Mitteilung an den Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Eingebracht vom Magistrat · federführend Stadtplanung
Beschlussvorschlag
Herr Gerl bittet darum, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen mitteilt, ob aus den Akten zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bienengarten“ weitere Hinweise zu den Hochspannungsfreileitungen ersichtlich sind. Es soll geklärt werden, ob die Auflagen des Regierungspräsidiums vom 20.02.1981 zur Genehmigung des Bebauungsplanes B20 „Bienengarten“ die Hochspannungsfreileitungen betreffen.
Die Wohngebietsflächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes B20 „Bienengarten“ sind in insgesamt 11 Teilbereiche untergliedert, die sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung unterscheiden, aber alle als „Reine Wohngebiete“ (WR) gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden sollten. Im Rahmen der Genehmigung des Bebauungsplanes vom 20.02.1981 verfügte das Regierungspräsidium, dass die Teilbereiche (1, 10, 11), welche der Zufahrt des „Bienengarten“ – von der Darmstädter Straße/ L3097 aus – am nächsten liegen, aus Lärmschutzgründen als „Allgemeine Wohngebiete“ (WA) festgesetzt werden müssen.
Die im Bebauungsplan enthaltenen Schutzstreifen und „Baubeschränkungszonen“ (bzgl. Gebäudehöhen, Dachformen) beidseits der Leitungsachsen wurden im Rahmen der TÖB-Beteiligung seitens des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerkes (RWE) vorgegeben. Bei den Leitungsachsen handelt es sich um eine vorhandene 110kV-Leitung sowie eine geplante 380/110kV-Leitung, welche den nordöstlichen Teil des räumlichen Geltungsbereichs vollständig überspannt hätte.
Einfach erklärt
Die Verwaltung soll in einer der nächsten Sitzungen mitteilen, ob die Akten zum Bebauungsplan B20 „Bienengarten“ weitere Hinweise zu den Hochspannungsfreileitungen enthalten. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Auflagen des Regierungspräsidiums vom 20.02.1981 diese Leitungen betrafen.
Nach den Angaben der Vorlage verlangte das Regierungspräsidium damals aus Lärmschutzgründen, drei Teilbereiche statt als „Reine Wohngebiete“ als „Allgemeine Wohngebiete“ festzusetzen. Die Schutzstreifen und Baubeschränkungszonen entlang der Stromleitungen wurden dagegen vom Energieversorger RWE im Beteiligungsverfahren vorgegeben. Dabei ging es um eine vorhandene 110-kV-Leitung und eine geplante 380/110-kV-Leitung, die den nordöstlichen Teil des Plangebiets überspannt hätte.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .