Antrag der Fraktionen CDU und AL/Die Grünen: Zuschuss Musikschule
Eingebracht vom Magistrat
Antrag im Wortlaut
Für die Musikschule werden im Haushalt 2026 Mittel in einem Umfang etatisiert, der den Vorgaben für 2025 entspricht.
Für einen Teil dieser Ausgaben wird ein Sperrvermerk vorgesehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann.
Die Aufhebung des Sperrvermerks durch den Haupt- und Finanzausschuss wird davon abhängig gemacht, dass die Musikschule ein Sanierungskonzept vorlegt.
Hierbei soll aufgezeigt werden, wie der Zuschussbedarf deutlich verringert werden kann.
In den Blick zu nehmen sind insbesondere bei diesem Konzept eine engere Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und den dortigen Musikschulen.
In den Blick zu nehmen sind auch die Geschäftsführungskosten.
Einfach erklärt
Die Fraktionen CDU und AL/Die Grünen beantragen, für die Musikschule im Haushalt 2026 Mittel in derselben Höhe wie nach den Vorgaben für 2025 einzuplanen. Ein Teil des Geldes soll zunächst gesperrt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll diese Sperre erst aufheben können, wenn die Musikschule ein Sanierungskonzept vorlegt. Darin soll sie zeigen, wie ihr Zuschussbedarf deutlich verringert werden kann. Geprüft werden sollen dabei insbesondere eine engere Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und deren Musikschulen sowie die Kosten der Geschäftsführung.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .