DS/258/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Stadt & Versorgung

Anpassung der Gebühren für die Schwimm- und Fitnesskurse im Badehaus

Eingebracht vom Magistrat · federführend Eigenbetrieb "Kommunale Betriebe Rödermark" (KBR)

Beschlussvorschlag

Es werden folgende neue Kursgebühren ab 01.10.2025 beschlossen:

Kurse: Kursgebühr: pro Einheit: Gesamt:

Aqua-Fit 100,00 10,00 10

Wassergymnastik 100,00 10,00 10

Baby- Kleinkinderkurse 120,00 15,00 8

Wasserratten 120,00 15,00 8

Anfängerschwimmk. 150,00 15,00 10

Fortgeschritten-Schwimmk. 150,00 15,00 10

Sachverhalt

Im Badehaus werden verschiedene Kurse angeboten. Diese werden von unseren Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen und sind in der Regel nach wenigen Minuten der Onlinefreischaltung bereits ausgebucht. Dies hängt zum einen an der Qualität der Kurse, aber auch an den günstigen Gebühren. Die Hallenbäder Neu Isenburg, Langen und Obertshausen nehmen durchweg höhere Gebühren für ihre Kurse und liegen im Schnitt bei 15 – 20 € pro Schwimmeinheit à 30 Minuten. Die Einheiten bei den Baby-/Kleinkinder und Wasserratten Kurse sind im Badehaus ebenfalls 30 Minuten. Die restlichen Kurse sind 45 Minuten lang.

Unsere Kursgebühren betragen aktuell:

Kurse: Kursgebühr: pro Einheit: Gesamt:

Aqua-Fit 80,00 8,00 10

Einfach erklärt

Die Kursgebühren im Badehaus sollen ab dem 1. Oktober 2025 erhöht werden. Über diese neuen Gebühren soll beschlossen werden: Aqua-Fit und Wassergymnastik sollen jeweils 100 Euro für zehn Einheiten kosten. Für Baby- und Kleinkinderkurse sowie Wasserratten sind jeweils 120 Euro für acht Einheiten vorgesehen. Anfänger- und Fortgeschrittenen-Schwimmkurse sollen jeweils 150 Euro für zehn Einheiten kosten.

Damit würden die Gebühren je nach Kurs um 20 oder 25 Prozent steigen. Die letzte Anpassung erfolgte 2019. Als Gründe nennt die Verwaltung die hohe Nachfrage sowie den Vergleich mit Schwimmbädern in Neu-Isenburg, Langen und Obertshausen. Auch nach der Erhöhung sollen die Gebühren des Badehauses unter denen dieser umliegenden Schwimmbäder liegen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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