Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" Projektaufruf 2025/2026 hier: Kunstrasenplatz Turnerschaft e.V. 1895
Eingebracht vom Magistrat · federführend Kultur, Sport und Vereine
Beschlussvorschlag
Die Stadt Rödermark beteiligt sich an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt der Turnerschaft e.V. 1895 – den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld.
Sachverhalt
Vorbemerkung: Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren. Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Turnerschaft e.V. 1895 ist mit Schreiben vom 13. November 2025 an die Stadt herangetreten und hat darum gebeten, das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt der Turnerschaft e.V. 1895 - den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld und die Sanierung von zwei vorhandenen Kunstrasenplätzen - zu nutzen und in das Interessenbekundungsverfahren einzusteigen.
Die Sach- und Rechtslage stellt sich nach Sichtung der Unterlagen und einem Beratungsgespräch mit dem für das Förderungsprogramm zuständigen „Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung“ wie folgt dar: 1. Die erste Deadline ist das Fristende zur Einreichung der Projektskizzen am 15. Januar 2026. 2. Die zweite Deadline, das Fristende für die digitale Nachreichung von Unterlagen (z. B. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung), ist der 31. Januar 2026 3. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. 4. Gefördert werden können auch Projekte, die im Eigentum Dritter stehen. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an. „Kommunale Nutzung“ bei Vereinssportanlagen heißt, dass es allen Einwohner*innen freistehen muss, über eine Vereinsmitgliedschaft die Sportanlage nutzen zu können. 5. Die Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Kostenanteil der Kommune beträgt 55 % oder bei durch die Aufsichtsbehörde festzustellenden „Haushaltsnotlage“ 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. 6. Bei finanzieller Beteiligung Dritter (kein Nutznießer!) beträgt der Minimalanteil der kommunalen Beteiligung 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (= Gesamtausgaben – Eigenanteil Nutznießer). 7. Die vom Verein vorgelegte Kostenschätzung liegt bei einem Gesamtbetrag von ca. 919.000 €. 8. Aus der Einreichung der Projektskizze und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entsteht keine Verbindlichkeit zur tatsächlichen Durchführung des Vorhabens.
Einfach erklärt
Die Stadt Rödermark soll am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilnehmen. Angemeldet werden soll der geplante Umbau eines Naturrasenspielfeldes der Turnerschaft e.V. 1895 in einen Kunstrasenplatz. Der Verein hatte zusätzlich die Sanierung von zwei vorhandenen Kunstrasenplätzen angefragt; diese ist im Beschlussvorschlag nicht enthalten.
Die Projektskizze muss bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden. Unterlagen wie der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können digital bis zum 31. Januar 2026 nachgereicht werden. Über die Auswahl der geförderten Projekte entscheidet später der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
Die Kostenschätzung des Vereins für das ursprünglich angefragte Gesamtprojekt liegt bei ca. 919.000 €. Förderprojekte müssen von der Kommune mitfinanziert werden. Der kommunale Anteil beträgt grundsätzlich 55 %, bei festgestellter Haushaltsnotlage 25 %. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er bei einer finanziellen Beteiligung Dritter mindestens 10 % betragen. Die Teilnahme am Verfahren und der Beschluss verpflichten die Stadt noch nicht, das Vorhaben tatsächlich umzusetzen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .