DS/087/25 Mitteilungsvorlage Beratung abgeschlossen Stadt & Versorgung

Sachstand - Förderrichtlinie Balkonkraftanlagen

Eingebracht vom Magistrat · federführend Umwelt

Beschlussvorschlag

Seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie 2023 bis Ende 2024 sind 230 Balkonkraftwerke gefördert worden. Seit dem 01.01.2025 können neue Anträge gestellt werden, das Antragsverfahren ist seit 2025 vollständig digital möglich. Im Haushalt stehen 2025 10.000 € zur Förderung von Balkonkraftanlagen bereit. Mit dieser Summe können 50 Anlagen gefördert werden. Bereits jetzt sind 46 Förderanträge eingegangen. Der erste und schnellste Antrag kam am 01.01.2025 um 00:59 Uhr. Die Förderrichtlinie läuft im kommenden Sommer aus, eine Neuauflage wird angestrebt.

Einfach erklärt

Die Vorlage informiert über den aktuellen Stand der städtischen Förderung für Balkonkraftanlagen. Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Jahr 2023 wurden bis Ende 2024 insgesamt 230 Anlagen gefördert. Seit dem 1. Januar 2025 können neue Anträge vollständig digital gestellt werden.

Für 2025 stehen 10.000 Euro bereit. Damit können 50 Anlagen gefördert werden; bereits 46 Anträge sind eingegangen. Die derzeitige Förderrichtlinie läuft im Sommer 2025 aus. Eine Neuauflage wird angestrebt.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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