Städtebauförderung / Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“, Einzelmaßnahme [...]
Eingebracht von FDP
Antrag im Wortlaut
Die Einzelmaßnahme 31 „Freiflächen funktionaler Ortskern“ des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) – mit seinen Bestandteilen freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb, Planung sowie bauliche Realisierung – soll umgesetzt werden.
Das Wettbewerbsgebiet ist hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechend zu verkleinern.
Bei der Bewertung und Prämierung der Wettbewerbsbeiträge ist der wirtschaftlichsten Lösung der Wettbewerbsaufgabe ein hoher Stellenwert einzuräumen. Die realistisch veranschlagten Gesamtkosten für die bauliche Realisierung der Umgestaltung des „funktionalen Ortskerns“ dürfen dabei die Summe von 1.400.000,00 € nicht übersteigen.
Die Bekanntmachung des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs soll zeitnah erfolgen. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll durch zeitliche Zurückstellung investiver Maßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Sachverhalt
Gemäß dem Ursprungsantrag.
Einfach erklärt
Der Antrag schlägt vor, die ISEK-Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ in Ober-Roden umzusetzen. Dazu sollen ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb, die anschließende Planung und die bauliche Umgestaltung gehören. Zuvor soll geprüft werden, ob das Wettbewerbsgebiet optimiert und gegebenenfalls verkleinert werden kann.
Bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge soll die Wirtschaftlichkeit eine hohe Bedeutung haben. Die realistisch veranschlagten Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung dürfen 1.400.000,00 € nicht überschreiten. Der Wettbewerb soll zeitnah bekannt gemacht werden.
Die notwendigen Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden. Der städtische Eigenanteil soll dadurch finanziert werden, dass investive Maßnahmen im Straßenbau zeitlich zurückgestellt werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .