Anfrage der Fraktion FWR Zensus 2022 für Rödermark
Eingebracht von Peter Schröder
Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)
Anfrage im Wortlaut
Stimmen die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus 2022 mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen überein? Wenn nein: Wie hoch ist die Abweichung? Welche finanziellen Auswirkungen entstehen durch die Abweichung?
Sachverhalt
Mehrere hessische Städte, darunter Kassel, Fulda, Hanau, Neu Isenburg und Langen haben Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt (HSL) eingereicht, da sie die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus 2022 für zu niedrig halten. Der Grund ist eine mögliche Untererfassung von Einwohnern bei der Erhebung, die zu finanziellen Nachteilen durch niedrigere Schlüsselzuweisungen führen könnte.
Einfach erklärt
Die Fraktion FWR fragt, ob die amtliche Einwohnerzahl für Rödermark aus dem Zensus 2022 mit den Daten des städtischen Einwohnermeldeamts übereinstimmt. Falls es eine Abweichung gibt, soll die Stadt mitteilen, wie groß sie ist und welche finanziellen Folgen daraus entstehen. Hintergrund ist, dass mehrere hessische Städte die Zensuszahlen für zu niedrig halten und deshalb Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt eingereicht haben. Eine zu niedrige Einwohnerzahl könnte zu geringeren Schlüsselzuweisungen führen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .