Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
31. Sitzung
- Mittwoch, 12. März 2025, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum der Halle Urberach, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich
Worum es geht
Wichtige Themen waren die gemeinsame Wärmeplanung mit Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen sowie die weitere Planung der Ortsumfahrung Urberach. Der Vertrag zur interkommunalen Wärmeplanung wurde neu gefasst: Ein Fachbüro soll die Planung für alle vier Städte übernehmen, jede Kommune erhält aber einen eigenen Wärmeplan. Bei der Ortsumfahrung werden mögliche Trassen derzeit nach Umweltfolgen, Verkehrswirkung, Flächenbedarf und Kosten verglichen. Der aktuelle Stand wurde zur Kenntnis genommen; über die spätere Vorzugsvariante ist noch nicht entschieden. Außerdem wurde der Magistrat beauftragt, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Sie soll für Freigängerkatzen eine Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung vorsehen. Bei der Förderung von Balkonkraftanlagen wurde über eine starke Nachfrage informiert: Von bis zu 50 Förderungen im Jahr 2025 waren bereits 46 beantragt. Das derzeitige Programm läuft im Sommer aus, eine Neuauflage wird angestrebt.
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Tagesordnung · 5 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Neufassung des Vertrags zur gemeinsamen Wärmeplanung mit Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen. Künftig soll ein einziges Fachbüro für alle vier Städte beauftragt werden, wobei jede Kommune weiterhin einen eigenen Wärmeplan erhält. Rodgau übernimmt die Ausschreibung und betreut das Vergabeverfahren; die Kosten der Wärmeplanung werden nach den vereinbarten Regeln aufgeteilt.
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federführend Umwelt
Der öffentlich-rechtliche-Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung soll in seiner Neufassung (s. Anlage) beschlossen werden.
Sachverhalt
Zur Erstellung des Wärmeplans soll ein leistungsfähiges Fachbüro beauftragt werden. Im Hinblick auf die umfangreichen und komplexen Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz sowie der Tatsache, dass nun bundesweit alle Kommunen die gleiche Pflicht haben, wurde bereits in der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2024 beschlossen, dass die Kommunen Rödermark, Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen im Bereich der kommunalen Wärmeplanung zusammenzuarbeiten. In der alten Fassung des Vertrages dreht sich die Zusammenarbeit vorrangig um die Ausschreibung der entsprechenden Dienstleistungen und die Ausschreibung sollte per Los erfolgen. Neue rechtliche Erkenntnisse machen es möglich, dass die Ausschreibung ohne Losvergabe ausgeschrieben werden kann. Dieses neue Vorgehen hat den Vorteil, dass die Kosten für alle Kommunen geringer ausfallen, weil nur noch ein Büro für alle Kommunen gesucht wird und dadurch mehr Synergien genutzt werden können. Für dieses neue Vorgehen ist eine Neufassung des „öffentlich-rechtlichen Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi“ notwendig. Jede Kommune erhält weiterhin ihren eigenen individuellen kommunalen Wärmeplan. Die wesentlichen Vertragsbedingungen lauten: Gegenstand: Es erfolgt eine gemeinsame Durchführung eines transparenten und wettbewerblichen Vergabeverfahrens zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters für die Erstellung des Wärmeplans. Es wird nur ein Büro gesucht, welches alle vier Kommunen betreut. Im Bearbeitungsprozess sowie ggf. darüberhinausgehend sollen mögliche organisatorische und inhaltliche Synergien genutzt werden. Organisationsstruktur: Die beteiligten Kommunen bilden zur Beratung und Koordination eine Steuerungsgruppe. Weiterhin werden eine Projektleitung und zugleich Leitung der Steuerungsgruppe benannt. Die Leitung wird von der Stadt Rodgau übernommen. Die Stadt Rodgau wird die Ausschreibung der kommunalen Wärmeplanung veröffentlichen und das Vergabeverfahren betreuen. Finanzierung: Für die Ausschreibungsleistung über die Vergabestelle der Stadt Rodgau entstehen den anderen Kommunen keine Kosten. Jede Kommune trägt die konkreten Kosten der für sie erstellten Wärmeplanung. Die Vertragskommunen übernehmen den Rechnungsbetrag über die im Angebot des externen Dienstleisters enthaltenen gemeinsamen Leistungen entsprechend ihrer zugrunde gelegten Einwohnendenzahlen gemäß dem letzten Stand des Hessischen Statistischen Landesamt. Die Aufteilung der Rechnungsbeträge erfolgt durch den externen Dienstleister. Die Ausschreibung soll zeitnah erfolgen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat beauftragt, für Rödermark eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Halter sollen dadurch verpflichtet werden, ihre Freigängerkatzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Verordnung soll außerdem eine Informationskampagne über die Maßnahmen und mögliche Unterstützung durch Tierärzte und Tierschutzorganisationen ermöglichen.
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beauftragt den Magistrat, eine Katzenschutzverordnung für die Stadt Rödermark zu erlassen. Diese sollte Tierhalter verpflichten, ihre Freigängerkatzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Verordnung sollte die Möglichkeit einer Informationskampagne beinhalten, um die Bürger über die Vorteile dieser Maßnahmen und die Möglichkeit der Unterstützung durch Tierärzte und Tierschutzorganisationen zu informieren.
Sachverhalt
Erfahrungen aus anderen Kommunen in Hessen: In Hessen haben mittlerweile mehr als 100 Kommunen, darunter auch größere Städte wie Wiesbaden, Frankfurt und Gudensberg, erfolgreich Katzenschutzverordnungen eingeführt. Diese Verordnungen haben sich als äußerst wirksam erwiesen, um die Problematik der unkontrollierten Katzenvermehrung und der Überpopulation von streunenden Katzen in den Griff zu bekommen. Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Martin betont, dass solche Verordnungen eine praktische Lösung darstellen und von Kommunen sowie Tierschützern gleichermaßen positiv bewertet werden. (Siehe Pressemitteilung Landestierschutzbeauftragte unter https://tierschutz.hessen.de/presse/die-100ste-hessische-kommune-hat-eine-katzenschutzverordnung) So wurde bereits im Bauausschuss vom 26.06.2024 auf einen Berichtsantrag von AL/Die Grünen hin die Notwendigkeit einer Verordnung erörtert und die Probleme einer vermehrten Population von frei lebenden und nicht registrierten Katzen deutlich gemacht. Positive Effekte: Kastration und Kennzeichnung: Die Einführung einer Pflicht zur Kastration und Registrierung hat zu einer signifikanten Verringerung von unerwünschten Katzenwürfen geführt. Dies hilft nicht nur den Tierschutzorganisationen, sondern auch den Tierheimen, die durch diese Maßnahmen von einer Überlastung befreit werden. Erfolgreiche Rückführung: Katzen, die durch Entlaufen oder Aussetzen in Tierheimen landen, können aufgrund der Mikrochip-Registrierung schneller ihren Haltern zugeführt werden. Diese einfache Maßnahme unterstützt die Rückführung von Tieren und hilft, den Kontakt zwischen Tierheimen und den Tierhaltern zu erleichtern. Weniger Streunende Katzen: Weniger streunende Katzen bedeuten auch eine Reduktion der Jagd auf Wildtiere, wie Singvögel und andere Kleintiere, und tragen so positiv zum Naturschutz bei. Tierschutz und Verbesserung der Lebensbedingungen der Katzen: Katzen, die unkontrolliert vermehrt werden, führen ein oft entbehrungsreiches Leben. Sie sind der Gefahr von Krankheiten, Parasiten und mangelnder Versorgung ausgesetzt. Die Kastration der Freigängerkatzen trägt dazu bei, dass sich diese Problematik nicht weiter verschärft. Auch der Tierschutz profitiert nachhaltig von dieser Maßnahme, da durch die Registrierung und Kennzeichnung der Tiere sichergestellt wird, dass diese im Falle eines Auslaufens oder Aussetzens wieder ihren Besitzern zugeführt werden können. Die Kastration erfolgt dabei in Tierarztpraxen zu geringen Kosten und ist ein Routineeingriff. Vorteile für den Naturschutz: Ein weiterer wichtiger Punkt ist der positive Einfluss auf die Natur. Katzen sind in vielen Gebieten eine Bedrohung für die heimische Fauna, insbesondere für Singvögel und kleine Säugetiere. Durch die Verringerung der streunenden Katzenpopulation und die Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung wird dieser Einfluss signifikant reduziert. Somit leisten Katzenschutzverordnungen auch einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Ein Beispiel für eine Satzung bietet die Stadt Gudensberg: https://www.gudensberg.de/dokumente/satzungen-benutzungsordnungen/2024-10-08-katzenschutzvo-lesefassung-vo-ueber-den-schutz-freilebender-katzen-im-stadtgebiet-gudensberg.pdf?cid=6lf
- Ö 4 Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
- Ö 5 Mitteilungen und Anfragen
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der aktuelle Planungsstand zur Ortsumfahrung Urberach wurde zur Kenntnis genommen. Derzeit werden mögliche Trassen unter anderem nach Umweltfolgen, Verkehrswirkung, Flächenbedarf und Baukosten verglichen. Eine daraus ermittelte Vorzugsvariante soll später öffentlich vorgestellt werden; anschließend entscheidet die Stadtverordnetenversammlung, ob sie dem Bundesverkehrsministerium zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt wird.
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federführend Stadtplanung
Im Juli 2024 wurde der 3. Planungsdialog durchgeführt, in welchem die Ergebnisse der Bestandsermittlung sowie die Raumwiderstandskarte vorgestellt wurden. Auf deren Basis wurden erste mögliche Trassenvarianten für eine Ortsumfahrung entwickelt. Teil 1 der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) befindet sich aktuell kurz vor dem Abschluss. Hierbei werden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf verschiedene Schutzgüter untersucht sowie bewertet. Eine besondere Rolle in der UVS spielt das Schutzgut Mensch. Hierbei werden Aspekte, wie Erholungsnutzung, Wohnen, Wohnumfeld sowie Vorbelastung durch Verkehr und damit verbundene Immissionen betrachtet. Die Bewertung des Schutzgutes „Mensch“ wird in den kommenden Monaten noch durch die Ergebnisse einer schalltechnischen Untersuchung sowie der Berechnung der Luftschadstoffe ergänzt. Weitere Schutzgüter stellen insbesondere „Tiere/ Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Klima/ Luft“, „Kultur- und Sachgüter“, „Landschaftsbild“ sowie „Erholungs-/ Freizeitnutzung“ dar. Dabei darf das Planungsziel der Ortsumfahrung jedoch nicht aus den Augen verloren werden, nämlich die Verbesserung der bestehenden verkehrlichen Situation. Daher ist die Bewertung der verkehrlichen Wirksamkeit der möglichen Trassenvarianten ein weiterer Bestandteil des Variantenvergleichs, neben den Umweltaspekten und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Für die Bewertung der Trassenvarianten erfolgt eine Prognose der zu erwartenden Verkehrsmengen im Jahr 2035. Zudem werden die Auswirkungen auf das gesamte umliegende Straßennetz betrachtet. Derzeit wird zusätzlich die technische Verkehrsplanung als Vorentwurfsplanung erstellt. Anhand dieser ersten technischen Planung werden zudem die Auswirkungen durch Schall- und Luftschadstoffemissionen ermittelt. Auf Basis der Vorplanung werden anschließend weitere Einflussfaktoren, wie Flächeninanspruchnahme und Baukosten berechnet. Diese Eingangsgrößen fließen zusammen mit den Ergebnissen der UVS und der Verkehrsprognose in die Gesamtabwägung ein, um auf dieser Grundlage eine fachlich fundierte Entscheidung über die beste Trassenvariante einer Ortsumfahrung Urberach treffen zu können. Das Ergebnis dieser Abwägung und die daraus resultierende Vorzugsvariante sollen im Rahmen eines weiteren Planungsdialogs der Öffentlichkeit vorgestellt und anschließend in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst werden. Letztendlich entscheidet aber die Stadtverordnetenversammlung darüber, ob diese Vorzugsvariante resp. der Vorschlag zur Linienfestlegung dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt wird.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadt informierte über den Stand der Förderung von Balkonkraftanlagen. Seit 2023 wurden 230 Anlagen gefördert; für 2025 stehen 10.000 Euro für bis zu 50 weitere Anlagen bereit, von denen bereits 46 beantragt wurden. Das inzwischen vollständig digitale Förderverfahren läuft im Sommer aus, eine Neuauflage wird angestrebt. Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.
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Ganze Vorlage DS/087/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Umwelt
Seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie 2023 bis Ende 2024 sind 230 Balkonkraftwerke gefördert worden. Seit dem 01.01.2025 können neue Anträge gestellt werden, das Antragsverfahren ist seit 2025 vollständig digital möglich. Im Haushalt stehen 2025 10.000 € zur Förderung von Balkonkraftanlagen bereit. Mit dieser Summe können 50 Anlagen gefördert werden. Bereits jetzt sind 46 Förderanträge eingegangen. Der erste und schnellste Antrag kam am 01.01.2025 um 00:59 Uhr. Die Förderrichtlinie läuft im kommenden Sommer aus, eine Neuauflage wird angestrebt.
Verlauf
- Sitzung fand am 12. März 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich