerung berichten. Sie soll sich strukturell neu aufstellen und ab dem 01.01.2027 ohne städtische Verlustabdeckung wirtschaften. Dazu sollen unter anderem Kooperationen mit benachbarten Musikschulen, die Geschäftsführungskosten, die Gebühren und neue Unterrichtskonzepte geprüft und schrittweise angepasst werden. Mittelfristig soll die Musikschule in die allgemeine Vereinsförderung überführt werden. Begründet wird dies mit der Haushaltslage der Stadt und der Gleichbehandlung gegenüber anderen geförderten Vereinen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .