DS/280/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Finanzen

Jahresabschluss 2024

Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzbuchhaltung

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 26. August 2025 versehenen Jahresabschluss 2024 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

Sachverhalt

Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

Der Jahresabschluss 2024 wurde seitens der Revision des Kreises Offenbach in der Zeit vom 07.06.25 bis 25.06.25 geprüft und am 26.08.2025 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Das Jahresergebnis 2024 der Stadt Rödermark weist im ordentlichen Ergebnis einen Verlust in Höhe von 4.501.435,93 € (Plan Verlust 5.523.954,20 €) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Verlust in Höhe von 360.637,80 € (Plan Gewinn 49.145,91 €).

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll den Jahresabschluss 2024 der Stadt Rödermark feststellen und den Magistrat für die Geschäftsführung in diesem Jahr entlasten. Der Abschluss wurde von der Revision des Kreises Offenbach geprüft und erhielt am 26. August 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Für 2024 weist der Abschluss einen Gesamtverlust von 4.862.073,73 € aus. Geplant war ein Verlust von 5.474.808,29 €. Damit fällt das Ergebnis um 612.734,56 € besser aus als vorgesehen. Die Rücklagen verringern sich durch die Verrechnung der Verluste auf 2.073.397,84 €.

Nach Angaben der Vorlage lagen die Gewerbesteuereinnahmen 1,9 Mio. € unter dem Haushaltsansatz. Dies konnte durch geringere Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen sowie für Zuweisungen und Zuschüsse ausgeglichen werden. Dazu gehörten auch 346.000 € weniger Ausgaben für die Gewerbesteuer- und Heimatumlage.

Finanzielle Auswirkung

Es sind keine finanziellen Auswirkungen angegeben.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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