Beteiligungsbericht 2024
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
Der Beteiligungsbericht 2024 wird zur Kenntnis genommen. Das Vorliegen des Beteiligungsberichts 2024 wird öffentlich bekannt gemacht. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung wird der Beteiligungsbericht 2024 öffentlich ausgelegt.
Sachverhalt
Laut § 123a HGO hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich binnen 12 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, an denen sie mit mindestens 20% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Diese Voraussetzung trifft nur auf die Berufsakademie Rhein-Main GmbH zu, die ihren Jahresabschluss 2024 im Juli 2025 festgestellt hat. Der Beteiligungsbericht 2024 wurde auf Basis dieser Abschlussdaten aufgestellt (s. Anlage).
Gemäß § 123a Abs. 4 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zur erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichts in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll den Beteiligungsbericht 2024 zur Kenntnis nehmen. Der Bericht informiert über Unternehmen in privater Rechtsform, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 20 Prozent beteiligt ist. Diese Voraussetzung erfüllt nur die Berufsakademie Rhein-Main GmbH. Grundlage sind deren im Juli 2025 festgestellte Abschlussdaten für 2024.
Das Vorliegen des Berichts soll öffentlich bekannt gemacht werden. Anschließend soll er öffentlich ausgelegt werden, damit Einwohnerinnen und Einwohner ihn einsehen können.
Finanzielle Auswirkung
Es sind keine finanziellen Auswirkungen angegeben.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .